Absicherung für die geschäftliche Auslandsreise

Geschäftsreise rechtzeitig vorbereiten
Für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter hat der Arbeitgeber nach §§ 618 BGB eine Fürsorgepflicht. Mögliche Risiken und Gefahren der Reise sollten daher rechtzeitig und gründlich mit dem Arbeitnehmer besprochen werden. Die Webseite des Auswärtigen Amtes informiert über die Risikobewertung und die Gefahrenlage verschiedenster Reiseländer. Informationen über mögliche Krankheitsrisiken und gesundheitliche Gefährdungen sollten Sie frühzeitig über die Auskunftsseiten des Robert-Koch-Instituts einholen. Schließlich zählt der unerwartete Krankheitsfall zu den häufigsten Risiken auf einer Auslandsreise. Vor jeder Reise sollte man außerdem seinen Impfschutz überprüfen: Je nach Reiseziel ist eine Hepatitis-, Tollwut- oder Gelbfieber-Impfung sowie eine Malariaprophylaxe sinnvoll. Auch die Standardimpfungen, etwa gegen Tetanus, sollten aufgefrischt werden.
Geschäftsreise richtig absichern
Der Aufenthalt in einem Land mit extremen Temperaturen oder Reisebedingungen kann zur körperlichen Herausforderung für die Mitarbeiter werden. Starke Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit, der Wechsel von Zeitzonen oder unzureichende hygienische oder sanitäre Bedingungen werden schnell zum Gesundheitsrisiko. Aber auch Zahnschmerzen, Stürze oder Herzinfarkt sind nicht vorhersehbare Risiken, die im Ausland ebenso auftreten können wie in der heimischen Arbeitsumgebung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die anfallenden Kosten allerdings nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In den meisten Fällen ist dies mit Einschränkungen verbunden. Rücktransporte aus dem Reiseland sind in der normalen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Kosten muss der Arbeitgeber aufkommen – und das kann zum realen Geschäftsrisiko werden. So kostet ein medizinischer Rücktransport aus Griechenland rund 18.000 Euro, ein Transport aus China liegt durchschnittlich bei rund 85.000 Euro. In den USA kostet ein Tag im Krankenhaus rund 2000 Euro – für die Intensivstation fallen sogar bis zu 10.000 Euro an. Insbesondere kleinere Unternehmen kann das schnell an den Rand ihrer Existenz bringen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Zusatzkosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung als Absicherungen im Ausland über die anfallenden Reisekosten hinaus zu übernehmen.
Welche Versicherung greift wann?
Die gesetzliche Krankenversicherung schützt während aller Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus ist europaweit die gesetzliche Unfallversicherung wirksam, sofern der Unfall in klarem Zusammenhang mit der Arbeitsausführung steht.
Geschäftsreisende in Europa sind über die EHIC (European Health Insurance Card) krankenversichert, die allerdings einige Leistungseinschränkungen vorsieht. So sind der im Reiseland üblicherweise zu leistende Eigenanteil, privatärztliche Rechnungen oder ein notwendiger Krankenrücktransport nicht von der EHIC abgedeckt.
Krankheitskosten, die in Ländern anfallen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht – wie etwa den USA oder Thailand – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. In solchen Fällen greift die Auslandskrankenversicherung. Sie leistet Kostenerstattung für die ambulante und stationäre Behandlung, für die Medikamente und für einen eventuell notwendigen medizinischen Rücktransport.
Die Prämie für die Auslandskrankenversicherung wird in der Regel nach Reisetagen berechnet. Je nach Größe des Unternehmens liegt sie zwischen 25 Cent und 1 Euro pro Tag. Die Assistance (telefonische Notfallhilfe) ist dabei im Idealfall eingeschlossen. So ist gewährleistet, dass die notwendige Hilfe schnell und effizient auf den Weg gebracht werden kann. Übrigens: Auch Geschäftsführer oder Gründer, die auf Dienstreisen ja weder angestellt noch privat im Ausland unterwegs sind, sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen!
Geschäftsreise sinnvoll buchen
Im Idealfall wird die Geschäftsreise direkt über das Unternehmen gebucht. Dadurch liegen im Ernstfall alle Reiseunterlagen vor und Hilfe lässt sich schnell und zielgerichtet organisieren kann. Ist die Buchung über den Arbeitnehmer erfolgt, sollten vor Reiseantritt alle wichtigen Informationen (wie Flugnummern, Hotel-Adressen, Transfers und Termine) beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Ein kostenloser Eintrag in „Elefand“ – die Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – kann außerdem eine sinnvolle Maßnahme sein. Dieser Dienst des Auswärtigen Amtes bietet Reisenden im Notfall eine Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen.
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
WirtschaftWenn Kapitalanlagen scheitern, steht für viele Betroffene mehr auf dem Spiel als nur eine Rendite. Es geht um Altersvorsorge, um Immobilienfinanzierungen, um über Jahre aufgebautes Vermögen. Besonders schwer wiegt der Verdacht, dass die Entscheidung auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Beratung beruhte. Falsch dargestellte Risiken, verschwiegenen Provisionen oder unrealistische Prognosen können gravierende finanzielle Folgen haben. Das Bank- und Kapitalmarktrecht setzt genau an dieser Schnittstelle zwischen Beratung und Verantwortung an. Die Kanzlei Dr. Araujo Kurth mit Sitz in Darmstadt und Fokus auf Bank-, Finanz- und Kreditrecht begleitet Mandanten in genau solchen Konstellationen. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Schadenersatzansprüche bestehen und wie sich verlorenes Kapital rechtlich durchsetzen lässt.
ArbeitslebenModerne Unternehmer haben selten vorhersehbare Tage. Der Morgen beginnt vielleicht mit E-Mails in einem Café, gefolgt von Meetings in der ganzen Stadt, einer Trainingseinheit zwischendurch und späten Strategiegesprächen am Abend. In einem Lebensstil, der Anpassungsfähigkeit verlangt, muss auch die Sehkorrektur Schritt halten. Genau deshalb sind Monatskontaktlinsen für viele aktive Berufstätige zur bevorzugten Wahl geworden. Sie bieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Komfort, Leistung und Kosteneffizienz – ohne ständigen Austausch. Eine praktische Balance zwischen Komfort und Leistung Unternehmer schätzen Lösungen, die effizient und zugleich zuverlässig sind. Monatskontaktlinsen erfüllen genau diesen Anspruch. Im Gegensatz zu Tageslinsen, die jeden Abend ersetzt werden, sind Monatslinsen bei richtiger Pflege für eine Tragedauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt. Dadurch entfällt das Mitführen zahlreicher Ersatzpackungen, während die Sehqualität konstant bleibt.
