Regelungen in den Unternehmen unterschiedlich
Zum Essen am Arbeitsplatz gibt es zunächst einmal keine grundsätzliche Regelung. Hier liegt es ganz an der Kulanz des Chefs, ob es erlaubt ist oder nicht. In den meisten Büros wird es toleriert. In anderen wird es eher ungern gesehen und in anderen komplett verboten. Eine wichtige Rolle spielt hierbei oft die Frage, wie viel Kundenverkehr im täglichen Betrieb vorherrscht. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter in der Service-Abteilung tätig ist und regelmäßig Kunden bedient, versteht es sich von selbst, dass er nicht kauend an seinem Arbeitsplatz sitzt. Wenn es sich allerdings um einen Büroarbeitsplatz handelt, bei dem die Mitarbeiter tagsüber keinen Kundenkontakt haben, ist es in der Regel kein Problem. Mehr zum Thema finden Sie in diesem Artikel von t-online.de.
Weitere Gründe, warum es Verbote beim Essen geben kann, sind hygienische und sicherheitstechnische Bestimmungen. So ist es Personal in Laboren, Krankenhäusern, Laboren, Produktionsstätten verständlicherweise nicht gestattet, außerhalb der vorgeschriebenen Räume Lebensmittel zu verzehren.
Kollegen sollten sich nicht gestört fühlen
Wenn das Essen auch in vielen Büros erlaubt ist, so macht es doch immer auch einen Unterschied, ob sich jemand nur ein Bonbon in den Mund steckt oder über eine halbe Stunde Sandwiches oder Wurst kaut. Vor allem laute Schmatzgeräusche können andere Kollegen nämlich stören. Dasselbe gilt für Keksgeknusper und Tütengeraschel. Auch unangenehme Geräusche, wie sie beispielsweise Knoblauch verursacht, wird von vielen Kollegen als störend empfunden. Sie sind in diesem Fall auch berechtigt, Beschwerde beim Chef einzureichen, sodass er das Essen im Anschluss verbieten kann. Wenn sich der Mitarbeiter auch nach mehrmaliger Anforderung nicht daran hält, kann er eine Abmahnung bekommen. Nach weiteren Verstößen ist der Chef sogar berechtigt, eine Kündigung auszusprechen.
Übrigens:
Auch bei Geräten zur Zubereitung von Speisen und Getränken kann es Einschränkungen geben. Ist eine eigene Küche im Unternehmen vorhanden, die sich Mitarbeiter teilen, ist es aber in der Regel kein Problem, häufig benutzte Geräte wie eine Mikrowelle, einen Toaster oder einen Milchaufschäumer mitzubringen. Viele Tests zum Thema gibt es beispielsweise unter www.milchaufschaeumer-tests.net/.
Arbeitsmittel müssen geschützt werden
Es gibt allerdings auch noch einen weiteren Grund, der gegen das Essen am Arbeitsplatz spricht, Arbeitsmittel, die geschützt werden müssen. Immerhin kann es schnell einmal passieren, dass Brotkrümel oder Saucen Tastatur, Maus und andere technische Geräte beschädigen. Der Mitarbeiter hätte in diesem Fall nicht nur mit einer Abmahnung zu rechnen. Er müsste auch die Kosten für den Ersatz zahlen. Voraussetzung für ein Verbot zum Schutz der Arbeitsmittel ist aber, dass es einen festen Pausenraum gibt und dass die Mitarbeiter feste Pausen bekommen. In jedem Fall ist eine Zustimmung vom Betriebs- und Personalrat notwendig.
Trennung von Arbeitsplatz und Pausenraum wichtig
Trotz allem ist es aber immer empfehlenswert, die Pause räumlich und zeitlich klar von der Arbeit zu trennen. Das hat nicht nur damit zu tun, dass ein wenig Bewegung immer gut tut und die räumliche Trennung wichtig zum Abschalten ist. Es geht auch darum, dass der Körper beim gleichzeitigen Essen und Arbeiten sehr viel später wahrnimmt, dass er überhaupt Nahrung zu sich genommen hat. Dadurch setzt das Sättigungsgefühl deutlich später ein und man hat schneller wieder Hunger. Arbeitgeber sollten deshalb gut darauf achten, dass ihre Mitarbeiter ihre Pausen ordnungsgemäß nehmen.
Lesen Sie auch: Smartphone und WhatsApp am Arbeitsplatz – erlaubt oder Kündigungsgrund?
BusinessEin Liefervertrag mit einem internationalen Partner steht zur Unterschrift, ein Tochterunternehmen im Ausland soll gegründet werden oder eine qualifizierte Fachkraft aus dem Ausland tritt ihre neue Stelle an: Plötzlich müssen Dokumente vorliegen, die sprachlich und rechtlich einwandfrei sind. Genau in solchen Momenten wird Übersetzungsqualität zur unternehmerischen Frage denn wo Texte rechtliche Wirkung entfalten oder von Behörden anerkannt werden müssen, stoßen Schnelllösungen an ihre Grenzen. Wann Übersetzungen für Unternehmen zum kritischen Faktor werden Der Bedarf entsteht in der Praxis selten angekündigt. Wer ins Ausland expandiert oder dort eine Gesellschaft gründet, muss Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Vollmachten in der jeweiligen Landessprache vorlegen, häufig in amtlich anerkannter Form. Wer Fachkräfte aus dem Ausland einstellt, braucht übersetzte Zeugnisse und Abschlussurkunden für Anerkennungs- und Visumsverfahren. Und im Vertragsgeschäft mit internationalen Partnern entscheidet die präzise Übertragung juristischer Klauseln mit darüber, ob Rechte im Streitfall durchsetzbar bleiben. Eine falsch übersetzte Haftungs- oder Kündigungsregel kann am Ende teurer werden als das gesamte Übersetzungsbudget.
BusinessDer Bodenbelag prägt den ersten Eindruck von Geschäftsräumen und beeinflusst Akustik, Pflegeaufwand und laufende Kosten. Die Bodenwahl in Geschäftsräumen ist mehr als eine Geschmacksfrage: Sie entscheidet über Optik, Akustik, Reinigungsaufwand, Lebensdauer und die Wirkung, die Kunden, Bewerber und Mitarbeitende von einem Unternehmen mitnehmen. Wer ein Büro betritt, eine Praxis besucht oder eine Verkaufsfläche durchquert, bildet sich innerhalb weniger Sekunden ein Urteil. Der Boden ist dabei die größte zusammenhängende Fläche im Raum und trotzdem wird seine Wahl bei Umbau, Ladenausbau oder Praxisrenovierung oft dem Zufall oder dem knappsten Budgetposten überlassen. Für Entscheiderinnen und Entscheider im Mittelstand lohnt es sich deshalb, die Bodenwahl früh als Teil der Raum- und Investitionsplanung zu behandeln. Ein durchdacht gewählter Boden unterstützt konzentriertes Arbeiten, senkt die laufenden Betriebskosten und passt zum Corporate Design. Wer bei größeren Projekten auf Sicherheit setzen möchte, arbeitet mit regionalen Fachbetrieben zusammen, die Beratung und Verlegung aus einer Hand bieten etwa mit den Bodenleger-Experten in Hilden, die auch gewerbliche Kunden im Raum Haan und Solingen betreuen.
BusinessEin Todesfall kommt häufig unerwartet und mit ihm eine Vielzahl von Fragen, die Angehörige in einer ohnehin belastenden Zeit bewältigen müssen. Zwischen Trauer und organisatorischen Aufgaben fehlt häufig der Raum, um den Überblick zu behalten: Wer veranlasst die nächsten Schritte? Wie wird die Überführung organisiert? Welche Behördengänge und Formalitäten stehen an? Liebevoll Bestattungen, das Bestattungsunternehmen in Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien in dieser besonderen Lebenssituation professionell und persönlich zu begleiten. Das Berliner Familienunternehmen verbindet individuelle Beratung mit strukturierten Abläufen und einer Betreuung, die sich konsequent an den Menschen und ihren Bedürfnissen orientiert. Ein Ansprechpartner, wenn es darauf ankommt

