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Recht & Steuern

Energetische Sanierung: Steuer-Vorteile und Fördermöglichkeiten

Energieeffiziente Sanierungen gewinnen angesichts steigender Energiekosten und der klimapolitischen Ziele zunehmend an Bedeutung. Für viele Immobilieneigentümer stellt sich jedoch die Frage, wie sie die oftmals hohen Kosten solcher Maßnahmen bewältigen können. Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen bietet hier eine attraktive Lösung: Durch steuerliche Vergünstigungen können Modernisierungen wie Dämmungen, Fensteraustausch oder der Einbau erneuerbarer Heizsysteme gefördert werden. Dieser Artikel beleuchtet, wer den Steuerbonus nutzen kann, welche Maßnahmen gefördert werden und wie der persönliche Steuervorteil berechnet wird, und gibt einen Überblick über Alternativen und wichtige Voraussetzungen.

Was ist der Steuerbonus für energetische Sanierung?

Die Steuerermäßigung für energetische Sanierung ist ein Instrument zur steuerlichen Förderung von Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern. Diese Förderung wird durch den § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und richtet sich speziell an private Immobilieneigentümer, die ihre selbst genutzten Wohngebäude energetisch modernisieren. Ziel dieser steuerlichen Vergünstigung ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig zu senken und damit einen Beitrag zur Reduzierung des CO-Ausstoßes zu leisten. Gerade im Kontext der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und der Europäischen Union spielt die Reduktion des Energieverbrauchs von Bestandsgebäuden eine zentrale Rolle, da Gebäude nach wie vor einen großen Anteil an den CO-Emissionen in Deutschland ausmachen.

Gebäude, die vor mehreren Jahrzehnten errichtet wurden, weisen oft nicht die energetischen Standards auf, die moderne Bauten erfüllen müssen. Veraltete Heizsysteme, ungedämmte Fassaden oder schlecht isolierte Fenster führen dazu, dass Heizenergie verloren geht und der Energieverbrauch unnötig hoch ist. Der Steuerbonus für energetische Sanierung soll Anreize schaffen, diese Defizite zu beheben. Durch die steuerliche Förderung werden die Kosten für energetische Sanierungen wie eine Dämmung oder moderne Velux Dachfenster deutlich reduziert, was die Entscheidung für solche Maßnahmen erleichtert. Diese energetischen Verbesserungen tragen nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern auch zur langfristigen Senkung der Energiekosten und erhöhen den Wert der Immobilien.

Die Steuerermäßigung erstreckt sich auf verschiedene Maßnahmen, die gezielt darauf ausgerichtet sind, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Dazu gehören etwa die Wärmedämmung von Außenwänden und Dächern, der Austausch von Fenstern und Türen sowie der Einbau moderner Heizsysteme, die auf erneuerbare Energien setzen. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftungstechnik und die Installation von Wärmerückgewinnungssystemen werden durch den Steuerbonus gefördert. Diese Bandbreite an förderfähigen Maßnahmen ermöglicht es den Eigentümern, ihre Immobilien umfassend energetisch zu modernisieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Wer kann den Steuerbonus nutzen?

Der Steuerbonus für energetische Sanierung steht grundsätzlich allen Immobilieneigentümern zur Verfügung, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Dies bedeutet, dass er nicht für Immobilien gilt, die vermietet oder gewerblich genutzt werden. Damit richtet sich die Förderung explizit an private Haushalte, die eine Immobilie besitzen und diese im Alltag nutzen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Immobilie bereits seit mindestens zehn Jahren besteht. Diese Altersvorgabe stellt sicher, dass vor allem ältere Bestandsgebäude, die in der Regel energetisch weniger effizient sind, von der Förderung profitieren können. Neubauten, die häufig bereits nach höheren energetischen Standards errichtet werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Neben dem Mindestalter und der Selbstnutzung gibt es eine weitere wesentliche Bedingung: Die Immobilie muss sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden. Dies umfasst sowohl die Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch Länder wie Island, Norwegen und Liechtenstein. Diese Vorgabe zielt darauf ab, die Förderung auf Immobilien innerhalb der europäischen Rechts- und Förderrahmen zu beschränken.

Ein zentraler Punkt für die Inanspruchnahme des Steuerbonus ist die fachgerechte Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Diese müssen zwingend von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig, was sicherstellen soll, dass die Maßnahmen nach den geltenden Normen und Standards ausgeführt werden und tatsächlich eine signifikante Verbesserung der Energieeffizienz bewirken. Die Einbeziehung eines Fachunternehmens ist insbesondere bei komplexeren Maßnahmen wie der Dämmung von Außenwänden oder dem Austausch von Heizsystemen unerlässlich, da hier spezifisches Fachwissen und technische Expertise gefragt sind. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können die anfallenden Kosten für die energetische Sanierung im Rahmen der Steuerermäßigung geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für den Steuerbonus

Um die volle Steuerermäßigung für energetische Sanierungen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind klar definiert und zielen darauf ab, dass die Maßnahmen effektiv zur Energieeinsparung und damit zur Reduktion des CO-Ausstoßes beitragen.

  1. Mindestalter der Immobilie: Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein. Diese Vorgabe richtet sich gezielt an den Bestand älterer Gebäude, da bei diesen oftmals ein höheres Potenzial zur energetischen Verbesserung besteht. Neubauten, die bereits modernen energetischen Standards entsprechen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  2. Lage der Immobilie: Das zu sanierende Gebäude muss sich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden. Dieser umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Durch diese Bedingung wird sichergestellt, dass die Förderung innerhalb der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des EWR greift.
  3. Fachgerechte Durchführung der Sanierung: Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz der Sanierungen sicherzustellen. Arbeiten, die von den Eigentümern selbst ausgeführt werden (Eigenleistungen), sind nicht förderfähig. Dies soll garantieren, dass die Maßnahmen den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften und Standards entsprechen und tatsächlich zu einer Reduktion des Energieverbrauchs führen.
  4. Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen: Die durchgeführten Maßnahmen müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind im Wesentlichen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Die Erfüllung dieser Standards ist essenziell, um sicherzustellen, dass die Gebäudesanierung effektiv zur Energieeinsparung beiträgt. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen muss also darauf geachtet werden, dass die geltenden Normen und Standards eingehalten werden.

Alternativen zur steuerlichen Förderung

Neben dem Steuerbonus für energetische Sanierungen gibt es auch andere Fördermöglichkeiten, die Immobilieneigentümer bei der energetischen Modernisierung ihrer Gebäude in Anspruch nehmen können. Eine der bekanntesten Alternativen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese staatliche Förderung zielt darauf ab, energetische Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen und den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig zu reduzieren.

Die BEG bietet unterschiedliche Fördermodelle an, darunter direkte Zuschüsse sowie zinsgünstige Kredite. Diese Förderungen können für eine Vielzahl von energetischen Maßnahmen beantragt werden, wie etwa die Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern oder den Einbau moderner Heizungsanlagen. Ein großer Vorteil der BEG-Förderung ist, dass sie in vielen Fällen mit dem Steuerbonus kombiniert werden kann. So ist es möglich, sowohl von direkten finanziellen Zuschüssen als auch von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren, was die Gesamtkosten für die Sanierung erheblich senken kann.

Die Kombination der BEG mit der Steuerermäßigung ist allerdings nicht für alle Maßnahmen möglich. Daher empfiehlt es sich, vor der Planung einer Sanierung die verschiedenen Fördermöglichkeiten genau zu prüfen und sich beraten zu lassen, um die bestmögliche Förderung zu erhalten. Fachkundige Beratung durch Energieberater oder Steuerberater kann hier wertvolle Hilfestellungen bieten, um die optimale Strategie für die energetische Sanierung zu entwickeln und das maximale Förderpotenzial auszuschöpfen.

Wie berechne ich meinen persönlichen Steuervorteil?

Die Berechnung des persönlichen Steuervorteils, der sich aus dem Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung ergibt, hängt von den Kosten der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ab. Um den individuellen Steuervorteil zu ermitteln, müssen die förderfähigen Kosten der energetischen Sanierung, wie Material- und Arbeitskosten, zunächst exakt erfasst werden. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der anerkannten Kosten und kann bis zu einer maximalen Fördersumme von 40.000 Euro pro Wohnobjekt geltend gemacht werden. Diese steuerliche Vergünstigung wird über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt, sodass in jedem Jahr ein Drittel der gesamten Förderung abgesetzt werden kann.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Betragen die Kosten der energetischen Sanierung 30.000 Euro, so können 20 Prozent dieser Summe, also 6.000 Euro, als Steuerbonus geltend gemacht werden. Dieser Betrag wird auf drei Jahre aufgeteilt, sodass in den nächsten drei Jahren jeweils 2.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Es ist ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um den genauen Steuervorteil zu berechnen. Steuerberater können individuelle Faktoren wie die Höhe des Einkommens und bereits genutzte Steuervergünstigungen berücksichtigen, um die maximale Entlastung sicherzustellen. Auch bei der Einhaltung der steuerlichen Vorgaben und der korrekten Beantragung der Steuerermäßigung kann ein Steuerberater wertvolle Unterstützung bieten.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Für Immobilieneigentümer, die eine energetische Sanierung planen und den Steuerbonus in Anspruch nehmen möchten, stehen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Diese Beratungsstellen bieten umfassende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und helfen dabei, die passende Strategie für die Sanierung zu entwickeln:

  1. Energieberatung der Verbraucherzentrale: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet eine neutrale und unabhängige Beratung rund um die energetische Sanierung von Gebäuden an. Hier können Eigentümer sich über die verschiedenen Maßnahmen und Fördermöglichkeiten informieren und konkrete Vorschläge zur Reduzierung des Energieverbrauchs erhalten.
  2. Steuerberater: Steuerberater sind eine wertvolle Hilfe, wenn es um die genaue Berechnung des Steuervorteils und die Beantragung des Steuerbonus geht. Sie können auch darüber informieren, wie sich der Steuerbonus mit anderen steuerlichen Vergünstigungen kombinieren lässt und welche steuerlichen Fallstricke vermieden werden sollten.
  3. Fachunternehmen für energetische Sanierung: Fachunternehmen, die auf energetische Sanierungen spezialisiert sind, bieten oft ebenfalls Beratungen an. Diese Beratung ist meist sehr praxisnah und umfasst konkrete Planungen und Angebote für die Sanierung. Fachunternehmen können auch die fachgerechte Durchführung der Sanierungsmaßnahmen übernehmen, was eine Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus ist.

Eine umfassende Beratung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen ist unerlässlich, um das volle Potenzial der Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, die Sanierung effizient und wirtschaftlich zu gestalten und kann sogar eine Voraussetzung für die Förderung sein .

Was passiert, wenn ich die sanierte Immobilie verkaufe?

Sollte die sanierte Immobilie nach der Durchführung der energetischen Maßnahmen verkauft werden, bleiben die durch den Steuerbonus gesparten Steuern beim Verkäufer. Das bedeutet, dass die Eigentümer, die den Steuerbonus in Anspruch genommen haben, die erhaltenen Steuervergünstigungen nicht zurückzahlen müssen. Die steuerliche Entlastung für die energetische Sanierung bleibt also bestehen, auch wenn die Immobilie den Besitzer wechselt.

Für den Käufer der Immobilie gilt hingegen, dass er nur den noch nicht ausgeschöpften Teil des Steuerbonus nutzen kann. Das heißt, falls der ursprüngliche Eigentümer die Förderung nicht vollständig über die vorgesehenen drei Jahre in Anspruch genommen hat, kann der neue Eigentümer den verbleibenden Betrag beanspruchen. Diese Regelung soll verhindern, dass der Steuerbonus mehrfach für dieselben Sanierungsmaßnahmen geltend gemacht wird, bietet aber dem Käufer die Möglichkeit, von noch offenen Steuervergünstigungen zu profitieren.

Fazit

Der Steuerbonus für energetische Sanierung stellt eine attraktive Möglichkeit für selbstnutzende Immobilieneigentümer dar, ihre Gebäude energieeffizient zu modernisieren und dabei von erheblichen steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren. Durch die Förderung von Maßnahmen wie Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern oder den Einbau erneuerbarer Heizsysteme werden nicht nur der Energieverbrauch und die Energiekosten gesenkt, sondern auch der Wert der Immobilie gesteigert. Zudem leistet die Sanierung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da sie den CO-Ausstoß reduziert.

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus – wie das Mindestalter der Immobilie, die Durchführung durch ein Fachunternehmen und die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen – sind klar definiert und tragen zur Qualitätssicherung der Sanierungsmaßnahmen bei. Darüber hinaus können Eigentümer die steuerliche Förderung oft mit anderen staatlichen Programmen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinieren, um die Gesamtkosten noch weiter zu senken.

Die Berechnung des persönlichen Steuervorteils kann zwar komplex sein, doch mit Unterstützung eines Steuerberaters lassen sich die Vorteile optimal ausschöpfen. Auch Energieberatungen und Fachunternehmen stehen Immobilieneigentümern zur Seite, um sie bei der Planung und Umsetzung der energetischen Maßnahmen zu unterstützen.

Selbst beim Verkauf einer sanierten Immobilie bleiben die bereits erhaltenen Steuervergünstigungen bestehen, was den Steuerbonus noch attraktiver macht. Der Käufer kann eventuell verbleibende Steuererleichterungen übernehmen, sofern diese noch nicht vollständig ausgeschöpft sind.

Insgesamt ist der Steuerbonus für energetische Sanierungen eine zukunftsorientierte Maßnahme, die nicht nur finanzielle Vorteile bietet, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz leistet.

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