Die EU hat sich geeinigt. Ganz gleich, ob digitale Anleger Chainlink kaufen, Bitcoin traden oder Ethereum veräußern möchten, die Zukunft der Kryptowährungen in der EU soll deutlich transparenter gestaltet werden. Die Position bezieht sich dabei auf einem von der Europäischen Kommission schon im Juli vorgestellten Gesetzesvorschlag, der sich gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung richtet.
Krypto-Händler wie Chainlink, Ermöglicher der Verbindung verschiedener Blockchains wie Bitcoin oder Ethereum und Löser des Oracle-Problems, müssten beispielsweise demnach Informationen über den Absender und Empfänger einer Überweisung transparent machen. Somit sollen kriminelle Transaktionen schneller identifiziert und gegebenenfalls blockiert werden können.
Krypto-Dienstleister in der Pflicht: Transfers müssen transparent werden
In einer Pressemitteilung gab der EU-Rat am 1. Dezember 2021 bekannt, dass sich alle Mitgliedsländer auf einen Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden Vorschriften für Überweisungsinformationen positionierten und einigten. Dabei wurden neue Regeln sowie Verbote besprochen, welche sich rund um bestimmte Krypto-Assets drehen.
Wie aus der Mitteilung hervorgeht, soll die Wertübertragung von Kryptowährungen lückenlos nachvollziehbar sein. Gleichzeitig sollen die sogenannten Wallets, auf Deutsch Geldbeutel, welche als Tool für Online-Zahlungen oft in Form einer App fungieren, verboten werden.
Bei den Regelungen bezieht es sich um die Einsehbarkeit der Überweisungen, was der Identifikation und Blockierung von kriminellen Transaktionen dienen soll. So soll die Nachvollziehbarkeit der Übertragung von verschlüsselten Assets für jeweilige Analysen offen einsehbar sein.
Andrej Šircelj, slowenischer Finanzminister, erläuterte (Übersetzt ins Deutsche): „Das heutige Abkommen ist ein wichtiger Schritt, um die Lücken in unseren Finanzsystemen zu schließen, die von Kriminellen böswillig ausgenutzt werden, um unrechtmäßige Gewinne zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Krypto-Assets sind immer stärker der Gefahr ausgesetzt, für Geldwäsche und kriminelle Zwecke ausgebeutet zu werden, und ich freue mich, dass der Rat bei diesem dringenden Vorschlag schnelle Fortschritte erzielen konnte.“
Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission erhält schärfere Konturen
Der Gesetzesvorschlag gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde der Europäische Kommission im Juli vorgelegt. Die Einigung der einzelnen Entscheidungsländer verfeinerte diesen daraufhin. Folgend muss nun noch separat mit dem Europaparlament verhandelt und eine gemeinsame Position gefunden werden. Erst nach all dem kann der Gesetzesvorschlag vollständig genehmigt und verabschiedet werden.
Regulierung auf dem internationalen Markt nimmt zu
Aus internationaler Sicht steht Europa bei der Regulierung von Kryptowährungen wie Ethereum, Bitcoin oder Chainlink nicht allein. Das US-Ministerium für Finanzen möchte beispielsweise durchsetzen, dass alle Transaktionen mit Kryptowährungen im Wert von über 10.000 US-Dollar an die Steuerbehörde IRS gemeldet werden. Die chinesische Regierung ging darüber hinaus einen Schritt weiter und verbot den Handel mit Kryptowährungen in gesamter Bandbreite.
Auch in der Türkei ist die Zahlung mit dem Bitcoin oder anderen Kryptowährungen verboten. So behauptete die Zentralbank, es berge „signifikante Risiken“ und brächte „irreparable“ Schäden mit sich. In Indie sollen die Währungen so weit eingeschränkt werden, dass die privaten Krypto-Gelder vollständig verboten werden sollen. Es soll nur eine offizielle Kryptowährung von der Zentralbank im Umlauf sein.
Der Fokus der EU liegt jedoch bei den Regelungen nicht direkt bei den Bitcoins oder anderen „Coins“ wie dem Ether, sondern vielmehr auf den „Token“, welcher handelbare Anteile an Sachwerten wie Gemälden oder Immobilien darstellen kann. Dies auch nur dann, wenn er handelbar ist und sein aktueller Mindestwert 5 Millionen Euro beträgt. Außerdem sollen keine E-Geld-Token oder E-Books reguliert werden.
Ein anderes Land, welches mit der Regulierung zu kämpfen hatte, war Schweden. Die schwedische Finanzbehörde forderte, im Kampf gegen die enormen Auswirkungen von Bitcoin und anderen Proof-of-Work-Blockchains auf die Umwelt, ein Verbot des Mining. Mining, auf Deutsch mit dem Wort Bergbau zu übersetzten, ist die gesammelte Nutzung der Rechenkapazität in einem Netzwerk.
Hierbei bekommt der sogenannte Miner, je nachdem wie viel Rechenleistung er zum Netz beiträgt, eine Vergünstigung. Wichtig ist dieser Vorgang, da die Miner die Coins, die auf dem Krypto-Markt verfügbar sind, selbst erzeugt und somit sich direkt auf die Blockchain auswirkt. Das Verbot des Minings gilt als unentbehrlich, um die Klimaziele des Landes erreichen zu können. In diesem Zusammenhang geht auch China seit Monaten gegen solche Aktivitäten vor.
Insgesamt gilt die Regulierung für den Rat und andere Länder als Notwenigkeit, welche das Potential mit sich bringt, Kryptowährungen zu revolutionieren und mit einem höheren Stellenwert in den Alltag zu integrieren. In den kommenden Schritten werden die Regelungen erneut genauer thematisiert und ins Verständig gebracht.
Durch die Einführung der verstärkten Regulierung, wie der Darlegung der vollen Absenderinformationen bei der Übermittlung von Krypto-Assets, unabhängig vom Betrag der Transaktion, und der neuen Regelungen bezüglich der nicht gehosteten Wallets, könnte nicht nur mehr Sicherheit geboten werden, sondern der Markt zudem expandieren und neue Interessenten ans Land ziehen.
Im Hinblick auf das Erfordernis das Risiko des Auftretens von Systemfehlern, Manipulation durch Organisationen, Cyberkriminalität und Datenverlust bei Kryptowährungen zu vermindern, zielt die Position des Vorstands zusammengefasst darauf ab, die Anwendung von Vorschlägen für Währungstransfers und die Regulierung des Marktes für verschlüsselte Vermögenswerte (MiCA) zu synchronisieren. So sollen am Schluss die oben erwähnten Risiken vermindert, wenn nicht völlig ausgelöscht werden.
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