Mitarbeiter überwachen – soweit dürfen Arbeitgeber bei der Überwachung gehen!

Auch die Arbeitsweise dürfen Chefs eines Unternehmens durchaus beobachten bzw. kontrollieren. Denn letztendlich bezahlen Arbeitgeber für die Arbeit ihrer Angestellten. Dennoch bewegen sich Arbeitgeber bei der Kontrolle am Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter auf einem schmalen Grat. Denn je nach Arbeitsvertrag und der Erlaubnis am Arbeitsplatz persönliche Daten zu speichern und beispielsweise private E-Mail-Konten aufzurufen, gilt es die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter nicht zu verletzen. Doch kann die Kontrolle auch über den Arbeitsplatz hinaus stattfinden. Mitarbeiter, die häufig krankgeschrieben sind, können mit dem Verdacht auf das sogenannte „Blaumachen“ kontrolliert werden. Die Möglichkeiten für Arbeitgeber sind sehr vielseitig, um ihre Mitarbeiter zu überwachen. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über gängige und rechtskonforme Überwachungsmethoden für Arbeitgeber zusammengestellt.
Detektivarbeiten sind erlaubt
Immer häufiger setzen Arbeitgeber auf die Überwachungsdienstleistung durch Detektive, wie der Detektei Stuttgart. Dabei handelt es sich bei der Detektei Stuttgart um das einzige Detektivbüro, welche deutschlandweit mit TÜV Zertifizierung nach DIN SPEC 33452 agiert. Diese TÜV Zertifizierung beschreibt den Umgang der Überwachung in einem legalen und vollkommen rechtskonformen Raum, so dass gefundene Beweise auch von einem deutschen Gericht zugelassen werden. Die Arbeit der Detektive richtet sich dabei meistens um betrügerische Absichten seitens der Arbeitnehmer. Häufig werden Arbeitnehmer überwacht, wenn sie vermehrt einen Krankenschein eingereicht haben. Hier dürfen Arbeitgeber dem Verdacht auf die Spur gehen und durch einen Detektiv herausfinden, ob ein Arbeitsnehmer wirklich krankheitsbedingt bei der Arbeit fehlt.
Kontrolle nur bei einem erhärteten Verdacht zulässig
Ohne einen begründeten Verdacht dürfen Arbeitgeber keine Überwachung ihrer Mitarbeiter in Auftrag geben. Nur wenn ein echter Verdacht vorliegt, ist es möglich Detektive zu engagieren oder Kameras am Arbeitsplatz zu installieren. So ist eine Kontrolle in erster Linie nur möglich, wenn ein schwerer Vertrauensmissbrauch vorliegt.
Technische Überwachung am Arbeitsplatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
Ob eine technische Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt ist, hängt vor allem am Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer ab. Wird es geduldet, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz das Telefon, Internet oder den PC für private Zwecke nutzen, dürfen Arbeitgeber nicht bei ihrem Personal schnüffeln. Ist diese Regelung nicht im Arbeitsvertrag verankert, dürfen sich Arbeitgeber jederzeit Zugang zu firmeneigener Hardware wie Laptops, Computer oder auch dem Browserverlauf verschaffen.
BusinessDer Markt für Gold- und Uhrenankauf leidet unter einem Vertrauensproblem: intransparente Preise, anonyme Formulare, Druck an der Ladentheke. Die Luxarion GmbH aus Leer geht den umgekehrten Weg mit namentlich benanntem Gutachter, offengelegter Preisrechnung und Bewertung ohne Verkaufszwang. Ein Blick auf ein Geschäftsmodell, das Seriosität zum Alleinstellungsmerkmal macht. Wer ist Luxarion? Die Luxarion GmbH ist ein inhabergeführter Fachbetrieb für den Ankauf von Edelmetallen und Luxusuhren mit Sitz in Leer, Ostfriesland. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Aurich unter HRB 208177 im Handelsregister eingetragen und betreibt ein Ladengeschäft in der Groninger Str. 78. Angekauft werden Gold, Silber, Platin und Palladium, dazu Zahngold, Münzen, Barren und hochwertige Armbanduhren. Damit grenzt sich die Luxarion GmbH klar ab: Sie ist weder Pfandleihhaus noch Juwelier mit Neuware und auch kein Edelmetallhändler für Anlagezwecke, sondern auf Ankauf, Bewertung und Uhrenservice spezialisiert. Das Geschäftsmodell beruht auf einem Anspruch: Jede Bewertung soll so transparent ablaufen, dass Kunden jede Zahl nachvollziehen können.
RatgeberWer Küche, Bad oder Böden erneuert, trifft eine Entscheidung für Jahrzehnte oder nur für wenige Jahre. Während Dekore und Trendfarben schnell wechseln, bleibt das eingebaute Material meist sehr lange im Alltag. Naturstein und Großkeramik gelten als besonders langlebige Optionen, unterscheiden sich aber deutlich in Optik, Pflegeaufwand und Budget. Wer vor der Investition weiß, welches Material zu welchem Raum und welcher Nutzung passt, vermeidet teure Fehlgriffe und kann in manchen Fällen sogar den kompletten Austausch bestehender Flächen vermeiden. Warum Naturstein und Großkeramik bei Sanierungen an Bedeutung gewinnen Der Markt bietet viele Alternativen von Vinyl und Laminat über Fliesen bis zu beschichteten Holzwerkstoffen. Trotzdem entscheiden sich Bauherren und Sanierer immer häufiger für Naturstein oder großformatige Keramikplatten. Der wichtigste Grund liegt in der Nutzungsdauer: Ein Granitboden oder eine Natursteinarbeitsplatte hält bei fachgerechter Verarbeitung Jahrzehnte, ohne sichtbar zu altern. Kleinere Beschädigungen lassen sich häufig herausschleifen oder wegpolieren, ohne dass das ganze Element ausgetauscht werden muss.
ArbeitslebenEin Arbeitsvertrag, dessen Klauseln plötzlich strittig sind. Eine Kündigung, die ausgesprochen werden muss oder eine, die ein Beschäftigter erhalten hat und nicht akzeptieren will. Ein Vorwurf der Diskriminierung am Arbeitsplatz. Solche Situationen gehören zum betrieblichen Alltag vieler Unternehmen, und sie verlangen meist schnell eine verlässliche rechtliche Einschätzung. Denn Fehler im Arbeitsrecht können teuer werden: Die Fristen sind kurz, Formfehler haben Folgen, und nicht jede vermeintlich klare Regelung hält einer gerichtlichen Prüfung stand. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung ist der Zugang zu fachkundiger Beratung deshalb entscheidend. In Niederbayern hat sich für solche Fälle seit Jahrzehnten eine Kanzlei etabliert, die heute mit sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an zwei Standorten arbeitet: die Kanzlei Hollmayr Perl & Kollegen mit Büros in Deggendorf und Regen. Ihr klarer Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht als Experte für Arbeitsrecht in Deggendorf deckt die Kanzlei ein Dauerthema ab, das Unternehmer, Personalverantwortliche und Beschäftigte gleichermaßen betrifft. Dieses Porträt stellt die Kanzlei, ihre Geschichte und ihre Ansprechpartner vor. Von der Einzelkanzlei zum Anwaltsteam
