Einkommensteuerzahlung ist unerlässlich – mit diesen Tipps lässt sie sich jedoch reduzieren

Ab welchem Einkommen ist Einkommensteuer zu entrichten?
Entgegen der häufigen Annahme ist Einkommensteuer noch nicht ab dem ersten Euro zu entrichten. Sie verfügen über einen Grundfreibetrag, der sich jährlich ändern kann. Im Jahr 2021 liegt die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer fällig wird, bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 9.744 Euro brutto. Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 9.745 Euro, ist Einkommensteuer zu entrichten. Das zu versteuernde Einkommen muss jedoch nicht identisch mit dem Betrag sein, der als Ihr unmittelbares Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gilt. Das aus der selbstständigen Tätigkeit resultierende Einkommen lässt sich um verschiedene Ausgaben mindern. Wenn diese abgezogen sind, wird das tatsächlich zu versteuernde Einkommen ersichtlich. Übersteigt dieses den Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern abführen.
Welche Einkünfte werden in die Berechnung der Einkommensteuer einbezogen?
Zu den Einkünften, die zu versteuern sind, zählen bei Selbstständigen nicht nur die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Folgende Einkünfte werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen:
- – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- – Einkünfte aus Renten
- – sonstige Einkünfte
Welche steuerfreien Einnahmen gibt es?
Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gesellen sich komplett steuerfreie Einnahmen, aber auch Einnahmen, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Unter Progressionsvorbehalt ist zu verstehen, dass die Einnahmen steuerfrei sind, diese jedoch den Steuersatz anderer steuerpflichtiger Einnahmen beeinflussen.

Diese Einnahmen fallen unter den Progressionsvorbehalt:
- Krankengeld
- Pflegegeld
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld
Folgende Einkünfte sind bis zum Erreichen des Steuerfreibetrages nicht zu versteuern:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Erziehungsgeld
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld
- Sozialhilfe
- Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zuschläge für Nachtarbeit
- Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Einkünfte aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung
- Einkünfte im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes (z. B. BAföG)
- Zuschüsse zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten
Wie hoch ist der Einkommensteuertarif?
Der Einkommensteuertarif kann sich im Laufe der Jahre ebenfalls ändern. In 2021 liegt der Eingangssteuersatz bei 14,0 %. Personen mit einem außerordentlich hohen Jahreseinkommen zahlen bis zu 42,0 % Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um den Spitzensteuersatz. Vor allem bei Unternehmern ist es empfehlenswert, einen Blick auf die Einkommensgrenzen zu werfen, um zu definieren, inwiefern eine Buchhaltungspflicht besteht. Bei buchhaltung-einfach-sicher.de können sich Unternehmer einen Überblick über ihre individuellen Verpflichtungen verschaffen.
Wie kann die Einkommensteuerbelastung gemindert werden?
Möglichkeiten zur Einkommensteuerminderung sind in verschiedenster Form gegeben und lassen sich nach Personengruppen kategorisieren. Der folgende Überblick informiert, wer welche Aufwendungen von seinen Einkünften abziehen kann, um sein zu versteuerndes Einkommen zu senken.
Jeder Einkommensteuerpflichtige:
- – Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- – Krankheitskosten
- – Spenden
- – Versicherungsbeiträge
- – Unterhaltskosten
Selbstständige:
- Bewirtungsaufwendungen
- Versicherungsbeiträge für betriebliche Versicherungen
- Kammerbeiträge sowie Beiträge an Vereine und Verbände (z. B. Handwerkskammer, IHK, Berufsverband, Handelsverband)
- Fachliteratur (z. B. Zeitschriften, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen)
Vermieter:
- Aufwendungen für die Hausverwaltung (z. B. Hausreinigung, Winterdienst, Grünanlagenpflege)
- Versicherungen, die dem eigenen Grundbesitz zuzuordnen sind (z. B. Gebäudeversicherung, Mietausfallversicherung, Grundstücksrechtschutzversicherung)
- Finanzierungskosten mit dem Zweck der Geldbeschaffung
- Arbeitsmittel (z. B. Büromöbel, Telekommunikationsaufwendungen, Fachliteratur) im Zusammenhang mit einer Mietwohnung
Eltern:
- Kinderbetreuungskosten
- Schulgeld
- Tagesmutter
- Au-pair
Fazit
Ob hauptberuflich selbstständig oder nebenberuflich selbstständig: das zu versteuernde Einkommen lässt sich – je nach Personenkreis – um verschiedenste Aufwendungen minimieren. Für die Berechnung der Steuerbelastung kommt der Einkommensteuertarif zur Anwendung, welcher auf die Summe aller persönlichen Einkünfte Anwendung findet. Zu den Details der abziehbaren Aufwendungen kann ein Steuerberater umfassend beraten.
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
Guide'sIn Büros, Praxen, Verkaufsflächen und Eingangsbereichen prägt die Raumgestaltung maßgeblich, wie ein Standort genutzt wird und wie er auf Kunden, Patienten und Mitarbeitende wirkt. Glas kann dabei eine besondere Rolle spielen: Es trennt Bereiche, ohne Räume optisch zu verkleinern, lässt Tageslicht tief ins Gebäude und wirkt wertig, ohne aufdringlich zu sein. Die kurze Antwort auf die Frage, worauf Unternehmen bei Planung und Umsetzung achten sollten, lautet deshalb: Funktion schlägt Optik. Eine Glaslösung erfüllt ihre Aufgabe im Alltag nur dann zuverlässig, wenn Konstruktion, Ausführung und Einbausituation zur konkreten Nutzung passen und wenn Maße, Anschlüsse und Sicherheitsanforderungen früh mit einem Fachbetrieb geklärt werden. Dieser Beitrag ordnet die wesentlichen Überlegungen ein, bevor Unternehmen ein Glasbauteil neu planen, modernisieren oder reparieren lassen. Warum Glas im Gewerberaum mehr als Gestaltung ist Glas wird in gewerblichen Räumen häufig zuerst als gestalterisches Element wahrgenommen. Tatsächlich ist der Werkstoff vor allem eine funktionale Entscheidung. Eine Glastrennwand grenzt Arbeitsbereiche ab, ohne die Sichtachsen im Raum zu unterbrechen. Große Fensterflächen und verglaste Eingangsbereiche bringen Tageslicht in Zonen, die sonst künstlich beleuchtet werden müssten. Mattierte oder strukturierte Ausführungen schaffen Sichtschutz, wo Vertraulichkeit nötig ist, etwa in Besprechungs- oder Behandlungszimmern. Je nach Aufbau kann eine Verglasung auch die Geräuschübertragung dämpfen oder kaum, wenn die Konstruktion nicht dafür ausgelegt ist. Zudem lassen sich Glasflächen in der Regel unkompliziert reinigen, was in Praxen und stark frequentierten Empfangsbereichen ein praktischer Vorteil ist.
RatgeberWer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.
