Wirtschaftslexikon

Warenzeichen

Wer ein Produkt auf den Markt bringen möchte, kann dieses beim Deutschen Patentamt in München anmelden und erhält zu diesem Zweck ein Warenzeichen.

Wer ein Produkt auf den Markt bringen möchte, kann dieses beim Deutschen Patentamt in München anmelden und erhält zu diesem Zweck ein Warenzeichen.

Dabei handelt es sich entweder um ein Symbol oder Worte – oder sogar beidem (auch bekannt als Wort- und Bildmarke). Ein Warenzeichen benötigt ein Händler vor allem, um eine Verbindung zu seinem Produkt und seiner Person/seinem Unternehmen herzustellen. Mit Registrierung des Warenzeichens wird dieses vom Patentamt vor einer missbräuchlichen Verwendung geschützt. Das schließt auch ein, dass der Eigentümer das Recht hat, bei unerlaubter oder nicht autorisierter Verwendung auf Schadenersatz zu klagen.

 

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