Eine (verhaltensbedingte) Kündigung kommt allerdings dann in Betracht, wenn
- der Arbeitnehmer bei der Einstellung trotz ausdrücklicher Befragung durch den Arbeitgeber eine Vorstrafe verschwiegen hat und
- die Frage des Arbeitgebers nach der Vorstrafe zulässig war (BAG, Urteil vom 15.1.1970, DB 1970, 1276 = BB 1970, 803).
Der Arbeitgeber darf nur nach Vorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert. Maßgeblich ist insoweit nicht die subjektive Einschätzung des Arbeitgebers. Es soll vielmehr ein objektiver Maßstab anzulegen sein (BAG, a.a.O.).
Zulässig sind z.B.:
- bei einem Bankkassierer oder Finanzbuchhalter Fragen nach Vorstrafen auf vermögensrechtlichem Gebiet
- bei einem Berufskraftfahrer Fragen nach verkehrsrechtlichen Vorstrafen
- bei einem Lehrer oder Erzieher Fragen nach Vorstrafen im Bereich der Sittlichkeitsdelikte
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Bewerber regelmäßig als nicht (mehr) vorbestraft gilt, wenn die Vorstrafe nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) nicht oder nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen ist (§ 53 BZRG; vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22.3.1996, NZA-RR 1997, 7). Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Verurteilung mehr als fünf Jahre zurückliegt (§ 34 Abs.1 Nr.2 BZRG).
Ist die Frage unzulässig, stellt deren wahrheitswidrige Beantwortung keinen Kündigungsgrund dar. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) scheidet in diesem Fall ebenfalls aus.
Ist die Frage nach der Vorstrafe zulässig, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei einer wahrheitswidrigen Beantwortung regelmäßig wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten oder kündigen.
Auch wenn der Arbeitnehmer eine zulässige Frage nach einer Vorstrafe wahrheitswidrig beantwortet hat und der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beenden kann, scheidet eine solche Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Beendigung gleichwohl aus,
- wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis längere Zeit fortsetzt, nachdem ihm die unrichtige Beantwortung bekannt geworden ist oder
- wenn das Arbeitsverhältnis lange Zeit hindurch unbeanstandet durchgeführt worden ist und deshalb die Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses durch die unzutreffende Antwort als gering anzusehen ist.
Arbeitgeber sollten Fragen nach Vorstrafen möglichst präzise stellen. Denn bei einer unpräzisen Frage trägt der Arbeitgeber das Risiko der ungenauen Beantwortung.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 17, 135; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 360; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 303 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 530 f; Schaub, § 130 II 45; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 722
VSRW-Verlag
ArbeitslebenDer Büroalltag ist für viele Menschen bewegungsarm. Stundenlanges Sitzen, starre Bildschirmarbeit und kurze Wege zwischen Schreibtisch, Küche und Meetingraum prägen den Arbeitstag. Das klingt zunächst harmlos, kann auf Dauer aber Rücken, Nacken, Schultern und Kreislauf belasten. Genau deshalb wird in vielen Unternehmen nach einfachen Möglichkeiten gesucht, mehr Bewegung in den Arbeitsalltag zu bringen. Neben höhenverstellbaren Schreibtischen, kurzen Bewegungspausen und ergonomischen Stühlen rückt auch der Gymnastikball wieder stärker in den Fokus. Warum langes Sitzen im Büro zum Problem wird Sitzen ist nicht automatisch ungesund. Problematisch wird es vor allem dann, wenn die Haltung über viele Stunden gleich bleibt. Der Rücken wird einseitig belastet, die Schultern ziehen nach vorn, der Nacken verspannt sich und die Muskulatur im Rumpf arbeitet kaum noch aktiv mit. Auch die Beine bleiben lange ruhig, was sich auf Durchblutung und allgemeines Wohlbefinden auswirken kann.
InnovationIn Frankfurt wächst der Bedarf an Modernisierung, Sanierung und dem Werterhalt von Immobilien. Dadurch gewinnen Fachbetriebe an Bedeutung, die Wohn- und Gewerbeflächen fachgerecht erhalten, erneuern und gestalten. Janik Bau Frankfurt positioniert sich in diesem Umfeld als regionaler Ansprechpartner für Fliesenarbeiten, Naturstein sowie Renovierungs- und Modernisierungsprojekte im Rhein-Main-Gebiet.
ArbeitslebenIn einer wachsenden Metropole wie Berlin ist eine funktionierende Gebäudetechnik eine wichtige Grundlage für Komfort, Sicherheit und den reibungslosen Betrieb von Immobilien. Verstopfte Abflüsse, beschädigte Leitungen oder Rückstauprobleme stören private Haushalte, Gewerbebetriebe und Immobilienverwaltungen gleichermaßen. Der Berliner Fachbetrieb ROHRMED Rohrreinigung nutzt handwerkliche Erfahrung und moderne Technik, um bei Rohr- und Abflussproblemen schnell und fachgerecht zu helfen. Fachbetrieb aus Berlin mit klarem Leistungsprofil
