Connect with us

Hi, what are you looking for?

ABC der Kündigungsgründe

Stilllegung des Betriebs / Stilllegung von Betriebsteilen

Die Stilllegung oder Schließung des Betriebs oder von Betriebsteilen stellt grundsätzlich ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das eine betriebsbedingte (fristgerechte) Kündigung rechtfertigen kann.

Die Stilllegung oder Schließung des Betriebs oder von Betriebsteilen stellt grundsätzlich ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das eine betriebsbedingte (fristgerechte) Kündigung rechtfertigen kann.

Dabei muss der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Kündigung nicht bis zur erfolgten Stilllegung warten. Er kann vielmehr auch bereits wegen einer beabsichtigten Stilllegung zum in Aussicht genommenen Stilllegungszeitpunkt kündigen. Voraussetzung ist allerdings, dass die beabsichtigte Stilllegung zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und vernünftigerweise erwartet werden kann, dass die Stilllegung bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist durchgeführt wird (BAG, Urteil vom 19.6.1991, NZA 1995, 891; BAG, Urteil vom 10.10.1996; NZA 1997, 92). Bei einer GmbH liegt eine rechtserhebliche Stilllegungsabsicht erst dann vor, wenn die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (LAG Berlin, Urteil vom 20.8.1987, DB 1987, 2367).

Eine ernsthafte Stilllegungsabsicht fehlt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber noch ernsthafte Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs führt. In diesem Fall ist selbst eine vorsorgliche Kündigung für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen unzulässig (BAG, Urteil vom 27.9.1984, DB 1985, 1399).

Eine Betriebsstilllegung liegt nur dann vor, wenn der Betrieb dauernd oder für eine unbestimmte Zeitspanne geschlossen wird. Eine lediglich vorübergehende Betriebsschließung (Betriebsunterbrechung), bei der zum Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, wann der Betrieb wieder aufgenommen wird, rechtfertigt keine Kündigung.

Keine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn lediglich der Inhaber des Betriebs wechselt. Ein solcher Betriebsübergang (§ 613 a BGB) rechtfertigt keine Kündigung und zwar selbst dann nicht, wenn der Erwerber des Betriebs bestimmte Arbeitnehmer nicht übernehmen will ( Betriebsveräußerung ).

Hat ein Unternehmen (z.B. eine GmbH) mehrere Betriebe und wird nur ein Betrieb des Unternehmens geschlossen, scheidet eine Kündigung aus, soweit die von der Schließung betroffenen Arbeitnehmer in anderen Betrieben desselben Unternehmens weiterbeschäftigt werden können.

Wird lediglich eine Betriebsabteilung geschlossen, ist ebenfalls eine betriebsbedingte Kündigung möglich, falls der Arbeitsplatz wegfällt. Werden die Arbeiten jedoch lediglich auf andere Betriebsabteilungen verlagert, müssen die betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich in diesen Betriebsabteilungen weiterbeschäftigt werden. Gleichwohl können auch in diesem Fall einzelne Kündigungen gerechtfertigt sein. Dann nämlich, wenn

  • infolge der Verlagerung weniger Arbeitsplätze neu entstehen, als vor der Verlagerung vorhanden waren, oder
  • sich die Qualität der Arbeitsplätze durch die Verlagerung so gewandelt hat, dass die freigesetzten Arbeitnehmer diese nicht besetzen können (z.B. bei einem Einsatz neuer Maschinen oder Technologien).

Wenn der Arbeitgeber seinen Beschluss zur Stilllegung des Betriebs nach Zugang der Kündigung aufgibt, kommt ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers in Betracht. Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber den Beschluss vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgegeben hat (BAG, Urteil vom 27.2.1997, DB 1997, 1414; BAG, Urteil vom 6.8.1997, DB 1998, 423).

Bei Stilllegungen von Betrieben oder Betriebsteilen ist vor dem Ausspruch der Kündigung nicht nur der Betriebsrat anzuhören (§ 102 BetrVG), sondern es sind in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei sog. Betriebsänderungen (Interessenausgleich, Sozialplan) zu beachten (vgl. §§ 111 ff BetrVG).

Literatur: Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, § 7 Rdnr. 74 ff, 109 ff; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 414 ff; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 320 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 594 ff; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 654

 

VSRW-Verlag

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Business

In modernen Bürokomplexen, Hotels oder Einkaufszentren ist der Aufzug so selbstverständlich wie der Strom aus der Steckdose. Niemand verschwendet einen Gedanken daran, solange die...

Arbeitsleben

Die moderne Arbeitswelt ist schnell, digital und oft laut. Echte Innovationen oder wichtige strategische Weichenstellungen entstehen jedoch selten zwischen Tür und Angel. Sie benötigen...

Expertentalk

Die ästhetische Medizin hat sich in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt. Was früher vor allem als Luxus oder Nischenangebot galt, ist heute ein stark...

Arbeitsleben

Das Büro ist heute weit mehr als nur ein Ort der Abarbeitung. In einer Zeit, in der sich Arbeitsmodelle rasant wandeln und das Homeoffice...

Expertentalk

Die Anforderungen an das menschliche Auge waren nie höher als heute. Stundenlange Arbeit am Bildschirm, der ständige Blick auf das Smartphone und künstliches Licht...

Business

Unternehmensimmobilien führen im Alltag häufig ein erstaunlich ruhiges Dasein. Sie stehen da, funktionieren, verursachen Kosten und geraten im operativen Trubel leicht aus dem Blick....

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Arbeitsleben

Eine Kündigung per E-Mail ist in Deutschland nicht automatisch wirksam. Ob ein solches Kündigungsschreiben möglich ist, hängt davon ab, welche Form das Gesetz für...

Business

Werkverträge gehören zu den zentralen Vertragstypen des deutschen Vertragsrechts und spielen in nahezu allen Branchen eine wesentliche Rolle. Entscheidend ist, dass ein konkreter Erfolg...

Aktuell

Die Energiewende wird oft in den großen Begriffen verhandelt – Transformation, Dekarbonisierung, Netzausbau. Doch während auf politischer Ebene Szenarien skizziert und Zielpfade berechnet werden,...

Business

Physiotherapie gilt als unverzichtbarer Teil der medizinischen Versorgung. Ob nach Operationen, bei chronischen Beschwerden oder zur Prävention – die Nachfrage ist hoch, die gesellschaftliche...

Arbeitsleben

Die Entscheidung, eine Arbeitsstelle zu kündigen, ohne eine neue in Aussicht zu haben, kann weitreichende Folgen haben und ist mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden. Dennoch...

Arbeitsleben

Das Thema „Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?“ sorgt immer wieder für Unsicherheit – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Gibt es eine...

Arbeitsleben

Es ist eine frustrierende Situation, die viele Arbeitnehmer erleben: Nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses werden Gehaltszahlungen entweder verzögert oder bleiben völlig aus. Das hat...

Arbeitsleben

Eine Kündigung ist ein bedeutender Schritt, der weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann. Doch was passiert, wenn sich eine der Parteien nachträglich...

Werbung