Inhaltsverzeichnis:
- Eigenkapital -genussrechtsbeteiligung-_id37459.html#Anker1″>Erwerb des Genussrechtes
- Genussrechtskapital als Anlageform
- Rechtliche Dimensionen des Genussrechtsbegriffs
- Das Genussrecht im zivilrechtlichen Zusammenhang
- Besonderheiten des Genussrechtsvertrags
- Was ist Genussrechtskapital?
- Welchem Zweck dient der Vergabe von Genussrechten?
Der Begriff Genussrechtskapital kommt aus dem Schuldrecht. Die kürzere Bezeichnung von Genussrechtskapital ist Genussrecht. Wie lang die Laufzeit der Genussrechtsbeteiligung ist, obliegt den Inhabern des Genussrechtes. Ein fester Zeitpunkt für das Ende ist genauso üblich wie eine Mindestlaufzeit. Als wesentlicher Punkt jedes Genussrechtskapitals steht die Verlustbeteiligung. Sie dient als Abgrenzungskriterium zu den verschiedenen Beteiligungsformen.
Erwerb des Genussrechtes
Das Genussrecht erhält jeder Inhaber eines Genussscheins, der Wertpapiere kauft. Diese Wertpapiere sichern dem Inhaber eine Ausschüttung aus dem jährlichen Bilanzgewinn zu. Das Genussrecht steht damit in engem Verhältnis zu den Vermögensrechten. Beim Genussrecht überlässt der Genussrechtsemittent dem Genussrechtsinhaber durch einen Genussrechtsvertrag das Genussrechtskapital. Dieses Kapitalüberlassungsverhältnis ist schuldrechtlich verankert. Die Gegenleistung für die Überlassung besteht in Form von Vermögensrechten. In der Bilanzierung stehen die Genussrechte als Genusskapital gemäß § 266 Abs. 3 des HGB als eigene Position.
Genussrechtskapital als Anlageform
Als Anlageform erfüllt das Genussrechtskapital andere Voraussetzungen. Hier ist das Stimmrecht ausgeschlossen und eine meist hohe Rendite vereinbart. Tritt eine Insolvenz ein, erhält der Genussscheininhaber seine Einlage zurück. Kreditinstitute haben hingegen die Möglichkeit, das Genussrechtskapital als haftendes Eigenkapital zu berechnen. Dadurch erhöhen die Institute die Höhe ihrer Haftungsgrundlage. In der Wirtschaft ist das Genussrecht in erster Linie Gesellschaftern vorbehalten. Im Allgemeinen zählen Genussrechte zu den riskanten Kapitalanlagen. Privatanlegern wird meist von Anlegerschützern vom Genussrechtskapital abgeraten.
Rechtliche Dimensionen des Genussrechtsbegriffs
Die Grundlagen des Genussrechts sind im Schuldrecht geklärt. Darüber hinaus werden sie noch im Handels- und Gesellschaftsrecht erwähnt (§ 16ß AktG, §221 Abs. 3 AktG). Eine Legaldefinition fehlt hier allerdings. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber den Beteiligten Freiheit bei der privatrechtlichen Gestaltung überlassen. Weiterhin beschäftigt sich das Steuerrecht mit Fragen des Genussrechts.
Das Genussrecht im zivilrechtlichen Zusammenhang
Bei einem Genussrecht handelt es sich immer um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Inhaber des Genussrechts bereit, dem Genussrechtsemittenten das Genussrechtskapital bereitzustellen. Im Gegenzug erhält er Vermögensrechte, die auch den Gesellschaftern des Emittenten zukommen. Dabei kann es sich um eine gewinnabhängige Prämie, Optionsrechte oder eine Beteiligung an Liquidationserlösen handeln.
Achtung! Das Genussrecht beinhaltet keine Ausstattung mit Verwaltungsrechten (vor allem Stimmrechten).
Das Genussrecht in der hier bekannten Form ist nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Besonderheiten des Genussrechtsvertrags
Wie lang die Laufzeit des Genussrechtsvertrags ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Entweder gibt es einen festen Beendigungszeitpunkt oder eine Mindestlaufzeit. Im zweiten Fall hat der Investor die Möglichkeit, die Beteiligung durch Kündigung zu beenden. Dabei wird der Buchwert des Genussrechtskapitals zurückgezahlt. Die Höhe des Buchwerts ist dabei abhängig von der Höhe des eingezahlten Kapitals.
Im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung wird der Anleger immer am Unternehmen beteiligt. Die Bezugsgröße bei der Berechnung der Beteiligung kann dabei das Jahresergebnis oder das Bilanzergebnis sein. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Auszahlungen erfolgen, ist in den Genussrechts-Bedingungen festgeschrieben. Grundvoraussetzung ist üblicherweise ein ausreichender Jahresüberschuss bzw. ein Bilanzgewinn. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erfolgt keine Ausschüttung. In den meisten Fällen gibt es aber ein Anrecht auf eine Nachzahlung ausgefallener Ausschüttungen in den Folgejahren.
Fragen und Antworten zum Genussrechtskapital
Was ist Genussrechtskapital?
Bei Genussrechtskapital handelt es sich um eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Man gewährt es im Austausch gegen sogenannte Genussrechte. Dabei handelt es sich um Vermögensrechte wie beispielsweise Gewinn – oder Zinsansprüche. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Inhaber keine Besitz- bzw. Abstimmungsrechte hat.
Welchem Zweck dient der Vergabe von Genussrechten?
Versicherungsunternehmen vergeben Genussrechte, um sich Solvabilitätskapital zu besorgen. Gesetzliche Grundlage ist § 53c III Nr. 3a VAG.
Florian Weis
PersonalDer Arbeitsalltag vieler Fachkräfte ist heute dicht durchgetaktet. Ein Meeting folgt auf das nächste, Fristen müssen eingehalten und Projekte rechtzeitig abgeschlossen werden. Für unvorhergesehene gesundheitliche Probleme bleibt in diesem Rhythmus wenig Platz. Besonders Zahnschmerzen treten oft ohne Vorwarnung auf und passen in keinen Terminkalender. Das körperliche Unwohlsein stört den gewohnten Arbeitsfluss spürbar. Die Konzentration am Schreibtisch lässt durch den Schmerz nach. Wichtige berufliche Entscheidungen fallen plötzlich schwerer, und die gewohnte Leistung sinkt.
ArbeitslebenLanges Sitzen und der ständige Blick auf den Bildschirm gehören heute zum normalen Arbeitsalltag. Diese einseitige Körperhaltung bleibt allerdings selten ohne spürbare Folgen. Oft meldet sich der Körper nach einiger Zeit mit Verspannungen im Nacken oder mit Schmerzen im unteren Rücken. Das beeinträchtigt nicht nur das allgemeine Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Auch die Konzentration und die tägliche Leistungsfähigkeit lassen nach, wenn alltägliche Bewegungen plötzlich schwerfallen. Dabei reicht es oftmals schon aus, den eigenen Schreibtisch und die Gewohnheiten etwas rückenfreundlicher zu gestalten. Schon kleine, bewusste Anpassungen helfen dabei, Beschwerden vorzubeugen und den Arbeitstag wieder unbeschwerter zu meistern.
PersonalIn der modernen Arbeitswelt ist es oft gar nicht so leicht, den Beruf und das Privatleben strikt voneinander zu trennen. Das zeigt sich besonders dann, wenn längere Geschäftsreisen oder Weiterbildungen anstehen. Immer mehr Menschen suchen deshalb nach Wegen, ihre beruflichen Termine mit wertvoller Zeit für die Familie und ein wenig Erholung zu verbinden. Dieser Ansatz wird oft als „Bleisure Travel“ bezeichnet eine einfache Mischung aus den englischen Begriffen für Arbeit und Freizeit. Kluge Hotelbetreiber haben diesen Wunsch erkannt und passgenaue Lösungen entwickelt. Sie bieten mittlerweile Konzepte an, die professionelle Räume für Tagungen, wohltuende Wellness-Angebote und eine kinderfreundliche Umgebung unter einem Dach vereinen.

