Wirtschaftslexikon

Definition: Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer kann als allgemeine Verbrauchssteuer bezeichnet werden, die den Endverbraucher belastet. Allerdings wird nicht der Endverbraucher direkt besteuert, sondern die Umsatzsteuer findet sich als Preisbestandteil des gekauften Produktes wieder. Damit gilt die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Steuern in Deutschland und besitzt ein Gesamtaufkommen von über 30 Prozent. Die Steuer wird grundsätzlich nicht vom Konsumenten erhoben, sondern immer von den Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen verkaufen konnten.

Die Umsatzsteuer kann als allgemeine Verbrauchssteuer bezeichnet werden, die den Endverbraucher belastet. Allerdings wird nicht der Endverbraucher direkt besteuert, sondern die Umsatzsteuer findet sich als Preisbestandteil des gekauften Produktes wieder. Damit gilt die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Steuern in Deutschland und besitzt ein Gesamtaufkommen von über 30 Prozent. Die Steuer wird grundsätzlich nicht vom Konsumenten erhoben, sondern immer von den Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen verkaufen konnten.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer 19 Prozent. Der Staat geht davon aus, dass die Unternehmen ihre Preise an die Umsatzsteuer anpassen und damit zum Schluss tatsächlich der Konsument belastet wird mit einer indirekten Steuer . Allerdings sind nicht alle Waren mit dem Satz von 19 Prozent belegt. So zahlt man beispielsweise für ausgewählte Waren des Grundbedarfs einen ermäßigten Satz von 7 Prozent. Dazu zählen Zeitschriften, Bücher, Brot und andere Lebensmittel des täglichen Bedarfs.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Damit tatsächlich nur der Mehrwert besteuert wird, erstattet der Gesetzgeber den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer zurück. Nur die Endverbraucher und tatsächlichen Konsumenten können die Umsatzsteuer nicht umgehen. Mit diesem System steigen die Umsatzsteuerkosten nicht weiter an, je mehr Unternehmen an der Erstellung des Endproduktes beteiligt sind. Jede Umsatzsteuer, die in den eingekauften Leistungen eines Unternehmens enthalten ist, gibt es als Vorsteuerabzug zurück. Der Gesetzgeber garantiert damit eine Wettbewerbsneutralität und es spielt letztlich keine Rolle, wie viele Unternehmen tatsächlich an der Erstellung eines Produktes beteiligt waren. Handelt es sich hierbei um einen grenzüberschreitenden Prozess, so bekommt jeweils das Land das Recht zur Besteuerung, in dem der Konsum tatsächlich vorgenommen wird.

Ein Beispiel:

Unternehmen A kauft vom produzierenden Unternehmen B Ware ein. Dabei möchte das Unternehmen B einen Preis von 1 Euro erhalten und stellt eine Rechnung von 1,19 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Natürlich muss Unternehmen A die Mehrwertsteuer von 0,19 Euro mitbezahlen. Das Produkt soll vom ersten Unternehmen am Ende für 2 Euro weiterverkauft werden. Der Kunde hat letztendlich einen Preis von 2,38 Euro zu zahlen. Am Ende des Monats folgt die Umsatzsteuerabrechnung. Unternehmen B leitet dabei die 0,19 Euro Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt weiter. Unternehmen A müsste normalerweise 0,38 Euro weiterleiten, darf jedoch die 0,19 Euro abziehen, die es bereits beim Einkauf des Produktes von Unternehmen B bezahlt hat. Die Umsatzsteuerschuld liegt also wieder bei 0,19 Euro. Demnach wird die Umsatzsteuer nicht auf den Umsatz (Umsatz Definition) berechnet, sondern auf die Differenz zwischen den beiden Netto-Preisen.

 

Florian Weis

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