Unterhalt: Geänderte Regeln für den Abzug als außergewöhnliche Belastung
Aus diesem Anlass hat die OFD Münster ihre Kurzinfo ESt 2/2007 am 18.2.2011 angepasst und die wichtigsten Grundregeln zusammengefasst. Dabei geht es vor allem darum, dass Finanzbeamte nicht mehr generell fordern, die unterhaltene Person habe zunächst ihre Arbeitskraft – sog. Erwerbsobliegenheit – einzusetzen.
- Bei im Inland lebenden Personen wird die Erwerbsobliegenheit nicht mehr geprüft, sondern die Bedürftigkeit der unterstützten Person typisierend unterstellt. Der Unterhaltsempfänger muss also seine eigene Arbeitsleistung nicht zwingend einsetzen, damit sich Unterhaltsleistungen bei dem Zuwendenden steuerlich auswirken.
- Lebt die unterstützte Person dagegen im Ausland, kommt es weiterhin darauf an, ob die Unterhaltsleistungen notwendig und angemessen sind. Dabei wird bei Personen im erwerbsfähigen Alter (unter 65) davon ausgegangen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen, sodass für diesen Personenkreis grundsätzlich keine Unterhaltsaufwendungen anerkannt werden. Ausnahme: Alter ab 65, Behinderung, schlechter Gesundheitszustand, Erziehung oder Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, Pflege behinderter Angehöriger oder Studium und Berufsausbildung. Hier wird also konkret im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft, ob und inwieweit eine Erwerbsobliegenheit besteht.
- Arbeitslosigkeit im Ausland erkennt der Fiskus (zur Fiskus Definition) grundsätzlich nicht als gewichtigen Grund an, dass der Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit verdient wird. Dies gilt selbst bei einer schriftlichen Bestätigung der Arbeitslosigkeit durch die Heimatbehörde.
- Lebt die unterstützte Person innerhalb der EU, in Liechtenstein, Island oder Norwegen (EWR-Raum), erfolgte die Beurteilung aus europarechtlichen Gründen bisher wie bei Inländern und daher war die Erwerbsobliegenheit hier nicht zu prüfen. Dies gilt allerdings nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2009. Ab dem Jahr 2010 ist auch in diesen Fällen die Erwerbsobliegenheit wie beim Wohnsitz in Drittländern zu beachten.
- Lebt hingegen der Ehegatte im Ausland, gilt eine Ausnahmeregelung. Abweichend von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung ist nunmehr aufgrund des BFH-Urteils vom 5.5.2010 (Az. VI R 5/09) weder die Bedürftigkeit noch die Erwerbsobliegenheit zu prüfen. Grund: Ist einem Ehepartner die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familien beizutragen, im Regelfall durch die Führung des Haushalts. Dieser Ehegatte muss seine Arbeitskraft daher nur noch dann einsetzen, wenn das Einkommen des verdienenden Ehegatten nicht zur Deckung des Familienunterhalts ausreicht.
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HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
ArbeitslebenArbeitssicherheit ist ein Erfolgsfaktor. Sie schützt die Gesundheit der Mitarbeiter, stabilisiert Abläufe und senkt Ausfallzeiten sowie Kosten. Wer Unfallrisiken im Betrieb früh erkennt und systematisch bewertet, verbessert den Schutz im Arbeitsalltag. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll. Gerade bei hoher Belastung, knapper Personaldecke und wachsendem Dokumentationsaufwand wird ein gut organisierter Mitarbeiterschutz für viele Unternehmen immer wichtiger. Arbeitsschutz entscheidet über Stabilität im Betrieb Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter ihre Arbeit sicher und ohne vermeidbare Gesundheitsrisiken ausüben können. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, passende Maßnahmen festzulegen, deren Wirkung zu prüfen und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.
AktuellWer heute ein Bürogebäude, einen Handelsstandort oder eine gemischt genutzte Gewerbeimmobilie modernisiert, landet schnell bei derselben Frage: Reicht ein konventionelles Heizsystem noch aus, wenn Energiekosten, CO2-Emissionen und regulatorische Vorgaben gleichzeitig Druck machen? Genau an diesem Punkt wird die Wärmepumpe für viele Unternehmen interessant. Das zeigt auch der Blick auf den Markt. In Nichtwohngebäuden lag der Wärmeverbrauch 2023 bei 207 TWh. Davon entfielen noch 69 Prozent auf Öl, Gas und Kohle. Zugleich gewinnen Wärmepumpen im Neubau und bei neuen Projekten spürbar an Bedeutung. Die Debatte wird trotzdem noch zu grob geführt. In vielen Gesprächen geht es nur um die Frage, ob eine Wärmepumpe funktioniert. Die bessere Frage lautet: In welchem Gebäude, mit welcher Wärmequelle und unter welchen Lastprofilen rechnet sie sich? Für eine kleine Büroeinheit gelten andere Maßstäbe als für ein Produktionsgebäude mit hohem Wärmebedarf, langen Laufzeiten oder zusätzlicher Kälteversorgung. Genau deshalb braucht das Thema eine wirtschaftliche und technische Einordnung, die näher an der Praxis bleibt. Warum Wärmepumpen im Gewerbe gerade jetzt ein reales Entscheidungsthema sind
