Märkischer Kreis. (pmk). Landrat Marco Voge hat die Beleuchtungsaktion „Glanzlicht“ an der Burg Altena pünktlich zum ersten Adventswochenende eröffnet. Die spektakuläre Illumination dauert bis zum Neujahrstag an. In verschiedenen Farben wird die Burg von innen und außen in Szene gesetzt.
Ein magischer Moment, als Landrat Marco Voge gemeinsam mit seinen Töchtern Emma und Hanna auf den Knopf drückt und hinter ihm die Burgfassade in sattem Magenta erstrahlt. „Wir als Märkischer Kreis setzen mit dieser Aktion im wahrsten Sinne des Wortes einen Farbtupfer. Gerade aktuell, wo so viele Veranstaltungen ausfallen müssen“, so der Landrat.
Zahlreiche LED-Strahler heben die Fassade und die architektonischen Besonderheiten der Burg hervor. Hoch über der Lennestadt Altena leuchtet die Burg Gästen entgegen. In diesem Jahr zeichnet sich die Lüdenscheider Veranstaltungstechnikfirma Livesound Music GmbH für die Umsetzung des Projekts verantwortlich. Felix Krömer von der Geschäftsleitung und sein Team freuen sich schon, die Herausforderung in Angriff zu nehmen und die Burg zu einem weithin sichtbaren wahren „Glanzlicht“ zu machen.
Neben der Licht-Aktion, gibt es auch was „für die Ohren“, wie Detlef Krüger, Fachdienstleiter Kultur beim Kreis, berichtet: „Wir haben fünf Klanginstallationen in und um die Burg herum aufgebaut. Dabei geht es von mittelalterlicher Musik bis hin zu Poesie“. So ertönt am Spielplatz ein Gedicht von Winnetou-Autor Karl May. Die Audio-Stationen werden durch Bewegungsmelder ausgelöst. Die Aktion sei zumindest ein „kleiner Ersatz“ für das Winter-Spectaculum. Der mittelalterliche Markt war ebenfalls für das erste Adventswochenende geplant.
Der obere Burghof wird montags bis freitags, sowie sonntags von 16:30 bis 18 Uhr für Besucher geöffnet sein. An Samstagen ist der beleuchtete obere Hof von halb fünf bis 20 Uhr geöffnet. Am 24. und 25. Dezember, so wie Silvester und Neujahr bleibt er geschlossen. Der Erlebnisaufzug fährt zurzeit nicht. Die Beleuchtung startet täglich bei Einbruch der Dunkelheit. Die Farben wechseln wöchentlich.
Begleitet wird die Aktion von einem Fotowettbewerb des Kreises. Gesucht werden die fünf schönsten Fotos der beleuchteten Höhenburg. Die Gewinner werden von einer fachkundigen Jury gekürt. Dem Gewinner winken 500 Euro Preisgeld. Weitere Informationen zur Teilnahme auf der Website des Kreises www.maerkischer-kreis.de.
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Recht & SteuernVon Insolvenzverschleppung spricht man, wenn ein Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den nach § 15a InsO vorgeschriebenen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt. Die Frist beträgt drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Wer sie versäumt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und haftet unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die folgenden Abschnitte klären, wer antragspflichtig ist, wann die Insolvenzreife eintritt, welche Folgen drohen und wie sich im Krisenfall richtig handeln lässt. Alles Wichtige kurz erklärt Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen.
VerbraucherWer eine Immobilie saniert, modernisiert oder für Verkauf beziehungsweise Vermietung aufwertet, unterschätzt häufig die wirtschaftliche Wirkung des Bodenbelags. Die passende Wahl trifft, wer die Beanspruchung der Räume, den Pflegeaufwand, die Lebensdauer und die Verlegequalität gegeneinander abwägt und nicht allein dem aktuellen Designtrend folgt. Während sich Wandfarbe oder Küchenfronten mit überschaubarem Aufwand nachträglich anpassen lassen, bindet ein neuer Boden Kapital über viele Jahre. Wer die Auswahl falsch trifft, zahlt später doppelt durch höheren Pflegeaufwand, vorzeitigen Austausch oder einen niedrigeren Verkaufspreis. Für Eigentümer und Vermieter ist die Bodenwahl deshalb keine reine Geschmacksfrage, sondern eine Entscheidung mit messbaren Folgen für Werterhalt und Vermietbarkeit. Warum der Bodenbelag bei Sanierung und Vermietung eine unternehmerische Entscheidung ist Der Boden ist die Fläche, die in keiner Immobilie unbemerkt bleibt: Er wird täglich betreten, belastet und gereinigt, und er prägt den ersten Eindruck bei jeder Besichtigung. Interessenten und Mieter nehmen abgenutzte, fleckige oder knarrende Böden sofort wahr und übertragen diesen Eindruck unbewusst auf den Zustand der gesamten Immobilie. Ein gepflegter, hochwertig verlegter Boden signalisiert dagegen Werthaltigkeit und sorgfältige Instandhaltung. Wer vermietet, spürt die Qualität der Bodenwahl zudem in den laufenden Kosten: Robust verlegte, pflegeleichte Beläge reduzieren den Instandhaltungsaufwand zwischen zwei Mietverhältnissen und verkürzen Leerstandszeiten, weil die Wohnung bei der Neuvermietung schneller bezugsfertig ist.

