Überschusseinkünfte sind alle Einkünfte, die aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung bezogen werden. Die Werbungskosten lassen sich unmittelbar von den Einnahmen abziehen. Nicht dazu zählen alle Aufwendungen zur Sicherung von steuerfreien Einnahmen.
Werbungskosten sind beispielsweise:
- Schuldzinsen
- Renten
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Mehraufwand bei doppelter Haushaltsführung
- Aufwendungen für Arbeitsmittel
- Absetzung für Abnutzung (bspw. bei vermieteten Gebäuden)
Zu den Werbungskosten können auch unfreiwillige Ausgaben zählen. Können die Werbungskosten nicht mit Belegen nachgewiesen werden, lassen sich für bestimmte Einkünfte auch Werbungskosten-Pauschbeträge bei der Steuer absetzen. Folgende Beträge werden angerechnet (Stand 25.02.2013):
- Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit – 102 Euro
- Bei sonstigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit – 920 Euro
- Bei bestimmten sonstigen Einkünften – 102 Euro
Mit der neuen Abgeltungssteuer von 2009 darf bei der Ermittlung der Kapitaleinkünfte ein Sparerpauschbetrag abgerechnet werden. Diesen gib es in Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei einer Zusammenveranlagung.
Florian Weis
KarriereDer Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze
VerbraucherDie schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.
Guide'sWenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.

