Gründung: 5 Tipps rund um Steuern und Finanzen

Tipp 1: Mit dem Businessplan auf der Suche nach Investoren
Jedes Unternehmen benötigt finanzielle Mittel. Insbesondere in der Anfangszeit ist es erforderlich, Investitionen zu tätigen. Die Umsätze sind hier jedoch meist noch gering, während schon erste Ausgaben anfallen, wie etwa Marketingmaßnahmen, um potenzielle Kunden zu erreichen. Hier kann es sich lohnen, über eine finanzielle Unterstützung durch Investoren nachzudenken. Investoren sind Geldgeber, die an der Mehrung ihres Kapitals interessiert sind. Umso schwieriger kann es aber auch sein, diese zu überzeugen. Erstellen Sie einen fundierten Businessplan, den Sie möglichen Investoren vorlegen. Auf diese Weise überzeugen Sie von Ihrer Idee und erhöhen die Chancen einer Finanzierung. Wie Sie den Businessplan aufbauen und erstellen, erfahren Sie in diesem Video. Investoren sind heute eine beliebte Alternative zu einem Kredit bei einer Bank, der wiederum mit der erforderlichen Bonität und in der Regel einer bereits langjährigen Erfahrung verbunden ist.
Tipp 2: Der Einstieg als Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz besagt, dass Selbstständige, deren Umsatz im vergangenen Jahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und die im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen werden, bspw. keine Umsatzsteuer ausweisen sowie abführen müssen. So können Sie sich zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit sowie bei anhaltendem geringem Umsatze die Umsatzsteuer einsparen. Beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Idealerweise vergleichen Sie vorab die konkreten steuerlichen Regelungen verschiedener Unternehmensformen mit Ihren konkreten Zielen.
Vorteile und Nachteile der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
Vorteile:
- Netto-Rechnung ist möglich
- Umsatzsteuer muss nicht abgeführt werden
- Kaum bürokratischer Aufwand
- Endverbrauchern profitieren von niedrigeren Preisen
Nachteile:
- kein Vorsteuerabzug bei eigenem Einkauf
- jährliche Überprüfung der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung erforderlich
Langfristig gesehen werden Sie wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung aufgrund hohen Umsatzes vermutlich nicht mehr nutzen. Zu Beginn ist diese Option allerdings durchaus lukrativ. Tipps und wichtige Hinweise zum Thema Steuern bieten zahlreiche Blogs und Webseiten, es lohnt sich aber definitiv auch, eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen, da Fehler und Versäumnisse an dieser Stelle durchaus unschöne Folgen haben können. Dafür gibt es heute wirklich tolle Möglichkeiten, moderne Lösungen und Anbieter, die das Thema Steuern sehr unkompliziert und dynamisch angehen.
Tipp 3: Absicherung durch Versicherungen
Gewisse Risiken können Sie durch geeignete Versicherungen abfangen, denn die als Selbstständiger tragen Sie auch selbst die Verantwortung für Fehler oder evtl. Schäden, die im schlimmsten Fall Ihre unternehmerische sowie privat-finanzielle Existenz gefährden können. Versicherungen sind erforderlich, um derartige Risiken zu verhindern. Insbesondere Haftpflichtversicherungen und Rechtschutzversicherungen decken weitere Bereiche des Risikos ab. Haftpflichtversicherungen treten in Haftung, wenn Schäden bei Dritten beglichen werden müssen. Liegt ein begründeter Anspruch eines Dritten vor und deckt die Haftpflichtversicherung den Fall ab, dann übernimmt sie die Begleichung des entstandenen Schadens. Rechtschutzversicherungen sind erforderlich, um sich gegen Vorwürfen anderer Personen sowie Unternehmen zu wehren. Des Weiteren müssen Sie Ihre eigenen Ansprüche durchsetzen können, um Schaden und Nachteile abzuwehren.
Tipp 4: Die UG (haftungsbeschränkt) als Alternative zur GmbH
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Vorstufe der GmbH. Sie gründen die UG (haftungsbeschränkt) mit dem Ziel, in Zukunft eine klassische GmbH zu führen. Jedoch müssen Sie nicht direkt zu Beginn das erforderliche Stammkapital besitzen, sondern sparen das Stammkapital Schritt für Schritt an. Eine fest zeitliche Vorgabe existiert nicht, sodass im Grunde genommen nicht festgelegt ist, wann und ob die Umwandlung in die GmbH erfolgt. Vorgeschrieben ist, pro Jahr einen Gewinn Anteil am Gewinn für das Stammkapital anzusparen. Ihnen bietet sich dadurch die Möglichkeit, auch ohne Stammkapital die Vorteile der GmbH nutzen zu können. Insbesondere die Absicherung in Haftungsfällen ist der entscheidende Vorteil. Allerdings müssen Sie beachten, dass die UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Geschäftspartner weniger Vertrauen erzeugt als die GmbH.
Tipp 5: Finanzielle Vorausplanung ist erfolgsentscheidend
Legen Sie einen 5-Jahres-Plan an. Definieren Sie, welche Ziele Sie erreichen möchten und welche finanzielle Entwicklung Sie annehmen. Im 5-Jahres-Plan ermitteln Sie realistisch, welche Einnahmen Sie erwarten und welche Ausgaben entstehen. Es handelt sich um eine Prognose, da Sie nicht tatsächlich wissen können, welche Entwicklung einsetzen wird. Jedoch gewinnen Sie einen relativ zuverlässigen Eindruck von den Chancen und Risiken. Sie ergreifen vorbeugende Maßnahmen und leiten erforderliche Strategien ab. Der Finanzplan berücksichtigt insbesondere größere Investitionen und Umsatzentwicklungen.
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BusinessWenige Berliner Unternehmen verbinden die jüngere deutsche Geschichte so unmittelbar mit einem hochspezialisierten, international gefragten Geschäftsfeld wie die ZEG Berlin GmbH Zentrum für Epidemiologie und Gesundheitsforschung. Aus einem Forschungsinstitut der DDR-Akademie der Wissenschaften ist binnen drei Jahrzehnten ein Beratungs- und Forschungsunternehmen geworden, das Pharma- und Medizintechnikunternehmen in ganz Europa bei sicherheitsrelevanten Studien begleitet. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, findet auf der Unternehmensseite zeg-berlin.de Einblicke in Expertise, Leistungsspektrum und aktuelle Publikationen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus anderen Branchen lohnt der Blick auf ZEG Berlin auch deshalb, weil das Beispiel zeigt, wie sich aus einer historischen Umbruchsituation heraus ein tragfähiges, hochspezialisiertes B2B-Geschäftsmodell entwickeln lässt. Wurzeln im geteilten Berlin: von der Akademie der Wissenschaften zur eigenständigen GmbH Die Geschichte von ZEG Berlin beginnt nicht 1990, sondern schon in den 1960er-Jahren am epidemiologischen Studienzentrum der Humboldt-Universität Berlin an der Charité. Dort arbeiteten die Epidemiologen Professor Siegfried Boethig und Professor Lothar A. J. Heinemann an bevölkerungsbezogenen Querschnittsstudien, zunächst mit Schwerpunkt Herz-Kreislauf-Gesundheit. Boethig leitete zudem zeitweise die Cardiovascular Disease Unit der Weltgesundheitsorganisation in Genf. In dieser Zeit wirkten die Berliner Epidemiologen an internationalen Projekten wie der WHO-MONICA-Studie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dem WHO-OC-Projekt zu oralen Kontrazeptiva und dem globalen INTERSALT-Projekt zum Zusammenhang zwischen Kochsalzaufnahme und Blutdruck mit. Ergänzend liefen an dem Institut die Präventionsprogramme CANON und CINDI, die auf die Vorbeugung nicht übertragbarer Erkrankungen zielten.
