Inkubatoren und Company-Builder immer wichtiger für Startups

Viele Möglichkeiten für Gründer
Bei den vielfältigen Möglichkeiten der Startup-förderung fällt es angehenden Unternehmern oft schwer, einen Überblick zu gewinnen. Zu den wichtigsten Anlaufstellen gehören deshalb zunächst einmal die Company Builder und Inkubatoren. Hier sind vor allem die Startups gut aufgehoben, die an einer langfristigen Zusammenarbeit mit Investoren und Experten interessiert sind.
Sind sich beide Förderkonzepte auch recht ähnlich und werden sie häufig auch synonym verwendet, so unterscheiden sie sich doch in einem wichtigen Punkt voneinander. Company-Builder sind selbst Startup-Schmieden. Sie entwickeln mit internen Teams eigene Ideen und bilden daraus eigene Unternehmen, um sie später zu verkaufen oder an die Börse zu bringen. Zu den bekanntesten Company Buildern gehört Rocket Internet. Förderer dieser Art nehmen in der Regel keine externen Startups auf, doch kann es sich doch hin und wieder lohnen, sich mit Ideen an sie zu wenden.
Bei Inkubatoren hingegen handelt es sich um Wagniskapitalgeber (Venture Capitalists). Oft handelt es sich um Tochterunternehmen von großen Konzernen, die ganz gezielt nach neuen innovativen Ideen suchen. Hier ist z. B. der Main Incubator der Commerzbank zu nennen. Viele Konzerne bezeichnen ihre Inkubatoren als Experimentierfeld oder Labor.
Die Funktionsweise von Inkubatoren und Company-Buildern
Bei beiden Förderungsarten sind die großen Konzerne von Anfang an der Startup-Gründung beteiligt. Ihr Engagement ist dabei meistens deshalb so hoch, weil sie von der unterstützten Idee und dem Entwicklungspotenzial voll und ganz überzeugt sind. Nicht selten investieren sie Wagniskapital in mehrstelliger Millionenhöhe. Da das Geld bei einem Misserfolg weg ist, liegt es ihnen natürlich besonders am Herzen, das Projekt erfolgreich zu gestalten. Entsprechend streng sind die Auswahlkriterien. In der Regel werden nur Startups unterstützt, die zum eigenen Profil passen.
Wo kann man Investoren finden?
Gerade in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Inkubatoren und Company Buildern. Dabei kommen ständig neue hinzu. Meistens handelt es sich dabei um Venture-Capital-Geber, die ihr Geld mit hohen Risiken anlegen, sich dafür aber auch überdurchschnittlich hohe Renditen versprechen. Hier lohnt es sich immer, einen Blick auf Unternehmen zu werfen, die den Bereich Neue Technologien abdecken. Oft gibt es Tochterunternehmen, die als Inkubator aktiv sind.
Wenn ein Gründer noch kein richtiges Netzwerk und wenige Kontakte hat, ist er bei beiden Programmen richtig. Meistens gibt es hier bereits das richtige Personal. Grundsätzlich sollte man aber eher auf große Namen setzen. Es gibt zwar viele jüngere Inkubatoren, die verfügen aber oft noch nicht über ausreichend Erfahrung bei der Startup-Betreuung. Zu empfehlen sind beispielsweise Rocket Internet und Rheingau Partners.
VerbraucherEine gute Idee allein ist noch kein Vermögenswert. Erst wenn Erfindungen, Markennamen oder Produktdesigns rechtlich abgesichert sind, lassen sie sich wirtschaftlich nutzen und im Zweifel auch verteidigen. Genau das ist die Aufgabe einer Patentanwältin in Heidenheim: Sie prüft, welches Schutzrecht zu einer Entwicklung passt, begleitet die Anmeldung beim zuständigen Amt und hilft, die Rechte im Streitfall durchzusetzen. Viele Gründer und mittelständische Unternehmen unterschätzen, wie schnell eine ungeschützte Entwicklung von Wettbewerbern aufgegriffen wird. Gewerblicher Rechtsschutz sorgt dafür, dass aus geistigem Eigentum ein echter Wettbewerbsvorteil entsteht. Warum gewerblicher Rechtsschutz für Unternehmen zum Wettbewerbsfaktor wird Für viele Unternehmen gehört das eigene Know-how zum wichtigsten Kapital überhaupt. Eine neue Technik, ein prägnanter Markenname oder eine eigenständige Produktgestaltung entstehen durch erhebliche Investitionen in Entwicklung und Marktpositionierung. Ohne rechtlichen Schutz lässt sich dieser Wert jedoch nur schwer verteidigen: Wettbewerber können erfolgreiche Produkte imitieren, ähnliche Namen nutzen oder Gestaltungen übernehmen.
VerbraucherWenn Mutter, Vater oder Partner plötzlich nicht mehr allein zurechtkommen, beginnt für berufstätige Angehörige oft eine Doppelbelastung: Pflegegrad beantragen, Heime vergleichen, Besichtigungstermine koordinieren und all das neben Dienstterminen und Abgabefristen. Was viele nicht wissen: Der Gesetzgeber hat für genau diese Konstellation Freistellungsrechte geschaffen, die Beschäftigten Zeit verschaffen, ohne den Job aufzugeben. Dieser Beitrag erklärt, welche Ansprüche das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz vorsehen und wie Angehörige die freigewordene Zeit für die Organisation eines Heimplatzes nutzen können.
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