Eine (verhaltensbedingte) Kündigung kommt allerdings dann in Betracht, wenn
- der Arbeitnehmer bei der Einstellung trotz ausdrücklicher Befragung durch den Arbeitgeber eine Vorstrafe verschwiegen hat und
- die Frage des Arbeitgebers nach der Vorstrafe zulässig war (BAG, Urteil vom 15.1.1970, DB 1970, 1276 = BB 1970, 803).
Der Arbeitgeber darf nur nach Vorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert. Maßgeblich ist insoweit nicht die subjektive Einschätzung des Arbeitgebers. Es soll vielmehr ein objektiver Maßstab anzulegen sein (BAG, a.a.O.).
Zulässig sind z.B.:
- bei einem Bankkassierer oder Finanzbuchhalter Fragen nach Vorstrafen auf vermögensrechtlichem Gebiet
- bei einem Berufskraftfahrer Fragen nach verkehrsrechtlichen Vorstrafen
- bei einem Lehrer oder Erzieher Fragen nach Vorstrafen im Bereich der Sittlichkeitsdelikte
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Bewerber regelmäßig als nicht (mehr) vorbestraft gilt, wenn die Vorstrafe nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) nicht oder nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen ist (§ 53 BZRG; vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22.3.1996, NZA-RR 1997, 7). Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Verurteilung mehr als fünf Jahre zurückliegt (§ 34 Abs.1 Nr.2 BZRG).
Ist die Frage unzulässig, stellt deren wahrheitswidrige Beantwortung keinen Kündigungsgrund dar. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) scheidet in diesem Fall ebenfalls aus.
Ist die Frage nach der Vorstrafe zulässig, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei einer wahrheitswidrigen Beantwortung regelmäßig wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten oder kündigen.
Auch wenn der Arbeitnehmer eine zulässige Frage nach einer Vorstrafe wahrheitswidrig beantwortet hat und der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beenden kann, scheidet eine solche Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Beendigung gleichwohl aus,
- wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis längere Zeit fortsetzt, nachdem ihm die unrichtige Beantwortung bekannt geworden ist oder
- wenn das Arbeitsverhältnis lange Zeit hindurch unbeanstandet durchgeführt worden ist und deshalb die Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses durch die unzutreffende Antwort als gering anzusehen ist.
Arbeitgeber sollten Fragen nach Vorstrafen möglichst präzise stellen. Denn bei einer unpräzisen Frage trägt der Arbeitgeber das Risiko der ungenauen Beantwortung.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 17, 135; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 360; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 303 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 530 f; Schaub, § 130 II 45; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 722
VSRW-Verlag
RatgeberEin guter Pflegedienst entlastet pflegende Angehörige, sichert die häusliche Versorgung und übernimmt Grund- sowie Behandlungspflege auf fachlich verlässlichem Niveau. Pflege ist längst kein Randthema mehr, sondern ein Thema, das Familien und ganze Stadtteile betrifft. In Nordrhein-Westfalen lebt eine hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen, der überwiegende Teil davon zu Hause. In Düsseldorf trifft dieser Trend auf eine Großstadt, in der pflegende Angehörige neben Beruf und Familie schnell an die eigene Belastungsgrenze geraten können. Ein professioneller Pflegedienst in Düsseldorf wird in dieser Lage zur entscheidenden Stütze, damit Ihre häusliche Versorgung tragfähig bleibt – mit Würde, Herz und verlässlicher Begleitung. Warum ambulante Pflege menschlich Sinn ergibt Die ambulante Pflege zählt zu den wichtigsten Versorgungsformen in Deutschland. Ein großer Teil der Pflegebedürftigen wird zu Hause betreut, oft in einer Kombination aus familiärer Zuwendung und professionellem Dienst. Für pflegende Angehörige ist diese Entlastung entscheidend: Wenn Sie Beruf, eigene Familie und die Sorge um einen geliebten Menschen unter einen Hut bringen müssen, geraten Sie ohne Unterstützung schnell an die eigenen Grenzen. Eine verlässliche ambulante Versorgung gibt Ihnen Raum, wieder Tochter, Sohn, Ehepartnerin oder Ehepartner zu sein und nicht ausschließlich Pflegekraft.
HandelBetriebsimmobilien erweitern statt neu bauen: Wann Anbau und Sanierung wirtschaftlich sinnvoll sind Wachsende Unternehmen stehen oft vor der Frage, wie zusätzlicher Platz geschaffen werden kann, ohne Standort, Abläufe und Budget unnötig zu belasten. Ein Neubau ist dabei nicht automatisch die beste Lösung. Häufig lohnt zuerst der Blick auf vorhandene Betriebsimmobilien: Lassen sich Flächen anbauen, Räume umstrukturieren oder ältere Gebäudeteile sanieren? Bei dieser Bewertung zählt bauliche Praxis. Nasartschuck Bau kann dazu Expertenrat aus Rohbau, Betonarbeiten, Tiefbau und Sanierung einbringen. Der Betrieb auf Hamburg hat und für diesen Beitrag Einblicke dazu gegeben, wann Erweiterungen bestehender Betriebsimmobilien wirtschaftlich sinnvoll sein können.
LifestyleSmarte Technologien haben längst den Weg in private Wohnhäuser gefunden. Heizungen, Beleuchtung und Sicherheitssysteme lassen sich heute bequem per App steuern. Auch im Poolbereich hält die Digitalisierung zunehmend Einzug. Moderne Anlagen überwachen Wasserwerte automatisch, optimieren Betriebsabläufe und informieren Eigentümer in Echtzeit über wichtige Veränderungen. Dadurch lassen sich viele Aufgaben vereinfachen, die früher regelmäßige manuelle Kontrollen erforderten. Gleichzeitig entstehen neue Möglichkeiten, Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz miteinander zu verbinden. In diesem Beitrag geht es darum, welche Funktionen Smart Pools heute bieten und wie digitale Technik den privaten Poolbetrieb verändert. Vom klassischen Pool zur vernetzten Anlage
