Inhaltsverzeichnis:
- Eigenkapital -genussrechtsbeteiligung-_id37459.html#Anker1″>Erwerb des Genussrechtes
- Genussrechtskapital als Anlageform
- Rechtliche Dimensionen des Genussrechtsbegriffs
- Das Genussrecht im zivilrechtlichen Zusammenhang
- Besonderheiten des Genussrechtsvertrags
- Was ist Genussrechtskapital?
- Welchem Zweck dient der Vergabe von Genussrechten?
Der Begriff Genussrechtskapital kommt aus dem Schuldrecht. Die kürzere Bezeichnung von Genussrechtskapital ist Genussrecht. Wie lang die Laufzeit der Genussrechtsbeteiligung ist, obliegt den Inhabern des Genussrechtes. Ein fester Zeitpunkt für das Ende ist genauso üblich wie eine Mindestlaufzeit. Als wesentlicher Punkt jedes Genussrechtskapitals steht die Verlustbeteiligung. Sie dient als Abgrenzungskriterium zu den verschiedenen Beteiligungsformen.
Erwerb des Genussrechtes
Das Genussrecht erhält jeder Inhaber eines Genussscheins, der Wertpapiere kauft. Diese Wertpapiere sichern dem Inhaber eine Ausschüttung aus dem jährlichen Bilanzgewinn zu. Das Genussrecht steht damit in engem Verhältnis zu den Vermögensrechten. Beim Genussrecht überlässt der Genussrechtsemittent dem Genussrechtsinhaber durch einen Genussrechtsvertrag das Genussrechtskapital. Dieses Kapitalüberlassungsverhältnis ist schuldrechtlich verankert. Die Gegenleistung für die Überlassung besteht in Form von Vermögensrechten. In der Bilanzierung stehen die Genussrechte als Genusskapital gemäß § 266 Abs. 3 des HGB als eigene Position.
Genussrechtskapital als Anlageform
Als Anlageform erfüllt das Genussrechtskapital andere Voraussetzungen. Hier ist das Stimmrecht ausgeschlossen und eine meist hohe Rendite vereinbart. Tritt eine Insolvenz ein, erhält der Genussscheininhaber seine Einlage zurück. Kreditinstitute haben hingegen die Möglichkeit, das Genussrechtskapital als haftendes Eigenkapital zu berechnen. Dadurch erhöhen die Institute die Höhe ihrer Haftungsgrundlage. In der Wirtschaft ist das Genussrecht in erster Linie Gesellschaftern vorbehalten. Im Allgemeinen zählen Genussrechte zu den riskanten Kapitalanlagen. Privatanlegern wird meist von Anlegerschützern vom Genussrechtskapital abgeraten.
Rechtliche Dimensionen des Genussrechtsbegriffs
Die Grundlagen des Genussrechts sind im Schuldrecht geklärt. Darüber hinaus werden sie noch im Handels- und Gesellschaftsrecht erwähnt (§ 16ß AktG, §221 Abs. 3 AktG). Eine Legaldefinition fehlt hier allerdings. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber den Beteiligten Freiheit bei der privatrechtlichen Gestaltung überlassen. Weiterhin beschäftigt sich das Steuerrecht mit Fragen des Genussrechts.
Das Genussrecht im zivilrechtlichen Zusammenhang
Bei einem Genussrecht handelt es sich immer um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Inhaber des Genussrechts bereit, dem Genussrechtsemittenten das Genussrechtskapital bereitzustellen. Im Gegenzug erhält er Vermögensrechte, die auch den Gesellschaftern des Emittenten zukommen. Dabei kann es sich um eine gewinnabhängige Prämie, Optionsrechte oder eine Beteiligung an Liquidationserlösen handeln.
Achtung! Das Genussrecht beinhaltet keine Ausstattung mit Verwaltungsrechten (vor allem Stimmrechten).
Das Genussrecht in der hier bekannten Form ist nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Besonderheiten des Genussrechtsvertrags
Wie lang die Laufzeit des Genussrechtsvertrags ist, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Entweder gibt es einen festen Beendigungszeitpunkt oder eine Mindestlaufzeit. Im zweiten Fall hat der Investor die Möglichkeit, die Beteiligung durch Kündigung zu beenden. Dabei wird der Buchwert des Genussrechtskapitals zurückgezahlt. Die Höhe des Buchwerts ist dabei abhängig von der Höhe des eingezahlten Kapitals.
Im Rahmen einer Genussrechts-Beteiligung wird der Anleger immer am Unternehmen beteiligt. Die Bezugsgröße bei der Berechnung der Beteiligung kann dabei das Jahresergebnis oder das Bilanzergebnis sein. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Auszahlungen erfolgen, ist in den Genussrechts-Bedingungen festgeschrieben. Grundvoraussetzung ist üblicherweise ein ausreichender Jahresüberschuss bzw. ein Bilanzgewinn. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erfolgt keine Ausschüttung. In den meisten Fällen gibt es aber ein Anrecht auf eine Nachzahlung ausgefallener Ausschüttungen in den Folgejahren.
Fragen und Antworten zum Genussrechtskapital
Was ist Genussrechtskapital?
Bei Genussrechtskapital handelt es sich um eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Man gewährt es im Austausch gegen sogenannte Genussrechte. Dabei handelt es sich um Vermögensrechte wie beispielsweise Gewinn – oder Zinsansprüche. Eine Besonderheit besteht darin, dass der Inhaber keine Besitz- bzw. Abstimmungsrechte hat.
Welchem Zweck dient der Vergabe von Genussrechten?
Versicherungsunternehmen vergeben Genussrechte, um sich Solvabilitätskapital zu besorgen. Gesetzliche Grundlage ist § 53c III Nr. 3a VAG.
Florian Weis
ExpertentalkOb Terrasse, Eingangsbereich oder Parkett im Büro: Oberflächen prägen den ersten Eindruck eines Hauses oder Unternehmens und werden im Alltag stärker beansprucht, als viele Eigentümer annehmen. Verschmutzungen, Bewuchs oder Kratzer lassen sich dabei nicht mit ein und derselben Methode behandeln was im schlechtesten Fall mehr schadet als nützt. Im Interview ordnet REFINUM, ein Betrieb für Oberflächenaufbereitung aus der Region München, ein, welche Fragen vor einer professionellen Aufbereitung geklärt werden sollten, worin sich Innen- und Außenflächen unterscheiden und wo die Grenzen pauschaler Reinigungsversprechen liegen. Material und Verschmutzung zusammen denken business-on.de: Warum lassen sich Naturstein, Terrazzo, fugenlose Flächen und Holz nicht mit derselben Methode reinigen?
ArbeitslebenDer klassische Bürojob bietet Sicherheit doch nicht jeder findet darin auf Dauer Erfüllung. Zwei Ingenieure aus Passau haben genau diese Erfahrung gemacht und Konsequenzen gezogen: Statt monotoner Abläufe am Schreibtisch wollten sie etwas mit eigenen Händen gestalten und ein eigenes Unternehmen aufbauen. Herausgekommen ist die PA Grundstein GmbH, ein Hausmeisterdienst aus Passau, der Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte betreut. Im Gespräch erzählen die Geschäftsführer Anton Ponigl und Julian Tuma, warum sie ihre ursprüngliche Immobilienidee verwarfen, wie sie innerhalb von nur zwei Monaten gründeten und welche Rolle das technische Studium heute im Betrieb spielt. Wer selbst über eine Gründung nachdenkt, findet darin viele vertraute Fragen wieder von der Finanzierung bis zur Frage, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. business-on.de: Sie beide haben studiert und standen mitten im Berufsleben. Wie sah Ihre Ausgangslage aus – und was hat Sie schließlich in die Selbstständigkeit getrieben? Anton Ponigl und Julian Tuma: Uns verbindet eine langjährige Freundschaft und schon früh der gemeinsame Wunsch, ein eigenes Projekt zu realisieren. In unseren bisherigen Tätigkeiten waren wir allerdings zunehmend unzufrieden: Der Anteil kreativer, gestaltender Aufgaben war gering, die Arbeitsprozesse überwiegend monoton und wiederkehrend. Möglichkeiten, sich persönlich und fachlich wirklich zu verwirklichen, fehlten. Gleichzeitig hatten wir beide schon lange eine starke Affinität zu eigenen handwerklichen Projekten, etwa in der Schreinerei. Der Wunsch nach unternehmerischer Selbstständigkeit war also schon eine Weile da. Natürlich verlässt man eine feste Anstellung nicht nebenbei wir haben Chancen und Risiken lange abgewogen. Aber irgendwann war klar, dass wir den Schritt wagen wollen.
BusinessEine gebuchte Messefläche ist noch kein fertiges Konzept. Bevor Besucher einen Stand betreten, müssen Unternehmen entscheiden, wen sie erreichen wollen, welche Gespräche dort stattfinden sollen und was dafür räumlich und technisch nötig ist. Wer diese Fragen zuerst beantwortet, kann Gestaltung, Budget und Ablauf aufeinander abstimmen. Das erleichtert auch die Wahl zwischen einem Systemstand, einer individuellen Fertigung und einer Kombination aus beidem. Erst das Ziel klären, dann den Stand gestalten

