Stilllegung des Betriebs / Stilllegung von Betriebsteilen

Dabei muss der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Kündigung nicht bis zur erfolgten Stilllegung warten. Er kann vielmehr auch bereits wegen einer beabsichtigten Stilllegung zum in Aussicht genommenen Stilllegungszeitpunkt kündigen. Voraussetzung ist allerdings, dass die beabsichtigte Stilllegung zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und vernünftigerweise erwartet werden kann, dass die Stilllegung bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist durchgeführt wird (BAG, Urteil vom 19.6.1991, NZA 1995, 891; BAG, Urteil vom 10.10.1996; NZA 1997, 92). Bei einer GmbH liegt eine rechtserhebliche Stilllegungsabsicht erst dann vor, wenn die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (LAG Berlin, Urteil vom 20.8.1987, DB 1987, 2367).

Eine ernsthafte Stilllegungsabsicht fehlt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber noch ernsthafte Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs führt. In diesem Fall ist selbst eine vorsorgliche Kündigung für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen unzulässig (BAG, Urteil vom 27.9.1984, DB 1985, 1399).

Eine Betriebsstilllegung liegt nur dann vor, wenn der Betrieb dauernd oder für eine unbestimmte Zeitspanne geschlossen wird. Eine lediglich vorübergehende Betriebsschließung (Betriebsunterbrechung), bei der zum Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, wann der Betrieb wieder aufgenommen wird, rechtfertigt keine Kündigung.

Keine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn lediglich der Inhaber des Betriebs wechselt. Ein solcher Betriebsübergang (§ 613 a BGB) rechtfertigt keine Kündigung und zwar selbst dann nicht, wenn der Erwerber des Betriebs bestimmte Arbeitnehmer nicht übernehmen will ( Betriebsveräußerung ).

Hat ein Unternehmen (z.B. eine GmbH) mehrere Betriebe und wird nur ein Betrieb des Unternehmens geschlossen, scheidet eine Kündigung aus, soweit die von der Schließung betroffenen Arbeitnehmer in anderen Betrieben desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden können.

Wird lediglich eine Betriebsabteilung geschlossen, ist ebenfalls eine betriebsbedingte Kündigung möglich, falls der Arbeitsplatz wegfällt. Werden die Arbeiten jedoch lediglich auf andere Betriebsabteilungen verlagert, müssen die betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich in diesen Betriebsabteilungen weiterbeschäftigt werden. Gleichwohl können auch in diesem Fall einzelne Kündigungen gerechtfertigt sein. Dann nämlich, wenn

  • infolge der Verlagerung weniger Arbeitsplätze neu entstehen, als vor der Verlagerung vorhanden waren, oder
  • sich die Qualität der Arbeitsplätze durch die Verlagerung so gewandelt hat, dass die freigesetzten Arbeitnehmer diese nicht besetzen können (z.B. bei einem Einsatz neuer Maschinen oder Technologien).

Wenn der Arbeitgeber seinen Beschluss zur Stilllegung des Betriebs nach Zugang der Kündigung aufgibt, kommt ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers in Betracht. Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber den Beschluss vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgegeben hat (BAG, Urteil vom 27.2.1997, DB 1997, 1414; BAG, Urteil vom 6.8.1997, DB 1998, 423).

Bei Stilllegungen von Betrieben oder Betriebsteilen ist vor dem Ausspruch der Kündigung nicht nur der Betriebsrat anzuhören (§ 102 BetrVG), sondern es sind in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei sog. Betriebsänderungen (Interessenausgleich, Sozialplan) zu beachten (vgl. §§ 111 ff BetrVG).

Literatur: Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, § 7 Rdnr. 74 ff, 109 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 414 ff; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 320 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 594 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 654

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
RFID oder Barcode: Welche Technologie ist die richtige Wahl?  
Handel
RFID oder Barcode: Welche Technologie ist die richtige Wahl?  

In vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.

5 Min. LesezeitLesen
Vom Hype zum echten Wettbewerbsvorteil: Wie KI den Mittelstand transformiert – ein Gespräch mit der Geschäftsführung von neura7
Expertentalk
Vom Hype zum echten Wettbewerbsvorteil: Wie KI den Mittelstand transformiert – ein Gespräch mit der Geschäftsführung von neura7

Die deutsche Wirtschaft befindet sich an einem Wendepunkt. Während Themen wie Fachkräftemangel und steigender Kostendruck den Alltag in vielen Betrieben bestimmen, rückt eine Technologie immer stärker in den Fokus: die Künstliche Intelligenz. Was vor kurzem noch nach ferner Zukunftsmusik klang, ist heute längst in der Realität der Unternehmen angekommen. Doch der Weg vom bloßen Ausprobieren hin zu einer Lösung, die echten wirtschaftlichen Mehrwert bietet, ist oft steinig. Viele Firmen stehen vor der Herausforderung, aus der Flut an Möglichkeiten genau die Anwendungen herauszufiltern, die ihre Prozesse spürbar entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern. Hier setzt die Arbeit von neura7 einer Marke der CodeArchitekten GmbH an. Das Team unterstützt Unternehmen dabei, die Brücke zwischen komplexer Technik und praktischem Nutzen zu schlagen. Dabei geht es nicht um abstrakte Algorithmen, sondern um Werkzeuge, die Mitarbeitern den Rücken freihalten und Routineaufgaben automatisieren.

7 Min. LesezeitLesen
Wenn der Schatten ins Büro fällt: Empathie als Führungsaufgabe bei Trauer im Unternehmen
Ratgeber
Wenn der Schatten ins Büro fällt: Empathie als Führungsaufgabe bei Trauer im Unternehmen

Der Arbeitsalltag ist meist von Effizienz, Zielen und Terminen geprägt. In dieser dynamischen Welt scheint für tiefes Mitgefühl und Stillstand oft kein Platz zu sein. Doch das Leben hält sich nicht an Dienstpläne. Wenn ein Mitarbeiter einen geliebten Menschen verliert oder das Team durch den Tod eines Kollegen erschüttert wird, ändert sich die Atmosphäre im Büro von einer Sekunde auf die andere. Plötzlich wirken die anstehenden Projekte unwichtig, und eine spürbare Betroffenheit legt sich über den Flur. In solchen Momenten zeigt sich die wahre Qualität einer Führungskraft. Es geht dann nicht mehr darum, Prozesse zu steuern, sondern für den Menschen da zu sein, der gerade den Boden unter den Füßen verloren hat. Ein richtiger Umgang mit Trauer im Unternehmen ist kein Hindernis für den Erfolg, sondern ein essenzieller Teil einer gesunden Unternehmenskultur. Wer als Chef in der Krise Menschlichkeit zeigt, schafft ein Fundament aus Vertrauen und Loyalität, das weit über den Moment hinaus Bestand hat.

5 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite