Staat und Verwaltung müssen sich der digitalen Zukunft stellen

Vom 20. bis 22. Juni treffen sich Entscheider aus Behörden, Verwaltungen und staatlichen Institutionen sowie Unternehmen in öffentlicher Hand mit Vertretern aus der IT-Wirtschaft zum „Zukunftskongress Staat & Verwaltung. Mit dabei ist in diesem Jahr erstmals die ReqPOOL Gruppe. ReqPOOL arbeitet mit seinen Projektmanagern insbesondere an der Vision des „selbstfahrenden Staates“ oder zumindest der „selbstfahrenden Organisation. Die Prognose des Unternehmens: Spätestens Mitte der 30er-Jahre werden 80 Prozent der Entscheidungen von Künstlichen Intelligenzen (KIs) und Algorithmen getroffen. Dafür müssen sich Behörden sowie kommunale und staatliche Unternehmen wappnen.
„Der technologische Fortschritt entwickelt sich exponentiell. Immer mehr Daten können erfasst, gespeichert, verwaltet und analysiert werden. Das wird dazu führen, dass zunächst nahezu alle Prozesse automatisiert werden. Sobald 80 Prozent der Prozesse weitgehend automatisiert ablaufen, wird der nächste Schritt sein, dass auch Entscheidungen softwaregestützt und KI-basiert getroffen werden können“, ist Patrick Pils, Geschäftsführer Public Sector bei ReqPOOL überzeugt. Ein Staat, der sich selbst gern als Organisationsweltmeister betrachtet, muss nun ein besonderes Augenmerk auf die Themen Digitalisierung, „digitales Amt“, Verwaltungs- und Entscheidungsbeschleunigung sowie Bürger- und Wirtschaftsnähe haben. Das alles gelinge nur mit geeigneter, sicherer und zukunftsweisender Software und intelligenten Algorithmen.
Die große digitale Entwicklung werde zunächst die Wirtschaft, insbesondere Produktion und Handel betreffen. Allerdings müsse der Staat mit seinen Verwaltungen hier schnell nachziehen, da die Verzahnung von Staat und Wirtschaft immer weiter zunehme. „Der Staat und seine Bürokratie dürfen der Wirtschaft nicht hinterherhinken“, ist Pils überzeugt. Wo reguliert und kontrolliert werden soll oder wo Genehmigungen oder Fördermittel gefragt seien, müsse es Schnittstellen geben, die technologisch zueinander passten. Ansonsten werde der Staat zum Flaschenhals und verhindere weiteres Wachstum, so der ReqPOOL-Geschäftsführer.
Wie sich eine moderne Verwaltung aufstellen und für die Zukunft rüsten kann, zeigen die ReqPOOL-Experten im Rahmen des „Zukunftskongresses Staat & Verwaltung“ anhand praktischer Beispiele am Stand A0203 im bcc Berlin Congress Center. Die Software-Experten werden dort auch die Vision des „selbstfahrenden Staates“ erklären. Wer sich für ein persönliches Gespräch mit den ReqPOOL-Spezialisten für den öffentlichen Sektor interessiert, kann gerne einen Termin unter sven.jung@reqpool.com vereinbaren.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
MarketingUSP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.
