News·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
28. August 2020

E-Rechnungen – Öffentliche Verwaltung muss noch digitaler werden

Gut ein Viertel aller in der öffentlichen Verwaltung eingehenden Rechnungen werden als sogenannte E-Rechnung gesendet – 27,9 Prozent. Diese Zahl zeigt hinsichtlich der Digitalisierung bei Bund, Ländern und Kommunen zwar einen gewissen Fortschritt, doch die öffentlichen Verwaltungen könnten längst schon viel digitaler arbeiten. Eine Studie von BearingPoint hat ergeben: Knapp die Hälfte aller Rechnungen (44,6 Prozent) erreicht die Verwaltungsstellen nach wie vor in Papierform per Post. Nicht zuletzt der Vergleich mit der Privatwirtschaft zeigt: Im digitalen Rechnungswesen der öffentlichen Hand gibt es noch Luft nach oben. „Das liegt daran, dass viele öffentliche Verwaltungen beim Thema Digitalisierung insgesamt noch hinterherhinken“, sagt Jon Abele, Leiter Public Services bei BearingPoint.

Die Management- und Technologieberatung hat Entscheidungsträger aus den Bereichen Finanzen, Controlling, Einkauf und IT aus privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung zu dem Thema befragt. Hintergrund ist die EU-Verordnung 2014/55/EU, die die regulatorische Grundlage für einen flächendeckend elektronischen – also medienbruchfreien – Rechnungsaustausch schafft. Seit dem 18. April 2020 besteht die flächendeckende Pflicht zur Annahme und Verarbeitung von E-Rechnungen durch die öffentliche Verwaltung in ganz Deutschland.

64 Prozent der Befragten nehmen E-Rechnungen bereits standardmäßig an – da unterscheiden sich die Verwaltungen und die Unternehmen nicht. In den nachfolgenden Arbeitsschritten aber wird der digitale Pfad nicht konsequent weiter gegangen. So erfolgt etwa die Anordnung zur Buchung in den Verwaltungen nur bei 42 Prozent auf elektronischem Weg (Unternehmen: 59 Prozent). An diesem Punkt setzt die erste Handlungsempfehlung an: „Verwaltungen können nur dann an Effizienz gewinnen, wenn die elektronische Weiterverarbeitung konsequent umgesetzt wird. Um die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung einzuhalten, ist die medienbruchfreie Verarbeitung von E-Rechnungen die Voraussetzung“, so Jon Abele.

Elektronische Rechnungen – von der Annahme bis zur Buchung

Auch an anderer Stelle klafft derzeit eine große Diskrepanz zwischen dem, was möglich ist und dem, was umgesetzt wird. Denn laut Angabe der Unternehmen sind schon 97 Prozent technisch in der Lage, elektronische Rechnungen zu versenden. In der Praxis versenden diese aber nur 29 Prozent auf digitalem Wege an öffentliche Verwaltungen. Dafür gibt es verschiedene Gründe – etwa, dass der Auftraggeber dazu kaum oder gar nicht kommuniziert. So argumentieren 31 Prozent der Befragten. Eine flächendeckende Lieferantenkommunikation aufbauen – das ist eine zweite wichtige Schlussfolgerung aus den Ergebnissen der Umfrage. Viele Rechnungssteller wünschten sich eine verstärkte Kommunikation, heißt es in der Studie. Dies könnte bereits zu großen Erfolgen führen, da die Mehrheit generell offen für E-Rechnungen sei.

Schließlich empfiehlt BearingPoint, die Lieferanten zur E-Rechnung zu verpflichten. Dies könnte bei der Entwicklung zur digitalen öffentlichen Verwaltung den Durchbruch bringen. Und tatsächlich wünscht sich knapp die Hälfte der Befragten in den öffentlichen Verwaltungen (46 Prozent) eine solche Verpflichtung. Bei den Unternehmen sind das rund zehn Prozent weniger. Eine Verpflichtung müsse nicht unbedingt zentral, sondern könne über die Ausschreibungen für neue Aufträge geregelt werden, so Jon Abele: „Darin liegt die Chance eines deutlichen Digitalisierungsschubes, denn sie würde rasch dazu führen, dass herkömmliche Rechnungsformate und Übertragungskanäle in den öffentlichen Verwaltungen endlich abgelöst werden.“

ots

Teilen:
Weitere Artikel
„Das Finanzamt rechnet pauschal, wir rechnen genau": Ein Interview über die Restnutzungsdauer als unterschätzten Steuerhebel
Finanzen
„Das Finanzamt rechnet pauschal, wir rechnen genau": Ein Interview über die Restnutzungsdauer als unterschätzten Steuerhebel

Wer eine vermietete Immobilie besitzt, kann statt der pauschalen Abschreibung über 50 Jahre auch eine kürzere Restnutzungsdauer per Gutachten nachweisen und so jährlich deutlich mehr von der Steuer absetzen. Im Gespräch erklärt das Sachverständigen-Team von Nutzungsdauer24, warum viele Eigentümer tausende Euro verschenken und worauf es bei einem belastbaren Gutachten ankommt. Worum geht es bei der Restnutzungsdauer überhaupt? business-on.de: Wenn du als Vermieter mit dem Steuerberater sprichst, taucht früher oder später der Begriff „Restnutzungsdauer" auf. Könnt ihr kurz erklären, was sich dahinter verbirgt?

6 Min. LesezeitLesen
Rabatte mit Strategie: Wie Gutscheinmarketing im E-Commerce profitabel bleibt
Business
Rabatte mit Strategie: Wie Gutscheinmarketing im E-Commerce profitabel bleibt

Rabattaktionen gehören inzwischen zum festen Instrumentarium vieler Onlineshops. Sie können neue Kunden gewinnen, Kaufentscheidungen beschleunigen und den Absatz ausgewählter Produkte erhöhen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass häufige Preisnachlässe die Marge belasten und Kunden daran gewöhnen, nur noch mit einem Gutschein zu bestellen. Erfolgreiches Gutscheinmarketing besteht deshalb nicht darin, möglichst hohe Rabatte zu verteilen. Entscheidend ist eine Strategie, bei der Zielgruppe, Zeitpunkt, Mindestbestellwert und wirtschaftliches Ziel aufeinander abgestimmt werden. Warum Kunden vor dem Kauf nach Gutscheincodes suchen

6 Min. LesezeitLesen
ZEG Berlin: Vom Ost-Berliner Forschungsinstitut zum europäischen Spezialisten für Real-World Evidence
Business
ZEG Berlin: Vom Ost-Berliner Forschungsinstitut zum europäischen Spezialisten für Real-World Evidence

Wenige Berliner Unternehmen verbinden die jüngere deutsche Geschichte so unmittelbar mit einem hochspezialisierten, international gefragten Geschäftsfeld wie die ZEG Berlin GmbH Zentrum für Epidemiologie und Gesundheitsforschung. Aus einem Forschungsinstitut der DDR-Akademie der Wissenschaften ist binnen drei Jahrzehnten ein Beratungs- und Forschungsunternehmen geworden, das Pharma- und Medizintechnikunternehmen in ganz Europa bei sicherheitsrelevanten Studien begleitet. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, findet auf der Unternehmensseite zeg-berlin.de Einblicke in Expertise, Leistungsspektrum und aktuelle Publikationen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus anderen Branchen lohnt der Blick auf ZEG Berlin auch deshalb, weil das Beispiel zeigt, wie sich aus einer historischen Umbruchsituation heraus ein tragfähiges, hochspezialisiertes B2B-Geschäftsmodell entwickeln lässt. Wurzeln im geteilten Berlin: von der Akademie der Wissenschaften zur eigenständigen GmbH Die Geschichte von ZEG Berlin beginnt nicht 1990, sondern schon in den 1960er-Jahren am epidemiologischen Studienzentrum der Humboldt-Universität Berlin an der Charité. Dort arbeiteten die Epidemiologen Professor Siegfried Boethig und Professor Lothar A. J. Heinemann an bevölkerungsbezogenen Querschnittsstudien, zunächst mit Schwerpunkt Herz-Kreislauf-Gesundheit. Boethig leitete zudem zeitweise die Cardiovascular Disease Unit der Weltgesundheitsorganisation in Genf. In dieser Zeit wirkten die Berliner Epidemiologen an internationalen Projekten wie der WHO-MONICA-Studie zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, dem WHO-OC-Projekt zu oralen Kontrazeptiva und dem globalen INTERSALT-Projekt zum Zusammenhang zwischen Kochsalzaufnahme und Blutdruck mit. Ergänzend liefen an dem Institut die Präventionsprogramme CANON und CINDI, die auf die Vorbeugung nicht übertragbarer Erkrankungen zielten.

6 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite