fbpx
Connect with us

Hi, what are you looking for?

ABC der Kündigungsgründe

Kündigungsgrund: Vorstrafen

Die Tatsache, dass ein Arbeitgeber erfährt, dass sein Arbeitnehmer vorbestraft ist, rechtfertigt grundsätzlich keine Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers.

Die Tatsache, dass ein Arbeitgeber erfährt, dass sein Arbeitnehmer vorbestraft ist, rechtfertigt grundsätzlich keine Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers.

Eine (verhaltensbedingte) Kündigung kommt allerdings dann in Betracht, wenn

  • der Arbeitnehmer bei der Einstellung trotz ausdrücklicher Befragung durch den Arbeitgeber eine Vorstrafe verschwiegen hat und
  • die Frage des Arbeitgebers nach der Vorstrafe zulässig war (BAG, Urteil vom 15.1.1970, DB 1970, 1276 = BB 1970, 803).

Der Arbeitgeber darf nur nach Vorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert. Maßgeblich ist insoweit nicht die subjektive Einschätzung des Arbeitgebers. Es soll vielmehr ein objektiver Maßstab anzulegen sein (BAG, a.a.O.).

Zulässig sind z.B.:

  • bei einem Bankkassierer oder Finanzbuchhalter Fragen nach Vorstrafen auf vermögensrechtlichem Gebiet
  • bei einem Berufskraftfahrer Fragen nach verkehrsrechtlichen Vorstrafen
  •  bei einem Lehrer oder Erzieher Fragen nach Vorstrafen im Bereich der Sittlichkeitsdelikte

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Bewerber regelmäßig als nicht (mehr) vorbestraft gilt, wenn die Vorstrafe nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) nicht oder nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen ist (§ 53 BZRG; vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22.3.1996, NZA-RR 1997, 7). Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Verurteilung mehr als fünf Jahre zurückliegt (§ 34 Abs.1 Nr.2 BZRG).

Ist die Frage unzulässig, stellt deren wahrheitswidrige Beantwortung keinen Kündigungsgrund dar. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) scheidet in diesem Fall ebenfalls aus.

Ist die Frage nach der Vorstrafe zulässig, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei einer wahrheitswidrigen Beantwortung regelmäßig wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten oder kündigen.

Auch wenn der Arbeitnehmer eine zulässige Frage nach einer Vorstrafe wahrheitswidrig beantwortet hat und der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beenden kann, scheidet eine solche Möglichkeit der arbeitgeberseitigen Beendigung gleichwohl aus,

  • wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis längere Zeit fortsetzt, nachdem ihm die unrichtige Beantwortung bekannt geworden ist oder
  • wenn das Arbeitsverhältnis lange Zeit hindurch unbeanstandet durchgeführt worden ist und deshalb die Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses durch die unzutreffende Antwort als gering anzusehen ist.

Arbeitgeber sollten Fragen nach Vorstrafen möglichst präzise stellen. Denn bei einer unpräzisen Frage trägt der Arbeitgeber das Risiko der ungenauen Beantwortung.

Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 17, 135; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 360; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 303 ff; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 530 f; Schaub, § 130 II 45; Preis/Stahlhacke/ Vossen, Rdnr. 722

 

VSRW-Verlag

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Arbeitsleben

Die Frage „Krankmeldung ab wann“ stellt sich für viele Arbeitnehmer immer wieder. Die genaue Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich Gesetzen, Arbeitsverträgen...

Business

Die Organisation von Events wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Firmenevents stellt Veranstalter und Gäste oft vor dieselbe Herausforderung: die Suche nach der perfekten Location. Diese...

Expertentalk

Dr. med. Christoph Bauer ist ein erfahrener Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe mit zwei erfolgreichen Praxen in München (Marienplatz) und Wolfratshausen am Starnberger See....

Ratgeber

Die E-Mail-Archivierung gewinnt in der digitalen Geschäftskommunikation zunehmend an Bedeutung. Moderne Unternehmen stehen vor der Herausforderung, elektronische Korrespondenz rechtssicher und strukturiert zu verwalten. Eine...

Arbeitsleben

Es ist eine frustrierende Situation, die viele Arbeitnehmer erleben: Nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses werden Gehaltszahlungen entweder verzögert oder bleiben völlig aus. Das hat...

Handel

Aluminium hat sich in den letzten Jahrzehnten als eines der vielseitigsten Materialien im Metallbau etabliert. Besonders in Verbindung mit innovativen Verbindungstechniken spielt es eine...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Arbeitsleben

Es ist eine frustrierende Situation, die viele Arbeitnehmer erleben: Nach der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses werden Gehaltszahlungen entweder verzögert oder bleiben völlig aus. Das hat...

Business

Durch den fortschreitenden Fachkräftemangel und einen Anstieg Mitarbeiterfluktuation wird die Bindung von Mitarbeitern für den Erfolg von Unternehmen immer wichtiger. Personal- und Führungskräfteentwicklung gelten...

Arbeitsleben

Eine Kündigung ist ein bedeutender Schritt, der weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann. Doch was passiert, wenn sich eine der Parteien nachträglich...

Arbeitsleben

Ein Kündigungsschreiben zu verfassen, ist für Arbeitgeber eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es bildet den formalen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses und muss rechtlich sowie inhaltlich einwandfrei sein....

Arbeitsleben

Die Probezeit ist eine Phase des gegenseitigen Kennenlernens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – gleichzeitig wirft sie viele Fragen auf, insbesondere zum Thema Urlaub. Darf...

Ratgeber

Die Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Alltags, und die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) bildet hier eine wesentliche Grundlage. Sie richtet sich...

Arbeitsleben

In einer Zeit, in der die Ansprüche der Arbeitnehmer stetig wachsen und der Arbeitsmarkt zunehmend wettbewerbsorientiert wird, spielt die Zufriedenheit der Mitarbeiter eine zentrale...

Arbeitsleben

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sei es durch ein freiwilliges Ausscheiden oder durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers, entstehen oft Unsicherheiten über den verbleibenden Urlaubsanspruch....

Werbung