Wirtschaftslexikon

Treuhand: die Übertragung von Rechten an Dritte

Bei einer Treuhandschaft handelt es sich um eine Form des Rechtsverhältnisses, bei dem eine Person (Treugeber) einer anderen (Treuhänder) ein Verfügungsrecht über eine Sache einräumt. Bedingung ist dabei, dass der Treuhänder den Interessen des Treugebers nicht zuwiderhandelt.

Die Funktionsweise einer Treuhandschaft

Mit der übertragenen Sache (Treugut) werden dem Treuhänder verschiedene Rechte übertragen, mit denen er selbstständig im Auftrag des Treugebers handeln kann. Für die Dauer der Treuhandschaft agiert es er als rechtmäßiger Eigentümer bzw. Verwalter der Sache. Dabei kann es sich um Zahlungsbeträge handeln, die der Sicherheit halber in die Obhut eines Dritten gegeben werden. Mit der Übernahme der Rechte verpflichtet sich der Treuhänder, nicht zum eigenen Vorteil zu handeln.

Der Rechts Vertrag zwischen Treugeber und Treuhänder

Die genauen Bedingungen der Treuhandschaft werden schriftlich in einem Vertrag fixiert. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine temporäre Überlassung von Firmenanteilen handeln. Ist ein Unternehmer nicht in der Lage, seine Aufgaben wahrzunehmen, übergibt er sie einem Treuhänder. Im Vertrag ist genau festgelegt, wie dieser mit den Anteilen umzugehen hat. Er muss sein Stimmrecht genau so wahrnehmen, wie es zwischen ihm und dem Treugeber vereinbart ist.

Unterschiedliche Arten von Treuhandschaften

Beispiele für Treuhandgeschäfte sind Ermächtigungen, Vollrechtsübertragungen und Bevollmächtigungen. Dabei erhält der Treuhänder unterschiedlich ausgeprägte Verfügungsgewalten über das Gut des Treugebers. Das Ausmaß, in dem der Treugeber seine Rechte abgibt, variiert äquivalent hierzu. Beachtenswert ist der Umstand, dass der Treuhänder auch im Falle einer Missachtung des Vertrags wirksam von seinen Rechten Gebrauch machen könnte.

Weitere Definitionen finden Sie in unserem Wirtschaftslexikon.

 

Florian Weis

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