Absicherung für die geschäftliche Auslandsreise

Geschäftsreise rechtzeitig vorbereiten
Für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter hat der Arbeitgeber nach §§ 618 BGB eine Fürsorgepflicht. Mögliche Risiken und Gefahren der Reise sollten daher rechtzeitig und gründlich mit dem Arbeitnehmer besprochen werden. Die Webseite des Auswärtigen Amtes informiert über die Risikobewertung und die Gefahrenlage verschiedenster Reiseländer. Informationen über mögliche Krankheitsrisiken und gesundheitliche Gefährdungen sollten Sie frühzeitig über die Auskunftsseiten des Robert-Koch-Instituts einholen. Schließlich zählt der unerwartete Krankheitsfall zu den häufigsten Risiken auf einer Auslandsreise. Vor jeder Reise sollte man außerdem seinen Impfschutz überprüfen: Je nach Reiseziel ist eine Hepatitis-, Tollwut- oder Gelbfieber-Impfung sowie eine Malariaprophylaxe sinnvoll. Auch die Standardimpfungen, etwa gegen Tetanus, sollten aufgefrischt werden.
Geschäftsreise richtig absichern
Der Aufenthalt in einem Land mit extremen Temperaturen oder Reisebedingungen kann zur körperlichen Herausforderung für die Mitarbeiter werden. Starke Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit, der Wechsel von Zeitzonen oder unzureichende hygienische oder sanitäre Bedingungen werden schnell zum Gesundheitsrisiko. Aber auch Zahnschmerzen, Stürze oder Herzinfarkt sind nicht vorhersehbare Risiken, die im Ausland ebenso auftreten können wie in der heimischen Arbeitsumgebung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die anfallenden Kosten allerdings nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In den meisten Fällen ist dies mit Einschränkungen verbunden. Rücktransporte aus dem Reiseland sind in der normalen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Kosten muss der Arbeitgeber aufkommen – und das kann zum realen Geschäftsrisiko werden. So kostet ein medizinischer Rücktransport aus Griechenland rund 18.000 Euro, ein Transport aus China liegt durchschnittlich bei rund 85.000 Euro. In den USA kostet ein Tag im Krankenhaus rund 2000 Euro – für die Intensivstation fallen sogar bis zu 10.000 Euro an. Insbesondere kleinere Unternehmen kann das schnell an den Rand ihrer Existenz bringen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Zusatzkosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung als Absicherungen im Ausland über die anfallenden Reisekosten hinaus zu übernehmen.
Welche Versicherung greift wann?
Die gesetzliche Krankenversicherung schützt während aller Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus ist europaweit die gesetzliche Unfallversicherung wirksam, sofern der Unfall in klarem Zusammenhang mit der Arbeitsausführung steht.
Geschäftsreisende in Europa sind über die EHIC (European Health Insurance Card) krankenversichert, die allerdings einige Leistungseinschränkungen vorsieht. So sind der im Reiseland üblicherweise zu leistende Eigenanteil, privatärztliche Rechnungen oder ein notwendiger Krankenrücktransport nicht von der EHIC abgedeckt.
Krankheitskosten, die in Ländern anfallen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht – wie etwa den USA oder Thailand – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. In solchen Fällen greift die Auslandskrankenversicherung. Sie leistet Kostenerstattung für die ambulante und stationäre Behandlung, für die Medikamente und für einen eventuell notwendigen medizinischen Rücktransport.
Die Prämie für die Auslandskrankenversicherung wird in der Regel nach Reisetagen berechnet. Je nach Größe des Unternehmens liegt sie zwischen 25 Cent und 1 Euro pro Tag. Die Assistance (telefonische Notfallhilfe) ist dabei im Idealfall eingeschlossen. So ist gewährleistet, dass die notwendige Hilfe schnell und effizient auf den Weg gebracht werden kann. Übrigens: Auch Geschäftsführer oder Gründer, die auf Dienstreisen ja weder angestellt noch privat im Ausland unterwegs sind, sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen!
Geschäftsreise sinnvoll buchen
Im Idealfall wird die Geschäftsreise direkt über das Unternehmen gebucht. Dadurch liegen im Ernstfall alle Reiseunterlagen vor und Hilfe lässt sich schnell und zielgerichtet organisieren kann. Ist die Buchung über den Arbeitnehmer erfolgt, sollten vor Reiseantritt alle wichtigen Informationen (wie Flugnummern, Hotel-Adressen, Transfers und Termine) beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Ein kostenloser Eintrag in „Elefand“ – die Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – kann außerdem eine sinnvolle Maßnahme sein. Dieser Dienst des Auswärtigen Amtes bietet Reisenden im Notfall eine Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen.
FirmenportraitFenster, Haustür und Sonnenschutz sind weit mehr als funktionale Bestandteile eines Gebäudes. Die Bauelemente beeinflussen Energieeffizienz, Wohnkomfort sowie den Wert einer Immobilie und damit auch die Wirtschaftlichkeit einer Investition. Der Markt ist vielfältig: Online-Anbieter, Baumärkte und regionale Fachbetriebe konkurrieren mit unterschiedlichen Konzepten und Preisstrategien. Worauf es bei der Auswahl tatsächlich ankommt und wie sich ein inhabergeführter Handwerksbetrieb mit eigener Fertigung in diesem Markt positioniert, zeigt ein Blick nach Reute bei Freiburg. Fenstertausch und Sanierung als Vertrauensfrage
BusinessKunden gewinnen innerhalb kurzer Zeit einen Eindruck von einem Unternehmen. Dabei zählen nicht allein Produkte und Dienstleistungen: Auch Mitarbeitende prägen die Wahrnehmung einer Marke – vor allem im direkten Kundenkontakt. Firmenkleidung kann diesen Eindruck gezielt unterstützen. Sie macht die Zugehörigkeit zum Unternehmen sichtbar, schafft ein einheitliches Erscheinungsbild und stärkt so den professionellen Markenauftritt. Wie stark Kleidung die Wahrnehmung beeinflussen kann, zeigt eine 2020 im Journal of Applied Social Psychology veröffentlichte Studie. In vier Experimenten wurden uniformierte Mitarbeitende im Durchschnitt positiver bewertet als ihre nicht uniformierten Kollegen. Bei schlechtem Service zeigte sich jedoch ein gegenläufiger Effekt: Die Verantwortung wurde häufiger dem Unternehmen zugeschrieben. Firmenkleidung kann die Wahrnehmung einer Marke sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Sie macht die Zugehörigkeit zum Unternehmen sichtbar und wird dadurch zu einem wichtigen Bestandteil des Markenauftritts.
VerbraucherEine gute Idee allein ist noch kein Vermögenswert. Erst wenn Erfindungen, Markennamen oder Produktdesigns rechtlich abgesichert sind, lassen sie sich wirtschaftlich nutzen und im Zweifel auch verteidigen. Genau das ist die Aufgabe einer Patentanwältin in Heidenheim: Sie prüft, welches Schutzrecht zu einer Entwicklung passt, begleitet die Anmeldung beim zuständigen Amt und hilft, die Rechte im Streitfall durchzusetzen. Viele Gründer und mittelständische Unternehmen unterschätzen, wie schnell eine ungeschützte Entwicklung von Wettbewerbern aufgegriffen wird. Gewerblicher Rechtsschutz sorgt dafür, dass aus geistigem Eigentum ein echter Wettbewerbsvorteil entsteht. Warum gewerblicher Rechtsschutz für Unternehmen zum Wettbewerbsfaktor wird Für viele Unternehmen gehört das eigene Know-how zum wichtigsten Kapital überhaupt. Eine neue Technik, ein prägnanter Markenname oder eine eigenständige Produktgestaltung entstehen durch erhebliche Investitionen in Entwicklung und Marktpositionierung. Ohne rechtlichen Schutz lässt sich dieser Wert jedoch nur schwer verteidigen: Wettbewerber können erfolgreiche Produkte imitieren, ähnliche Namen nutzen oder Gestaltungen übernehmen.
