Handy am Steuer – drohen Fahrverbot und Bußgeld?
Am Steuer ist allerdings nicht nur telefonieren verboten, sondern jegliche weitere Nutzungsform des Mobiltelefons. Wie wird die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer also geahndet?
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Kraftfahrer, die das Mobiltelefon am Steuer genutzt haben, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer hingegen kommen punktfrei und mit lediglich 25 Euro Strafe vorbei.
Außerdem droht in beiden Fällen kein Fahrverbot. Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, nach dessen Erteilung es für ein bis drei Monate untersagt ist ein Fahrzeug zu führen. Es wird verkehrserzieherisch eingesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Fahrverbot unterliegt der Annahme, dass eine eingeschränkte Mobilität bei Betroffenen ein Nachdenken über ihr Verkehrsverhalten in Gang setzt.
Es gibt außerdem keine feste Regelung, wie viele Punkte in Flensburg ein Fahrverbot nach sich ziehen. Auch sind die Anzahl der Punkte nicht zwingend ausschlaggebend für die Dauer des Verbotes, sondern allgemeine Sicherheitsbedenken. Übrigens wird das Fahrverbot nur als Nebenstrafe zu einem hohen Bußgeld und Punkten erteilt. Unter zwei Punkten gibt es in der Regel aber keine Anordnung eines Fahrverbots, sodass Sie erst bei groben Ordnungswidrigkeiten greift. Bei der Mobiltelefonnutzung am Steuer droht mit einem Punkt in Flensburg entsprechend kein Fahrverbot.
Weitere Informationen, rund ums Fahrverbot in Deutschland und den deutschen Bußgeldkatalog, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. auf seinen umfangreichen Ratgeberportalen www.fahrverbot.com und www.bussgeldkatalog.org zusammengestellt. Auf Fahrverbot.com stehen Ihnen als Oberrubriken Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot abwenden und Ablauf des Fahrverbots als Information zur Verfügung. Bei Bussgeldkatalog.org informieren wir außerdem nicht nur über Bußgelder für PKW, LKW und Fahrrad, sondern auch über Bußgelder im Bereich Tier- und Umweltschutz.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV e.V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org, fahrverbot.com und flensburgpunkte.net.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.
Gastbeitrag von Kevin Geisler
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
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