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E-Commerce

E-Commerce – Unbedingt den richtigen Steuerberater wählen!

Der Onlinehandel boomt und eröffnet viele Chancen, sowohl für alteingesessene Handelsunternehmen als auch für Start-ups. Allerdings sollte das Thema Steuern nicht vergessen werden. Denn mit den neuen Möglichkeiten zum Verkauf über virtuelle Marktplätze oder ins Ausland treten neue steuerliche Herausforderungen auf, die nur mit einem spezialisierten Steuerberater für E-Commerce bewältigt werden können. Erfahren Sie hier mehr über internationales Steuerrecht beim Verkauf ins Ausland, über das neue OSS-Verfahren und die Vorteile einer digitalisierten Buchführung.

Welche steuerlichen Probleme treten häufig im E-Commerce auf?

Egal, ob Sie im großen Stil über eBay oder Amazon verkaufen möchten oder als Spezialist für Sonderanfertigungen über Etsy: E-Commerce bietet Potenziale und Herausforderungen zugleich. Der Vertrieb kann online auch überregional und international erfolgen, neue Kunden angesprochen und beliefert werden. Allerdings müssen gleichzeitig die entsprechenden buchhalterischen und steuerrechtlichen Bedingungen erfüllt werden. Und zwar in allen Ländern, in denen verkauft wird. Viele Onlinehändler starten voller Enthusiasmus ihr internationales Geschäft und viele davon bedenken nicht, dass sie damit auch den Regelungen im internationalen Steuerrecht unterliegen. Die wichtigsten Aspekte, auf die Sie achten sollten und die unbedingt der Unterstützung durch einen erfahrenen Steuerberater für E-Commerce bedürfen, führen wir hier auf.

Umsatzsteueranmeldungen im Ausland

In jedem Land, in dem ein Onlinehändler verkauft, entsteht eine Mehrwertsteuerpflicht. Zumindest dann, wenn die Lieferschwelle beim gesamten Umsatz im Ausland (derzeit 10.000 Euro pro Jahr) überschritten wird. Jedes E-Commerce-Unternehmen unterliegt daher beim Verkauf ins Ausland dem internationalen Steuerrecht. Ein Steuerberater für E-Commerce, der sich im internationalen Steuerrecht auskennt, kann sowohl die Anmeldungen beim OSS-Verfahren als auch die notwendigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den jeweiligen Ländern vornehmen.

Lieferschwellen beachten

Bei Lieferungen ins Ausland fällt in der Regel die Mehrwertsteuer im Land des Empfängers an, im sogenannten Bestimmungsland. Allerdings gilt dies erst ab einem gewissen Umsatz und nicht vom ersten Euro an. Die entsprechende Umsatzhöhe wird als Lieferschwelle bezeichnet und beträgt seit 2021 in der EU einheitlich 10.000 Euro. Da ein Onlinehändler im Tagesgeschäft kaum auf Überschreitungen dieser Grenze achten kann, sollten Überwachung und alle damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben vom Steuerberater übernommen werden.

Verkäufe über Fulfillment Center ins Ausland

E-Commerce bietet hervorragende Möglichkeiten, den Verkaufsradius zu erweitern und auch ins Ausland zu verkaufen. Meist werden dazu virtuelle Marktplätze (wie zum Beispiel eBay oder Amazon) und Fulfillment Center genutzt, die Lagerung und Versand übernehmen. Die entsprechenden Lagerstätten befinden sich in verschiedenen Ländern. Der Händler selbst kann dabei größtenteils gar nicht genau überblicken, an welchen Orten sich seine Waren aktuell befinden. Steuerrechtlich gesehen ist das eine Herausforderung. Für den Onlinehändler bedeutet dies nämlich, dass in jedem Land, in dem theoretisch Lagerung oder Verkauf erfolgen können, eine Umsatzsteueranmeldung erfolgen muss.

Es wird dringend empfohlen, die ausgewählten Fulfillment Center und sämtliche geplanten Verkaufsaktivitäten frühzeitig mit einem kompetenten Steuerberater für E-Commerce zu besprechen, damit alle steuerrechtlichen Bedingungen erfüllt werden. Sonst drohen hohe Strafen.

OSS (One-Stop-Shop) Verfahren im E-Commerce

Hilfe und Vereinfachung bei internationalen Verkäufen verspricht das neue OSS (One-Stop-Shop) Verfahren, das seit Juli 2021 in Kraft ist. Die Anmeldung zum Verfahren ist lediglich im jeweiligen Heimatland des Onlinehändlers vorzunehmen. Die Verrechnung der Mehrwertsteuer für alle Verkäufe innerhalb der EU wird dann zentral an einer Stelle pro Land vorgenommen. Als einheitliche Lieferschwelle gilt ein Umsatz von 10.000 Euro pro Jahr. Die Anmeldung zum OSS Verfahren kann vom Steuerberater übernommen werden. Leider können derzeit jedoch nicht sämtliche Transaktionen im Onlinehandel über das OSS-Verfahren abgewickelt werden. Dies gilt bedauerlicherweise vor allem für zahlreiche Abwicklungen über Fulfillment Center, die einen Großteil des Onlinehandels abwickeln.

Ein auf E-Commerce spezialisierter Steuerberater kennt die Details und kann bei Bedarf zusätzliche Umsatzsteueranmeldungen in den einzelnen Ländern vornehmen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Buchhaltung im E-Commerce?

Die wohl größte Herausforderung stellt die buchhalterische und steuerliche Abwicklung der Zusammenarbeit mit den verschiedenen virtuellen Markplatzanbietern (z.B. Amazon) dar. Abrechnungen erfolgen hier nämlich zeitlich versetzt zu den Verkäufen und Gebühren werden nicht den einzelnen Transaktionen zugeordnet. Dies widerspricht den buchhalterischen Regeln. Ein Steuerberater kann hier unterstützen und kennt entsprechende Software-Tools, die die Zuordnung erleichtern.

Welche Vorteile bringt digitale Buchführung im E-Commerce?

Start-ups im Onlinehandel versinken recht schnell in Bergen von Belegen und Rechnungen und versäumen so manchmal wichtige Fristen. Damit die rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung erfüllt werden können, empfiehlt es sich, von Anfang an auf digitale Lösungen zu setzen. So kann nicht nur die Flut an Belegen geordnet, gescannt und schneller bearbeitet, sondern vor allem eine stets aktuelle Einsicht in den Finanzstatus gewährleistet werden.

Wie kann ein spezialisierter Steuerberater für E-Commerce unterstützen?

Eine auf Onlinehandel spezialisierte Steuerberatungskanzlei kennt sich nicht nur im internationalen Steuerrecht hervorragend aus, sie kann darüber hinaus auch Anmeldungen für das OSS-Verfahren sowie Umsatzsteueranmeldungen in anderen Ländern vornehmen. Falls die Kanzlei zudem vorwiegend digital arbeitet, passt dies optimal zum E-Commerce. Der Aufwand für die Buchführung kann so enorm reduziert werden, Pendelordnern können weitgehend entfallen und Papierberge gehören der Vergangenheit an.

Fazit

E-Commerce bietet große Chancen, allerdings sollte das Thema Steuern keinesfalls vernachlässigt werden. Denn internationale Verkäufe bringen auch internationale Steuerthemen mit sich. Eine auf Onlinehandel spezialisierte Steuerberatungskanzlei kann von Anfang an die richtigen Weichen stellen, Umsatzsteueranmeldungen vornehmen und die buchhalterischen Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit Fulfillment-Centern meistern. Gleichzeitig können durch eine digitalisierte Buchführung Abläufe von Anfang an optimiert werden. Nutzen Sie daher die Chance und starten Sie mit einem 100 % digital arbeitenden Steuerberater für E-Commerce in eine erfolgreiche Zukunft.

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