Handy am Steuer – drohen Fahrverbot und Bußgeld?
Am Steuer ist allerdings nicht nur telefonieren verboten, sondern jegliche weitere Nutzungsform des Mobiltelefons. Wie wird die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer also geahndet?
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Kraftfahrer, die das Mobiltelefon am Steuer genutzt haben, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer hingegen kommen punktfrei und mit lediglich 25 Euro Strafe vorbei.
Außerdem droht in beiden Fällen kein Fahrverbot. Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, nach dessen Erteilung es für ein bis drei Monate untersagt ist ein Fahrzeug zu führen. Es wird verkehrserzieherisch eingesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Fahrverbot unterliegt der Annahme, dass eine eingeschränkte Mobilität bei Betroffenen ein Nachdenken über ihr Verkehrsverhalten in Gang setzt.
Es gibt außerdem keine feste Regelung, wie viele Punkte in Flensburg ein Fahrverbot nach sich ziehen. Auch sind die Anzahl der Punkte nicht zwingend ausschlaggebend für die Dauer des Verbotes, sondern allgemeine Sicherheitsbedenken. Übrigens wird das Fahrverbot nur als Nebenstrafe zu einem hohen Bußgeld und Punkten erteilt. Unter zwei Punkten gibt es in der Regel aber keine Anordnung eines Fahrverbots, sodass Sie erst bei groben Ordnungswidrigkeiten greift. Bei der Mobiltelefonnutzung am Steuer droht mit einem Punkt in Flensburg entsprechend kein Fahrverbot.
Weitere Informationen, rund ums Fahrverbot in Deutschland und den deutschen Bußgeldkatalog, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. auf seinen umfangreichen Ratgeberportalen www.fahrverbot.com und www.bussgeldkatalog.org zusammengestellt. Auf Fahrverbot.com stehen Ihnen als Oberrubriken Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot abwenden und Ablauf des Fahrverbots als Information zur Verfügung. Bei Bussgeldkatalog.org informieren wir außerdem nicht nur über Bußgelder für PKW, LKW und Fahrrad, sondern auch über Bußgelder im Bereich Tier- und Umweltschutz.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV e.V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org, fahrverbot.com und flensburgpunkte.net.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.
Gastbeitrag von Kevin Geisler
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.
