Soweit die Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, z.B. das Verbot der Sonntagsarbeit) verstößt, ist sie unzulässig. Die Weigerung des Arbeitnehmers kann in einem solchen Fall schlechthin keine Kündigung rechtfertigen.
Auch soweit die Überstunden/Mehrarbeit gesetzlich zulässig sind, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann verpflichtet, Überstunden/
Mehrarbeit zu leisten, falls dies in seinem Einzelvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im einschlägigen Tarifvertrag (zur Tarifvertrag Definition) vorgesehen ist. Nur in diesem Fall berechtigt die Verweigerung von Überstunden/Mehrarbeit grundsätzlich – allerdings regelmäßig nur nach einer entsprechenden Abmahnung– eine (verhaltensbedingte) Kündigung.
Es ist stets zu beachten, dass die Anordnung von Überstunden/
Mehrarbeit „billigem Ermessen“ (§ 315 Abs.1 BGB) entsprechen muss. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich:
- die betriebliche Notwendigkeit der Überstunden
- die Dauer der Überstunden
- eine kurz- oder langfristige Anordnung
- die Zumutbarkeit der Ableistung der Überstunden (insbesondere im Hinblick auf die familiäre Situation des Arbeitnehmers, z.B. Betreuung von Kindern)
Falls die Anordnung nicht „billigem Ermessen“ entspricht, stellt die Überstundenverweigerung / Mehrarbeitsverweigerung des Arbeitnehmers keinen Kündigungsgrund dar.
Ausnahmsweise muss der Arbeitnehmer auch dann Überstunden/
Mehrarbeit leisten, wenn dies weder in seinem Arbeitsvertrag , noch in einer Betriebsvereinbarung, noch im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen ist. Dann nämlich, wenn ein betrieblicher Notfall vorliegt, d.h. ein plötzlich eingetretenes unvorhersehbares Ereignis, das den Betrieb nicht unerheblich schädigen kann.
Bei der Anordnung von Überstunden/Mehrheit muss der Arbeitgeber stets beachten, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, falls die Anordnung einen kollektiven Bezug hat und nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind (§ 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG). Beachtet der Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht nicht, ist die Weigerung des Arbeitnehmers, Überstunden/Mehrheit zu leisten, gerechtfertigt. Eine Kündigung des Arbeitnehmers scheidet in diesem Fall aus. Fehler des Arbeitgebers auf der kollektivrechtlichen Ebene wirken sich insoweit also individualrechtlich aus.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 20 Rdnr. 18 f; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 358; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 459; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 416
VSRW-Verlag
HandelIn vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.
BusinessEin Gewerbe abmelden zu müssen, wirkt auf den ersten Blick wie ein rein formaler Behördengang. In der Praxis entsteht der größte Fehler aber meist schon davor: Nicht jede Veränderung im Betrieb führt automatisch zu einer Gewerbeabmeldung. Entscheidend ist, ob der Gewerbebetrieb endgültig aufgegeben wird, ob sich die Rechtsform ändert oder nur Daten des Unternehmens angepasst werden müssen. Seit dem 1. November 2025 gilt außerdem bei der Verlegung in einen anderen Meldebezirk ein vereinfachtes Rückmeldeverfahren, das die Abläufe an einem wichtigen Punkt verändert hat. Gerade für kleinere Unternehmen, Einzelunternehmen und wachsende Betriebe mit mehreren Standorten ist diese Unterscheidung wichtig. Wer die falsche Anzeige wählt, riskiert Rückfragen der Behörde, unnötige Doppelwege oder im schlechtesten Fall eine verspätete Meldung. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Fälle, in denen eine Abmeldung tatsächlich erforderlich ist, und auf die Konstellationen, in denen stattdessen eine Gewerbeummeldung oder eine neue Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist. Wann muss ein Gewerbe tatsächlich abgemeldet werden?
IT & SoftwareObject Storage rückt im Mittelstand aus einer Nische in das Zentrum der IT-Planung. Der Grund liegt nicht in einem kurzfristigen Trend, sondern in einer strukturellen Veränderung: Unternehmen speichern heute deutlich mehr unstrukturierte Daten, sichern mehr Systeme gleichzeitig und wollen Daten später auch für Analysen, Automatisierung und KI nutzen. Klassische Speicherkonzepte geraten dabei oft an Grenzen, weil sie auf Dateipfade, feste Hierarchien oder teure Primärspeicher angewiesen bleiben. Object Storage setzt an genau dieser Stelle an und schafft eine skalierbare Grundlage für moderne IT-Architekturen. Was Object Storage grundsätzlich anders macht Object Storage speichert Daten nicht als klassische Dateien in Ordnern und Unterordnern, sondern als eigenständige Objekte. Jedes Objekt enthält die eigentlichen Daten, Metadaten und eine eindeutige Kennung. Dadurch entsteht im Kern keine starre Verzeichnisstruktur, sondern ein flacher, sehr gut skalierbarer Datenraum, in dem Anwendungen Objekte über Schnittstellen wie HTTP, HTTPS und REST finden und abrufen können. Einige Plattformen ergänzen dieses Prinzip heute zwar um filesystem-nahe Funktionen wie hierarchische Namespaces oder NFS-Zugriff, die Grundlogik von Object Storage bleibt aber objektbasiert. Genau dieser technische Unterschied macht das Modell für den Mittelstand interessant, weil es mit wachsenden Datenmengen besser umgeht als viele traditionelle Ansätze. Bilder, Videos, Backups, Logdaten, E-Mails, Sensordaten oder Archivbestände lassen sich in großen Mengen verwalten, ohne dass bei jeder Erweiterung das gesamte Speicherkonzept neu gedacht werden muss. In der Praxis steht hinter Object Storage deshalb nicht nur ein weiterer Speicherort, sondern ein anderer Ansatz für den Umgang mit unstrukturierten Daten. Wer moderne Anwendungen, verteilte Standorte oder hybride Infrastrukturen betreibt, profitiert besonders davon, dass Metadaten sehr gezielt ausgewertet und Richtlinien automatisiert auf große Datenbestände angewendet werden können.
