Soweit die Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, z.B. das Verbot der Sonntagsarbeit) verstößt, ist sie unzulässig. Die Weigerung des Arbeitnehmers kann in einem solchen Fall schlechthin keine Kündigung rechtfertigen.
Auch soweit die Überstunden/Mehrarbeit gesetzlich zulässig sind, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann verpflichtet, Überstunden/
Mehrarbeit zu leisten, falls dies in seinem Einzelvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im einschlägigen Tarifvertrag (zur Tarifvertrag Definition) vorgesehen ist. Nur in diesem Fall berechtigt die Verweigerung von Überstunden/Mehrarbeit grundsätzlich – allerdings regelmäßig nur nach einer entsprechenden Abmahnung– eine (verhaltensbedingte) Kündigung.
Es ist stets zu beachten, dass die Anordnung von Überstunden/
Mehrarbeit „billigem Ermessen“ (§ 315 Abs.1 BGB) entsprechen muss. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich:
- die betriebliche Notwendigkeit der Überstunden
- die Dauer der Überstunden
- eine kurz- oder langfristige Anordnung
- die Zumutbarkeit der Ableistung der Überstunden (insbesondere im Hinblick auf die familiäre Situation des Arbeitnehmers, z.B. Betreuung von Kindern)
Falls die Anordnung nicht „billigem Ermessen“ entspricht, stellt die Überstundenverweigerung / Mehrarbeitsverweigerung des Arbeitnehmers keinen Kündigungsgrund dar.
Ausnahmsweise muss der Arbeitnehmer auch dann Überstunden/
Mehrarbeit leisten, wenn dies weder in seinem Arbeitsvertrag , noch in einer Betriebsvereinbarung, noch im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen ist. Dann nämlich, wenn ein betrieblicher Notfall vorliegt, d.h. ein plötzlich eingetretenes unvorhersehbares Ereignis, das den Betrieb nicht unerheblich schädigen kann.
Bei der Anordnung von Überstunden/Mehrheit muss der Arbeitgeber stets beachten, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, falls die Anordnung einen kollektiven Bezug hat und nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind (§ 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG). Beachtet der Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht nicht, ist die Weigerung des Arbeitnehmers, Überstunden/Mehrheit zu leisten, gerechtfertigt. Eine Kündigung des Arbeitnehmers scheidet in diesem Fall aus. Fehler des Arbeitgebers auf der kollektivrechtlichen Ebene wirken sich insoweit also individualrechtlich aus.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 20 Rdnr. 18 f; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 358; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 459; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 416
VSRW-Verlag
BusinessDas Bauen mit Holz hat sich von einer traditionellen Nische zu einer treibenden Kraft im modernen Bauwesen entwickelt. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, der nicht nur ökologische Vorteile bietet, sondern auch eine hohe architektonische Flexibilität ermöglicht. Gleichzeitig erfordert der Holzbau jedoch ein grundlegend anderes Herangehen als der klassische Massivbau. Der Erfolg eines Holzbauprojekts entscheidet sich nämlich selten auf der Baustelle, sondern fast immer am Schreibtisch. Weil viele Bauteile exakt vorgefertigt werden, muss jedes Detail im Vorfeld stimmen. Wenn in der Planungsphase ungenau gearbeitet wird, führt das später unweigerlich zu Verzögerungen und höheren Kosten. Daher bildet eine akribische Vorbereitung das eigentliche Fundament für jedes Gebäude aus Holz. Zusätzlich rückt die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern immer stärker in den Fokus. Wer auf regionale Netzwerke setzt, schafft nicht nur Sicherheit in der Umsetzung, sondern stärkt auch die Wirtschaftskreisläufe vor Ort.
ArbeitslebenLanges Sitzen, feste Deadlines und einseitige Bewegungen gehören für viele zum beruflichen Alltag. Doch dieser Rhythmus fordert oft einen spürbaren Tribut vom eigenen Körper. Rücken- und Gelenkbeschwerden schleichen sich unauffällig ein und werden bald zu ständigen Begleitern. Solche körperlichen Einschränkungen sind nicht nur unangenehm. Sie wirken sich auch direkt auf die Konzentration und die allgemeine Leistungsfähigkeit aus. Wenn die Haltung am Schreibtisch schwerfällt, leidet unweigerlich die Qualität der Arbeit. Ein bewusster Umgang mit diesen Signalen ist daher wichtig. Wer langfristig gesund und produktiv bleiben möchte, sollte die körperlichen Bedürfnisse genauso professionell im Blick behalten wie den täglichen Terminkalender.
BusinessOb historisches Ziegeldach, moderne Photovoltaikanlage oder sanierungsbedürftiges Flachdach: Die Anforderungen an das Dachdeckerhandwerk sind vielfältiger geworden. Während bei älteren Gebäuden häufig der Erhalt der vorhandenen Bausubstanz im Mittelpunkt steht, gewinnen energetische Sanierungen und die technische Nutzung von Dachflächen zunehmend an Bedeutung. Gefragt sind Handwerksbetriebe, die unterschiedliche Bauweisen beherrschen und den Zustand eines Daches im Zusammenhang mit dem gesamten Gebäude beurteilen können. Zu diesen Betrieben gehört MA Bedachungen aus Waldorf bei Sinzig. Das von Mohammed Al Jassem geführte Unternehmen verbindet klassische Dachdecker- und Klempnerarbeiten mit zeitgemäßen Lösungen für die Gebäudesanierung. Das Spektrum reicht von kleineren Reparaturen über vollständige Neueindeckungen bis zur Restaurierung historischer Dächer. Auch bei kurzfristigen Schäden durch Unwetter ist der Meisterbetrieb Ansprechpartner. Dachsanierung und Reparatur als handwerklicher Schwerpunkt
