Connect with us

Hi, what are you looking for?

ABC der Kündigungsgründe

Fremdvergabe von Aufträgen (Outsourcing)

Es steht grundsätzlich im freien Ermessen des Unternehmers, ob er Arbeitsaufgaben mit eigenen Arbeitnehmern ausführt oder diese Aufgaben durch andere Unternehmen (sog. Fremdfirmen) erledigen lässt (z.B. Einsparung des betriebseigenen Reinigungsdienstes).

Es steht grundsätzlich im freien Ermessen des Unternehmers, ob er Arbeitsaufgaben mit eigenen Arbeitnehmern ausführt oder diese Aufgaben durch andere Unternehmen (sog. Fremdfirmen) erledigen lässt (z.B. Einsparung des betriebseigenen Reinigungsdienstes).

Derartige Entscheidungen des Unternehmers unterliegen nur einer beschränkten gerichtlichen Missbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind. Dies bedeutet zugleich, dass die Gerichte nicht zu prüfen haben, ob die Vorteile, die der Arbeitgeber auf Grund seiner Entscheidung, Arbeitsaufgaben durch andere Unternehmen ausführen zu lassen, erwartet, in einem „vernünftigen Verhältnis“ zu den Nachteilen stehen, die die Arbeitnehmer durch eine Kündigung erleiden (BAG, Urteil vom 30.4.1987, NJW 1987, 3216 = DB 1987, 2207 = BB 1987, 2303).

Bei der Verlagerung von Aufgaben auf eine Fremdfirma kommt regelmäßig eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht. Derartige Kündigungen sind aber nur dann sozial gerechtfertigt, wenn

  • die von der Verlagerung betroffenen Arbeitnehmer nicht auf andere freie oder in absehbarer Zeit frei werdende Arbeitsplätze (ggf. nach Durchführung zumutbarer Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen) versetzt werden können und
  • die Grundsätze der Sozialauswahl hinreichend berücksichtigt werden (vgl. zur Sozialauswahl Kapitel 3.1.2.3).

Demgegenüber ist es für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung nicht erforderlich, dass die Verlagerung der Aufgaben auf eine Fremdfirma „erkennbar eine Ersparnis bringt“ (so aber Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 657).

Ist mit dem Outsourcing (Definition Outsourcing) ein Betriebsübergang verbunden, gehen die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer auf die Fremdfirma kraft Gesetzes (§ 613 a BGB) über, es sei denn, sie widersprechen dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses. Dabei haben insbesondere die Fremdfirmen zu berücksichtigen, dass die Rechtsprechung in der Folge der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil vom 14.4.1994 – Christel Schmidt – DB 1994, 1370), einen Betriebsübergang auch dann annimmt, wenn die Fremdfirma von der Firma, die das Outsourcing betreibt, keine Betriebsmittel erwirbt. Ausreichend ist, wenn diese Fremdfirma die bisherige Tätigkeit weiterführt und einen Großteil der Belegschaft übernimmt.

Literatur: Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, § 7 Rdnr. 105 ff, § 13 Rdnr. 7 f; Henssler, Aufspaltung, Ausgliederung und Fremdvergabe, NZA 1994, 294 ff, bes. 304; Hönsch/Natzel, Kapitel D Rdnr. 329; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 336; Willemsen, Aktuelle Tendenzen zur Abgrenzung des Betriebsübergangs, DB 1995, 924 ff.

Fremdvergabe von Aufträgen

 

VSRW-Verlag

Premium-Partner

Kontakt zu business-on.de

Wir berichten tagesaktuell über News, die die Wirtschaft bewegen und verändern – sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Ihr Unternehmen auf business-on.de präsentieren möchten.

Über business-on.de

✉️ Redaktion:
[email protected]

✉️ Werbung:
[email protected]

Business

In der Welt der Unternehmen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG, stellt sich oft die entscheidende Frage: Ab wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?...

Business

Die Vorstellung, ein eigenes Unternehmen zu gründen, klingt für viele wie ein Lebenstraum – doch häufig steht ein zentrales Problem im Raum: fehlendes Eigenkapital....

Business

Die Vorstellung vom eigenen Dönerladen ist für viele ein Traum, der eine solide Existenz verspricht. Doch bevor dieser Traum Realität wird, stellt sich eine...

Business

Ab dem Jahr 2025 tritt in Deutschland eine überarbeitete Version der Kleinunternehmerregelung (manchmal auch als Kleinunternehmer Regelung bezeichnet) in Kraft. Diese Anpassung des Umsatzsteuergesetzes...

Business

Der Traum, aus einem kreativen Hobby ein florierendes Geschäft zu entwickeln, beginnt für viele mit einem Etsy Shop. Die Plattform ist seit Jahren ein...

Innovation

Die Blockchain-Technologie hat in den letzten Jahren die Finanzwelt revolutioniert. Als digitales Fundament vieler Kryptowährungen ermöglicht sie eine neue Art von Vertrauen, Transparenz und...

Marketing-Partner

Weitere Beiträge

Arbeitsleben

In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt gewinnen die Qualitäten eines guten Arbeitgebers zunehmend an Bedeutung. Während früher vor allem Gehalt und Arbeitsplatzsicherheit als ausschlaggebende...

Business

Ein starkes Business Netzwerk zählt heute zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren für Unternehmer, Führungskräfte und Selbstständige. In einer zunehmend vernetzten Welt bieten strategische Kontakte nicht...

Aktuell

Die Geschichte eines Unternehmens beginnt immer mit einer Idee – manchmal aber gepaart mit handwerklicher Hingabe, die über Generationen hinweg weitergetragen wird. Bei der...

Business

Trauer ist häufig noch ein Tabu-Thema. Genau deshalb braucht es Menschen, die genau wissen, wie sie mit Schmerz und Verlust umgehen – sensibel, diskret...

Arbeitsleben

Die Kombination aus einer beginnenden Schwangerschaft und einem neuen Arbeitsplatz stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser sensiblen Lebensphase treffen persönliche Veränderungen auf berufliche...

Expertentalk

Was bedeutet ein guter Abschied – und wie lässt er sich gestalten, wenn der Kopf voll ist mit Gefühlen, Fragen und Formalitäten? Bei Bestattungen...

Arbeitsleben

Globalisierung, Digitalisierung, neue Marktanforderungen – die Rahmenbedingungen für Unternehmen verändern sich rasant. Wer langfristig bestehen will, muss nicht nur auf neue Herausforderungen reagieren, sondern...

Expertentalk

Seit über vier Jahrzehnten steht die Weis Bernard GmbH in der Region rund um Trier für exzellente Qualität in den Bereichen Parkettverlegung und Raumausstattung....

Werbung