Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?

Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Doch nicht jeder, der Rente bezieht, ist auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Rentnerinnen und Rentner sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente zuzüglich anderer steuerpflichtiger Einkünfte und abzüglich absetzbarer Kosten den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro.
Wird die komplette Rente besteuert?
Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei. Entscheidend für die Höhe des Rentenfreibetrags ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt.
Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.
Wie wird der steuerfreie Teil der Rente errechnet?
Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentnerinnen und Rentner gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten – und damit vollen – Rentenbezugsjahr ermittelt.
Ein Beispiel:
Harald ist am 1. April 2014 in Rente gegangen. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 32 Prozent zu. Der volle Rentenfreibetrag wird jedoch erst aus der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet.
Haralds Jahresbruttorente 2015 betrug 24.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 32 Prozent liegt damit also bei 7.680 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
Der Rentenfreibetrag wird für jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.
Wird man nach der Rentenanpassung steuerpflichtig?
Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, die sogenannte Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent.
Zum 1. Juli 2021 sind die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland erhielten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro.
Einige Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst marginal.
Ein Beispiel:
Rita ist alleinstehend und wohnt in Mannheim. Bisher blieb sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Rente unter dem Grundfreibetrag und musste keine Steuern zahlen.
Im Sommer 2019 wurden allerdings die Renten für die alten Bundesländer um 3,18 Prozent angehoben. Mit der Rentenerhöhung bekommt Rita nun jeden Monat mehr Rente und übersteigt jetzt den Grundfreibetrag um 100 Euro. Rita müsste nun 14 Euro Einkommensteuer zahlen. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung (156 AO) wird das Finanzamt aber von der Festsetzung der Einkommensteuer absehen.
KarriereWer Sozialpädagoge werden will, braucht in Deutschland in der Regel ein Studium. Der klassische Weg führt heute meist über Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder einen eng verwandten Studiengang an einer Hochschule. Dazu kommen Praxisphasen, häufig ein Anerkennungsjahr oder eine staatliche Anerkennung, je nachdem, wie die Hochschule den Studiengang aufgebaut hat und in welchem Bundesland der Berufseinstieg erfolgt. Eine einheitliche, bundesweit geregelte Sozialpädagogik-Ausbildung als klassischer Ausbildungsberuf ist dagegen nicht der typische Zugang. Damit beginnt die eigentliche Entscheidung aber erst. Denn die Frage, wie man Sozialpädagoge wird, lässt sich nicht allein mit dem Wort Studium beantworten. Wichtig ist auch, in welchem Bereich später gearbeitet werden soll, etwa mit Kindern und Jugendlichen, in der Familienhilfe, an Schulen, in der Jugendhilfe, in der Beratungsarbeit oder im Feld von Menschen mit Behinderung. Wer diese Unterschiede früh versteht, trifft die bessere Studienwahl und vermeidet Umwege. Wie wird man Sozialpädagoge in Deutschland?
KarriereWer Berufsschullehrer werden möchte, wählt einen Berufsweg mit besonderer Nähe zur Praxis. Anders als an vielen allgemeinbildenden Schulen geht es hier nicht nur um Fachwissen und Unterricht, sondern auch um den Bezug zur Arbeitswelt, zu Betrieben und zu ganz unterschiedlichen Bildungswegen. Der klassische Weg führt in der Regel über ein Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen, anschließend in den Vorbereitungsdienst und danach in den Schuldienst. Je nach Bundesland, Fachrichtung und Vorbildung gibt es daneben weitere Möglichkeiten, etwa über den Seiteneinstieg. Wer sich für das Berufsschullehramt interessiert, sollte deshalb früh unterscheiden: Welche Schularten kommen infrage? Welche Fachrichtung passt? Und führt der eigene Weg über ein reguläres Lehramtsstudium oder über einen späteren Einstieg mit beruflicher oder akademischer Vorqualifikation? Genau diese Fragen entscheiden darüber, wie die Ausbildung aufgebaut ist und wie lang der Weg bis in das Klassenzimmer dauert. Was macht ein Berufsschullehrer im Alltag?
RatgeberWenn Sie eine Ausbildung zum Psychotherapeuten anstreben, benötigen Sie in der Regel einen einschlägigen Hochschulabschluss in Psychologie, sollten mit rund drei Jahren Vollzeit oder etwa fünf Jahren Teilzeit rechnen und die Ausbildungskosten sowie die Beteiligung an Ambulanzeinnahmen frühzeitig kalkulieren. Der Bedarf an qualifizierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist hoch und mit ihm das Interesse von Absolventinnen und Absolventen der Psychologie, die nach dem Studienabschluss vor einer der wichtigsten Weichenstellungen ihres Berufslebens stehen: der postgradualen Ausbildung zur Approbation. Gerade in wirtschaftsstarken Regionen wie der Metropolregion Nürnberg ist das Interesse groß, denn hier treffen ein spürbarer Versorgungsbedarf und ein etabliertes Netz an Ausbildungsinstituten und Kooperationskliniken aufeinander. Warum Nürnberg als Ausbildungsstandort attraktiv ist Nürnberg gilt in der Psychotherapie-Landschaft als gut vernetzter Standort mit kurzen Wegen zwischen Hochschulen, Kliniken und ambulanten Ausbildungsambulanzen. Wenn Sie sich entscheiden, in Nürnberg eine Ausbildung zur Psychotherapie zu machen, profitieren Sie von einer Region, die klassische Klinikstrukturen mit einer wachsenden Praxislandschaft verbindet. Für Sie als Berufseinsteigerin oder Berufseinsteiger bedeutet das: praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung und Theorie lassen sich häufig ohne Umzug oder aufwendiges Pendeln kombinieren.
