Krankmeldungen wegen psychischen Erkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Herz- und Kreislaufbeschwerden, neurologischen Erkrankungen, Drogensucht, Nierenschwächen, psychischen Erkrankungen und Ähnlichem der Fall. Entsprechend breit ist die Liste der Medikamente, auf die vor dem Autofahren verzichtet werden sollte. Hierzu zählen Antidepressiva, Antiepileptika, aber ach harmlosere Mittel gegen Bluthochdruck und Allergien. Besonders zu Beginn einer Therapie sollte man hier vorsichtig sein.
Rechtliche Grundlagen
Sowohl Augenärzte als auch Kardiologen sind verpflichtet, Patienten über die gesundheitlichen Risiken beim Autofahren hinzuweisen. Wegen ihrer ärztlichen Schweigepflicht ist es ihnen allerdings verboten, ihre Erkenntnisse an die Behörden weiterzugeben. Folglich muss der Patient selbst so verantwortlich handeln, sich nach einer Krankmeldung nicht ans Steuer zu setzen, wenn er körperlich beeinträchtigt ist.
Fährt er trotzdem und verursacht einen Unfall, greift das Strafgesetzbuch. Darin ist klar festgeschrieben, dass jeder, der mit psychischen und physischen Mängeln Auto fährt und dabei die Gesundheit von anderen gefährdet, mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.
Auch die Versicherung sieht es nicht gern, wenn sich Patienten trotz Krankheit ans Steuer setzen. In der Regel erstattet sie zwar zunächst die Kosten, doch kann sie diese im Anschluss vom Kranken zurückfordern.
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Christian Weis
