Handy am Steuer – drohen Fahrverbot und Bußgeld?
Am Steuer ist allerdings nicht nur telefonieren verboten, sondern jegliche weitere Nutzungsform des Mobiltelefons. Wie wird die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer also geahndet?
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Kraftfahrer, die das Mobiltelefon am Steuer genutzt haben, droht ein Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Fahrradfahrer hingegen kommen punktfrei und mit lediglich 25 Euro Strafe vorbei.
Außerdem droht in beiden Fällen kein Fahrverbot. Das Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, nach dessen Erteilung es für ein bis drei Monate untersagt ist ein Fahrzeug zu führen. Es wird verkehrserzieherisch eingesetzt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Fahrverbot unterliegt der Annahme, dass eine eingeschränkte Mobilität bei Betroffenen ein Nachdenken über ihr Verkehrsverhalten in Gang setzt.
Es gibt außerdem keine feste Regelung, wie viele Punkte in Flensburg ein Fahrverbot nach sich ziehen. Auch sind die Anzahl der Punkte nicht zwingend ausschlaggebend für die Dauer des Verbotes, sondern allgemeine Sicherheitsbedenken. Übrigens wird das Fahrverbot nur als Nebenstrafe zu einem hohen Bußgeld und Punkten erteilt. Unter zwei Punkten gibt es in der Regel aber keine Anordnung eines Fahrverbots, sodass Sie erst bei groben Ordnungswidrigkeiten greift. Bei der Mobiltelefonnutzung am Steuer droht mit einem Punkt in Flensburg entsprechend kein Fahrverbot.
Weitere Informationen, rund ums Fahrverbot in Deutschland und den deutschen Bußgeldkatalog, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. auf seinen umfangreichen Ratgeberportalen www.fahrverbot.com und www.bussgeldkatalog.org zusammengestellt. Auf Fahrverbot.com stehen Ihnen als Oberrubriken Regelfahrverbote, generelle Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot abwenden und Ablauf des Fahrverbots als Information zur Verfügung. Bei Bussgeldkatalog.org informieren wir außerdem nicht nur über Bußgelder für PKW, LKW und Fahrrad, sondern auch über Bußgelder im Bereich Tier- und Umweltschutz.
Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.
Der VFBV e.V. wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org, fahrverbot.com und flensburgpunkte.net.
Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Fachanwaltsverzeichnis zum Verkehrsrecht aufgebaut und gepflegt.
Gastbeitrag von Kevin Geisler
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BusinessWenige Berliner Unternehmen verbinden die jüngere deutsche Geschichte so unmittelbar mit einem hochspezialisierten, international gefragten Geschäftsfeld wie die ZEG Berlin GmbH Zentrum für Epidemiologie und Gesundheitsforschung. Aus einem Forschungsinstitut der DDR-Akademie der Wissenschaften ist binnen drei Jahrzehnten ein Beratungs- und Forschungsunternehmen geworden, das Pharma- und Medizintechnikunternehmen in ganz Europa bei sicherheitsrelevanten Studien begleitet. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, findet auf der Unternehmensseite zeg-berlin.de Einblicke in Expertise, Leistungsspektrum und aktuelle Publikationen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus anderen Branchen lohnt der Blick auf ZEG Berlin auch deshalb, weil das Beispiel zeigt, wie sich aus einer historischen Umbruchsituation heraus ein tragfähiges, hochspezialisiertes B2B-Geschäftsmodell entwickeln lässt. Wurzeln im geteilten Berlin: von der Akademie der Wissenschaften zur eigenständigen GmbH Die Geschichte von ZEG Berlin beginnt nicht 1990, sondern schon in den 1960er-Jahren am epidemiologischen Studienzentrum der Humboldt-Universität Berlin an der Charité. Dort arbeiteten die Epidemiologen Professor Siegfried Boethig und Professor Lothar A. J. Heinemann an bevölkerungsbezogenen Querschnittsstudien, zunächst mit Schwerpunkt Herz-Kreislauf-Gesundheit. Boethig leitete zudem zeitweise die Cardiovascular Disease Unit der Weltgesundheitsorganisation in Genf. In dieser Zeit wirkten die Berliner Epidemiologen an internationalen Projekten wie der WHO-MONICA-Studie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dem WHO-OC-Projekt zu oralen Kontrazeptiva und dem globalen INTERSALT-Projekt zum Zusammenhang zwischen Kochsalzaufnahme und Blutdruck mit. Ergänzend liefen an dem Institut die Präventionsprogramme CANON und CINDI, die auf die Vorbeugung nicht übertragbarer Erkrankungen zielten.
BusinessWer ein Einzelunternehmen gründen möchte, braucht weder Mindestkapital noch einen Gesellschaftsvertrag. Als natürliche Person können Sie direkt starten. Die Anmeldung beim Gewerbeamt und die steuerliche Erfassung über das Finanzamt genügen, die Gründungskosten bleiben meist unter 100 Euro. Dieser Praxisguide führt Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess 2026, liefert konkrete Steuervergleiche, zeigt Haftungsrisiken samt Gegenmaßnahmen und erklärt aktuelle Anforderungen wie die E-Rechnung-Pflicht. Das Wichtigste im Überblick Ein Einzelunternehmen lässt sich 2026 ohne Mindestkapital und Gesellschaftsvertrag gründen. Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung kosten zusammen meist unter 100 Euro.
