Bis zu 260 Arbeitsstunden pro Monat sind erlaubt
Damit gaben die Richter der Klage eines Lkw-Fahrers statt, der ausstehenden Arbeitslohn von rund 1.270 Euro von seinem Arbeitgeber eingefordert hatte. Der Kläger arbeitete seit 1999 auf Grundlage eines Arbeits Vertrag s, der für monatlich „bis zu“ 260 Arbeitsstunden eine Vergütung von zuletzt 2.045 Euro vorsah. Im August 2010 setzte der beklagte Arbeitgeber die vertragliche Arbeitszeit auf 208 Stunden fest. Da der Stundenlohn unverändert blieb, sank der feste Monatslohn deutlich.
Das Arbeitsgericht Eberswalde wies die gegen die Änderung gerichtete Klage des Lkw-Fahrers in erster Instanz ab. Da der ursprüngliche Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von 260 Stunden gegen die gesetzlich zulässige monatliche Höchstarbeitszeit von 208 Stunden verstoße, sei die Anpassung der Arbeitszeit und damit auch des Entgelts notwendig gewesen.
Die Richter am Landesarbeitsgericht folgten dieser Argumentation jedoch nicht. So seien im Vertrag die 260 Monatsstunden gerade nicht als regelmäßige, sondern nur als ausnahmsweise mögliche Arbeitszeit festgelegt. Damit sei der Vertrag nicht rechtswidrig.
dapd
BusinessPasswörter als unterschätztes Sicherheitsrisiko Digitale Konten und Anwendungen sind aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. E-Mail-Postfächer, Cloud-Dienste, Onlineshops, Banking-Systeme und interne Plattformen erfordern meist eigene Zugangsdaten. Mit der wachsenden Zahl an Accounts steigt jedoch auch die Gefahr, dass Passwörter mehrfach verwendet, zu einfach gewählt oder unsicher abgelegt werden. Gerade für Unternehmen kann daraus ein erhebliches Sicherheitsrisiko entstehen. Wird ein Zugang kompromittiert, können nicht nur einzelne Konten betroffen sein. Unter Umständen erhalten Angreifer Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, Kundendaten oder interne Systeme. Ein durchdachtes Passwort-Management sollte deshalb ein fester Bestandteil der IT-Sicherheitsstrategie sein.
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