Zölle – Handelspolitik mit Geschichte
Die Erhebung von Zöllen
Zölle werden an Zollgrenzen durch die jeweiligen Zollbehörden des Staates erhoben. In Deutschland ist dies die Bundeszollverwaltung. Zu finden sind die Zollstellen an Knotenpunkten des Handels, an Flughäfen, Häfen und Grenzübergängen. Die Zollmaßnahmen setzen sich dabei aus mehreren Schritten zusammen. Nach der Einfuhr der Waren findet zunächst die sogenannte „Gestellung“ statt, bei der der Zollanmelder der Zollbehörde mitteilt, dass die Ware zollamtlich abgefertigt werden soll. Fehlen noch Unterlagen (z. B. Einfuhrgenehmigung) und die Waren können nicht sofort abgefertigt werden, muss eine summarische Anmeldung stattfinden – die Waren können dann vorübergehend verwahrt werden.
Erst dann kann eine Zollanmeldung stattfinden, quasi eine Steuererklärung, die in der EU mit einem Einheitspapier geregelt wird. Wird die Zollanmeldung angenommen, kann es anschließend zu einer Beschau der Waren kommen. In aller Regel werden aber nicht mehr als 5 % der Waren sichtgeprüft. Schließlich müssen die Zollgebühren auf die Waren bezahlt werden, bevor sie dem Besitzer wieder ausgehändigt wird. Waren können auch von Bevollmächtigten durch den Zoll geschickt werden. Dies kann z. B. die Deutsche Post sein oder ein anderes Logistik- oder Postunternehmen.
Zölle und ihre Zwecke
Die vermutlich älteste Form von Zöllen sind Wegzölle. In der Antike und im Mittelalter bezahlten Reisende diese als eine Art Maut an ausgebauten Straßen oder Brücken – und erhielten dafür auch sicheres Geleit durch den Zöllner. Später wurden die Zwecke von Zöllen vielfältiger, Städte, Fürsten und Staaten begannen sie als Finanzquelle zu betrachten und erhoben Zölle für den Zutritt zu ihrem Hoheitsgebiet oder zu bestimmten Märkten. Später begann man, Zölle vor allem als Schutz für die inländische Wirtschaft einzusetzen. Im Laufe der Geschichte der Zölle gab es folgende Formen:
- Fiskalzölle: auch als Finanzzölle bezeichnet, dienen als Staatseinnahmen. Viele Entwicklungsländer setzen diese recht hoch an, weil sie Devisen bringen.
- Schutzzölle: auch Protektionszoll genannt, werden erhoben um inländische Waren vor der Konkurrenz billiger ausländischer Produkte zu schützen. Diese werden durch die Zölle teurer.
- Prohibitivzölle: werden in so großer Höhe auf ausländische Importe angesetzt, dass sie einem Einfuhrverbot gleichkommen und die Einfuhr zum Erliegen kommt.
- Ausfuhrzölle: werden erhoben, um den Export von im Inland knappen Gütern ins Ausland zu hemmen. Liegen die Weltmarktpreise höher als im Inland, wird es so unattraktiver das Gut zu exportieren.
- Antidumpingzölle: sie werden als Schutzmaßnahme gegen subventionierte Importware kurzfristig erhoben. Die WTO regelt diese Zölle aber sehr streng und im Agrarbereich sind sie kaum erlaubt.
- Vergeltungszölle: dienen als Ausgleich für Einfuhrbeschränkungen anderer Länder, können aber zu einem Zollkrieg führen. Der Zoll wirkt im eigenen Land wohlfahrtsverbessernd.
- Erziehungszölle: sind eine Sonderform des Schutzzolls, die die inländische Produktion unterentwickelter Staaten vor ausländischer Konkurrenz schützen und die technologische Entwicklung im Inland fördern sollen. Die Idee stammt von Friedrich List, ist in der Praxis aber mit Problemen verbunden.
- Optimalzölle: Versuchen den Preiseffekt zu nutzen, der durch das Absinken der Weltmarktpreise eines Importgutes entsteht, um bessere Handelsbedingungen herauszuschlagen. Kann zu einer sich immer höher schraubenden Zollpreisspirale führen.
Zölle und die Wohlfahrt eines Landes
Die Schutzwirkung von Zöllen auf die eigene Wirtschaft und die Kontrolle über Preise sind nicht die einzigen Auswirkungen von Zöllen. Zölle wirken sich auch auf die Wohlfahrt einzelner Länder aus. Je nach Größe eines Landes haben Zölle aber unterschiedliche Auswirkungen auf die Wohlfahrt. Die Einführung von Zöllen in einem großen Land bewirkt auch Änderungen des Weltmarktpreises, weil die Nachfrage sinkt. Dadurch entsteht ein positiver Effekt auf das Einfuhrtauschverhältnis und es kann zu einer Wohlfahrtssteigerung im Land kommen.
In einem kleinen Land lösen Zölle dagegen keine Änderung des Weltmarktpreises aus. Allerdings bewirken Zölle hier eine steigende Produzentenrente und auch die Staatseinnahmen nehmen zu, was kurzfristig zu einer Wohlfahrtssteigerung führt. Da jedoch gleichzeitig die Konsumentenrente sinkt und einen negativen Effekt auf die Wohlfahrt hat, leiden kleine Länder insgesamt unter einem Wohlfahrtsverlust.
Zollunion Europa
In Europa und auch innerhalb der deutschen Fürstentümer gab es über viele Jahrhunderte hinweg unzählige Zollgrenzen. Diese wurden nach und nach abgebaut, bis die Europäische Union schließlich im Jahr 1968 zur Zollunion wurde. Heute gibt es innerhalb der EU keinerlei Zölle mehr, der Warenverkehr ist frei. Nur die Außengrenzen der EU zu Drittländern sind noch Zollgrenzen und werden von den Mitgliedsländern mit Zollstellen ausgestattet. Um überhaupt eine einheitliche zollamtliche Behandlung zu erwirken, wurde 1988 das Zollrecht neu geordnet. Man schuf das sogenannte Einheitspapier und damit eine einheitliche Zollanmeldung, wo es zuvor 150 verschiedene Zollpapiere der Mitgliedsstaaten gegeben hatte.
Florian Weis
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