Überschusseinkünfte sind alle Einkünfte, die aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung bezogen werden. Die Werbungskosten lassen sich unmittelbar von den Einnahmen abziehen. Nicht dazu zählen alle Aufwendungen zur Sicherung von steuerfreien Einnahmen.
Werbungskosten sind beispielsweise:
- Schuldzinsen
- Renten
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Mehraufwand bei doppelter Haushaltsführung
- Aufwendungen für Arbeitsmittel
- Absetzung für Abnutzung (bspw. bei vermieteten Gebäuden)
Zu den Werbungskosten können auch unfreiwillige Ausgaben zählen. Können die Werbungskosten nicht mit Belegen nachgewiesen werden, lassen sich für bestimmte Einkünfte auch Werbungskosten-Pauschbeträge bei der Steuer absetzen. Folgende Beträge werden angerechnet (Stand 25.02.2013):
- Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit – 102 Euro
- Bei sonstigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit – 920 Euro
- Bei bestimmten sonstigen Einkünften – 102 Euro
Mit der neuen Abgeltungssteuer von 2009 darf bei der Ermittlung der Kapitaleinkünfte ein Sparerpauschbetrag abgerechnet werden. Diesen gib es in Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei einer Zusammenveranlagung.
Florian Weis
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
Recht & SteuernWer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.
https://www.istockphoto.com/de/foto/gl%C3%BCckliche-gesch%C3%A4ftsfrau-mittleren-alters-managerin-beim-h%C3%A4ndesch%C3%BCtteln-bei-gm2004890520-560421858 USP Bedeutung – was ein Alleinstellungsmerkmal ausmacht USP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt.

