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28. August 2013

Ratgeber zur Unternehmensgründung: Was ist eine offene Handelsgesellschaft – kurz OHG?

Wie bereits aus der kleinen Definition hervorgeht, ist die OHG (zur OHG Rechtsform) eine höchst reizvolle, aber auch risikobehaftete Rechtsform. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen erklären, worauf es bei der Gründung einer OHG ankommt und wie diese im Weiteren geführt werden muss. Auch hier bietet die Rechtslage klare Vorgaben, zum Beispiel darüber, wie die Buchhaltung (zur Buchhaltung Definition) zu führen ist. Am Ende erhalten Sie die Vor- und Nachteile der OHG im Überblick.

Voraussetzungen für die Gründung einer OHG

Um eine OHG zu gründen, müssen sich die zukünftigen Gesellschafter über drei Aspekte besondere Gedanken machen.

  • Gesellschafter
  • Kapital
  • Gegenstand und Firma

Diese drei Komponenten sollten auf jeden Fall in dem Gesellschafts Vertrag , der zur Gründung einer OHG notwendig ist, festgehalten werden.

Die Mitglieder einer OHG – die Gesellschafter

Eine OHG besteht mindestens aus zwei Gesellschaftern, eine maximale Anzahl an Gesellschaftern ist nicht vorgeschrieben. Die Gesellschafter müssen sich dabei darüber im Klaren sein, dass sie alle voll mit ihrem Privatvermögen haften. Daher sollte eine OHG nur mit absoluten Vertrauenspersonen gegründet werden. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Gesellschafter einer OHG werden, hierfür muss jedoch die Rechtsform (GmbH&OHG oder OHG mbH) der juristischen Person im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sein. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – diese dürfen keine Gesellschafter einer OHG werden.

Die finanzielle Grundlage der OHG: Das Kapital

Für die Gründung einer OHG gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Innerhalb des Gesellschaftsvertrages sollten Sie dennoch genau festlegen, welcher Einlagen welcher Gesellschafter beisteuert. Nicht nur die Höhe der Einlagen sollte dabei Erwähnung finden, sondern auch die Form der Einlagen (Bar-Einlage oder Sach-Einlage).

Gegenstand und Firma

Um eine offene Handelsgesellschaft zu gründen, muss der Gegenstand der Firma zu den Voraussetzungen einer offenen Handelsgesellschaft passen. Es muss sich dabei also um ein ausschließliches Handelsgewerbe handeln. Die Firma ist der Name, unter dem die OHG im Handelsregister (Handelsregister Definition) eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Anders als bei der GbR können Sie hier einen Fantasienamen auswählen und müssen nicht ihren eigenen Namen verwenden. Der festgelegte Firmenname muss sich dabei von anderen Firmen deutlich unterscheiden und zusätzlich die Rechtsform OHG enthalten.

Die Gründung einer OHG in zwei Schritten

  1. Der erste Schritt, eine OHG zu gründen, ist mit dem Aufsetzen des bereits erwähnten Gesellschaftsvertrages gemacht. Für den Vertrag gibt es keine formalen Vorgaben, sollte aber dennoch so ausführlich wie möglich gestaltet und in jedem Fall schriftlich fixiert sein. Dazu gehören neben den bereits genannten Grundlagen auch Regelungen im Falle des Ausstiegs eines Gesellschafters oder auch bestimmte Stimmrechte der einzelnen Gesellschafter.
  2. Der zweite Schritt ist die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister. Darin unterscheidet sich die OHG zum Beispiel von der GbR. Die Anmeldung muss unverzüglich nach dem Beginn der Geschäftstätigkeit gemacht und von einem Notar beglaubigt werden.

Haftung, Rechte und Pflichten – so arbeitet eine OHG

Wie bereits erwähnt wurde, ist die Haftung der Gesellschafter bei einer OHG unbeschränkt. Das bedeutet, dass sie sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch mit ihrem Privatvermögen für die Firma haften. Die Gesellschafter treten dabei als Gesamtschuldner auf.

Wurde im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart, sind alle Gesellschafter der OHG zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt. Wurde ein Gesellschafter vertraglich von der Geschäftsführung ausgeschlossen, hat dieser trotzdem ein Kontrollrecht. Dadurch hat er das Recht, uneingeschränkte Einsicht in die Buchhaltung und die Geschäftsunterlagen zu fordern. Somit sind alle Gesellschafter einer OHG nahezu gleichberechtigt. Das gilt auch für die Finanzen: Alle Geschäftsführer sind zu gleichen Teilen am Gewinn und auch am Verlust der OHG beteiligt.

Achtung: Wer sich an einer bereits bestehenden OHG beteiligt, haftet dabei auch für die vor seinem Eintritt begründeten Zahlungsverbindlichkeiten. Auch wer aus einer OHG austritt, haftet noch weitere fünf Jahre für Schulden und Kredite, die zum Zeitpunkt seines Austritts bestanden.

Buchführung und Besteuerungen

Nach geltendem Recht ist eine OHG ein Vollkaufmann und ist daher dazu verpflichtet, eine komplette Jahresbilanz vorzulegen. Als Kaufmann (Kaufmann Definition) muss die OHG am Anfang des Geschäftsjahres eine Eröffnungsbilanz und an jedem Ende des Jahres eine Schlussbilanz erstellen.

Eine OHG selbst unterliegt nicht der Einkommensbesteuerung, da die einzelnen Gesellschafter steuerpflichtig sind. Natürliche Personen unterliegen als Mitunternehmer mit ihren gewerblichen Einkünften aus der OHG der Einkommenssteuer.

Auflösung der OHG

Eine OHG kann aufgelöst werden durch:

  • einen Auflösungsbeschluss der Gesellschafter
  • eine Gerichtsentscheidung
  • den Ablauf der vereinbarten Dauer der OHG
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters
  • den Tod eines Gesellschafters

Bei der Auflösung der OHG wird das verbleibende Vermögen der OHG unter den Gesellschaftern verteilt. Nachdem diese Abwicklung, auch Liquidation genannt, abgeschlossen ist, wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht.

Vorteile und Nachteile der OHG im Überblick

Frei aber risikobehaftet – so lässt sich eine OHG in wenigen Worten beschreiben. Die Rechtsform der OHG bietet also zusammengefasst folgende Vor- und Nachteile.

Vorteile:

  • hohe Kreditwürdigkeit (zur Kreditwürdigkeitsdefinition) durch volle Haftung
  • das Unternehmen kann flexibel geführt werden
  • der Gesellschaftsvertrag kann relativ frei gestaltet werden

Nachteile:

  • alle Gesellschafter haften unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen
  • aufgrund des Mitspracherechts aller Gesellschafter ist ein hohes Maß an Vertrauen notwendig
  • Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Unklarheiten in dem Gesellschaftsvertrag können den Bestand der Gesellschaft gefährden

Tipp der Redaktion: Wann und für wen lohnt sich die Rechtsform der OHG?

Die OHG ist rechtlich gesehen eine Weiterentwicklung der GbR mit dem Unterschied, dass die OHG dezidiert ein Handelsgewerbe ausübt und daher in das Handelsregister eingetragen wird. Die OHG ist also die richtige Rechtsform für alle, die als Händler eine gemeinsame Firma gründen möchten. Wenn Sie jedoch die Voraussetzungen für eine GmbH erfüllen, lohnt es sich über eine Umfirmierung nachzudenken. Da bei der haftungsbeschränkten Rechtsform Ihr Privatvermögen vom Firmenvermögen getrennt betrachtet wird, gehen Sie mit einer GmbH ein geringeres persönliches Risiko ein.

Christian Weis

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