Steuertipps·
business-on.de Redaktion
business-on.de Redaktion
·
14. März 2011

Grunderwerbsteuer: Eigenheimbesitzer erhalten keine Ermäßigung

Die Erhebung ohne Abschlag ist auch nach Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahre 2006 weiterhin verfassungsgemäß, weil sie nicht mit dem Eigentumsschutz im Grundgesetz kollidiert. Dies wäre erst dann der Fall, wenn die Steuer den Betroffenen übermäßig belasten würde (Az. II R 40/09). Die Grunderwerbsteuer hat jedoch keine erdrosselnde Wirkung, welche die Vermögensverhältnisse des Eigenheimbesitzers grundlegend beeinträchtigen würde. Von einer zu einem Verfassungsverstoß führenden erdrosselnden Wirkung der Grunderwerbsteuer kann mit Blick auf den festgelegten Steuersatz keine Rede sein, meinten die Richter.

Die Besteuerung des Erwerbs selbst genutzten Wohneigentums unterliegt weder dem Grunde noch der Höhe nach verfassungsrechtlichen Bedenken, weil das Grundgesetz den Gesetzgeber nicht daran hindert, für den Erwerb einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken eine Grunderwerbsteuer vorzusehen. Ein Verfassungsverstoß folgt auch nicht aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber die Eigenheimzulage Ende des Jahres 2005 abgeschafft hatte. Sie stellte eine staatliche Subvention dar, mit deren Hilfe ein bestimmtes Verhalten gefördert wurde, das aus wirtschafts-, sozial – oder gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht erschien. Im Rahmen einer solchen Förderung kommt dem Staat allerdings eine große Gestaltungsfreiheit zu; er kann insbesondere bestimmen, welche Beträge er zur Durchführung der Maßnahme insgesamt bereitstellen will. Es ist ihm deshalb grundsätzlich auch erlaubt, zuvor gewährte Subventionen für die Zukunft zu kürzen oder ganz zu entziehen. Eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Familien, die vor der Abschaffung der Eigenheimzulage – bezogen auf den selbst erworbenen Wohnraum – gefördert worden sind, scheidet aus.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe des Steuersatzes ergeben sich auch nicht daraus, dass durch den Wegfall der Eigenheimzulage möglicherweise eine verschärfte Belastung eingetreten ist. Zwar wurde die Auswirkung der Grunderwerbsteuer im Bereich des Kaufs selbst genutzter Eigenheime vor 2006 durch die Eigenheimzulage abgefedert. Hierdurch ist aber nicht erkennbar, dass der Wegfall der Eigenheimzulage eine Behinderung des Grundstücksverkehrs ausgelöst hätte. Dabei ist zu bedenken, dass die Höhe der sonstigen, auf den Grunderwerb anfallenden Transaktionskosten (Maklercourtage, Notar- und Grundbuchgebühren) über der Steuer liegt und in diesem Bereich ebenfalls keine Ermäßigung vorgesehen ist.

VSRW-Verlag

Teilen:
Weitere Artikel
ALG 1 Zuverdienst – was 2026 gilt
Ratgeber
ALG 1 Zuverdienst – was 2026 gilt

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.

Lesen
Beschränkte Steuerpflicht: Bedeutung und Anwendung
Recht & Steuern
Beschränkte Steuerpflicht: Bedeutung und Anwendung

Wer keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Absatz 4 EStG. Besteuert wird dann ausschließlich der im Inland erzielte Teil des Einkommens. Zentrale steuerliche Entlastungen entfallen oder sind nur eingeschränkt verfügbar. Betroffen sind vor allem Auswanderer mit deutschen Mieteinnahmen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland. Dieser Ratgeber erläutert die Rechtsgrundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und häufige Praxisfehler. Alles Wichtige im Überblick Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Regeln zur beschränkten Steuerpflicht kompakt zusammen.

Lesen
USP Bedeutung – was ein Alleinstellungsmerkmal ausmacht
Marketing
USP Bedeutung – was ein Alleinstellungsmerkmal ausmacht

USP steht für Unique Selling Proposition (auch Unique Selling Point) und bezeichnet im Deutschen das Alleinstellungsmerkmal eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens. Im Marketing ist der Begriff zentral: Gemeint ist das entscheidende Verkaufsversprechen, das ein Angebot in der Wahrnehmung der Zielgruppe unverwechselbar macht und die Kaufentscheidung beeinflusst. Der folgende Artikel erklärt die USP Bedeutung, zeigt Wege zur Entwicklung eines belastbaren Alleinstellungsmerkmals und ordnet ein, warum das Konzept auch 2026 relevant bleibt. Wesentliche Fakten USP steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal, das ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen klar von der Konkurrenz abhebt.

Lesen
Zur Startseite