Der elektronische Bundesanzeiger gliedert sich in folgende Teile auf:
- Amtlicher Teil
- Gerichtlicher Teil
- Gesellschaftsbekanntmachungen
- Rechnungslegung
- Kapitalmarkt
- Verschiedene Bekanntmachungen
Der amtliche Teil sammelt die elektronischen Veröffentlichungen von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen des Bundes.
Der gerichtliche Teil befasst sich mit verschiedenen juristischen Themen, wie:
- Klageregister
- Öffentliche Zustellungen
- Strafangelegenheiten
- Aufgebote von Urkunden
- Aufgebote von Personen in Grundstücks-, Nachlasssachen etc.
- Beiladungen
- Konkurse
- Gesamtvollstreckungsverfahren
- Insolvenzverfahren
- Register anonymer und pseudonymer Werke
- Ausschlussurteile
- Kraftloserklärungen und sonstige Beschlüsse
Im Bereich Gesellschaftsbekanntmachungen befinden sich Bekanntmachungen zu:
- Aktiengesellschaften
- Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Aktionärsforum
- GmbH
- Genossenschaften
- Offene Handels- und Kommanditgesellschaften
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Ausländische Gesellschaften
Der Themenbereich der Rechnungslegung beinhaltet Rechnungslegungsunterlagen nach handelsrechtlichen Vorschriften. Außerdem Finanzberichte aller Art, wie Jahresfinanzberichte.
Im Kapitalmarkt finden Sie folgende Themen:
- Investmentfonds
- Besteuerungsgrundlagen
- Insider-Informationen
- Stimmrechtsmitteilungen
- Leerverkäufe
- Fondspreise
- Inventarwerte
- Aktienkurse
- Wertpapiere
- Vermögensanlagen
- Wertpapiererwerb und Übernahme
- Hinweise nach Solvabilitätsverordnung
Bei den verschiedenen Bekanntmachungen sammeln sich Ausschreibungen, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Vereine und Verbände sowie Verwertungsgesellschaften.
Christian Weis
Growing BusinessFassaden mit Gesimsen, Stuckprofilen und Ornamenten prägen in Münchner Altbauvierteln wie Schwabing, Bogenhausen oder Haidhausen seit über einem Jahrhundert das Stadtbild. Doch dieser bauliche Reichtum ist verletzlich: Witterung, Feuchtigkeit und frühere Umbauten setzen der historischen Substanz zu. Ihr Erhalt erfordert spezialisiertes Handwerk, das in der Bauwirtschaft oft wenig Beachtung findet für Eigentümer aber erhebliche Bedeutung hat, etwa wenn es um Werterhalt, Sanierung oder denkmalpflegerische Auflagen geht. Genau hier setzt der Münchner Meisterbetrieb August Böhm Stuck an. Was das Unternehmen leistet, wie es arbeitet und worauf Bauherren bei der Auswahl eines Stuckateurs achten sollten, zeigt das folgende Porträt. Stuck und Fassaden als Teil des Münchner Stadtbilds
IT & SoftwareEine Photovoltaikanlage ist für Hausbesitzer und kleinere Betriebe kein Produkt, das sich per Mausklick bestellen lässt. Dachfläche, technische Auslegung, die Speicherfrage, Anträge beim Netzbetreiber und die formelle Inbetriebnahme greifen ineinander und entscheiden darüber, ob aus dem Vorhaben ein tragfähiges Projekt wird. Wer zum ersten Mal mit Solarenergie zu tun hat, steht deshalb vor einer organisatorischen ebenso wie vor einer technischen Aufgabe. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Anbieter aus Kaiserslautern diesen Prozess strukturiert und welche Fragen Interessierte beantworten sollten, bevor sie eine Anfrage stellen. Photovoltaik wird zur Planungsaufgabe
BusinessIn vielen Betrieben rückt das Thema Abfall erst dann in den Fokus, wenn ein Container überquillt oder die nächste Abholung ansteht. Für eine belastbare Organisation ist das zu spät. Entscheidend ist, was vorher passiert: ob Abfälle am Entstehungsort sauber getrennt werden, ob die richtigen Behälter an den richtigen Stellen stehen und ob sich der Entsorgungsweg später nachvollziehen lässt. Die Gewerbeabfallverordnung gibt dafür den rechtlichen Rahmen wie gut die Umsetzung im Alltag funktioniert, hängt jedoch an klaren betrieblichen Abläufen. Dieser Beitrag übersetzt die Anforderungen in einen praktikablen Prozess für Unternehmen. Warum Gewerbeabfall eine Organisationsfrage ist Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) betrifft nahezu jeden Betrieb: Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle ebenso wie für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle vom Handwerksbetrieb über die Produktionsstätte bis zum Büro. Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung sind bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu sammeln und zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Dazu zählen unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.
