Kündigungsgrund: Vorstrafen

Eine (verhaltensbedingte) Kündigung kommt allerdings dann in Betracht, wenn

  • der Arbeitnehmer bei der Einstellung trotz ausdrücklicher Befragung durch den Arbeitgeber eine Vorstrafe verschwiegen hat und
  • die Frage des Arbeitgebers nach der Vorstrafe zulässig war (BAG, Urteil vom 15.1.1970, DB 1970, 1276 = BB 1970, 803).

Der Arbeitgeber darf nur nach Vorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert. Maßgeblich ist insoweit nicht die subjektive Einschätzung des Arbeitgebers. Es soll vielmehr ein objektiver Maßstab anzulegen sein (BAG, a.a.O.).

Zulässig sind z.B.:

  • bei einem Bankkassierer oder Finanzbuchhalter Fragen nach Vorstrafen auf vermögensrechtlichem Gebiet
  • bei einem Berufskraftfahrer Fragen nach verkehrsrechtlichen Vorstrafen
  • bei einem Lehrer oder Erzieher Fragen nach Vorstrafen im Bereich der Sittlichkeitsdelikte

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Bewerber regelmäßig als nicht (mehr) vorbestraft gilt, wenn die Vorstrafe nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) nicht oder nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen ist (§ 53 BZRG; vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22.3.1996, NZA-RR 1997, 7). Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Verurteilung mehr als fünf Jahre zurückliegt (§ 34 Abs.1 Nr.2 BZRG).

Ist die Frage unzulässig, stellt deren wahrheitswidrige Beantwortung keinen Kündigungsgrund dar. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) scheidet in diesem Fall ebenfalls aus.

Ist die Frage nach der Vorstrafe zulässig, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei einer wahrheitswidrigen Beantwortung regelmäßig wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten oder kündigen.

Auch wenn der Arbeitnehmer eine zulässige Frage nach einer Vorstrafe wahrheitswidrig beantwortet hat und der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beenden kann, scheidet eine solche Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Beendigung gleichwohl aus,

  • wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis längere Zeit fortsetzt, nachdem ihm die unrichtige Beantwortung bekannt geworden ist oder
  • wenn das Arbeitsverhältnis lange Zeit hindurch unbeanstandet durchgeführt worden ist und deshalb die Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses durch die unzutreffende Antwort als gering anzusehen ist.

Arbeitgeber sollten Fragen nach Vorstrafen möglichst präzise stellen. Denn bei einer unpräzisen Frage trägt der Arbeitgeber das Risiko der ungenauen Beantwortung.

Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 17, 135; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 360; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 303 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 530 f; Schaub, § 130 II 45; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 722

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
RFID oder Barcode: Welche Technologie ist die richtige Wahl?  
Handel
RFID oder Barcode: Welche Technologie ist die richtige Wahl?  

In vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.

5 Min. LesezeitLesen
Visuelle Flexibilität für aktive Unternehmer: Warum Monatskontaktlinsen so beliebt sind
Arbeitsleben
Visuelle Flexibilität für aktive Unternehmer: Warum Monatskontaktlinsen so beliebt sind

Moderne Unternehmer haben selten vorhersehbare Tage. Der Morgen beginnt vielleicht mit E-Mails in einem Café, gefolgt von Meetings in der ganzen Stadt, einer Trainingseinheit zwischendurch und späten Strategiegesprächen am Abend. In einem Lebensstil, der Anpassungsfähigkeit verlangt, muss auch die Sehkorrektur Schritt halten. Genau deshalb sind Monatskontaktlinsen für viele aktive Berufstätige zur bevorzugten Wahl geworden. Sie bieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Komfort, Leistung und Kosteneffizienz – ohne ständigen Austausch. Eine praktische Balance zwischen Komfort und Leistung Unternehmer schätzen Lösungen, die effizient und zugleich zuverlässig sind. Monatskontaktlinsen erfüllen genau diesen Anspruch. Im Gegensatz zu Tageslinsen, die jeden Abend ersetzt werden, sind Monatslinsen bei richtiger Pflege für eine Tragedauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt. Dadurch entfällt das Mitführen zahlreicher Ersatzpackungen, während die Sehqualität konstant bleibt.

Lesen
Insolvenzwelle im Mittelstand? Ein Rechtsanwalt aus Dachau über die aktuelle Lage
Recht & Steuern
Insolvenzwelle im Mittelstand? Ein Rechtsanwalt aus Dachau über die aktuelle Lage

Wirtschaftliche Turbulenzen fordern den Mittelstand heraus Die deutsche Wirtschaft durchlebt turbulente Zeiten. Gestiegene Energiekosten, Lieferkettenprobleme und veränderte Marktbedingungen setzen mittelständische Unternehmen unter enormen Druck. Für eine rechtliche Einordnung haben wir mit Michael Seitz gesprochen, einem erfahrenen Rechtsanwalt in Dachau der Kanzlei Seitz. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Mittelständler kämpfen mit Liquiditätsengpässen. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. Diese Gemengelage führt zu einer angespannten Situation, die ohne frühzeitige Gegenmaßnahmen existenzbedrohend werden kann. Unternehmen sehen sich gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und Anpassungen vorzunehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

5 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite