Einkommensteuerzahlung ist unerlässlich – mit diesen Tipps lässt sie sich jedoch reduzieren

Ab welchem Einkommen ist Einkommensteuer zu entrichten?
Entgegen der häufigen Annahme ist Einkommensteuer noch nicht ab dem ersten Euro zu entrichten. Sie verfügen über einen Grundfreibetrag, der sich jährlich ändern kann. Im Jahr 2021 liegt die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer fällig wird, bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 9.744 Euro brutto. Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 9.745 Euro, ist Einkommensteuer zu entrichten. Das zu versteuernde Einkommen muss jedoch nicht identisch mit dem Betrag sein, der als Ihr unmittelbares Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gilt. Das aus der selbstständigen Tätigkeit resultierende Einkommen lässt sich um verschiedene Ausgaben mindern. Wenn diese abgezogen sind, wird das tatsächlich zu versteuernde Einkommen ersichtlich. Übersteigt dieses den Grundfreibetrag, müssen Sie Steuern abführen.
Welche Einkünfte werden in die Berechnung der Einkommensteuer einbezogen?
Zu den Einkünften, die zu versteuern sind, zählen bei Selbstständigen nicht nur die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Folgende Einkünfte werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen:
- – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- – Einkünfte aus Renten
- – sonstige Einkünfte
Welche steuerfreien Einnahmen gibt es?
Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gesellen sich komplett steuerfreie Einnahmen, aber auch Einnahmen, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Unter Progressionsvorbehalt ist zu verstehen, dass die Einnahmen steuerfrei sind, diese jedoch den Steuersatz anderer steuerpflichtiger Einnahmen beeinflussen.

Diese Einnahmen fallen unter den Progressionsvorbehalt:
- Krankengeld
- Pflegegeld
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Elterngeld
Folgende Einkünfte sind bis zum Erreichen des Steuerfreibetrages nicht zu versteuern:
- Kindergeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Erziehungsgeld
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld
- Sozialhilfe
- Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Zuschläge für Nachtarbeit
- Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Einkünfte aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung
- Einkünfte im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes (z. B. BAföG)
- Zuschüsse zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten
Wie hoch ist der Einkommensteuertarif?
Der Einkommensteuertarif kann sich im Laufe der Jahre ebenfalls ändern. In 2021 liegt der Eingangssteuersatz bei 14,0 %. Personen mit einem außerordentlich hohen Jahreseinkommen zahlen bis zu 42,0 % Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um den Spitzensteuersatz. Vor allem bei Unternehmern ist es empfehlenswert, einen Blick auf die Einkommensgrenzen zu werfen, um zu definieren, inwiefern eine Buchhaltungspflicht besteht. Bei buchhaltung-einfach-sicher.de können sich Unternehmer einen Überblick über ihre individuellen Verpflichtungen verschaffen.
Wie kann die Einkommensteuerbelastung gemindert werden?
Möglichkeiten zur Einkommensteuerminderung sind in verschiedenster Form gegeben und lassen sich nach Personengruppen kategorisieren. Der folgende Überblick informiert, wer welche Aufwendungen von seinen Einkünften abziehen kann, um sein zu versteuerndes Einkommen zu senken.
Jeder Einkommensteuerpflichtige:
- – Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- – Krankheitskosten
- – Spenden
- – Versicherungsbeiträge
- – Unterhaltskosten
Selbstständige:
- Bewirtungsaufwendungen
- Versicherungsbeiträge für betriebliche Versicherungen
- Kammerbeiträge sowie Beiträge an Vereine und Verbände (z. B. Handwerkskammer, IHK, Berufsverband, Handelsverband)
- Fachliteratur (z. B. Zeitschriften, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen)
Vermieter:
- Aufwendungen für die Hausverwaltung (z. B. Hausreinigung, Winterdienst, Grünanlagenpflege)
- Versicherungen, die dem eigenen Grundbesitz zuzuordnen sind (z. B. Gebäudeversicherung, Mietausfallversicherung, Grundstücksrechtschutzversicherung)
- Finanzierungskosten mit dem Zweck der Geldbeschaffung
- Arbeitsmittel (z. B. Büromöbel, Telekommunikationsaufwendungen, Fachliteratur) im Zusammenhang mit einer Mietwohnung
Eltern:
- Kinderbetreuungskosten
- Schulgeld
- Tagesmutter
- Au-pair
Fazit
Ob hauptberuflich selbstständig oder nebenberuflich selbstständig: das zu versteuernde Einkommen lässt sich – je nach Personenkreis – um verschiedenste Aufwendungen minimieren. Für die Berechnung der Steuerbelastung kommt der Einkommensteuertarif zur Anwendung, welcher auf die Summe aller persönlichen Einkünfte Anwendung findet. Zu den Details der abziehbaren Aufwendungen kann ein Steuerberater umfassend beraten.
ArbeitslebenModerne Unternehmer haben selten vorhersehbare Tage. Der Morgen beginnt vielleicht mit E-Mails in einem Café, gefolgt von Meetings in der ganzen Stadt, einer Trainingseinheit zwischendurch und späten Strategiegesprächen am Abend. In einem Lebensstil, der Anpassungsfähigkeit verlangt, muss auch die Sehkorrektur Schritt halten. Genau deshalb sind Monatskontaktlinsen für viele aktive Berufstätige zur bevorzugten Wahl geworden. Sie bieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Komfort, Leistung und Kosteneffizienz – ohne ständigen Austausch. Eine praktische Balance zwischen Komfort und Leistung Unternehmer schätzen Lösungen, die effizient und zugleich zuverlässig sind. Monatskontaktlinsen erfüllen genau diesen Anspruch. Im Gegensatz zu Tageslinsen, die jeden Abend ersetzt werden, sind Monatslinsen bei richtiger Pflege für eine Tragedauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt. Dadurch entfällt das Mitführen zahlreicher Ersatzpackungen, während die Sehqualität konstant bleibt.
Recht & SteuernWirtschaftliche Turbulenzen fordern den Mittelstand heraus Die deutsche Wirtschaft durchlebt turbulente Zeiten. Gestiegene Energiekosten, Lieferkettenprobleme und veränderte Marktbedingungen setzen mittelständische Unternehmen unter enormen Druck. Für eine rechtliche Einordnung haben wir mit Michael Seitz gesprochen, einem erfahrenen Rechtsanwalt in Dachau der Kanzlei Seitz. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Immer mehr Mittelständler kämpfen mit Liquiditätsengpässen. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen. Diese Gemengelage führt zu einer angespannten Situation, die ohne frühzeitige Gegenmaßnahmen existenzbedrohend werden kann. Unternehmen sehen sich gezwungen, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und Anpassungen vorzunehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
ArbeitslebenDer moderne Arbeitsplatz hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend verändert. Arbeitsplätze sind digitaler geworden, Meetings mobiler, Kommunikation permanenter. Zwischen E-Mails, Nachrichten, Anrufen und Kollaborationstools wird von Fachkräften erwartet, jederzeit erreichbar zu sein – ohne dabei den Fokus auf ihre eigentliche Aufgabe zu verlieren. Hier kommt Wearable-Technologie ins Spiel. Smart Glasses sind längst keine futuristischen Gadgets mehr, sondern entwickeln sich zu praktischen Werkzeugen für den Arbeitsalltag. Besonders viel Aufmerksamkeit erhalten derzeit die Ray-Ban Meta Smart Glasses, die klassisches Brillendesign mit integrierter digitaler Funktionalität verbinden. Doch können sie tatsächlich als Produktivitätstool im beruflichen Umfeld dienen? Ein genauerer Blick lohnt sich.
