Unterhalt: Geänderte Regeln für den Abzug als außergewöhnliche Belastung
Aus diesem Anlass hat die OFD Münster ihre Kurzinfo ESt 2/2007 am 18.2.2011 angepasst und die wichtigsten Grundregeln zusammengefasst. Dabei geht es vor allem darum, dass Finanzbeamte nicht mehr generell fordern, die unterhaltene Person habe zunächst ihre Arbeitskraft – sog. Erwerbsobliegenheit – einzusetzen.
- Bei im Inland lebenden Personen wird die Erwerbsobliegenheit nicht mehr geprüft, sondern die Bedürftigkeit der unterstützten Person typisierend unterstellt. Der Unterhaltsempfänger muss also seine eigene Arbeitsleistung nicht zwingend einsetzen, damit sich Unterhaltsleistungen bei dem Zuwendenden steuerlich auswirken.
- Lebt die unterstützte Person dagegen im Ausland, kommt es weiterhin darauf an, ob die Unterhaltsleistungen notwendig und angemessen sind. Dabei wird bei Personen im erwerbsfähigen Alter (unter 65) davon ausgegangen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen, sodass für diesen Personenkreis grundsätzlich keine Unterhaltsaufwendungen anerkannt werden. Ausnahme: Alter ab 65, Behinderung, schlechter Gesundheitszustand, Erziehung oder Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, Pflege behinderter Angehöriger oder Studium und Berufsausbildung. Hier wird also konkret im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft, ob und inwieweit eine Erwerbsobliegenheit besteht.
- Arbeitslosigkeit im Ausland erkennt der Fiskus (zur Fiskus Definition) grundsätzlich nicht als gewichtigen Grund an, dass der Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit verdient wird. Dies gilt selbst bei einer schriftlichen Bestätigung der Arbeitslosigkeit durch die Heimatbehörde.
- Lebt die unterstützte Person innerhalb der EU, in Liechtenstein, Island oder Norwegen (EWR-Raum), erfolgte die Beurteilung aus europarechtlichen Gründen bisher wie bei Inländern und daher war die Erwerbsobliegenheit hier nicht zu prüfen. Dies gilt allerdings nur noch bis zum Veranlagungszeitraum 2009. Ab dem Jahr 2010 ist auch in diesen Fällen die Erwerbsobliegenheit wie beim Wohnsitz in Drittländern zu beachten.
- Lebt hingegen der Ehegatte im Ausland, gilt eine Ausnahmeregelung. Abweichend von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung ist nunmehr aufgrund des BFH-Urteils vom 5.5.2010 (Az. VI R 5/09) weder die Bedürftigkeit noch die Erwerbsobliegenheit zu prüfen. Grund: Ist einem Ehepartner die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familien beizutragen, im Regelfall durch die Führung des Haushalts. Dieser Ehegatte muss seine Arbeitskraft daher nur noch dann einsetzen, wenn das Einkommen des verdienenden Ehegatten nicht zur Deckung des Familienunterhalts ausreicht.
VSRW-Verlag
BusinessGanzheitliche Gesundheitskonzepte können Unternehmen entlasten, indem sie Physiotherapie, medizinisches Training, Prävention und Wellness an einem Ort bündeln so lassen sich Übergänge zwischen Therapie und Training enger gestalten, Präventionsangebote leichter zugänglich machen und HR erhält klare Ansprechpartner statt verteilter Schnittstellen. Muskuloskelettale Beschwerden verursachten laut BKK-Gesundheitsreport 2024 mit 20,3 % aller Fehltage die meisten krankheitsbedingten Arbeitsausfälle. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur Ausfalltage, sondern auch zusätzliche Belastung der verbleibenden Teams und Aufwand im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Gleichzeitig wächst der Anspruch vieler Mitarbeitender, dass Arbeitgeber ihre Gesundheit aktiv unterstützen. Warum getrennte Lösungen oft an ihre Grenzen stoßen In der Praxis laufen Physiotherapie, Fitnesstraining und Präventionskurse häufig in unterschiedlichen Einrichtungen ab. Beschäftigte gehen zur Physiotherapie, anschließend ins Fitnessstudio und buchen separat einen Rückenkurs über die Krankenkasse. Diese Trennung kann zu Reibungsverlusten führen: Therapieziele werden im Training nicht immer konsequent weiterverfolgt, Übungen passen nicht zwingend zur aktuellen Belastbarkeit, und der Übergang von der Reha zurück in den Alltag bleibt häufig eine Lücke. Anbieter wie liventum.de setzen daher auf ein anderes Modell: Physiotherapie, medizinisches Training, Prävention und Wellness werden räumlich und konzeptionell unter einem Dach zusammengeführt, sodass Befund, Trainingsplan und Erholung aufeinander abgestimmt sein können.
BusinessEin Liefervertrag mit einem internationalen Partner steht zur Unterschrift, ein Tochterunternehmen im Ausland soll gegründet werden oder eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland tritt ihre neue Stelle an: Plötzlich müssen Dokumente vorliegen, die sprachlich und rechtlich einwandfrei sind. Genau in solchen Momenten wird Übersetzungsqualität zur unternehmerischen Frage denn wo Texte rechtliche Wirkung entfalten oder von Behörden anerkannt werden müssen, stoßen Schnelllösungen an ihre Grenzen. Wann Übersetzungen für Unternehmen zum kritischen Faktor werden Der Bedarf entsteht in der Praxis selten angekündigt. Wer ins Ausland expandiert oder dort eine Gesellschaft gründet, muss Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Vollmachten in der jeweiligen Landessprache vorlegen, häufig in amtlich anerkannter Form. Wer Fachkräfte aus dem Ausland einstellt, braucht übersetzte Zeugnisse und Abschlussurkunden für Anerkennungs- und Visumsverfahren. Und im Vertragsgeschäft mit internationalen Partnern entscheidet die präzise Übertragung juristischer Klauseln mit darüber, ob Rechte im Streitfall durchsetzbar bleiben. Eine falsch übersetzte Haftungs- oder Kündigungsregel kann am Ende teurer werden als das gesamte Übersetzungsbudget.
BusinessDer Bodenbelag prägt den ersten Eindruck von Geschäftsräumen und beeinflusst Akustik, Pflegeaufwand und laufende Kosten. Die Bodenwahl in Geschäftsräumen ist mehr als eine Geschmacksfrage: Sie entscheidet über Optik, Akustik, Reinigungsaufwand, Lebensdauer und die Wirkung, die Kunden, Bewerber und Mitarbeitende von einem Unternehmen mitnehmen. Wer ein Büro betritt, eine Praxis besucht oder eine Verkaufsfläche durchquert, bildet sich innerhalb weniger Sekunden ein Urteil. Der Boden ist dabei die größte zusammenhängende Fläche im Raum und trotzdem wird seine Wahl bei Umbau, Ladenausbau oder Praxisrenovierung oft dem Zufall oder dem knappsten Budgetposten überlassen. Für Entscheiderinnen und Entscheider im Mittelstand lohnt es sich deshalb, die Bodenwahl früh als Teil der Raum- und Investitionsplanung zu behandeln. Ein durchdacht gewählter Boden unterstützt konzentriertes Arbeiten, senkt die laufenden Betriebskosten und passt zum Corporate Design. Wer bei größeren Projekten auf Sicherheit setzen möchte, arbeitet mit regionalen Fachbetrieben zusammen, die Beratung und Verlegung aus einer Hand bieten etwa mit den Bodenleger-Experten in Hilden, die auch gewerbliche Kunden im Raum Haan und Solingen betreuen.
