Inhaltsverzeichnis:
- Eigenkapital -genussrechtsbeteiligung-_id37459.html#Anker1″>Erwerb des Genussrechtes
- Genussrechtskapital als Anlageform
- Rechtliche Dimensionen des Genussrechtsbegriffs
- Das Genussrecht im zivilrechtlichen Zusammenhang
- Besonderheiten des Genussrechtsvertrags
- Was ist Genussrechtskapital?
- Welchem Zweck dient der Vergabe von Genussrechten?
Der Begriff Genussrechtskapital kommt aus dem Schuldrecht. Die kürzere Bezeichnung von Genussrechtskapital ist Genussrecht. Wie lang die Laufzeit der Genussrechtsbeteiligung ist, obliegt den Inhabern des Genussrechtes. Ein fester Zeitpunkt für das Ende ist genauso üblich wie eine Mindestlaufzeit. Als wesentlicher Punkt jedes Genussrechtskapitals steht die Verlustbeteiligung. Sie dient als Abgrenzungskriterium zu den verschiedenen Beteiligungsformen.
Erwerb des Genussrechtes
Das Genussrecht erhält jeder Inhaber eines Genussscheins, der Wertpapiere kauft. Diese Wertpapiere sichern dem Inhaber eine Ausschüttung aus dem jährlichen Bilanzgewinn zu. Das Genussrecht steht damit in engem Verhältnis zu den Vermögensrechten. Beim Genussrecht überlässt der Genussrechtsemittent dem Genussrechtsinhaber durch einen Genussrechtsvertrag das Genussrechtskapital. Dieses Kapitalüberlassungsverhältnis ist schuldrechtlich verankert. Die Gegenleistung für die Überlassung besteht in Form von Vermögensrechten. In der Bilanzierung stehen die Genussrechte als Genusskapital gemäß § 266 Abs. 3 des HGB als eigene Position.
Genussrechtskapital als Anlageform
Als Anlageform erfüllt das Genussrechtskapital andere Voraussetzungen. Hier ist das Stimmrecht ausgeschlossen und eine meist hohe Rendite vereinbart. Tritt eine Insolvenz ein, erhält der Genussscheininhaber seine Einlage zurück. Kreditinstitute haben hingegen die Möglichkeit, das Genussrechtskapital als haftendes Eigenkapital zu berechnen. Dadurch erhöhen die Institute die Höhe ihrer Haftungsgrundlage. In der Wirtschaft ist das Genussrecht in erster Linie Gesellschaftern vorbehalten. Im Allgemeinen zählen Genussrechte zu den riskanten Kapitalanlagen. Privatanlegern wird meist von Anlegerschützern vom Genussrechtskapital abgeraten.
Rechtliche Dimensionen des Genussrechtsbegriffs
Die Grundlagen des Genussrechts sind im Schuldrecht geklärt. Darüber hinaus werden sie noch im Handels- und Gesellschaftsrecht erwähnt (§ 16ß AktG, §221 Abs. 3 AktG). Eine Legaldefinition fehlt hier allerdings. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber den Beteiligten Freiheit bei der privatrechtlichen Gestaltung überlassen. Weiterhin beschäftigt sich das Steuerrecht mit Fragen des Genussrechts.
Das Genussrecht im zivilrechtlichen Zusammenhang
Bei einem Genussrecht handelt es sich immer um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Inhaber des Genussrechts bereit, dem Genussrechtsemittenten das Genussrechtskapital bereitzustellen. Im Gegenzug erhält er Vermögensrechte, die auch den Gesellschaftern des Emittenten zukommen. Dabei kann es sich um eine gewinnabhängige Prämie, Optionsrechte oder eine Beteiligung an Liquidationserlösen handeln.
Achtung! Das Genussrecht beinhaltet keine Ausstattung mit Verwaltungsrechten (vor allem Stimmrechten).
Das Genussrecht in der hier bekannten Form ist nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Besonderheiten des Genussrechtsvertrags
Wie lang die Laufzeit des Genussrechtsvertrags ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Entweder gibt es einen festen Beendigungszeitpunkt oder eine Mindestlaufzeit. Im zweiten Fall hat der Investor die Möglichkeit, die Beteiligung durch Kündigung zu beenden. Dabei wird der Buchwert des Genussrechtskapitals zurückgezahlt. Die Höhe des Buchwerts ist dabei abhängig von der Höhe des eingezahlten Kapitals.
Im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung wird der Anleger immer am Unternehmen beteiligt. Die Bezugsgröße bei der Berechnung der Beteiligung kann dabei das Jahresergebnis oder das Bilanzergebnis sein. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Auszahlungen erfolgen, ist in den Genussrechts-Bedingungen festgeschrieben. Grundvoraussetzung ist üblicherweise ein ausreichender Jahresüberschuss bzw. ein Bilanzgewinn. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erfolgt keine Ausschüttung. In den meisten Fällen gibt es aber ein Anrecht auf eine Nachzahlung ausgefallener Ausschüttungen in den Folgejahren.
Fragen und Antworten zum Genussrechtskapital
Was ist Genussrechtskapital?
Bei Genussrechtskapital handelt es sich um eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Man gewährt es im Austausch gegen sogenannte Genussrechte. Dabei handelt es sich um Vermögensrechte wie beispielsweise Gewinn – oder Zinsansprüche. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Inhaber keine Besitz- bzw. Abstimmungsrechte hat.
Welchem Zweck dient der Vergabe von Genussrechten?
Versicherungsunternehmen vergeben Genussrechte, um sich Solvabilitätskapital zu besorgen. Gesetzliche Grundlage ist § 53c III Nr. 3a VAG.
Florian Weis
ExpertentalkProfessionelle Gebäudereinigung ist für den Mittelstand kein reiner Kostenpunkt, sondern kann ein Produktivitätsfaktor sein: Saubere Büros können dazu beitragen, Krankmeldungen zu reduzieren, die Konzentration zu unterstützen und bei Kundenterminen einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Wie kleine und mittelständische Unternehmen die Reinigung strategisch aufsetzen, welche Fehler häufig passieren und warum ein verlässlicher Dienstleister mehr wert sein kann als der günstigste Anbieter, erklärt Marc Forczak, Geschäftsführer von MJ Dienstleistungen. Das Unternehmen betreut private Haushalte ebenso wie Büros und gewerbliche Objekte und ist Experte für Gebäudereinigung in Oberursel. Interview mit der Geschäftsführung der MJ Dienstleistungen GbR: Marc Forczak business-on.de: Das Thema Sauberkeit im Unternehmen wird oft unterschätzt. Unser Motto heute lautet daher: „Reinigung ist keine Nebensache, sondern Teil der Betriebsorganisation“. Herr Forczak, viele Unternehmer sehen Gebäudereinigung als reinen Kostenpunkt. Ist das ein Denkfehler?
ExpertentalkSchädlingsbefall ist für Unternehmen ein handfestes Betriebsrisiko: Ratten in der Gastronomie, Bettwanzen in der Ferienwohnung oder Wespen im Bürogebäude können Umsatzausfälle, Imageschäden und behördliche Beanstandungen nach sich ziehen und treffen kleine Betriebe oft härter als große Ketten. Wie Gewerbebetriebe und Hausverwaltungen professionell reagieren und was echte Prävention leisten kann, erklärt ein erfahrener Kammerjäger in Berlin im redaktionellen Gespräch. Das Familienunternehmen Klaus G. Hagenlocher UNEX Service e.K. ist nach eigenen Angaben seit 1972 in Berlin, Potsdam und dem Berliner Umland tätig und betreut Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen sowie Privatkunden. „Schädlingsbefall ist ein unternehmerisches Risiko, kein hygienisches Detail" business-on.de: Herr Hagenlocher, wann wird Schädlingsbefall für einen Betrieb wirklich gefährlich?
ExpertentalkModerner Objektschutz im Mittelstand verbindet heute stationäre Präsenz, mobile Streifen und eine erreichbare Leitstelle zu einer durchgehenden Sicherheitskette. Wie das in der Praxis aussieht, erläutert die Geschäftsleitung der ws-mittweida.de im Interview. Einbruchsversuche auf Gewerbeflächen, Vandalismus an Baustellen oder Grauzonen im Empfangsbereich: Wer in Sachsen ein Unternehmen führt, muss sich zunehmend mit Sicherheitsfragen beschäftigen, für die im Tagesgeschäft eigentlich keine Zeit bleibt. business-on.de: Viele Mittelständler unterschätzen das Thema Sicherheit, bis etwas passiert. Woran liegt das? Thomas Fischer: Sicherheit ist eines dieser Themen, die im Alltag unsichtbar sein sollen. Solange nichts passiert, wirkt jede Investition wie ein Kostenblock ohne Ertrag. Erst nach einem Einbruch, einer Sachbeschädigung oder einem Zwischenfall im Empfangsbereich stellt sich die Frage: Warum haben wir das nicht vorher geregelt? Genau an dieser Stelle setzen wir an. Unser Ziel ist nicht, Angst zu erzeugen, sondern gemeinsam mit Ihnen als Kunde das reale Risiko sauber einzuschätzen bei einer Produktionshalle sieht das anders aus als bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem Logistikstandort.

