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Kündigungsfristen definieren einen vertraglich vereinbarten Zeitraum zwischen der eigentlichen Kündigung und der angestrebten Beendigung eines Vertragsverhältnisses.
Witterungsbedingte Arbeitseinstellungen (z.B. im Baugewerbe, Gartenbau etc.). können – jedenfalls dann, wenn sie längerfristig sind – Grund für eine betriebsbedingte Kündigung sein.
Ist der Arbeitnehmer nicht tatsächlich arbeitsunfähig/krank (Krankheit), sondern täuscht er eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit lediglich vor, ist regelmäßig eine (verhaltensbedingte) Kündigung gerechtfertigt.
Die Tatsache, dass ein Arbeitgeber erfährt, dass sein Arbeitnehmer vorbestraft ist, rechtfertigt grundsätzlich keine Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers.
Häufig sind Mitarbeiter einer Führungskraft unmittelbar zugeordnet (z.B. die Chefsekretärin, der Chef-Fahrer). Bei einem Ausscheiden oder Wechsel der Führungskraft stellt sich dann die Frage,...
Ist ein Arbeitnehmer nicht geeignet, die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auszuführen, kommt eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht.
Ausländerfeindliche Äußerungen im Betrieb können unter dem Gesichtspunkt der Störung des Betriebsfriedens (Ý Störung des Betriebsfriedens) eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.
Der Gewinnverfall oder die mangelnde Rentabilität eines Betriebes sind als solche ungeeignet, eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Sie können jedoch für den Arbeitgeber Anlass...
Der besondere Kündigungsschutz für Wehrdienstleistende ist im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG, § 2) geregelt. Für Zivildienstleistende (anerkannte Kriegsdienstverweigerer) bestimmt das Zivildienstgesetz (ZDG), dass die Kündigungsschutzbestimmungen des...
(ots) - "Gesetzt den Fall, dass Sie entlassen werden und ein halbes Jahr Gehalt als Abfindung bekämen. Was würden Sie im nächsten halben Jahr...