Handy am Steuer – drohen Fahrverbot und Bußgeld?
Am Steuer ist allerdings nicht nur telefonieren verboten, sondern jegliche weitere Nutzungsform des Mobiltelefons. Wie wird die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer also geahndet?
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Kraftfahrer, die das Mobiltelefon am Steuer genutzt haben, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer hingegen kommen punktfrei und mit lediglich 25 Euro Strafe vorbei.
Außerdem droht in beiden Fällen kein Fahrverbot. Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, nach dessen Erteilung es für ein bis drei Monate untersagt ist ein Fahrzeug zu führen. Es wird verkehrserzieherisch eingesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Fahrverbot unterliegt der Annahme, dass eine eingeschränkte Mobilität bei Betroffenen ein Nachdenken über ihr Verkehrsverhalten in Gang setzt.
Es gibt außerdem keine feste Regelung, wie viele Punkte in Flensburg ein Fahrverbot nach sich ziehen. Auch sind die Anzahl der Punkte nicht zwingend ausschlaggebend für die Dauer des Verbotes, sondern allgemeine Sicherheitsbedenken. Übrigens wird das Fahrverbot nur als Nebenstrafe zu einem hohen Bußgeld und Punkten erteilt. Unter zwei Punkten gibt es in der Regel aber keine Anordnung eines Fahrverbots, sodass Sie erst bei groben Ordnungswidrigkeiten greift. Bei der Mobiltelefonnutzung am Steuer droht mit einem Punkt in Flensburg entsprechend kein Fahrverbot.
Weitere Informationen, rund ums Fahrverbot in Deutschland und den deutschen Bußgeldkatalog, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. auf seinen umfangreichen Ratgeberportalen www.fahrverbot.com und www.bussgeldkatalog.org zusammengestellt. Auf Fahrverbot.com stehen Ihnen als Oberrubriken Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot abwenden und Ablauf des Fahrverbots als Information zur Verfügung. Bei Bussgeldkatalog.org informieren wir außerdem nicht nur über Bußgelder für PKW, LKW und Fahrrad, sondern auch über Bußgelder im Bereich Tier- und Umweltschutz.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV e.V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org, fahrverbot.com und flensburgpunkte.net.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.
Gastbeitrag von Kevin Geisler
BusinessTreppen gehören zu den Bauteilen, die kaum auffallen, solange sie funktionieren und die ein Gebäude prägen, sobald sie mehr sein sollen als die reine Verbindung zwischen zwei Etagen. Als gestalterisches und statisches Zentrum entscheiden sie mit darüber, wie hochwertig ein Wohn- oder Geschäftshaus wirkt. Für Bauherren, Renovierer und Hausbesitzer ist die Wahl des Treppenbauers daher keine Nebensache: Es geht um Maßanfertigung statt Standardware, um durchdachte Statik und um eine Lösung, die Jahrzehnte tragen soll. Zwischen Katalogmodell und echter Maßfertigung liegen dabei Welten in Planung, Statik und Ausführung. Der Markt reicht vom Serienmodell bis zur individuell konstruierten Designtreppe und genau in diesem anspruchsvollen Segment hat sich im Raum Freiburg ein Betrieb über mehr als vier Jahrzehnte positioniert. Dieses Porträt zeigt, wie dort klassische Fertigung, digitale Planung und konsequente Nachhaltigkeit zusammenfinden. Handwerkstradition mit Substanz: Über 40 Jahre Treppenbau in Freiburg
BusinessRechtliche Probleme kündigen sich selten an. Ein Streit mit dem Vermieter, ein Bußgeldbescheid nach einem Unfall, eine unklare Erbschaft oder ein Konflikt am Arbeitsplatz Situationen, in denen Privatpersonen wie Unternehmen schnell verlässliche Unterstützung brauchen. Gerade in einer Region, in der sich Lebens- und Arbeitswelten eng verzahnen, wollen solche Fragen mit jemandem geklärt werden, der vor Ort erreichbar ist. In Ostthüringen hat sich die Kanzlei Stünkel über fast zwei Jahrzehnte zu einer festen Größe entwickelt: Sie betreut mit drei Standorten den klassischen Mandantenalltag und hat zugleich Strafverfahren begleitet, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten.
WirtschaftIn vielen Unternehmen läuft die Beleuchtung täglich über mehrere Stunden – in Produktionshallen, Lagern, Werkstätten oder Büros häufig sogar während der gesamten Arbeitszeit. Entsprechend groß kann der Anteil der Beleuchtung am Stromverbrauch sein. Eine Umrüstung auf effiziente LED-Technik kann deshalb nicht nur den Energiebedarf reduzieren, sondern auch Wartungsaufwand und Betriebskosten senken. Besonders interessant wird die Modernisierung, wenn energieeffiziente Leuchten mit einer intelligenten Lichtsteuerung kombiniert werden. LED-Technik reduziert Stromverbrauch und Wartungsaufwand Ein wesentlicher Vorteil moderner LED-Beleuchtung liegt in ihrer Energieeffizienz. Wird beispielsweise eine ältere Leuchte mit 100 Watt durch eine LED-Leuchte mit 40 Watt ersetzt, sinkt die Anschlussleistung um 60 Prozent. Bei 100 Leuchten und einer täglichen Betriebszeit von acht Stunden an 250 Arbeitstagen ergibt sich folgende Beispielrechnung:
