Krankgeschrieben – Auto fahren erlaubt?

Krankgeschrieben -arbeitsunfaehig-oder-nicht-die-7-schlimmsten-fehler-einer- Krankmeldung -_id43236.html“>Unbedingt lesen um sich vor den 7 fatalsten Fehler bei der Krankmeldung zu schützen!
Grundsätzlich dürfen keine Aktivitäten vorgenommen werden, die eine schnellstmögliche Genesung verhindern. In den seltensten Fällen zählt hier das Autofahren dazu. Beispielsweise ist die Hilfe bei einem Umzug mit einem Bandscheibenvorfall unangebracht und könnte zu weiteren gesundheitlichen Schäden führen. Kurze Wege mit dem Auto sind bei einer Erkältung hingegen kein Problem. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, kann im Zweifelsfall der Arzt beurteilen, ob der Betroffene zum verantwortungsvollen Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr geeignet ist.
Vorsicht ist bei der Medikamenteneinnahme geboten. Starke Schmerzmittel oder Antibiotika können die Reaktionszeit senken und zu Benommenheit führen. In diesem Fall untersagen Hinweise des Arztes oder die Packungsbeilage das Führen eines Fahrzeuges. Hält der Arzt die Bettruhe nicht für erforderlich, können unbesorgt kleine Spaziergänge oder kurze Fahrten mit dem Auto erledigt werden. Körperlich belastende Tätigkeiten, wie beispielsweise lange Autofahrten, sind jedoch zu meiden und können die Genesung verhindern. Prinzipiell besteht auch bei Krankheit der Schutz der Kfz-Versicherung. Bei grober Fahrlässigkeit kann es jedoch zu Einschränkungen im Versicherungsschutz kommen, beispielsweise bei Medikamenteneinfluss.
Wann man auf das Autofahren verzichten sollte
Bei einigen Beschwerden gilt grundsätzlich: Hände vom Steuer . Das ist bei Krankmeldungen wegen psychischen Erkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Herz- und Kreislaufbeschwerden, neurologischen Erkrankungen, Drogensucht, Nierenschwächen, psychischen Erkrankungen und Ähnlichem der Fall. Entsprechend breit ist die Liste der Medikamente, auf die vor dem Autofahren verzichtet werden sollte. Hierzu zählen Antidepressiva, Antiepileptika, aber ach harmlosere Mittel gegen Bluthochdruck und Allergien. Besonders zu Beginn einer Therapie sollte man hier vorsichtig sein.
Rechtliche Grundlagen
Sowohl Augenärzte als auch Kardiologen sind verpflichtet, Patienten über die gesundheitlichen Risiken beim Autofahren hinzuweisen. Wegen ihrer ärztlichen Schweigepflicht ist es ihnen allerdings verboten, ihre Erkenntnisse an die Behörden weiterzugeben. Folglich muss der Patient selbst so verantwortlich handeln, sich nach einer Krankmeldung nicht ans Steuer zu setzen, wenn er körperlich beeinträchtigt ist.
Fährt er trotzdem und verursacht einen Unfall, greift das Strafgesetzbuch. Darin ist klar festgeschrieben, dass jeder, der mit psychischen und physischen Mängeln Auto fährt und dabei die Gesundheit von anderen gefährdet, mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.
Auch die Versicherung sieht es nicht gern, wenn sich Patienten trotz Krankheit ans Steuer setzen. In der Regel erstattet sie zwar zunächst die Kosten, doch kann sie diese im Anschluss vom Kranken zurückfordern.
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Aktualisiert im August 2022
- Titelbild: Foto von Torsten Dettlaff
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