Kreis Unna. Computer hochfahren, klicken, lesen und bewerben. So könnte der Weg von der Schule in die Ausbildung verlaufen – und in der Kreisverwaltung münden. Wer den Schulabschluss in der Tasche hat und sich die Arbeit in einer großen Verwaltung mit unterschiedlichsten Aufgaben vorstellen kann, wird möglicherweise beim Kreis Unna fündig. Am 1. Juni öffnet das Ausbildungsportal und macht den Weg für den Klick in die Ausbildung frei.
Die Kreisverwaltung ist mit mehr als 1.400 Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber der Region. Durch den demografischen Wandel verabschieden sich auch hier in den nächsten Jahren viele Mitarbeiter in den Ruhestand. Nachwuchs wird also gesucht und ist herzlich willkommen. Im Angebot für 2021 sind acht verschiedene Ausbildungsberufe und fünf in den Tochtergesellschaften.
Mehr als nur Büro
Bei der Kreisverwaltung sind nicht nur „klassische“ Berufe zu finden wie der Verwaltungsfachangestellte, auch Plätze für Vermessungstechniker, Straßenwärter oder Informatiker sind ausgeschrieben. Auch werden drei duale Studiengänge angeboten, sodass der Traum vom Studium direkt mit einer praktischen Ausbildung kombiniert werden kann.
Die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft (GWA) sucht Kaufleute für Büromanagement, Fachinformatiker, Kraftfahrer und Experten für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Die Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS) bietet Ausbildungsplätze zum Immobilienkaufmann an.
Genaue Informationen zu den Berufen, zu den schulischen Voraussetzungen oder der Bezahlung finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de/ausbildung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. September 2020.
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.

