Soweit die Anordnung von Überstunden/Mehrarbeit gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, z.B. das Verbot der Sonntagsarbeit) verstößt, ist sie unzulässig. Die Weigerung des Arbeitnehmers kann in einem solchen Fall schlechthin keine Kündigung rechtfertigen.
Auch soweit die Überstunden/Mehrarbeit gesetzlich zulässig sind, ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann verpflichtet, Überstunden/
Mehrarbeit zu leisten, falls dies in seinem Einzelvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im einschlägigen Tarifvertrag (zur Tarifvertrag Definition) vorgesehen ist. Nur in diesem Fall berechtigt die Verweigerung von Überstunden/Mehrarbeit grundsätzlich – allerdings regelmäßig nur nach einer entsprechenden Abmahnung– eine (verhaltensbedingte) Kündigung.
Es ist stets zu beachten, dass die Anordnung von Überstunden/
Mehrarbeit „billigem Ermessen“ (§ 315 Abs.1 BGB) entsprechen muss. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, namentlich:
- die betriebliche Notwendigkeit der Überstunden
- die Dauer der Überstunden
- eine kurz- oder langfristige Anordnung
- die Zumutbarkeit der Ableistung der Überstunden (insbesondere im Hinblick auf die familiäre Situation des Arbeitnehmers, z.B. Betreuung von Kindern)
Falls die Anordnung nicht „billigem Ermessen“ entspricht, stellt die Überstundenverweigerung / Mehrarbeitsverweigerung des Arbeitnehmers keinen Kündigungsgrund dar.
Ausnahmsweise muss der Arbeitnehmer auch dann Überstunden/
Mehrarbeit leisten, wenn dies weder in seinem Arbeitsvertrag , noch in einer Betriebsvereinbarung, noch im einschlägigen Tarifvertrag vorgesehen ist. Dann nämlich, wenn ein betrieblicher Notfall vorliegt, d.h. ein plötzlich eingetretenes unvorhersehbares Ereignis, das den Betrieb nicht unerheblich schädigen kann.
Bei der Anordnung von Überstunden/Mehrheit muss der Arbeitgeber stets beachten, dass dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, falls die Anordnung einen kollektiven Bezug hat und nicht nur einzelne Arbeitnehmer betroffen sind (§ 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG). Beachtet der Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht nicht, ist die Weigerung des Arbeitnehmers, Überstunden/Mehrheit zu leisten, gerechtfertigt. Eine Kündigung des Arbeitnehmers scheidet in diesem Fall aus. Fehler des Arbeitgebers auf der kollektivrechtlichen Ebene wirken sich insoweit also individualrechtlich aus.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 20 Rdnr. 18 f; Hueck/v.Hoyningen-Huene, KSchG, § 1 Rdnr. 358; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 459; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 416
VSRW-Verlag
ExpertentalkPflege ist eine persönliche und zugleich eine organisatorische Aufgabe. Unterstützung muss zum Bedarf eines Menschen passen, Angehörige einbeziehen können und mit der jeweiligen Wohnsituation vereinbar sein. Wie hängen häusliche Versorgung und betreute Wohnformen dabei zusammen? Das folgende Gespräch wird mit der Geschäftsführung Julian Kotlik vom Pflegedienst Kotlik geführt. Pflegeangebote zwischen Zuhause und gemeinschaftlichem Wohnen business-on.de: Herr Kotlik, Ihr Unternehmen nennt ambulante Pflege, betreutes Wohnen und ambulant betreute Wohngruppen. Welcher Gedanke verbindet diese Angebote?
BusinessMessen und Events bieten Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten für persönliche Kundengespräche. Damit aus Besucherkontakten qualifizierte Leads entstehen, braucht es jedoch mehr als eine ansprechende Standgestaltung. Entscheidend sind gut vorbereitete Eventkräfte, klare Gesprächsziele und eine systematische Auswertung der erzielten Kontakte. Geeignete Kennzahlen schaffen dabei die Grundlage, um den Erfolg des Personaleinsatzes nachvollziehbar zu bewerten. Warum professionelles Eventpersonal den Umsatz beeinflussen kann Der erste Eindruck entsteht häufig innerhalb weniger Sekunden. Freundliches und kompetentes Standpersonal kann Besuchern den Einstieg in ein Gespräch erleichtern und so den ersten Kontakt mit einem Unternehmen herstellen. Geschulte Eventkräfte sprechen Besucher gezielt an, beantworten Fragen und richten Gespräche an den Zielen der jeweiligen Veranstaltung aus. Agenturen wie StaffConnect.Agency vermitteln dafür Eventpersonal für unterschiedliche Veranstaltungsformate und stellen Teams passend zum jeweiligen Einsatz zusammen.
BusinessFrische Lebensmittel, Medikamente oder empfindliche Chemikalien stellen beim Transport besonders hohe Anforderungen an die Beteiligten. Kleine Temperaturschwankungen können die Ware unbrauchbar machen und führen zu hohen Verlusten. Daher ist eine durchgängige Kühlung entlang der gesamten Lieferkette für Unternehmen ein entscheidender Faktor. Unternehmen müssen ihre Waren über mehrere Etappen hinweg dauerhaft kühlen, ohne die Beschaffenheit der Produkte zu beeinträchtigen. Dieser Ratgeber zeigt bewährte Ansätze für gekühlte Transporte. Technische Grundlagen einer stabilen Temperaturführung
