Gründung: 5 Tipps rund um Steuern und Finanzen

Tipp 1: Mit dem Businessplan auf der Suche nach Investoren
Jedes Unternehmen benötigt finanzielle Mittel. Insbesondere in der Anfangszeit ist es erforderlich, Investitionen zu tätigen. Die Umsätze sind hier jedoch meist noch gering, während schon erste Ausgaben anfallen, wie etwa Marketingmaßnahmen, um potenzielle Kunden zu erreichen. Hier kann es sich lohnen, über eine finanzielle Unterstützung durch Investoren nachzudenken. Investoren sind Geldgeber, die an der Mehrung ihres Kapitals interessiert sind. Umso schwieriger kann es aber auch sein, diese zu überzeugen. Erstellen Sie einen fundierten Businessplan, den Sie möglichen Investoren vorlegen. Auf diese Weise überzeugen Sie von Ihrer Idee und erhöhen die Chancen einer Finanzierung. Wie Sie den Businessplan aufbauen und erstellen, erfahren Sie in diesem Video. Investoren sind heute eine beliebte Alternative zu einem Kredit bei einer Bank, der wiederum mit der erforderlichen Bonität und in der Regel einer bereits langjährigen Erfahrung verbunden ist.
Tipp 2: Der Einstieg als Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz besagt, dass Selbstständige, deren Umsatz im vergangenen Jahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und die im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen werden, bspw. keine Umsatzsteuer ausweisen sowie abführen müssen. So können Sie sich zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit sowie bei anhaltendem geringem Umsatze die Umsatzsteuer einsparen. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Idealerweise vergleichen Sie vorab die konkreten steuerlichen Regelungen verschiedener Unternehmensformen mit Ihren konkreten Zielen.
Vorteile und Nachteile der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
Vorteile:
- Netto-Rechnung ist möglich
- Umsatzsteuer muss nicht abgeführt werden
- Kaum bürokratischer Aufwand
- Endverbrauchern profitieren von niedrigeren Preisen
Nachteile:
- kein Vorsteuerabzug bei eigenem Einkauf
- jährliche Überprüfung der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung erforderlich
Langfristig gesehen werden Sie wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung aufgrund hohen Umsatzes vermutlich nicht mehr nutzen. Zu Beginn ist diese Option allerdings durchaus lukrativ. Tipps und wichtige Hinweise zum Thema Steuern bieten zahlreiche Blogs und Webseiten, es lohnt sich aber definitiv auch, eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen, da Fehler und Versäumnisse an dieser Stelle durchaus unschöne Folgen haben können. Dafür gibt es heute wirklich tolle Möglichkeiten, moderne Lösungen und Anbieter, die das Thema Steuern sehr unkompliziert und dynamisch angehen.
Tipp 3: Absicherung durch Versicherungen
Gewisse Risiken können Sie durch geeignete Versicherungen abfangen, denn die als Selbstständiger tragen Sie auch selbst die Verantwortung für Fehler oder evtl. Schäden, die im schlimmsten Fall Ihre unternehmerische sowie privat-finanzielle Existenz gefährden können. Versicherungen sind erforderlich, um derartige Risiken zu verhindern. Insbesondere Haftpflichtversicherungen und Rechtschutzversicherungen decken weitere Bereiche des Risikos ab. Haftpflichtversicherungen treten in Haftung, wenn Schäden bei Dritten beglichen werden müssen. Liegt ein begründeter Anspruch eines Dritten vor und deckt die Haftpflichtversicherung den Fall ab, dann übernimmt sie die Begleichung des entstandenen Schadens. Rechtschutzversicherungen sind erforderlich, um sich gegen Vorwürfen anderer Personen sowie Unternehmen zu wehren. Des Weiteren müssen Sie Ihre eigenen Ansprüche durchsetzen können, um Schaden und Nachteile abzuwehren.
Tipp 4: Die UG (haftungsbeschränkt) als Alternative zur GmbH
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Vorstufe der GmbH. Sie gründen die UG (haftungsbeschränkt) mit dem Ziel, in Zukunft eine klassische GmbH zu führen. Jedoch müssen Sie nicht direkt zu Beginn das erforderliche Stammkapital besitzen, sondern sparen das Stammkapital Schritt für Schritt an. Eine fest zeitliche Vorgabe existiert nicht, sodass im Grunde genommen nicht festgelegt ist, wann und ob die Umwandlung in die GmbH erfolgt. Vorgeschrieben ist, pro Jahr einen Gewinn Anteil am Gewinn für das Stammkapital anzusparen. Ihnen bietet sich dadurch die Möglichkeit, auch ohne Stammkapital die Vorteile der GmbH nutzen zu können. Insbesondere die Absicherung in Haftungsfällen ist der entscheidende Vorteil. Allerdings müssen Sie beachten, dass die UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Geschäftspartner weniger Vertrauen erzeugt als die GmbH.
Tipp 5: Finanzielle Vorausplanung ist erfolgsentscheidend
Legen Sie einen 5-Jahres-Plan an. Definieren Sie, welche Ziele Sie erreichen möchten und welche finanzielle Entwicklung Sie annehmen. Im 5-Jahres-Plan ermitteln Sie realistisch, welche Einnahmen Sie erwarten und welche Ausgaben entstehen. Es handelt sich um eine Prognose, da Sie nicht tatsächlich wissen können, welche Entwicklung einsetzen wird. Jedoch gewinnen Sie einen relativ zuverlässigen Eindruck von den Chancen und Risiken. Sie ergreifen vorbeugende Maßnahmen und leiten erforderliche Strategien ab. Der Finanzplan berücksichtigt insbesondere größere Investitionen und Umsatzentwicklungen.
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BusinessWie kleine und mittlere Unternehmen mit der Digitalisierung ihrer Bestände Bürofläche, Mietkosten und Suchzeiten senken. Wenn Unternehmen ihre Flächen neu bewerten, geht der Blick meist zuerst auf das Offensichtliche: Büroräume, die seit der Einführung hybrider Arbeitsmodelle nur noch teilweise genutzt werden, Lagerflächen, die nicht mehr zum aktuellen Sortiment passen, oder Besprechungsräume, die häufig leer stehen. Ein Bereich bleibt dabei oft außen vor: das Archiv. Es liegt im Keller, im Zwischengeschoss oder im hinteren Teil der Halle, verursacht im Alltag kaum Aufmerksamkeit und steht deshalb selten auf der Agenda. Dabei bindet ein Papierarchiv dauerhaft Fläche, die anderweitig genutzt werden könnte. In diesem Beitrag geht es darum, welche Kosten ein analoger Aktenbestand tatsächlich verursacht, was bei der Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen rechtlich zu beachten ist und wie sich die Digitalisierung strukturiert angehen lässt, statt sie weitere Jahre aufzuschieben.
BusinessEine Wohnungsauflösung ist selten eine Angelegenheit, die sich nebenbei erledigen lässt. Oft stehen hinter ihr ein Umzug, ein Todesfall oder die Entscheidung, eine Immobilie zu verkaufen. Dann müssen innerhalb kurzer Zeit Möbel ausgeräumt, persönliche Gegenstände gesichtet und mitunter Jahrzehnte an Hausrat sortiert werden. Gerade in München kommt eine ganz praktische Schwierigkeit hinzu: Wie lässt sich eine komplette Wohnung räumen, wenn der nächste Parkplatz weit entfernt ist und das Treppenhaus kaum Platz für sperrige Möbel bietet? Levis Entrümpelung hat sich auf solche Aufgaben spezialisiert. Das Unternehmen übernimmt Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen im Großraum München und in Oberbayern und verbindet die Räumungsarbeiten mit der Bewertung und Verwertung gebrauchter Gegenstände. Ein regionales Unternehmen mit Erfahrung in der Wohnungsauflösung Hinter Levis Entrümpelung steht Marko Levis Lukacevic, der das Unternehmen gemeinsam mit seinem Team führt. Seit mehr als zehn Jahren ist der Betrieb nach eigenen Angaben in der Region tätig. Penzberg ist der Hauptsitz, hinzu kommt eine Niederlassung in der Münchner Maxvorstadt. Von dort aus betreut das Unternehmen Privatkunden, Hausverwaltungen, Immobilienbesitzer und gewerbliche Auftraggeber. Auch Erbengemeinschaften und Nachlassverwalter gehören zum Kundenkreis.
BusinessWenn eine Ehe oder Partnerschaft endet, denken die meisten zuerst an das Sorgerecht für die Kinder, die Wohnung oder die Aufteilung des Hausrats. Wer ein Unternehmen führt oder selbstständig tätig ist, muss jedoch noch eine zweite Ebene bedenken: die eigene Firma. Wie wirkt sich die Trennung auf den Betrieb aus, welche Rolle spielt der Unternehmenswert bei der Vermögensauseinandersetzung, und wie lässt sich der Geschäftsbetrieb stabil halten? Diese Fragen sind für Unternehmer, Selbstständige und Gesellschafter keine Randnotiz, sondern entscheiden im Ernstfall über die wirtschaftliche Zukunft des Betriebs. Warum eine Trennung für Unternehmer mehr als eine private Angelegenheit ist Bei Angestellten lässt sich das Einkommen vergleichsweise klar beziffern. Bei Selbstständigen und Firmeninhabern sind private und betriebliche Finanzen dagegen oft eng verflochten: Einzelunternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen, betrieblich genutzte Immobilien, Darlehen und private Entnahmen können für die rechtliche Einordnung im Trennungsfall relevant werden. Hinzu kommt, dass der Wert eines Unternehmens selten auf den ersten Blick erkennbar ist Bilanzen, stille Reserven und Verbindlichkeiten müssen einzeln betrachtet werden.
