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11. Juli 2025

Verantwortung hinter dem Lenkrad – Süfyan Arslan über medizinische Fahreignung bei Berufskraftfahrern

Berufskraftfahrer tragen nicht nur die Verantwortung für Mensch und Material, sondern auch für die Sicherheit auf unseren Straßen. Doch was passiert, wenn gesundheitliche Einschränkungen die Fahrtüchtigkeit beeinflussen?

Während in der öffentlichen Debatte oft nur die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Beachtung findet, beginnt die Frage der Fahreignung für Berufskraftfahrer weit früher – etwa bei grundlegenden Tests wie der Sehstärke. Wer beispielsweise in Duisburg den Sehtest für einen Führerschein machen möchte, findet bei der Verkehrspraxis eine spezialisierte Anlaufstelle mit verkehrsmedizinischer Expertise. Neben dem Sehtest zählen auch regelmäßige ärztliche Untersuchungen und die Beurteilung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu den gesetzlichen Anforderungen.

business-on.de spricht mit Süfyan Arslan, Leiter der Verkehrspraxis und Experte für verkehrsmedizinische Begutachtung, über Anforderungen, Abläufe und Risiken – und warum eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich wichtig ist.

business-on.de: Herr Arslan, was genau bedeutet „medizinische Fahreignung“ für Berufskraftfahrer?

Süfyan Arslan: Ganz einfach gesagt: Ein Fahrer muss gesundheitlich in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen – und das dauerhaft. Das betrifft sowohl körperliche als auch psychische Voraussetzungen. Bei Berufskraftfahrern, etwa LKW- oder Busfahrern, gelten strengere Maßstäbe als im privaten Bereich, weil sie regelmäßig viele Stunden unterwegs sind und dabei Menschen oder Güter transportieren. Deshalb sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.

business-on.de: Welche Anforderungen an die medizinische Fahreignung gelten konkret?

Süfyan Arslan: Die Anforderungen sind in der Anlage 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Dort ist für jede Erkrankung oder Einschränkung festgelegt, unter welchen Umständen die Fahreignung bestehen bleibt oder eingeschränkt ist. Für Berufskraftfahrer gelten in vielen Fällen strengere Anforderungen als für Privatpersonen. Beispielsweise sind bestimmte Sehschwächen oder neurologische Erkrankungen, die im privaten Bereich noch toleriert würden, im gewerblichen Bereich oft ein Ausschlusskriterium – zumindest, solange keine kompensierenden Maßnahmen vorliegen.

business-on.de: Wann müssen Berufskraftfahrer zur ärztlichen Untersuchung?

Süfyan Arslan: Bei der Verlängerung des Führerscheins der Klassen C und D – also LKW und Bus – ist eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Für LKW-Fahrer alle fünf Jahre, für Busfahrer bereits alle fünf Jahre ab dem 50. Lebensjahr. Die Untersuchung umfasst unter anderem ein ärztliches Gutachten, einen Sehtest und gegebenenfalls eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit, zum Beispiel durch einen Reaktionstest. Die Untersuchung zur Führerscheinverlängerung für LKW-Fahrer ist also mehr als eine Formsache – sie ist ein zentrales Instrument der Verkehrssicherheit.

business-on.de: Was steht genau in der FeV Anlage 4 und 5?

Süfyan Arslan: Anlage 4 listet Krankheiten und Mängel auf, die die Fahreignung beeinträchtigen können – etwa Epilepsie, schwere Herzrhythmusstörungen oder insulinpflichtiger Diabetes. Anlage 5 legt fest, welche speziellen Eignungsvoraussetzungen für Fahrer bestimmter Klassen gelten, insbesondere für Berufskraftfahrer. Hier sind auch ergänzende Untersuchungen definiert, zum Beispiel psychometrische Tests bei neurologischen Erkrankungen. Entscheidend ist: Die Beurteilung erfolgt individuell. Es geht also nicht nur darum, ob jemand eine Diagnose hat, sondern wie stark sie die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs tatsächlich beeinträchtigt.

business-on.de: Wie häufig erleben Sie, dass gesundheitliche Einschränkungen im Alltag verdrängt werden?

Süfyan Arslan: Leider sehr häufig. Viele Fahrer, gerade im gewerblichen Bereich, nehmen erste Warnzeichen nicht ernst – sei es Konzentrationsmangel, Müdigkeit oder ungeklärte Sehstörungen. Oft aus Sorge um den Arbeitsplatz. Dabei ist es gerade in solchen Fällen sinnvoll, frühzeitig eine medizinische Einschätzung einzuholen. In vielen Fällen lässt sich die Fahreignung durch Hilfsmittel, Therapie oder Fahrtraining erhalten – aber nur, wenn man es rechtzeitig angeht.

business-on.de: Welche Rolle spielt der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang?

Süfyan Arslan: Eine sehr wichtige. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, nur fahrgeeignetes Personal einzusetzen. Gleichzeitig sollten sie aber auch als Partner auftreten – durch Sensibilisierung, gesundheitsfördernde Maßnahmen und ein offenes Ohr für gesundheitliche Sorgen der Fahrer. Idealerweise gibt es im Unternehmen einen festen Ansprechpartner für das Thema medizinische Fahreignung, zum Beispiel im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Prävention ist immer günstiger als ein Ausfall oder – schlimmer – ein Unfall.

business-on.de: Was passiert, wenn ein Fahrer eine chronische Erkrankung hat?

Süfyan Arslan: Das kommt sehr auf die Erkrankung an. Ein gut eingestellter Diabetiker kann grundsätzlich weiterhin fahren – aber nur unter bestimmten Auflagen und mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Ähnlich ist es bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen oder neurologischen Erkrankungen. Die Entscheidung trifft ein erfahrener Verkehrsmediziner anhand der medizinischen Akten, oft auch in Kombination mit Tests. Wichtig ist: Eine Erkrankung führt nicht automatisch zur Fahruntauglichkeit. Aber sie muss sorgfältig geprüft werden.

business-on.de: Was raten Sie Fahrern, die unsicher sind, ob sie noch fahrtauglich sind?

Süfyan Arslan: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit einem verkehrsmedizinisch qualifizierten Arzt – am besten anonym und ohne behördlichen Zwang. Bei uns in der Verkehrspraxis führen wir auch freiwillige Eignungsuntersuchungen durch. Dort klären wir in Ruhe, ob Einschränkungen bestehen, wie diese zu bewerten sind und ob Fahrhilfen oder Auflagen helfen können. Diese Gespräche geben Sicherheit – für den Fahrer selbst, aber auch für den Arbeitgeber.

business-on.de: Herr Arslan, vielen Dank für das Gespräch.

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