Renovierungsarbeiten in den eigenen vier Wänden – was man steuerlich geltend machen kann

Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten?
Grundsätzlich sind Vermieter zur regelmäßigen Renovierung einer Immobilie verpflichtet. Laut Mietrecht gibt es allerdings die Möglichkeit, diese Pflicht auf den Mieter zu übertragen. In Mietverträgen wird dann häufig von Schönheitsreparaturen gesprochen. Darunter fallen das Tapezieren, Streichen oder Kalken von Wänden und Decken sowie die Instandhaltung bzw. Ausbesserung von Fußböden oder Türen und Fensterinnenseiten. Einschränkung: Es muss ein konkreter Renovierungsbedarf bestehen. Regulierungen und Fristen, die in bestimmten Abständen zur Renovierung auffordern, sind rechtlich nicht zulässig.
Davon zu unterscheiden sind die so genannten Substanzschäden wie zerkratzte Böden oder defekte Wasserhähne. Nur wenn der Vermieter die Schuld des Mieters am Schaden nachweisen kann, muss dieser dafür aufkommen.
Natürlich steht es dem Mieter offen, freiwillig Renovierungsarbeiten zu übernehmen. Wer beispielsweise sein Badezimmer umgestalten möchte, kann dies mit Einverständnis des Vermieters tun. Veränderungen wie das Überstreichen der Fliesen, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können, müssen allerdings vorher abgesegnet werden. Das Gleiche gilt, wenn man alte Armaturen wie Wasserhahn und Duschkopf gegen neue, moderne Modelle austauschen möchte, die meist energieeffizienter sind und so Nebenkosten einsparen.
Vermietete Immobilien
Vermieter können die Kosten für Renovierungsarbeiten in voller Höhe steuerlich geltend machen. Es handelt sich um einen Erhaltungsaufwand, sofern nachweisbar ist, dass die Ausgaben die Immobilie länger bewohnbar machen. Dabei kann es sich um die Erneuerung der Heizung, Fußböden oder Fenster handeln. Im Rahmen der Werbungskosten werden diese Ausgaben innerhalb der Steuererklärung aufgeführt. Sie werden von den Mieteinnahmen abgezogen und das zu versteuernde Einkommen sinkt, wodurch in Konsequenz weniger Steuern gezahlt werden müssen.
Dem gegenüber gibt es die Herstellungskosten. Darunter versteht man solch umfangreiche Renovierungsarbeiten, dass eine Immobilie überhaupt erst bewohnbar gemacht wird. Da es sich dabei meist um eine größere Summe handelt, kann diese nur über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.
Selbstgenutzte Immobilien
Wohnt man in der eigenen Immobilie oder in einer Mietwohnung, können auch diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nicht für die vollen Beträge, sondern lediglich für Handwerkerkosten, Dienstleistungen und die Umsatzsteuer. Darunter fallen Arbeitslohn, Fahrtkosten oder Kosten für das verwendete Verbrauchsmaterial. Die Kosten für die Baumaterialien wie Fliesen, Bodenbeläge oder Tapeten sind hingegen nicht enthalten. Bis zu 20 Prozent der Kosten für Renovierungsarbeiten können Bewohner steuerlich geltend machen.
Wird die Renovierung zwingend nötig, weil ein Sonderfall wie eine Allergie eintritt, kann man auch diese Kosten anteilig von der Steuer abziehen. Über eine Bewilligung wird jedoch im individuellen Fall entschieden; Rechnungen als Belege sind eine zwingende Voraussetzung. Die Rechnung muss außerdem per Überweisung beglichen werden – Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.
Guide'sEin Firmengebäude spiegelt die Identität eines Unternehmens nach außen wider. Wenn eine Sanierung, ein Neubau oder der Bezug neuer Räumlichkeiten ansteht, fließen Zeit und Budget meist in offensichtliche Bereiche wie die Raumaufteilung oder eine moderne IT-Ausstattung. Grundlegende bauliche Details rücken bei der Planung oft in den Hintergrund. Doch gerade Fenster und Türen erfüllen eine tragende Funktion für den gesamten Betriebsalltag. Sie sind die direkte Verbindung zwischen der Arbeitswelt im Inneren und der Umgebung draußen. Diese Bauelemente lassen wichtiges Tageslicht in die Räume und schaffen eine angenehme Atmosphäre am Schreibtisch oder in der Produktionshalle. Gleichzeitig bilden sie eine schützende Barriere gegen Wetter, Lärm und unbefugten Zutritt.
Guide'sWenn ein Büro neu aufgeteilt, ein Empfangsbereich überarbeitet oder eine Gewerbefläche renoviert wird, stehen Möbel und Technik häufig früh auf der Agenda. Über Wände, Türen, Decken und Böden wird dagegen mitunter erst entschieden, wenn andere Planungen bereits weit fortgeschritten sind. Dabei hängen diese Flächen eng mit der Nutzung der Räume und dem Ablauf der Arbeiten zusammen. Wer zunächst Anforderungen und Bestand erfasst, kann Farben und Materialien gezielter auswählen. Erst die Nutzung klären, dann die Gestaltung festlegen
BusinessBei einer Renovierung fällt die Wahl der Fliesen oft zuerst nach Farbe und Format. Ob ein Belag zum Raum passt, hängt jedoch auch von der Nutzung, den vorhandenen Maßen und der späteren Ausführung ab. Welche Fragen sollten Bauherren deshalb vor der Materialentscheidung stellen? Im Interview geht es darum, welche Fragen Bauherren früh klären sollten und warum Materialentscheidung und handwerkliche Umsetzung gemeinsam geplant werden müssen. Ein Fliesenprojekt beginnt mit den richtigen Fragen business-on.de: Womit sollten Bauherren beginnen, bevor sie sich Fliesen oder Naturstein ansehen?
