Klimawandel: Beschäftige verunsichert von Arbeitgebern

„In unseren Studiendaten zeigt sich, dass Glaubwürdigkeit beim Klima-Engagement ist ein bedeutender Faktor für Mitarbeiterbindung ist. Dass beim Zukunftsthema Klima-Engagement nur ein Viertel der Beschäftigten das eigene Top-Management für glaubwürdig hält, ist ein Drama“, kommentiert der DEBA-Geschäftsführer Reiner Kriegler die Ergebnisse der Studie.
Jobkiller Klima?
Einen Arbeitsplatzabbau aufgrund des Klimawandels befürchten der Studie zufolge knapp 20 Prozent der Beschäftigten, 17,6 Prozent erwarten sogar mehr Arbeitsplätze im eigenen Unternehmen, während rund 60 Prozent gar keine Veränderung bei der Zahl der Arbeitsplätze erwartet. Vor allem bei den jüngeren Beschäftigten ist der Optimismus stark ausgeprägt. In der Altersgruppe der 18-29-jährigen Beschäftigten rechnen sogar 30,3 Prozent mit einer Zunahme der Arbeitsplätze beim eigenen Arbeitgeber. Möglicherweise ist hier bei der Wahl des Arbeitsplatzes schon der die Klimazukunft mit eingeplant.
„Climate Quitting“
Bemerkenswert ist der Zusammenhang zwischen der Glaubwürdigkeit beim Klimathema und der Mitarbeiterbindung. Im Rahmen der Studie wurde auch gefragt, ob Beschäftigte sich heute nochmals bei ihrem momentanen Arbeitgeber bewerben würden. Bei denjenigen, die sich nicht noch einmal bewerben würden attestierten 41,4 Prozent der eigenen Unternehmensführung keine Glaubwürdigkeit beim Klima-Engagement. Auch der Anteil derjenigen, die Arbeitsplatzabbau aufgrund des Klimawandels erwarten und sich nicht noch einmal bewerben würden, liegt mit 32,5 Prozent weit über dem Durchschnitt.
„Climate Quitting wird häufig unter dem Gesichtspunkt moralischer Erwartungen an den Arbeitgeber diskutiert. Dabei wird übersehen, dass es für viele Beschäftigte noch ein weiteres starkes Motiv gibt, nämlich die Zukunftsfähigkeit und damit die Arbeitsplatzsicherheit. Glaubwürdiges Klima-Engagement ist attraktiv, wer nichts zum Thema anbieten kann, verliert über kurz oder lang das Zutrauen der eigenen Belegschaft“, so Employer-Branding Experte Reiner Kriegler.
Informationsdefizite
Einer Erkenntnis der Studie ist auch, dass bei Beschäftigten ein eher diffuses Bild zum Stand der Klima-Transformation im Unternehmen herrscht. Als Hauptgründe für das Klima-Engagement werden gesetzliche Vorschriften (28,2%), Verantwortung und Überzeugung (23,4%) und Marketing-Gründe (22,8%) genannt. Ein Viertel der Befragten ist zudem der Meinung, dass der eigene Arbeitgeber gar keinen Klimaschutz betreibe.
„Beschäftigte brauchen ein klares Bild von Strategie und Richtung des Unternehmens, um Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit zu haben und sich einbringen zu können“, so Reiner Kriegler. „Die Ambivalenz der Unternehmensführung sowie eine fehlende oder missverständliche Kommunikation zum eigenen Klima-Engagement sind Gift für die Unternehmenskultur. Es ist aus Sicht von Beschäftigten sicher keine Schande, noch nicht weit gekommen zu sein. Aber es ist eine Unterlassungssünde, sich nicht auf den Weg gemacht zu haben“, ist Kriegler überzeugt.
(ots)
RatgeberEin Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde an, wahlweise online, persönlich am Schalter oder per Post. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Bundesland und Kommune rund 15 bis 65 Euro. Drei Grundvoraussetzungen entscheiden darüber, ob überhaupt eine nebenberufliche Selbstständigkeit dieser Art vorliegt. Die Tätigkeit muss selbstständig ausgeübt werden, auf Gewinn ausgerichtet sein und dem Hauptberuf zeitlich sowie einkommensmäßig untergeordnet bleiben. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, findet hier jeden Schritt, alle Kosten, die steuerlichen Pflichten und die sozialversicherungsrechtlichen Folgen, durchgehend mit den aktuellen Werten für 2026. Auf den Punkt gebracht Ein Nebengewerbe meldet man beim örtlichen Gewerbeamt an, online, persönlich oder per Post.
Recht & SteuernWer in der Probezeit psychisch krank ist, kann gekündigt werden, auch während einer laufenden Krankschreibung wegen Depression, Angststörung oder Burnout. Denn das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, und die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt in dieser Phase nur zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine Krankmeldung schützt für sich genommen nicht vor der Trennung. Trotzdem stehen Betroffene nicht schutzlos da. Das Maßregelungsverbot und das Schwerbehindertenrecht ziehen klare Grenzen, und finanzielle Ansprüche wie Lohnfortzahlung und Krankengeld bleiben bestehen. Wer psychisch krank am Arbeitsplatz ist, sollte seine Rechte kennen. Die folgenden Abschnitte klären die Rechtslage in Deutschland Schritt für Schritt, von der Beendigung des Jobs über die Offenlegungsfrage bis zur konkreten Handlungsanleitung. Das sollten Sie wissen
InfluencerInfluencer*innen verdienen ihr Geld vor allem über bezahlte Markenkooperationen. Dazu kommen Affiliate-Marketing, direkte Plattformvergütung, Abo- und Fan-Modelle sowie eigene Produkte. Die wichtigste Säule sind die Sponsored Posts auf Social Media. Wer verstehen will, wie Influencer ihr Geld verdienen, sollte nicht bei der Aufzählung der Einnahmequellen stehen bleiben. Entscheidend ist, wie viel vom Bruttoumsatz nach Provisionen, Kosten und Abgaben netto übrig bleibt und wie stark das Einkommen schwankt. Das Wichtigste im Überblick Bezahlte Kooperationen mit Unternehmen sind die wichtigste Einnahmequelle von Influencer*innen, gefolgt von Affiliate-Marketing und eigenen Produkten.
