Defintion: Genussrechtskapital

Inhaltsverzeichnis:

Der Begriff Genussrechtskapital kommt aus dem Schuldrecht. Die kürzere Bezeichnung von Genussrechtskapital ist Genussrecht. Wie lang die Laufzeit der Genussrechtsbeteiligung ist, obliegt den Inhabern des Genussrechtes. Ein fester Zeitpunkt für das Ende ist genauso üblich wie eine Mindestlaufzeit. Als wesentlicher Punkt jedes Genussrechtskapitals steht die Verlustbeteiligung. Sie dient als Abgrenzungskriterium zu den verschiedenen Beteiligungsformen.

Erwerb des Genussrechtes

Das Genussrecht erhält jeder Inhaber eines Genussscheins, der Wertpapiere kauft. Diese Wertpapiere sichern dem Inhaber eine Ausschüttung aus dem jährlichen Bilanzgewinn zu. Das Genussrecht steht damit in engem Verhältnis zu den Vermögensrechten. Beim Genussrecht überlässt der Genussrechtsemittent dem Genussrechtsinhaber durch einen Genussrechtsvertrag das Genussrechtskapital. Dieses Kapitalüberlassungsverhältnis ist schuldrechtlich verankert. Die Gegenleistung für die Überlassung besteht in Form von Vermögensrechten. In der Bilanzierung stehen die Genussrechte als Genusskapital gemäß § 266 Abs. 3 des HGB als eigene Position.

Genussrechtskapital als Anlageform

Als Anlageform erfüllt das Genussrechtskapital andere Voraussetzungen. Hier ist das Stimmrecht ausgeschlossen und eine meist hohe Rendite vereinbart. Tritt eine Insolvenz ein, erhält der Genussscheininhaber seine Einlage zurück. Kreditinstitute haben hingegen die Möglichkeit, das Genussrechtskapital als haftendes Eigenkapital zu berechnen. Dadurch erhöhen die Institute die Höhe ihrer Haftungsgrundlage. In der Wirtschaft ist das Genussrecht in erster Linie Gesellschaftern vorbehalten. Im Allgemeinen zählen Genussrechte zu den riskanten Kapitalanlagen. Privatanlegern wird meist von Anlegerschützern vom Genussrechtskapital abgeraten.

Rechtliche Dimensionen des Genussrechtsbegriffs

Die Grundlagen des Genussrechts sind im Schuldrecht geklärt. Darüber hinaus werden sie noch im Handels- und Gesellschaftsrecht erwähnt (§ 16ß AktG, §221 Abs. 3 AktG). Eine Legaldefinition fehlt hier allerdings. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber den Beteiligten Freiheit bei der privatrechtlichen Gestaltung überlassen. Weiterhin beschäftigt sich das Steuerrecht mit Fragen des Genussrechts.

Das Genussrecht im zivilrechtlichen Zusammenhang

Bei einem Genussrecht handelt es sich immer um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Inhaber des Genussrechts bereit, dem Genussrechtsemittenten das Genussrechtskapital bereitzustellen. Im Gegenzug erhält er Vermögensrechte, die auch den Gesellschaftern des Emittenten zukommen. Dabei kann es sich um eine gewinnabhängige Prämie, Optionsrechte oder eine Beteiligung an Liquidationserlösen handeln.

Achtung! Das Genussrecht beinhaltet keine Ausstattung mit Verwaltungsrechten (vor allem Stimmrechten).

Das Genussrecht in der hier bekannten Form ist nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.

Besonderheiten des Genussrechtsvertrags

Wie lang die Laufzeit des Genussrechtsvertrags ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Entweder gibt es einen festen Beendigungszeitpunkt oder eine Mindestlaufzeit. Im zweiten Fall hat der Investor die Möglichkeit, die Beteiligung durch Kündigung zu beenden. Dabei wird der Buchwert des Genussrechtskapitals zurückgezahlt. Die Höhe des Buchwerts ist dabei abhängig von der Höhe des eingezahlten Kapitals.

Im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung wird der Anleger immer am Unternehmen beteiligt. Die Bezugsgröße bei der Berechnung der Beteiligung kann dabei das Jahresergebnis oder das Bilanzergebnis sein. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Auszahlungen erfolgen, ist in den Genussrechts-Bedingungen festgeschrieben. Grundvoraussetzung ist üblicherweise ein ausreichender Jahresüberschuss bzw. ein Bilanzgewinn. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erfolgt keine Ausschüttung. In den meisten Fällen gibt es aber ein Anrecht auf eine Nachzahlung ausgefallener Ausschüttungen in den Folgejahren.

Fragen und Antworten zum Genussrechtskapital

Was ist Genussrechtskapital?

Bei Genussrechtskapital handelt es sich um eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Man gewährt es im Austausch gegen sogenannte Genussrechte. Dabei handelt es sich um Vermögensrechte wie beispielsweise Gewinn – oder Zinsansprüche. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Inhaber keine Besitz- bzw. Abstimmungsrechte hat.

Welchem Zweck dient der Vergabe von Genussrechten?

Versicherungsunternehmen vergeben Genussrechte, um sich Solvabilitätskapital zu besorgen. Gesetzliche Grundlage ist § 53c III Nr. 3a VAG.

Florian Weis

Teilen:
Weitere Artikel
Firmenfahrzeuge nach dem Arbeitsalltag auswählen: Diese Fragen sollten Betriebe klären
Business
Firmenfahrzeuge nach dem Arbeitsalltag auswählen: Diese Fragen sollten Betriebe klären

Ein Firmenfahrzeug wird schnell über den Kaufpreis, die Leasingrate oder die Fahrzeugklasse diskutiert. Im Arbeitsalltag zählen jedoch andere Fragen: Welche Wege fährt es regelmäßig? Was muss hineinpassen? Wie gut lässt sich ein Werkstatttermin mit den betrieblichen Abläufen vereinbaren? Wer solche Anforderungen vor der Suche festhält, kann Fahrzeuge und Angebote gezielter vergleichen. Das gilt für den einzelnen Wagen eines Selbstständigen ebenso wie für mehrere Fahrzeuge eines kleinen Betriebs. Vom Arbeitsalltag zum Anforderungsprofil Am Anfang steht keine Modellliste, sondern ein Blick auf die tatsächlichen Fahrten. Ein Fahrzeug für Kundentermine muss andere Aufgaben erfüllen als eines, das morgens Werkzeug zur Baustelle bringt oder tagsüber zwischen mehreren Standorten pendelt. Hilfreich ist es, typische Arbeitstage zu beschreiben: Wie viele Personen fahren mit? Welche Gegenstände werden transportiert? Gibt es feste Routen oder wechseln Ziele und Einsatzorte häufig? Auch die Frage, ob das Fahrzeug überwiegend kurz unterwegs ist oder regelmäßig längere Strecken zurücklegt, gehört in dieses Profil.

6 Min. LesezeitLesen
Das Fundament für morgen: Intelligente Altersvorsorge-Strategien für Selbstständige
Arbeitsleben
Das Fundament für morgen: Intelligente Altersvorsorge-Strategien für Selbstständige

Die Gründung eines eigenen Betriebs bringt viele Aufgaben mit sich. Der Fokus liegt im Alltag verständlicherweise oft auf dem laufenden Geschäft, den Aufträgen und dem wirtschaftlichen Wachstum. Dabei gerät ein wesentlicher Aspekt leicht in den Hintergrund: die eigene finanzielle Absicherung für das Alter. Da für Selbstständige in der Regel keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht, liegt die Verantwortung für den späteren Ruhestand komplett in der eigenen Hand. Es ist daher notwendig, rechtzeitig und aus eigenem Antrieb aktiv zu werden. Der Verzicht auf eine strukturierte Planung birgt ein handfestes finanzielles Risiko für die Zukunft. Der Aufbau einer verlässlichen Altersvorsorge sollte deshalb als fester Bestandteil des Unternehmertums gesehen werden und genauso viel Aufmerksamkeit erhalten wie das tägliche Kerngeschäft.

4 Min. LesezeitLesen
Effizienz auf engstem Raum: Worauf beim Einsatz von Minikranen zu achten ist
Wirtschaft
Effizienz auf engstem Raum: Worauf beim Einsatz von Minikranen zu achten ist

Bauprojekte in dicht besiedelten Innenstädten, verwinkelten Hinterhöfen oder innerhalb von bestehenden Industrieanlagen nehmen zu. Der verfügbare Raum für Maschinen und Baumaterialien ist bei diesen Vorhaben in der Regel eng bemessen. Dieser Platzmangel verlangt nach durchdachten und kompakten Lösungen. Klassische, große Baumaschinen stoßen bei solchen Gegebenheiten oft an ihre räumlichen Grenzen oder lassen sich gar nicht erst aufstellen. Genau hier zeigt der Minikran seine Stärken. Er bietet Bauunternehmen eine präzise und gut steuerbare Alternative, um Lasten auch unter anspruchsvollen Bedingungen sicher und zielgerichtet zu bewegen.

3 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite