Einkommensteuerzahlung ist unerlässlich – mit diesen Tipps lässt sie sich jedoch reduzieren

Ab welchem Einkommen ist Einkommensteuer zu entrichten?
Entgegen der häufigen Annahme ist Einkommensteuer noch nicht ab dem ersten Euro zu entrichten. Sie verfügen über einen Grundfreibetrag, der sich jährlich ändern kann. Im Jahr 2021 liegt die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer fällig wird, bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 9.744 Euro brutto. Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 9.745 Euro, ist Einkommensteuer zu entrichten. Das zu versteuernde Einkommen muss jedoch nicht identisch mit dem Betrag sein, der als Ihr unmittelbares Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gilt. Das aus der selbstständigen Tätigkeit resultierende Einkommen lässt sich um verschiedene Ausgaben mindern. Wenn diese abgezogen sind, wird das tatsächlich zu versteuernde Einkommen ersichtlich. Übersteigt dieses den Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern abführen.
Welche Einkünfte werden in die Berechnung der Einkommensteuer einbezogen?
Zu den Einkünften, die zu versteuern sind, zählen bei Selbstständigen nicht nur die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Folgende Einkünfte werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen:
- – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- – Einkünfte aus Renten
- – sonstige Einkünfte
Welche steuerfreien Einnahmen gibt es?
Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gesellen sich komplett steuerfreie Einnahmen, aber auch Einnahmen, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Unter Progressionsvorbehalt ist zu verstehen, dass die Einnahmen steuerfrei sind, diese jedoch den Steuersatz anderer steuerpflichtiger Einnahmen beeinflussen.

Diese Einnahmen fallen unter den Progressionsvorbehalt:
- Krankengeld
- Pflegegeld
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld
Folgende Einkünfte sind bis zum Erreichen des Steuerfreibetrages nicht zu versteuern:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Erziehungsgeld
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld
- Sozialhilfe
- Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zuschläge für Nachtarbeit
- Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Einkünfte aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung
- Einkünfte im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes (z. B. BAföG)
- Zuschüsse zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten
Wie hoch ist der Einkommensteuertarif?
Der Einkommensteuertarif kann sich im Laufe der Jahre ebenfalls ändern. In 2021 liegt der Eingangssteuersatz bei 14,0 %. Personen mit einem außerordentlich hohen Jahreseinkommen zahlen bis zu 42,0 % Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um den Spitzensteuersatz. Vor allem bei Unternehmern ist es empfehlenswert, einen Blick auf die Einkommensgrenzen zu werfen, um zu definieren, inwiefern eine Buchhaltungspflicht besteht. Bei buchhaltung-einfach-sicher.de können sich Unternehmer einen Überblick über ihre individuellen Verpflichtungen verschaffen.
Wie kann die Einkommensteuerbelastung gemindert werden?
Möglichkeiten zur Einkommensteuerminderung sind in verschiedenster Form gegeben und lassen sich nach Personengruppen kategorisieren. Der folgende Überblick informiert, wer welche Aufwendungen von seinen Einkünften abziehen kann, um sein zu versteuerndes Einkommen zu senken.
Jeder Einkommensteuerpflichtige:
- – Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- – Krankheitskosten
- – Spenden
- – Versicherungsbeiträge
- – Unterhaltskosten
Selbstständige:
- Bewirtungsaufwendungen
- Versicherungsbeiträge für betriebliche Versicherungen
- Kammerbeiträge sowie Beiträge an Vereine und Verbände (z. B. Handwerkskammer, IHK, Berufsverband, Handelsverband)
- Fachliteratur (z. B. Zeitschriften, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen)
Vermieter:
- Aufwendungen für die Hausverwaltung (z. B. Hausreinigung, Winterdienst, Grünanlagenpflege)
- Versicherungen, die dem eigenen Grundbesitz zuzuordnen sind (z. B. Gebäudeversicherung, Mietausfallversicherung, Grundstücksrechtschutzversicherung)
- Finanzierungskosten mit dem Zweck der Geldbeschaffung
- Arbeitsmittel (z. B. Büromöbel, Telekommunikationsaufwendungen, Fachliteratur) im Zusammenhang mit einer Mietwohnung
Eltern:
- Kinderbetreuungskosten
- Schulgeld
- Tagesmutter
- Au-pair
Fazit
Ob hauptberuflich selbstständig oder nebenberuflich selbstständig: das zu versteuernde Einkommen lässt sich – je nach Personenkreis – um verschiedenste Aufwendungen minimieren. Für die Berechnung der Steuerbelastung kommt der Einkommensteuertarif zur Anwendung, welcher auf die Summe aller persönlichen Einkünfte Anwendung findet. Zu den Details der abziehbaren Aufwendungen kann ein Steuerberater umfassend beraten.
ArbeitslebenEin Arbeitsvertrag, dessen Klauseln plötzlich strittig sind. Eine Kündigung, die ausgesprochen werden muss oder eine, die ein Beschäftigter erhalten hat und nicht akzeptieren will. Ein Vorwurf der Diskriminierung am Arbeitsplatz. Solche Situationen gehören zum betrieblichen Alltag vieler Unternehmen, und sie verlangen meist schnell eine verlässliche rechtliche Einschätzung. Denn Fehler im Arbeitsrecht können teuer werden: Die Fristen sind kurz, Formfehler haben Folgen, und nicht jede vermeintlich klare Regelung hält einer gerichtlichen Prüfung stand. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung ist der Zugang zu fachkundiger Beratung deshalb entscheidend. In Niederbayern hat sich für solche Fälle seit Jahrzehnten eine Kanzlei etabliert, die heute mit sechs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten an zwei Standorten arbeitet: die Kanzlei Hollmayr Perl & Kollegen mit Büros in Deggendorf und Regen. Ihr klarer Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht als Experte für Arbeitsrecht in Deggendorf deckt die Kanzlei ein Dauerthema ab, das Unternehmer, Personalverantwortliche und Beschäftigte gleichermaßen betrifft. Dieses Porträt stellt die Kanzlei, ihre Geschichte und ihre Ansprechpartner vor. Von der Einzelkanzlei zum Anwaltsteam
ExpertentalkAutomatisierung im Mittelstand gelingt dann, wenn sie zur Chefsache wird. So lautet die Kernaussage unseres Gesprächspartners. Viele Mittelständler stehen vor derselben Frage: Wo anfangen, wenn Produktion, Gebäude und IT eigentlich gleichzeitig modernisiert werden müssten? Wir haben mit einem Experten der HERMOS Group gesprochen, die als Anbieter von Automatisierungstechnik für Unternehmen Industrie- und Gebäudeprojekte von der Planung bis zum After-Sales aus einer Hand umsetzt. Im Gespräch geht es um typische Fehler, realistische Zeitachsen und die Rolle der Geschäftsführung. „Der Reifegrad ist oft niedriger, als das Management denkt" business-on.de: Wenn Sie heute in einen mittelständischen Produktionsbetrieb kommen, wo stehen die Unternehmen wirklich beim Thema Automatisierung?
PersonalIm beruflichen und privaten Alltag ist es eine Selbstverständlichkeit, Dinge rechtzeitig zu planen. Verträge werden in Ruhe geprüft, finanzielle Risiken abgesichert und die Zukunft klar strukturiert. Ein wichtiges Ereignis wird bei dieser Organisation jedoch oft ausgeklammert: das eigene Lebensende. Sich frühzeitig mit dem Tod auseinanderzusetzen, kostet Überwindung und fällt nicht leicht. Dabei ist die Bestattungsvorsorge ein wertvoller und sinnvoller Schritt. Sie bringt Struktur in eine emotional belastende Zeit. Tritt ein Trauerfall ein, schützt diese Planung die Hinterbliebenen davor, weitreichende Entscheidungen unter Zeitdruck treffen zu müssen.
