Makler: In diesen Fällen können Sie die Provision absetzen

Seit 1. Juni 2015 gilt folgendes Gesetz: Wer einen Makler bestellt, muss die Provision zahlen. Wer eine Immobilie zur Miete sucht und einen Makler beauftragt, zahlt eine Provision von bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Städten wie München, Frankfurt oder Stuttgart kann das schnell teuer werden und auch andernorts kommt dabei eine stattliche Summe zusammen.
Bei einer Kaufimmobilie fallen für einen Makler je nach Region zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises an. Doch zumindest für private Käufer wird es ab Januar 2021 günstiger, denn sie müssen nach dem Jahreswechsel nur noch höchstens die Hälfte der Maklergebühr zahlen. Ein entsprechendes Gesetz hat kürzlich den Bundesrat passiert.
Wie hoch die Makler-Provision auch ausfällt, in manchen Fällen lässt sie sich von der Steuer absetzen – hier der Überblick:
1. Suche nach Mietwohnung aus beruflichen Gründen: Provision absetzen
Wer aus beruflichen Gründen in eine Mietwohnung zieht und dafür einen Makler beauftragt, der kann die Maklergebühr als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Wichtig: Ein berufsbedingter Umzug liegt beispielsweise dann vor, wenn der Arbeitgeber den Angestellten an einen neuen Dienstort versetzt. Oder wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle in einer anderen Stadt annimmt. Auch wenn ein Berufspendler durch seinen Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit einspart, gilt das als Umzug aus beruflichen Gründen.
2. Suche nach Eigenheim aus beruflichen Gründen: Keine Provision absetzen
Wird ein Makler damit beauftragt, eine Kaufimmobilie zu suchen, können die Maklergebühren grundsätzlich nicht von der Steuer abgesetzt werden – selbst wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet. Die Begründung des Finanzamtes: Beim Kauf einer Immobilie gehören die Maklergebühren zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten – und die sind nicht absetzbar.
3. Doppelte Haushaltsführung: Provision absetzen
Mietet ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort, kann er die Maklerkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
4. Privater Umzug: Keine Provision absetzen
Wer aus privaten Gründen umzieht, kann die Provision für den Makler nicht absetzen.
5. Vermietung: Provision absetzen
Vermieter, die einen Makler damit beauftragen, ihnen ein Vermietungsobjekt zu vermitteln, können die Provision als Werbungskosten absetzen. Wird der Makler damit beauftragt, ein Kaufobjekt zur Vermietung zu finden, kann die Maklergebühr nicht sofort abgesetzt werden. Die Maklergebühr zählt in einem solchen Fall zu den Anschaffungsnebenkosten. Diese werden auf den Kaufpreis hinzugerechnet und dann linear abgeschrieben.
Künstliche IntelligenzKI-gestützte Suchsysteme verändern, wie Menschen Informationen recherchieren und Unternehmen wahrnehmen. Dabei bewerten sie verfügbare Informationen nach eigenen Kriterien und wählen daraus gezielt Quellen für ihre Antworten aus. Damit rückt eine neue Frage in den Mittelpunkt: Welche Quellen werden von KI-Systemen für eine Antwort ausgewählt und zitiert? Dabei gibt es keine allgemeingültige Liste vertrauenswürdiger Websites. Google AI Overviews und der KI-Modus greifen auf Webinhalte zurück, zerlegen komplexe Fragen in Teilthemen und verknüpfen Informationen aus mehreren Quellen. Untersuchungen zu Generative Engine Optimization zeigen zudem, dass sich die Quellenauswahl zwischen ChatGPT, Google und Perplexity deutlich unterscheiden kann. Wissenswertes in Kürze
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Growing BusinessEin Immobilienverkauf gehört für die meisten Eigentümer zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, sucht deshalb einen Partner, der den regionalen Markt kennt, transparent kommuniziert und auch in schwierigen Verhandlungssituationen einen kühlen Kopf bewahrt. Gerade weil solche Entscheidungen selten wiederholt werden, lohnt sich ein genauer Blick auf die Frage, welche Kriterien einen professionellen Immobilienpartner tatsächlich ausmachen. In Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet zählt Leimeister Immobilien zu den Unternehmen, die sich seit Jahrzehnten genau darauf spezialisiert haben Anlass genug, einen Blick auf das Leistungsspektrum eines etablierten regionalen Maklers zu werfen. Ein Makler mit langer regionaler Geschichte Kontinuität spielt bei der Wahl eines Immobilienpartners eine größere Rolle, als es auf den ersten Blick scheint. Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, profitiert von einem Makler, der die lokalen Preisentwicklungen, Baugebiete und Nachfragetrends über einen längeren Zeitraum beobachtet hat und nicht erst seit Kurzem im Markt aktiv ist. Leimeister Immobilien ist seit über 50 Jahren in Aschaffenburg tätig und hat sein Geschäft im Laufe der Zeit auf das gesamte Rhein-Main-Gebiet sowie den Landkreis Aschaffenburg ausgeweitet.
