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Recht & Steuern

Inventur als jährliche Bestandsaufnahme der Unternehmen

Jeder Kaufmann in Deutschland ist verpflichtet, regelmäßig eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Paragraf 240 des Handelsgesetzbuches (HGB) und die Paragrafen 140 und 141 der Abgabenordnung (AO) setzen fest, dass die Bestandsaufnahme erfolgen muss, sobald ein Unternehmen gegründet oder von einem anderen Unternehmer übernommen wird.

Jeder Kaufmann in Deutschland ist verpflichtet, regelmäßig eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Paragraf 240 des Handelsgesetzbuches (HGB) und die Paragrafen 140 und 141 der Abgabenordnung (AO) setzen fest, dass die Bestandsaufnahme erfolgen muss, sobald ein Unternehmen gegründet oder von einem anderen Unternehmer übernommen wird.

 Auch bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit sowie zum Ende eines jeden Geschäftsjahres muss ein Bestandsverzeichnis erstellt werden. In der Regel entspricht ein Geschäftsjahr einem Kalenderjahr, es ist aber auch zulässig, das Geschäftsjahr zu einem anderen Termin als zum 1. Januar beginnen zu lassen.

Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen – über welches Vermögen verfügt das Unternehmen?

Bei der jährlichen Bestandsaufnahme ist ein Unternehmen verpflichtet, alle Vermögensgegenstände und alle Schulden entweder körperlich oder buchmäßig zu erfassen. Das bedeutet, dass alle Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Büroausstattungen und sonstige Gegenstände der Geschäftsausstattung einzeln gezählt, gemessen, gewogen oder geschätzt werden müssen. Diese Gegenstände bilden das Anlagevermögen eines Unternehmens. Außerdem wird eine Aufstellung der Bankguthaben des Betriebes sowie aller Forderungen und Verbindlichkeiten erstellt. Die komplette Bestandsaufnahme wird im Inventar erfasst, das den schriftlichen Nachweis bildet und in dem auch der Zustand des Anlagevermögens festgehalten wird. Im Gegensatz zu dem Anlagevermögen steht das Umlaufvermögen einer Firma, das durch eine kurze Verweildauer in dem Unternehmen gekennzeichnet ist. Zu dem Umlaufvermögen gehören zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Vorräte und Forderungen gegen Schuldner des Betriebes.

Die verschiedenen Arten einer Inventur

Die Stichtagsinventur wird an einem bestimmten Tag des Jahres, in der Regel am Jahresende, durchgeführt. Eine vorverlegte Bestandsaufnahme kann bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag durchgeführt werden, eine nachverlegte Inventur bis zu zwei Monate nach dem Stichtag. Es ist auch möglich, das Bestandsverzeichnis permanent zu aktualisieren, sodass das ganze Jahr über eine Bestandsaufnahme erfolgt. Bei einer Stichprobeninventur wird anhand von Stichproben und unter Anwendung von Verfahren aus der Mathematik und der Statistik eine Bestandsaufnahme erstellt. In jedem Fall bedeutet eine komplette Bestandsaufnahme viel Arbeit für ein Unternehmen, die mit einem hohen Zeitaufwand und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Daher beauftragen immer mehr Betriebe eine separate Firma, die sich auf Inventurdienstleistungen spezialisiert hat, um die Arbeitskraft und die Zeit der eigenen Mitarbeiter nicht für diese zusätzliche Aufgabe entbehren zu müssen.

 

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