Der Sozialversicherungsausweis als wichtiges Dokument für den Arbeitnehmer

Der Sozialversicherungsausweis existiert seit 1991 und wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt. Mit Aufnahme jedes neuen Anstellungsverhältnisses ist er dem Arbeitgeber vorzulegen, wenngleich dabei meist auch die alleinige Vorlage der Rentenversicherungsnummer ausreicht. Jeder Ausweis enthält dabei die folgenden Daten welche nach § 18h Abs. 2 SGB 4 geregelt werden:
- Die Rentenversicherungsnummer des Versicherten
- Familien- und Geburtsname
- Vorname
Weitere persönliche Informationen sind nicht erhalten und dürfen auch nicht auf dem Sozialversicherungsausweis erscheinen.
Keine Mitführungspflicht, aber unverzichtbar für viele Arbeitsbereiche
Seit 2009 herrscht keine Mitführungspflicht des Ausweises mehr. In einigen Berufsfeldern ist er allerdings dennoch ein einer erweiterten Form als Versicherungsausweis inklusive Lichtbild mitzuführen. Dazu zählen:
- Beschäftigte im Baugewerbe
- Schausteller
- Mitarbeiter im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Angestellte im Gebäudereinigungsgewerbe
- Arbeitnehmer im Personen- und Güterbeförderungsgewerbe
Jeder Sozialversicherte wird mittels Anschreiben über seine Angaben informiert. Das gilt auch bei Verlust oder Beschädigung. In diesem Fall muss der Ausweis über die Krankenkasse beim jeweiligen Rentenversicherungsträger neu beantragt werden. Jeder Beschäftigte darf dabei nur einen Ausweis besitzen. Verlust oder Namensänderungen sind ebenfalls zu melden. Eine wichtige Funktion des Sozialversicherungsausweises ist es, illegale Beschäftigungsverhältnisses aufzuwecken oder Leistungsmissbrauch aktiv zu verhindern.
Der Sozialversicherungsausweis in der DDR
Beim Sozialversicherungsausweis der DDR handelte es sich um ein Buch, in das alle versicherungspflichtig Beschäftigten eingetragen wurden. Auch Angaben zu etwaigen Arbeitsunfähigkeiten waren hier vermerkt. Neben seiner Funktion als Beweismittel der Versicherten gegenüber dem Rentenversicherungsträger der DDR hatte der Sozialversicherungsausweis noch eine weitere wichtige Funktion. Er diente bei Arztbesuchen dem Nachweis, tatsächlich krankenversichert zu sein.
Zwischen der Geburt und der erstmaligen Aufnahme einer Arbeit gab es den Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche.
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Christian Weis
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VerbraucherEine Fenstermodernisierung kann in Wohn- und Gewerbeobjekten spürbar zur Senkung der Heizkosten beitragen, das Raumklima verbessern und langfristig den Immobilienwert sichern vorausgesetzt, Verglasung, Rahmen und Montage passen zur tatsächlichen Nutzung. Steigende Energiepreise, neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz und ein angespannter Handwerkermarkt setzen Eigentümer, Bauherren und Architekten zusätzlich unter Druck. Wer ein Wohnhaus, ein Bürogebäude, ein Ladengeschäft oder eine vermietete Immobilie betreut, kommt um die Frage nach dem Zustand der Fenster kaum herum. Eine durchdachte Modernisierung ist deshalb keine reine Optikfrage, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung und sie sollte mit einem erfahrenen Partner geplant werden, etwa mit den Experten für Fensterbau in Augsburg, die seit 1985 Privatkunden, Bauherren und Architekten in der Region betreuen. Warum Fenster eine unterschätzte Stellschraube sind In vielen Bestandsgebäuden stammen Fenster noch aus älteren Bauphasen, etwa aus den 1980er- oder 1990er-Jahren. Ihre Wärmedämmwerte liegen in der Regel über dem, was moderne Verglasungen leisten. Das kann sich in der Heiz- und Betriebskostenabrechnung niederschlagen: Wärmeverluste über veraltete Rahmen und ältere Verglasungen gehören zu den Posten, die sich durch eine Sanierung gezielt reduzieren lassen. Hinzu kommen Themen wie Schallschutz an verkehrsreichen Standorten, Einbruchsicherheit für Erdgeschossräume und sommerlicher Wärmeschutz in stark verglasten Flächen.
