Einkommensteuerzahlung ist unerlässlich – mit diesen Tipps lässt sie sich jedoch reduzieren

Ab welchem Einkommen ist Einkommensteuer zu entrichten?
Entgegen der häufigen Annahme ist Einkommensteuer noch nicht ab dem ersten Euro zu entrichten. Sie verfügen über einen Grundfreibetrag, der sich jährlich ändern kann. Im Jahr 2021 liegt die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer fällig wird, bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 9.744 Euro brutto. Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 9.745 Euro, ist Einkommensteuer zu entrichten. Das zu versteuernde Einkommen muss jedoch nicht identisch mit dem Betrag sein, der als Ihr unmittelbares Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gilt. Das aus der selbstständigen Tätigkeit resultierende Einkommen lässt sich um verschiedene Ausgaben mindern. Wenn diese abgezogen sind, wird das tatsächlich zu versteuernde Einkommen ersichtlich. Übersteigt dieses den Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern abführen.
Welche Einkünfte werden in die Berechnung der Einkommensteuer einbezogen?
Zu den Einkünften, die zu versteuern sind, zählen bei Selbstständigen nicht nur die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Folgende Einkünfte werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen:
- – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- – Einkünfte aus Renten
- – sonstige Einkünfte
Welche steuerfreien Einnahmen gibt es?
Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gesellen sich komplett steuerfreie Einnahmen, aber auch Einnahmen, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Unter Progressionsvorbehalt ist zu verstehen, dass die Einnahmen steuerfrei sind, diese jedoch den Steuersatz anderer steuerpflichtiger Einnahmen beeinflussen.

Diese Einnahmen fallen unter den Progressionsvorbehalt:
- Krankengeld
- Pflegegeld
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld
Folgende Einkünfte sind bis zum Erreichen des Steuerfreibetrages nicht zu versteuern:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Erziehungsgeld
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld
- Sozialhilfe
- Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zuschläge für Nachtarbeit
- Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Einkünfte aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung
- Einkünfte im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes (z. B. BAföG)
- Zuschüsse zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten
Wie hoch ist der Einkommensteuertarif?
Der Einkommensteuertarif kann sich im Laufe der Jahre ebenfalls ändern. In 2021 liegt der Eingangssteuersatz bei 14,0 %. Personen mit einem außerordentlich hohen Jahreseinkommen zahlen bis zu 42,0 % Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um den Spitzensteuersatz. Vor allem bei Unternehmern ist es empfehlenswert, einen Blick auf die Einkommensgrenzen zu werfen, um zu definieren, inwiefern eine Buchhaltungspflicht besteht. Bei buchhaltung-einfach-sicher.de können sich Unternehmer einen Überblick über ihre individuellen Verpflichtungen verschaffen.
Wie kann die Einkommensteuerbelastung gemindert werden?
Möglichkeiten zur Einkommensteuerminderung sind in verschiedenster Form gegeben und lassen sich nach Personengruppen kategorisieren. Der folgende Überblick informiert, wer welche Aufwendungen von seinen Einkünften abziehen kann, um sein zu versteuerndes Einkommen zu senken.
Jeder Einkommensteuerpflichtige:
- – Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- – Krankheitskosten
- – Spenden
- – Versicherungsbeiträge
- – Unterhaltskosten
Selbstständige:
- Bewirtungsaufwendungen
- Versicherungsbeiträge für betriebliche Versicherungen
- Kammerbeiträge sowie Beiträge an Vereine und Verbände (z. B. Handwerkskammer, IHK, Berufsverband, Handelsverband)
- Fachliteratur (z. B. Zeitschriften, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen)
Vermieter:
- Aufwendungen für die Hausverwaltung (z. B. Hausreinigung, Winterdienst, Grünanlagenpflege)
- Versicherungen, die dem eigenen Grundbesitz zuzuordnen sind (z. B. Gebäudeversicherung, Mietausfallversicherung, Grundstücksrechtschutzversicherung)
- Finanzierungskosten mit dem Zweck der Geldbeschaffung
- Arbeitsmittel (z. B. Büromöbel, Telekommunikationsaufwendungen, Fachliteratur) im Zusammenhang mit einer Mietwohnung
Eltern:
- Kinderbetreuungskosten
- Schulgeld
- Tagesmutter
- Au-pair
Fazit
Ob hauptberuflich selbstständig oder nebenberuflich selbstständig: das zu versteuernde Einkommen lässt sich – je nach Personenkreis – um verschiedenste Aufwendungen minimieren. Für die Berechnung der Steuerbelastung kommt der Einkommensteuertarif zur Anwendung, welcher auf die Summe aller persönlichen Einkünfte Anwendung findet. Zu den Details der abziehbaren Aufwendungen kann ein Steuerberater umfassend beraten.
BusinessEin Firmenfahrzeug wird schnell über den Kaufpreis, die Leasingrate oder die Fahrzeugklasse diskutiert. Im Arbeitsalltag zählen jedoch andere Fragen: Welche Wege fährt es regelmäßig? Was muss hineinpassen? Wie gut lässt sich ein Werkstatttermin mit den betrieblichen Abläufen vereinbaren? Wer solche Anforderungen vor der Suche festhält, kann Fahrzeuge und Angebote gezielter vergleichen. Das gilt für den einzelnen Wagen eines Selbstständigen ebenso wie für mehrere Fahrzeuge eines kleinen Betriebs. Vom Arbeitsalltag zum Anforderungsprofil Am Anfang steht keine Modellliste, sondern ein Blick auf die tatsächlichen Fahrten. Ein Fahrzeug für Kundentermine muss andere Aufgaben erfüllen als eines, das morgens Werkzeug zur Baustelle bringt oder tagsüber zwischen mehreren Standorten pendelt. Hilfreich ist es, typische Arbeitstage zu beschreiben: Wie viele Personen fahren mit? Welche Gegenstände werden transportiert? Gibt es feste Routen oder wechseln Ziele und Einsatzorte häufig? Auch die Frage, ob das Fahrzeug überwiegend kurz unterwegs ist oder regelmäßig längere Strecken zurücklegt, gehört in dieses Profil.
ArbeitslebenDie Gründung eines eigenen Betriebs bringt viele Aufgaben mit sich. Der Fokus liegt im Alltag verständlicherweise oft auf dem laufenden Geschäft, den Aufträgen und dem wirtschaftlichen Wachstum. Dabei gerät ein wesentlicher Aspekt leicht in den Hintergrund: die eigene finanzielle Absicherung für das Alter. Da für Selbstständige in der Regel keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht, liegt die Verantwortung für den späteren Ruhestand komplett in der eigenen Hand. Es ist daher notwendig, rechtzeitig und aus eigenem Antrieb aktiv zu werden. Der Verzicht auf eine strukturierte Planung birgt ein handfestes finanzielles Risiko für die Zukunft. Der Aufbau einer verlässlichen Altersvorsorge sollte deshalb als fester Bestandteil des Unternehmertums gesehen werden und genauso viel Aufmerksamkeit erhalten wie das tägliche Kerngeschäft.
WirtschaftBauprojekte in dicht besiedelten Innenstädten, verwinkelten Hinterhöfen oder innerhalb von bestehenden Industrieanlagen nehmen zu. Der verfügbare Raum für Maschinen und Baumaterialien ist bei diesen Vorhaben in der Regel eng bemessen. Dieser Platzmangel verlangt nach durchdachten und kompakten Lösungen. Klassische, große Baumaschinen stoßen bei solchen Gegebenheiten oft an ihre räumlichen Grenzen oder lassen sich gar nicht erst aufstellen. Genau hier zeigt der Minikran seine Stärken. Er bietet Bauunternehmen eine präzise und gut steuerbare Alternative, um Lasten auch unter anspruchsvollen Bedingungen sicher und zielgerichtet zu bewegen.
