Überstundenverweigerung

Soweit die Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, z.B. das Verbot der Sonntagsarbeit) verstößt, ist sie unzulässig. Die Weigerung des Arbeitnehmers kann in einem solchen Fall schlechthin keine Kündigung rechtfertigen.

Auch soweit die Überstunden/Mehrarbeit gesetzlich zulässig sind, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann verpflichtet, Überstunden/
Mehrarbeit zu leisten, falls dies in seinem Einzelvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im einschlägigen Tarifvertrag (zur Tarifvertrag Definition) vorgesehen ist. Nur in diesem Fall berechtigt die Verweigerung von Überstunden/Mehrarbeit grundsätzlich – allerdings regelmäßig nur nach einer entsprechenden Abmahnung– eine (verhaltensbedingte) Kündigung.

Es ist stets zu beachten, dass die Anordnung von Überstunden/
Mehrarbeit „billigem Ermessen“ (§ 315 Abs.1 BGB) entsprechen muss. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich:

  • die betriebliche Notwendigkeit der Überstunden
  • die Dauer der Überstunden
  • eine kurz- oder langfristige Anordnung
  • die Zumutbarkeit der Ableistung der Überstunden (insbesondere im Hinblick auf die familiäre Situation des Arbeitnehmers, z.B. Betreuung von Kindern)

Falls die Anordnung nicht „billigem Ermessen“ entspricht, stellt die Überstundenverweigerung / Mehrarbeitsverweigerung des Arbeitnehmers keinen Kündigungsgrund dar.

Ausnahmsweise muss der Arbeitnehmer auch dann Überstunden/
Mehrarbeit leisten, wenn dies weder in seinem Arbeitsvertrag , noch in einer Betriebsvereinbarung, noch im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen ist. Dann nämlich, wenn ein betrieblicher Notfall vorliegt, d.h. ein plötzlich eingetretenes unvorhersehbares Ereignis, das den Betrieb nicht unerheblich schädigen kann.

Bei der Anordnung von Überstunden/Mehrheit muss der Arbeitgeber stets beachten, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, falls die Anordnung einen kollektiven Bezug hat und nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind (§ 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG). Beachtet der Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht nicht, ist die Weigerung des Arbeitnehmers, Überstunden/Mehrheit zu leisten, gerechtfertigt. Eine Kündigung des Arbeitnehmers scheidet in diesem Fall aus. Fehler des Arbeitgebers auf der kollektivrechtlichen Ebene wirken sich insoweit also individualrechtlich aus.

Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 20 Rdnr. 18 f; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 358; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 459; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 416

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
RFID oder Barcode: Welche Technologie ist die richtige Wahl?  
Handel
RFID oder Barcode: Welche Technologie ist die richtige Wahl?  

In vielen Branchen ist die berührungslose Identifikation von Produkten und Gegenständen Pflicht oder zumindest sinnvoll. Wenn du selbst die Entscheidungsgewalt hast, wirst du irgendwann vor der Frage stehen, ob Barcodes oder RFID-Etiketten die sinnvollere Lösung für dich und dein Business sind. Beide Möglichkeiten haben einen Mehrwert, unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Für welche Lösung du dich entscheidest, hängt von deinen Bedürfnissen und von der jeweiligen Industrie ab. Das sind die größten Unterschiede zwischen RFID und Barcode Um die richtige Wahl zu treffen, musst du zunächst die Unterschiede zwischen den beiden Systemen kennen. Während der klassische Barcode auf optischer Erkennung basiert, nutzt RFID (Radio Frequency Identification) elektromagnetische Wellen. Das hat massive Auswirkungen auf deinen Arbeitsalltag.

5 Min. LesezeitLesen
Der digitale Türsteher: Jugendschutz als strategischer Qualitätsfaktor im E-Commerce
E-Commerce
Der digitale Türsteher: Jugendschutz als strategischer Qualitätsfaktor im E-Commerce

Der digitale Türsteher: Jugendschutz als strategischer Qualitätsfaktor im E-Commerce Der Onlinehandel hat den Zugang zu Waren aller Art grundlegend vereinfacht. Doch bei Produkten wie E-Zigaretten oder Spirituosen endet die Freiheit dort, wo der Jugendschutz beginnt. Früher reichte oft ein einfacher Klick auf eine Bestätigungsmaske aus. In der heutigen digitalen Handelswelt sind die Anforderungen jedoch gestiegen. Unternehmen stehen in der Pflicht, den Schutz Minderjähriger technisch und organisatorisch sicherzustellen.

4 Min. LesezeitLesen
Hinter den Kulissen erfolgreicher Kampagnen: das Meisterstück der effizienten Logistik
Wirtschaft
Hinter den Kulissen erfolgreicher Kampagnen: das Meisterstück der effizienten Logistik

Eine durchdachte Marketingidee ist meist nur der sichtbare Teil eines viel größeren Konstrukts. Was später auf Plakaten, in Schaufenstern oder auf Messen scheinbar mühelos wirkt, braucht im Hintergrund eine genaue Planung. Es reicht heute nicht mehr aus, nur mit ansprechenden Bildern oder guten Slogans aufzufallen. Die Werbematerialien müssen auch zur richtigen Zeit am richtigen Ort eintreffen. Erst die physische Umsetzung entscheidet darüber, ob eine Kampagne im Markt tatsächlich funktioniert. Wenn Kataloge nicht pünktlich in der Filiale liegen oder Messe-Displays unvollständig ankommen, verliert selbst das beste Konzept seine Wirkung.

4 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite