Handy am Steuer – drohen Fahrverbot und Bußgeld?
Am Steuer ist allerdings nicht nur telefonieren verboten, sondern jegliche weitere Nutzungsform des Mobiltelefons. Wie wird die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer also geahndet?
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Kraftfahrer, die das Mobiltelefon am Steuer genutzt haben, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer hingegen kommen punktfrei und mit lediglich 25 Euro Strafe vorbei.
Außerdem droht in beiden Fällen kein Fahrverbot. Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, nach dessen Erteilung es für ein bis drei Monate untersagt ist ein Fahrzeug zu führen. Es wird verkehrserzieherisch eingesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Fahrverbot unterliegt der Annahme, dass eine eingeschränkte Mobilität bei Betroffenen ein Nachdenken über ihr Verkehrsverhalten in Gang setzt.
Es gibt außerdem keine feste Regelung, wie viele Punkte in Flensburg ein Fahrverbot nach sich ziehen. Auch sind die Anzahl der Punkte nicht zwingend ausschlaggebend für die Dauer des Verbotes, sondern allgemeine Sicherheitsbedenken. Übrigens wird das Fahrverbot nur als Nebenstrafe zu einem hohen Bußgeld und Punkten erteilt. Unter zwei Punkten gibt es in der Regel aber keine Anordnung eines Fahrverbots, sodass Sie erst bei groben Ordnungswidrigkeiten greift. Bei der Mobiltelefonnutzung am Steuer droht mit einem Punkt in Flensburg entsprechend kein Fahrverbot.
Weitere Informationen, rund ums Fahrverbot in Deutschland und den deutschen Bußgeldkatalog, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. auf seinen umfangreichen Ratgeberportalen www.fahrverbot.com und www.bussgeldkatalog.org zusammengestellt. Auf Fahrverbot.com stehen Ihnen als Oberrubriken Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot abwenden und Ablauf des Fahrverbots als Information zur Verfügung. Bei Bussgeldkatalog.org informieren wir außerdem nicht nur über Bußgelder für PKW, LKW und Fahrrad, sondern auch über Bußgelder im Bereich Tier- und Umweltschutz.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV e.V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org, fahrverbot.com und flensburgpunkte.net.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.
Gastbeitrag von Kevin Geisler
KarriereVersicherungsmakler arbeiten an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Beratung, Risikoanalyse und wirtschaftlicher Verantwortung. Wer in diesen Beruf einsteigen will, braucht deshalb nicht nur Interesse an Versicherungen und Finanzen, sondern auch Fachwissen, rechtliche Sicherheit und ein belastbares Gespür für die Anliegen verschiedener Kunden. Der Weg in die Maklerschaft ist geregelt, zugleich aber vielseitig. Es gibt den klassischen Einstieg über eine Ausbildung, den Wechsel aus einem Versicherungsunternehmen und ebenso Chancen für Quereinsteiger mit der passenden Vorbereitung. Entscheidend ist dabei eine nüchterne Einordnung. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beginnt nicht mit einer einfachen Gewerbeanmeldung und auch nicht mit Vertriebsinteresse allein. Erforderlich sind fachliche Voraussetzungen, eine Erlaubniserteilung, eine Registrierung und ein tragfähiges Konzept für den späteren Berufsalltag. Wer diesen Weg sauber vorbereitet, kann sich in einer anspruchsvollen Versicherungsbranche eine langfristige Position aufbauen. Was macht ein Versicherungsmakler eigentlich?
BusinessDie Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht
KarriereWer Sozialpädagoge werden will, braucht in Deutschland in der Regel ein Studium. Der klassische Weg führt heute meist über Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder einen eng verwandten Studiengang an einer Hochschule. Dazu kommen Praxisphasen, häufig ein Anerkennungsjahr oder eine staatliche Anerkennung, je nachdem, wie die Hochschule den Studiengang aufgebaut hat und in welchem Bundesland der Berufseinstieg erfolgt. Eine einheitliche, bundesweit geregelte Sozialpädagogik-Ausbildung als klassischer Ausbildungsberuf ist dagegen nicht der typische Zugang. Damit beginnt die eigentliche Entscheidung aber erst. Denn die Frage, wie man Sozialpädagoge wird, lässt sich nicht allein mit dem Wort Studium beantworten. Wichtig ist auch, in welchem Bereich später gearbeitet werden soll, etwa mit Kindern und Jugendlichen, in der Familienhilfe, an Schulen, in der Jugendhilfe, in der Beratungsarbeit oder im Feld von Menschen mit Behinderung. Wer diese Unterschiede früh versteht, trifft die bessere Studienwahl und vermeidet Umwege. Wie wird man Sozialpädagoge in Deutschland?
