Siegen/Olpe. Aktuelle Informationen über den Wirtschaftsraum liefert der druckfrische Zahlenspiegel ,,Überblick in Zahlen 2020’’ der IHK Siegen. Stephan Häger, Leiter des Referates Konjunktur, Arbeitsmarkt und Statistik: „Die Zahlen belegen eindrucksvoll: Die IHK-Region ist ein starker Wirtschafts- und Industriestandort in NRW. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg in den letzten 20 Jahren um etwa 17 %. Eine wichtige Rolle als Wirtschafts- und Jobmotor spielt dabei die heimische Industrie, der nahezu jeder zweite Arbeitsplatz zuzuordnen ist“. Während in NRW in den letzten 20 Jahren die Anzahl der Industriebeschäftigten um etwa 15 % zurückging, stieg sie im IHK-Bezirk um etwa 9 %. Die Industrieumsätze kletterten in diesem Zeitraum in Siegen-Wittgenstein und Olpe um mehr als 60 %. „Auch im Vergleich zu den Zahlen in NRW, die nur um 18 % zulegen konnten, ist das eine beeindruckende Entwicklung. Aber: Die Corona-Pandemie trifft auch unsere Region mit voller Härte. Die detaillierten Auswirkungen werden wir in den meisten Statistiken allerdings erst in den kommenden Monaten ablesen können“, so Stephan Häger weiter.
Darüber hinaus finden sich in der Informationsbroschüre detaillierte Angaben zur heimischen Branchenstruktur, zur Fläche und Bevölkerung, zum Arbeitsmarkt, zum Fachkräftenachwuchs, zur konjunkturellen Lage sowie zur vorhandenen Kaufkraft. Zudem werden wirtschaftliche Trends im Vergleich zu Bund und Land aufgezeigt.
Stephan Häger: „Unsere Broschüre „Überblick in Zahlen“ liefert in übersichtlicher Form die wesentlichen wirtschaftlichen und strukturpolitischen Eckdaten der 18 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk. Diese Informationen können für die tägliche Arbeit der Unternehmen, Wirtschaftsberater und Verwaltungen von Nutzen sein. Aber auch bei der schulischen Ausbildung können sie weiterhelfen.“ Daher stellt die IHK den beiden Kreisen, den 18 Städten und Gemeinden sowie den Schulen mehr als 1.500 Exemplare zur Verfügung.
Die Informationsbroschüre kann bei der IHK auch per E-Mail (stephan.haeger@siegen.ihk.de) kostenlos angefordert oder direkt auf der Homepage (ihk-siegen.de, Seiten-ID:3556) eingesehen werden.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
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