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19. Januar 2017

Steuerliche Absetzbarkeit von Schönheitsoperationen

Problemzonen, die hat fast jeder. Doch der genannten Studie zufolge scheinen Frauen generell unzufriedener mit ihrem Körper zu sein als Männer. Ob es mit den Schönheitsidealen unserer Zeit zu tun hat, ist schwer zu sagen. Fakt ist, dass nur 41 der Frauen mit ihrem Aussehen zufrieden sind, aber 53 Prozent der Männer. Die Damen lassen im Rahmen einer Schönheitsoperation Fett absaugen sowie die Bauchdecke oder Brust straffen; die Herren entscheiden sich für Fettabsaugung, Bauchdeckenstraffung oder Augenlasern.

Schönheitsoperationen werden immer stärker akzeptiert

Früher wurden Schönheits-OPs mit dem Leben der Stars und Sternchen verbunden. Dies ist damit zu erklären, dass die Menschen Schönheitsideale erfüllen müssen, die Eingriffe zur damaligen Zeit aber auch teuer waren.

Mit der Jahrtausendwende fand ein Umdenken statt und immer mehr Menschen sprechen offen über die kosmetische Chirurgie. Insbesondere die Befragten unter 30 Jahren halten die Schönheitschirurgie für eine Möglichkeit, sich in ihrem Körper wohlzufühlen. Je älter die Befragten sind, desto stärker lehnen sie solche Eingriffe ab.

Unabhängig von der Akzeptanz der Schönheits-OPs sind die Eingriffe nach wie vor kostspielig, auch wenn sie sich immer mehr Menschen leisten können. Einer Erhebung der Ärztevereinigungen zufolge gab es 2015 neun Prozent mehr Eingriffe (insgesamt 43.287) als im Vorjahr. Die meisten zahlten die Rechnung für die Eingriffe selbst; in bestimmten Fällen können Interessenten die Kosten von der Steuer absetzen.

Haarausfall – ein klassisches Männerproblem

Unabhängig von den Kosten gibt es sowohl bei Herren als auch Damen gewisse Problemzonen, die typisch für das Geschlecht sind. Neben Fettpölsterchen kämpfen Männern mit einem besonderen Problem, von dem sie häufiger als Frauen betroffen sind: Haarausfall. Laut dem Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten sind 40 Prozent aller Männer betroffen; bei den Frauen sind es nur 20 Prozent. Für eine Haartransplantation würden sich 5,5 Prozent der Herren der Schöpfung entscheiden.

Früher musste sich Mann mit simplen Haarsystemen zufriedengeben, sei es einer Perücke, einem Haarteil oder Toupet. Der moderne Mann entscheidet sich hingegen für eine Haartransplantation. Dabei wird Eigenhaar verpflanzt, welches vom Hinterkopf, den Armen oder einem anderen Körperteil gewonnen wird. Wie auf medidate.de zu lesen ist, resümiert sich die Haartransplantation nicht länger auf den Kopf – heute können auch Lücken im Bart aufgefüllt werden.

Die Kosten für eine Haartransplantation hängt von der Art des Haarausfalles und dem Land ab, wo die Prozedur durchgeführt wird. Die Betroffenen sollten bei einem geringen Haarausfall, für den etwa 1.500 Grafts benötigt werden, mit Kosten im mittleren vierstelligen Bereich rechnen; bei einem akuten Haarausfall liegen die Preise im fünfstelligen Bereich.

Die Kosten für einen solchen Eingriff sind im Regelfall nicht absetzbar, es gibt aber Ausnahmen. In bestimmten Fällen kann eine Haartransplantation als außergewöhnliche Belastung angesehen werden, hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (XI 298/82 E). Die Voraussetzung: Ein Arzt muss psychische oder physische Gründe bestätigen. Der Eingriff würde aus medizinischen Gründen erfolgen und die Haartransplantation wäre in solchen Fällen einer Prothese gleichgesetzt. Aber: Das ärztliche Gutachten muss vor dem Eingriff eingeholt werden – und selbst dann kann die Krankenkasse die Steuerersparnis ablehnen (siehe letzter Abschnitt).

Brustvergrößerung – der häufigste Wunsch bei Frauen

Während viele Männer unter der fortschreitenden Glatzenbildung leiden sind einige Frauen mit ihrer Brust unzufrieden. Fast 6.000 Brustvergrößerungen finden in Deutschland laut der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) jedes Jahr statt; damit sind diese Eingriffe bei den Damen beliebter als die Fettabsaugung (rund 5.000).

Auch für diesen Eingriff kann die Krankenkasse die notwendigen Kosten übernehmen, vorausgesetzt: Die betroffene Frau hat ungleiche Brüste, die sie entstellen (Az.: S 13 KR 293/14). Und: Die Entstellung wurde nicht mutwillig herbeigeführt.

In einigen Fällen wird die Therapie einer OP vorgezogen

Trotz der Möglichkeiten, eine Schönheitsoperation in bestimmten Fällen steuerlich geltend zu machen, kann dieser Antrag auch abgelehnt werden. Dies war der Fall bei einem Ehepaar, welches Kosten in Höhe von 5.000 Euro absetzen wollte, die für die Brustverkleinerung ihrer Tochter anfielen. Das Attest einer Frauenärztin, welches gravierende psychische Belastungen bestätigte, wurde vorgelegt. Die Krankenkasse veranlasste aber ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst. Das Ergebnis: Die Beeinträchtigungen besäßen keinen Krankheitswert. Das Finanzamt lehnte folglich ab, für die Operationskosten aufzukommen. Gegen diese Entscheidung klagten die Eltern.

Vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 K 1753/13) scheiterte das Paar. Das Finanzgericht war der Ansicht, dass die Belastungen mit einer Psychotherapie anstelle einer Operation gelindert werden könnten – und das, obwohl eine solche Behandlung dieselben Kosten verursacht.

Der Rückschluss aus dem Fall lautet: Bevor eine Schönheitsoperation ausgeführt wird, sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Entstellung vorliegt. Eine solche müsste so auffällig sein, dass Mitmenschen sie bemerken und mit Betroffenheit oder Neugier reagieren.

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