Regelungen in den Unternehmen unterschiedlich
Zum Essen am Arbeitsplatz gibt es zunächst einmal keine grundsätzliche Regelung. Hier liegt es ganz an der Kulanz des Chefs, ob es erlaubt ist oder nicht. In den meisten Büros wird es toleriert. In anderen wird es eher ungern gesehen und in anderen komplett verboten. Eine wichtige Rolle spielt hierbei oft die Frage, wie viel Kundenverkehr im täglichen Betrieb vorherrscht. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter in der Service-Abteilung tätig ist und regelmäßig Kunden bedient, versteht es sich von selbst, dass er nicht kauend an seinem Arbeitsplatz sitzt. Wenn es sich allerdings um einen Büroarbeitsplatz handelt, bei dem die Mitarbeiter tagsüber keinen Kundenkontakt haben, ist es in der Regel kein Problem. Mehr zum Thema finden Sie in diesem Artikel von t-online.de.
Weitere Gründe, warum es Verbote beim Essen geben kann, sind hygienische und sicherheitstechnische Bestimmungen. So ist es Personal in Laboren, Krankenhäusern, Laboren, Produktionsstätten verständlicherweise nicht gestattet, außerhalb der vorgeschriebenen Räume Lebensmittel zu verzehren.
Kollegen sollten sich nicht gestört fühlen
Wenn das Essen auch in vielen Büros erlaubt ist, so macht es doch immer auch einen Unterschied, ob sich jemand nur ein Bonbon in den Mund steckt oder über eine halbe Stunde Sandwiches oder Wurst kaut. Vor allem laute Schmatzgeräusche können andere Kollegen nämlich stören. Dasselbe gilt für Keksgeknusper und Tütengeraschel. Auch unangenehme Geräusche, wie sie beispielsweise Knoblauch verursacht, wird von vielen Kollegen als störend empfunden. Sie sind in diesem Fall auch berechtigt, Beschwerde beim Chef einzureichen, sodass er das Essen im Anschluss verbieten kann. Wenn sich der Mitarbeiter auch nach mehrmaliger Anforderung nicht daran hält, kann er eine Abmahnung bekommen. Nach weiteren Verstößen ist der Chef sogar berechtigt, eine Kündigung auszusprechen.
Übrigens:
Auch bei Geräten zur Zubereitung von Speisen und Getränken kann es Einschränkungen geben. Ist eine eigene Küche im Unternehmen vorhanden, die sich Mitarbeiter teilen, ist es aber in der Regel kein Problem, häufig benutzte Geräte wie eine Mikrowelle, einen Toaster oder einen Milchaufschäumer mitzubringen. Viele Tests zum Thema gibt es beispielsweise unter www.milchaufschaeumer-tests.net/.
Arbeitsmittel müssen geschützt werden
Es gibt allerdings auch noch einen weiteren Grund, der gegen das Essen am Arbeitsplatz spricht, Arbeitsmittel, die geschützt werden müssen. Immerhin kann es schnell einmal passieren, dass Brotkrümel oder Saucen Tastatur, Maus und andere technische Geräte beschädigen. Der Mitarbeiter hätte in diesem Fall nicht nur mit einer Abmahnung zu rechnen. Er müsste auch die Kosten für den Ersatz zahlen. Voraussetzung für ein Verbot zum Schutz der Arbeitsmittel ist aber, dass es einen festen Pausenraum gibt und dass die Mitarbeiter feste Pausen bekommen. In jedem Fall ist eine Zustimmung vom Betriebs- und Personalrat notwendig.
Trennung von Arbeitsplatz und Pausenraum wichtig
Trotz allem ist es aber immer empfehlenswert, die Pause räumlich und zeitlich klar von der Arbeit zu trennen. Das hat nicht nur damit zu tun, dass ein wenig Bewegung immer gut tut und die räumliche Trennung wichtig zum Abschalten ist. Es geht auch darum, dass der Körper beim gleichzeitigen Essen und Arbeiten sehr viel später wahrnimmt, dass er überhaupt Nahrung zu sich genommen hat. Dadurch setzt das Sättigungsgefühl deutlich später ein und man hat schneller wieder Hunger. Arbeitgeber sollten deshalb gut darauf achten, dass ihre Mitarbeiter ihre Pausen ordnungsgemäß nehmen.
Lesen Sie auch: Smartphone und WhatsApp am Arbeitsplatz – erlaubt oder Kündigungsgrund?
Recht & SteuernVon Insolvenzverschleppung spricht man, wenn ein Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den nach § 15a InsO vorgeschriebenen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt. Die Frist beträgt drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Wer sie versäumt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und haftet unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die folgenden Abschnitte klären, wer antragspflichtig ist, wann die Insolvenzreife eintritt, welche Folgen drohen und wie sich im Krisenfall richtig handeln lässt. Alles Wichtige kurz erklärt Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen.
VerbraucherWer eine Immobilie saniert, modernisiert oder für Verkauf beziehungsweise Vermietung aufwertet, unterschätzt häufig die wirtschaftliche Wirkung des Bodenbelags. Die passende Wahl trifft, wer die Beanspruchung der Räume, den Pflegeaufwand, die Lebensdauer und die Verlegequalität gegeneinander abwägt und nicht allein dem aktuellen Designtrend folgt. Während sich Wandfarbe oder Küchenfronten mit überschaubarem Aufwand nachträglich anpassen lassen, bindet ein neuer Boden Kapital über viele Jahre. Wer die Auswahl falsch trifft, zahlt später doppelt durch höheren Pflegeaufwand, vorzeitigen Austausch oder einen niedrigeren Verkaufspreis. Für Eigentümer und Vermieter ist die Bodenwahl deshalb keine reine Geschmacksfrage, sondern eine Entscheidung mit messbaren Folgen für Werterhalt und Vermietbarkeit. Warum der Bodenbelag bei Sanierung und Vermietung eine unternehmerische Entscheidung ist Der Boden ist die Fläche, die in keiner Immobilie unbemerkt bleibt: Er wird täglich betreten, belastet und gereinigt, und er prägt den ersten Eindruck bei jeder Besichtigung. Interessenten und Mieter nehmen abgenutzte, fleckige oder knarrende Böden sofort wahr und übertragen diesen Eindruck unbewusst auf den Zustand der gesamten Immobilie. Ein gepflegter, hochwertig verlegter Boden signalisiert dagegen Werthaltigkeit und sorgfältige Instandhaltung. Wer vermietet, spürt die Qualität der Bodenwahl zudem in den laufenden Kosten: Robust verlegte, pflegeleichte Beläge reduzieren den Instandhaltungsaufwand zwischen zwei Mietverhältnissen und verkürzen Leerstandszeiten, weil die Wohnung bei der Neuvermietung schneller bezugsfertig ist.
VerbraucherDer Umgang mit dem Ende des Lebens verändert sich spürbar. Früher folgten Beerdigungen oft einem festen, vorhersehbaren Ablauf. Dunkle Farben, strenge Regeln und traditionelle Rituale gaben den Rahmen für den Trauerfall vor. Heute rückt ein anderer Gedanke in den Vordergrund: Der Abschied soll so einzigartig sein wie der Mensch, der gegangen ist. Statt starrer Konventionen steht der persönliche Lebensweg des Verstorbenen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Diese Entwicklung hilft Angehörigen dabei, auf eine ganz eigene Art Abschied zu nehmen. Es geht darum, das vergangene Leben zu würdigen, persönliche Erinnerungen lebendig zu halten und Trost in einem passenden Rahmen zu finden.

