„Nachgezoomt 2021“: Was aus „ZDFzoom“-Geschichten wurde

Bereits zum siebten Mal startet „ZDFzoom“ mit einem „Nachgezoomt“ ins neue Jahr. Die investigative Doku-Reihe des ZDF nimmt am Mittwoch, 6. Januar 2021, 23.00 Uhr, in den Blick, was aus einigen der Geschichten wurde, über die „ZDFzoom“ 2020 berichtet hatte. „Nachgezoomt 2021“ blickt auf verschiedene Themen des Corona-Jahres zurück – von den Corona-Apps bis zu den Schulen im Corona-Stress. Einschränkungen sollten helfen, das Coronavirus einzudämmen, doch viele Bereiche der Gesellschaft sind dauerhaft betroffen.
Wie funktionieren Homeoffice und Homeschooling? Wie wirksam ist die Corona-Warn-App? Gibt es genügend Medikamente? Und wie wird den vielen kleinen Unternehmen geholfen? „ZDFzoom“ hakt nach und zeigt, wie es den Menschen heute geht und ob die Probleme gelöst wurden.
Mit dem Lockdown im Frühjahr 2020 wurden Schüler, Lehrer und Eltern ins Homeoffice geschickt. Statt im Klassenraum büffelten Kinder vor dem Laptop. Eine große Herausforderung für alle, bei der deutlich wurde, wie sehr Deutschland in Sachen Bildungsdigitalisierung hinterherhinkt. Keine Konzepte, keine Datenleitungen, keine Laptops und keine Ideen, wie man das Defizit schnell ausräumen kann. Die Bildungsminister versprachen Lösungen – doch hat sich die Situation wirklich verbessert? „Nachgezoomt“ begleitet Schüler, Eltern und Lehrer im Alltag und stellt den verantwortlichen Politikern kritische Fragen zu den Konzepten.
Große Erwartungen gab es an die Corona-Warn-App, die unter Hochdruck entwickelt wurde. Doch funktioniert sie auch so, wie es Virologen und Experten erwartet haben? „Nachgezoomt“ geht der Frage nach: Funktioniert die App jetzt, und liefert sie tatsächlich die Daten, mit denen die Pandemie erfolgreich bekämpft werden kann?
Hotels und Gaststätten, viele Geschäfte geschlossen, Sport und Kulturveranstaltungen abgesagt – die Pandemie hat vor allem kleine Unternehmen und Selbstständige getroffen. Viele mussten Hartz IV beantragen, um zu überleben. Der Bund hatte finanzielle Hilfen beschlossen. Doch reicht das? „Nachgezoomt“ blickt zurück und zeigt, wie sich die zweite Corona-Welle und erneute Beschränkungen auf das wirtschaftliche Leben auswirken.
(ots)
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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