Der elektronische Bundesanzeiger gliedert sich in folgende Teile auf:
- Amtlicher Teil
- Gerichtlicher Teil
- Gesellschaftsbekanntmachungen
- Rechnungslegung
- Kapitalmarkt
- Verschiedene Bekanntmachungen
Der amtliche Teil sammelt die elektronischen Veröffentlichungen von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen des Bundes.
Der gerichtliche Teil befasst sich mit verschiedenen juristischen Themen, wie:
- Klageregister
- Öffentliche Zustellungen
- Strafangelegenheiten
- Aufgebote von Urkunden
- Aufgebote von Personen in Grundstücks-, Nachlasssachen etc.
- Beiladungen
- Konkurse
- Gesamtvollstreckungsverfahren
- Insolvenzverfahren
- Register anonymer und pseudonymer Werke
- Ausschlussurteile
- Kraftloserklärungen und sonstige Beschlüsse
Im Bereich Gesellschaftsbekanntmachungen befinden sich Bekanntmachungen zu:
- Aktiengesellschaften
- Kommanditgesellschaften auf Aktien
- Aktionärsforum
- GmbH
- Genossenschaften
- Offene Handels- und Kommanditgesellschaften
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Ausländische Gesellschaften
Der Themenbereich der Rechnungslegung beinhaltet Rechnungslegungsunterlagen nach handelsrechtlichen Vorschriften. Außerdem Finanzberichte aller Art, wie Jahresfinanzberichte.
Im Kapitalmarkt finden Sie folgende Themen:
- Investmentfonds
- Besteuerungsgrundlagen
- Insider-Informationen
- Stimmrechtsmitteilungen
- Leerverkäufe
- Fondspreise
- Inventarwerte
- Aktienkurse
- Wertpapiere
- Vermögensanlagen
- Wertpapiererwerb und Übernahme
- Hinweise nach Solvabilitätsverordnung
Bei den verschiedenen Bekanntmachungen sammeln sich Ausschreibungen, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Vereine und Verbände sowie Verwertungsgesellschaften.
Christian Weis
Recht & SteuernWer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, fragt sich schnell, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Die Antwort ist eindeutig. Ein Gewerbe ist mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzumelden, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Eine allgemeine Umsatz- oder Bagatellgrenze gibt es nicht (§ 14 GewO). Die verbreitete Vorstellung, erst ab 410 Euro werde eine Gewerbeanmeldung fällig, ist ein Irrtum. Dieser Wert betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Welche Kriterien eine gewerbliche Tätigkeit ausmachen, wie sich Grenzfälle wie Online-Verkauf oder Influencer einordnen lassen und was die neuen PStTG-Meldepflichten bedeuten, klärt der folgende Überblick. Kerninfos auf einen Blick Die Anmeldepflicht entsteht mit dem Beginn der Tätigkeit, unabhängig von Umsatz oder Gewinn (§ 14 GewO).
RatgeberEDV-Kenntnisse gehören in den Lebenslauf, sobald der Job mit dem Computer zu tun hat, und das trifft heute auf nahezu jede Stelle zu. Wer die EDV-Kenntnisse im Lebenslauf richtig angeben will, folgt drei Prinzipien. Nenne konkrete Programme statt Sammelbegriffe, stufe das eigene Kompetenzniveau ehrlich ein und passe die Auswahl an die Stellenausschreibung an. Platziert werden sie meist in einem eigenen Abschnitt unterhalb der Berufserfahrung. Der Begriff „EDV“ selbst gilt inzwischen als veraltet. Die folgende Anleitung geht datengestützt, branchenspezifisch und mit Blick auf 2026 in die Tiefe, samt KI-Kompetenzen und ATS-Optimierung. Das sollten Sie wissen Der Begriff EDV gilt heute als veraltet, zeitgemäß sind IT-Kenntnisse oder Computerkenntnisse.
RatgeberWer ein Café eröffnen will, durchläuft fünf zentrale Stationen. Am Anfang stehen Konzept und Standort, dann folgen Genehmigungen, Businessplan und Finanzierung. Realistisch braucht es dafür zwischen 50.000 und 150.000 Euro Kapital, je nach Größe, Lage und Ausstattung. Beim Risiko sollte man ehrlich bleiben. Das Gastgewerbe verzeichnet seit 2025 überdurchschnittlich viele Insolvenzen, und wer zu knapp kalkuliert, verschwindet oft schon im ersten Jahr wieder vom Markt. Entscheidend ist deshalb weniger die Leidenschaft für guten Kaffee als eine belastbare Rechnung. Genau die liefert dieser Beitrag mit Kostentabelle, Kalkulation pro Tasse und Break-even-Betrachtung. Alles Wichtige im Überblick Der Kapitalbedarf für ein eigenes Café liegt realistisch zwischen 50.000 und 150.000 Euro je nach Größe und Lage.
