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Plötzlich selbstständig: Warum das Leben dann teurer wird

„Endlich sein eigener Chef sein.“ Welcher Arbeitnehmer hat nicht schon mal mit dem Gedanken gespielt, sich selbstständig zu machen? Dem einen liegt selbstbestimmtes Arbeiten einfach mehr, beim anderen ist es ein ganz persönlicher Traum, den er oder sie realisieren möchte. Doch muss der Selbstständige auch auf einigen Komfort verzichten, der für Arbeitnehmer selbstverständlich ist. Das wirkt sich nicht nur auf den Berufsalltag aus, sondern reicht bis hinein ins Privatleben. Und natürlich geht es dabei auch ums liebe Geld. Worauf bei einer Selbstständigkeit in finanzieller Hinsicht geachtet werden muss, legt folgender Text dar.

www.pixabay.com - StartupStockPhotos (CC0 1.0)

Krankenversicherung

Monatlich automatisch den Nettobetrag überwiesen bekommen, abzüglich der Krankenkassen- und Rentenbeiträge – diesen Luxus haben Selbstständige nicht. Sie müssen sich auch selbstständig um alles rund um die Sozialversicherungen kümmern. Und eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für jeden Bürger. Wer neu in die Selbstständigkeit startet, dürfte sich über den scheinbar viel zu hohen Beitragssatz seiner gesetzlichen Krankenkasse wundern. Der Grund: Es gibt keinen Arbeitgeber mehr, der den Arbeitgeberanteil übernimmt. Hier wird der Selbstständige selbst zur Kasse gebeten und zahlt allein die rund 15 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, die auf sein Einkommen fällig werden.

Als Selbstständiger gibt es mal gute und mal schlechte Jahre. Gerade in der Anfangsphase muss damit gerechnet werden, dass die Gewinne erstmal überschaubar bleiben. Trotzdem gilt bei gesetzlichen Krankenversicherungen immer ein fiktives Mindesteinkommen für freiwillig Versicherte, und daran errechnen sich die Beiträge. Die Techniker Krankenkasse hat hierzu eine Tabelle veröffentlicht, wonach mindestens 2.178,75 Euro Einkommen die Grundlage für eine Beitragsberechnung sind. Lediglich Existenzgründer können diesen Betrag unter bestimmten Umständen auf unter 1.500 Euro drücken, zahlen dann aber noch immer mehr als 200 Euro monatlich für ihre Krankenversicherung, selbst wenn sie erstmal kaum Gewinne generieren.

Künstlersozialkasse

Günstiger davon kommen freischaffende Künstler, Journalisten und Publizisten, wenn sie ihre Beiträge über die Künstlersozialkasse entrichten. Die ist Teil des deutschen gesetzlichen Sozialversicherungssystems und damit eigentlich verpflichtend für diese Berufsgruppen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Beitragszahler selbstständig tätig sein und mindestens einen Jahresgewinn von 3.900 Euro erwarten. In der Praxis ist es nicht leicht, diese Versicherungspflicht auch von der Künstlersozialkasse anerkannt zu bekommen. Eine rechtliche Beratung ist sinnvoll, damit man beim Antrag alles richtig macht. Wer in die Künstlersozialkasse aufgenommen wird, ist nicht nur in Sachen Kranken- und Pflegeversicherung versorgt, sondern zahlt auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Und rund die Hälfte davon übernimmt – entsprechend dem Arbeitgeberanteil – die Künstlersozialkasse, so dass man trotz Selbstständigkeit hier dieselben Vorteile genießt, wie ein Arbeitnehmer. Wer also künstlerisch oder journalistisch tätig ist, sollte prüfen, ob die Künstlersozialkasse eine Option ist.

Ein Selbstständiger kann sich natürlich auch über eine private Krankenkasse versichern. Hier ist es aber ratsam, sich im Vorfeld über die Vor- und Nachteile des privaten im Vergleich zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem zu informieren.

Betriebsausgaben

Ein Arbeitnehmer bekommt wenig mit von den Ausgaben des Unternehmens, wenn er nicht gerade in der Buchhaltung tätig ist. Wer aber seinen eigenen Start Up aus dem Boden stampft, wird in dem meisten Fällen auch investieren müssen. Selbst jemand, der ohne teures Equipment auskommt, braucht in der Regel zumindest einen Computer und muss zunächst einmal Kunden akquirieren. Werbung kostet Geld, und auch eine eigene Homepage ist heutzutage Teil der Eigenpräsentation. Diese sollte professionell gestaltet sein. Bevor ein Neuling in der Branche überhaupt eine größere Zahl an Aufträgen an Land zieht, kommen also einige Ausgaben auf ihn zu, die sich summieren. Auch zwischendrin wird es immer wieder Situationen geben, in denen ein Selbstständiger besondere Ausgaben hat, die er stemmen muss – seien es Fortbildungen, Materialkosten oder neue Geräte.

Gerade im Kreativbereich setzen immer mehr Selbstständige auf Crowdfunding, um an finanzielle Mittel zu kommen. Der Unternehmer wirbt für sein Projekt und gewinnt Supporter, die Geld geben und später ein Dankeschön bekommen – zum Beispiel das fertige Produkt oder eine Dienstleistung. Eine Crowdfunding-Kampagne muss aber sorgfältig durchdacht und vorbereitet sein, damit sie Erfolg haben kann. Über den Finanzierungszeitraum kann daraus durchaus ein Vollzeitjob werden. Es ist also nicht leicht, mal eben schnell unbürokratisch Geldgeber zu gewinnen.

Kredit bei der Bank

Daher kann es durchaus sinnvoll sein, sich ganz altmodisch an die Bank seines Vertrauens zu wenden, um einen Kredit auszuhandeln. Das muss nicht zwangsläufig berufliche Projekte oder Anschaffungen betreffen, denn ein Selbstständiger hat ja im Idealfall auch ein Privatleben, möchte sich mal ein Haus, ein Auto oder einen Urlaub leisten. Und weil es eben kein festes Monatseinkommen gibt, kann solch eine finanzielle Überbrückung manch ein kurzfristiges Problem lösen.

Gerade diese Unsicherheit löst beim Bankberater aber auch Skepsis aus. Jemandem Geld leihen, der kein sicheres Einkommen vorweisen kann? Weil Kreditinstitute das Ausfallrisiko eines Freischaffenden höher einstufen, fällt auch der Darlehenszins höher aus als bei einem Festangestellten mit vergleichbarem Jahreseinkommen. Hier empfiehlt es sich, nicht das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern Kredite für Selbstständige beispielsweie auf kreditguide.de miteinander zu vergleichen. Einige Banken haben hier spezielle Angebote, auch um privaten Bedürfnissen wie dem verdienten Jahresurlaub gerecht zu werden.

Kleinunternehmer

Um bares Geld kann es auch gehen, wenn sich ein angehender Selbstständiger entscheiden muss, ob er die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung für sich in Anspruch nimmt. Wenn ein Jahresumsatz von höchstens 17.500 Euro zu erwarten ist, kann sich der Existenzgründer vom Finanzamt von der Pflicht befreien lassen, Umsatzsteuer für die eigenen Leistungen und Produkte zu erheben. Insbesondere die Unternehmer, die direkt mit einem Endverbraucher Verträge abschließen, haben dadurch einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz – aus Sicht des Kunden ist das Produkt ja günstiger. Außerdem entfällt durch diese Sonderregelung nach Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes einiges an zeitfressender Bürokratie, und Zeit ist ja bekanntlich auch Geld. Kleinunternehmer sind jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt – ein Nachteil, wenn jemand häufig Produkte und Dienstleistungen einkaufen muss, auf die eine Umsatzsteuer erhoben wird. Für viele Unternehmer dürfte das gerade in der Gründungsphase der Fall sein, so dass man sich vorher gut überlegen sollte, wie man sich entscheidet; zumal diese Entscheidung über mehrere Jahre bindend sein kann.

Fazit: Wer den Schritt in die Selbstständigkeit plant, sollte vorher ein tragfähiges Konzept haben und durchrechnen, wie hoch die Preise für die angebotenen Leistungen anzusetzen sind, damit sich das Vorhaben rentiert. Wer sich unter Wert verkauft, läuft nämlich Gefahr, anstehende Mehrkosten zu unterschätzen. Dazu gehören eben nicht nur betriebliche Investitionen und Ausgaben, sondern auch Krankenversicherung, Altersvorsorge und das Überbrücken finanzieller Engpässe im Privatleben. Selbstständige sollten zudem daran denken, auch Urlaubs- und Krankheitstage einzukalkulieren, an denen sie keine Einnahmen erzielen.

 

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