News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
2. Dezember 2019

Absicherung für die geschäftliche Auslandsreise

Geschäftsreise rechtzeitig vorbereiten

Für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter hat der Arbeitgeber nach §§ 618 BGB eine Fürsorgepflicht. Mögliche Risiken und Gefahren der Reise sollten daher rechtzeitig und gründlich mit dem Arbeitnehmer besprochen werden. Die Webseite des Auswärtigen Amtes informiert über die Risikobewertung und die Gefahrenlage verschiedenster Reiseländer. Informationen über mögliche Krankheitsrisiken und gesundheitliche Gefährdungen sollten Sie frühzeitig über die Auskunftsseiten des Robert-Koch-Instituts einholen. Schließlich zählt der unerwartete Krankheitsfall zu den häufigsten Risiken auf einer Auslandsreise. Vor jeder Reise sollte man außerdem seinen Impfschutz überprüfen: Je nach Reiseziel ist eine Hepatitis-, Tollwut- oder Gelbfieber-Impfung sowie eine Malariaprophylaxe sinnvoll. Auch die Standardimpfungen, etwa gegen Tetanus, sollten aufgefrischt werden.

Geschäftsreise richtig absichern

Der Aufenthalt in einem Land mit extremen Temperaturen oder Reisebedingungen kann zur körperlichen Herausforderung für die Mitarbeiter werden. Starke Hitze, hohe Luftfeuchtigkeit, der Wechsel von Zeitzonen oder unzureichende hygienische oder sanitäre Bedingungen werden schnell zum Gesundheitsrisiko. Aber auch Zahnschmerzen, Stürze oder Herzinfarkt sind nicht vorhersehbare Risiken, die im Ausland ebenso auftreten können wie in der heimischen Arbeitsumgebung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die anfallenden Kosten allerdings nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In den meisten Fällen ist dies mit Einschränkungen verbunden. Rücktransporte aus dem Reiseland sind in der normalen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Kosten muss der Arbeitgeber aufkommen – und das kann zum realen Geschäftsrisiko werden. So kostet ein medizinischer Rücktransport aus Griechenland rund 18.000 Euro, ein Transport aus China liegt durchschnittlich bei rund 85.000 Euro. In den USA kostet ein Tag im Krankenhaus rund 2000 Euro – für die Intensivstation fallen sogar bis zu 10.000 Euro an. Insbesondere kleinere Unternehmen kann das schnell an den Rand ihrer Existenz bringen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Zusatzkosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung als Absicherungen im Ausland über die anfallenden Reisekosten hinaus zu übernehmen.

Welche Versicherung greift wann?

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt während aller Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands. Darüber hinaus ist europaweit die gesetzliche Unfallversicherung wirksam, sofern der Unfall in klarem Zusammenhang mit der Arbeitsausführung steht.

Geschäftsreisende in Europa sind über die EHIC (European Health Insurance Card) krankenversichert, die allerdings einige Leistungseinschränkungen vorsieht. So sind der im Reiseland üblicherweise zu leistende Eigenanteil, privatärztliche Rechnungen oder ein notwendiger Krankenrücktransport nicht von der EHIC abgedeckt.

Krankheitskosten, die in Ländern anfallen, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht – wie etwa den USA oder Thailand – werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. In solchen Fällen greift die Auslandskrankenversicherung. Sie leistet Kostenerstattung für die ambulante und stationäre Behandlung, für die Medikamente und für einen eventuell notwendigen medizinischen Rücktransport.

Die Prämie für die Auslandskrankenversicherung wird in der Regel nach Reisetagen berechnet. Je nach Größe des Unternehmens liegt sie zwischen 25 Cent und 1 Euro pro Tag. Die Assistance (telefonische Notfallhilfe) ist dabei im Idealfall eingeschlossen. So ist gewährleistet, dass die notwendige Hilfe schnell und effizient auf den Weg gebracht werden kann. Übrigens: Auch Geschäftsführer oder Gründer, die auf Dienstreisen ja weder angestellt noch privat im Ausland unterwegs sind, sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen!

Geschäftsreise sinnvoll buchen

Im Idealfall wird die Geschäftsreise direkt über das Unternehmen gebucht. Dadurch liegen im Ernstfall alle Reiseunterlagen vor und Hilfe lässt sich schnell und zielgerichtet organisieren kann. Ist die Buchung über den Arbeitnehmer erfolgt, sollten vor Reiseantritt alle wichtigen Informationen (wie Flugnummern, Hotel-Adressen, Transfers und Termine) beim Arbeitgeber hinterlegt werden. Ein kostenloser Eintrag in „Elefand“ – die Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland – kann außerdem eine sinnvolle Maßnahme sein. Dieser Dienst des Auswärtigen Amtes bietet Reisenden im Notfall eine Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen.

Teilen:
Weitere Artikel
Rabatte mit Strategie: Wie Gutscheinmarketing im E-Commerce profitabel bleibt
Business
Rabatte mit Strategie: Wie Gutscheinmarketing im E-Commerce profitabel bleibt

Rabattaktionen gehören inzwischen zum festen Instrumentarium vieler Onlineshops. Sie können neue Kunden gewinnen, Kaufentscheidungen beschleunigen und den Absatz ausgewählter Produkte erhöhen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass häufige Preisnachlässe die Marge belasten und Kunden daran gewöhnen, nur noch mit einem Gutschein zu bestellen. Erfolgreiches Gutscheinmarketing besteht deshalb nicht darin, möglichst hohe Rabatte zu verteilen. Entscheidend ist eine Strategie, bei der Zielgruppe, Zeitpunkt, Mindestbestellwert und wirtschaftliches Ziel aufeinander abgestimmt werden. Warum Kunden vor dem Kauf nach Gutscheincodes suchen

6 Min. LesezeitLesen
ZEG Berlin: Vom Ost-Berliner Forschungsinstitut zum europäischen Spezialisten für Real-World Evidence
Business
ZEG Berlin: Vom Ost-Berliner Forschungsinstitut zum europäischen Spezialisten für Real-World Evidence

Wenige Berliner Unternehmen verbinden die jüngere deutsche Geschichte so unmittelbar mit einem hochspezialisierten, international gefragten Geschäftsfeld wie die ZEG Berlin GmbH Zentrum für Epidemiologie und Gesundheitsforschung. Aus einem Forschungsinstitut der DDR-Akademie der Wissenschaften ist binnen drei Jahrzehnten ein Beratungs- und Forschungsunternehmen geworden, das Pharma- und Medizintechnikunternehmen in ganz Europa bei sicherheitsrelevanten Studien begleitet. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, findet auf der Unternehmensseite zeg-berlin.de Einblicke in Expertise, Leistungsspektrum und aktuelle Publikationen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus anderen Branchen lohnt der Blick auf ZEG Berlin auch deshalb, weil das Beispiel zeigt, wie sich aus einer historischen Umbruchsituation heraus ein tragfähiges, hochspezialisiertes B2B-Geschäftsmodell entwickeln lässt. Wurzeln im geteilten Berlin: von der Akademie der Wissenschaften zur eigenständigen GmbH Die Geschichte von ZEG Berlin beginnt nicht 1990, sondern schon in den 1960er-Jahren am epidemiologischen Studienzentrum der Humboldt-Universität Berlin an der Charité. Dort arbeiteten die Epidemiologen Professor Siegfried Boethig und Professor Lothar A. J. Heinemann an bevölkerungsbezogenen Querschnittsstudien, zunächst mit Schwerpunkt Herz-Kreislauf-Gesundheit. Boethig leitete zudem zeitweise die Cardiovascular Disease Unit der Weltgesundheitsorganisation in Genf. In dieser Zeit wirkten die Berliner Epidemiologen an internationalen Projekten wie der WHO-MONICA-Studie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dem WHO-OC-Projekt zu oralen Kontrazeptiva und dem globalen INTERSALT-Projekt zum Zusammenhang zwischen Kochsalzaufnahme und Blutdruck mit. Ergänzend liefen an dem Institut die Präventionsprogramme CANON und CINDI, die auf die Vorbeugung nicht übertragbarer Erkrankungen zielten.

6 Min. LesezeitLesen
Einzelunternehmen gründen – der Praxisguide für 2026
Business
Einzelunternehmen gründen – der Praxisguide für 2026

Wer ein Einzelunternehmen gründen möchte, braucht weder Mindestkapital noch einen Gesellschaftsvertrag. Als natürliche Person können Sie direkt starten. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und die steuerliche Erfassung über das Finanzamt genügen, die Gründungskosten bleiben meist unter 100 Euro. Dieser Praxisguide führt Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess 2026, liefert konkrete Steuervergleiche, zeigt Haftungsrisiken samt Gegenmaßnahmen und erklärt aktuelle Anforderungen wie die E-Rechnung-Pflicht. Das Wichtigste im Überblick Ein Einzelunternehmen lässt sich 2026 ohne Mindestkapital und Gesellschaftsvertrag gründen. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung kosten zusammen meist unter 100 Euro.

11 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite