Darlehen als schuldrechtlicher Vertrag mit regelmäßiger Tilgung

Das Darlehen wird in der Regel in einer einmaligen Summe ausgezahlt und man legt im Darlehens Vertrag eine regelmäßig zu zahlende Tilgungsfrist fest. Die häufigste Form des Darlehens ist die Gewährung eines Gelddarlehens.

Besonderheiten des Gelddarlehens

Bei einem Gelddarlehen muss der Darlehensnehmer im Normalfall Zinsen für den zur Nutzung überlassenen Geldbetrag zahlen. Auf der anderen Seite ist es auch möglich, ein zinsloses Darlehen zu bekommen. Die Zinshöhe ist abhängig von den Vertragsbedingungen für das Darlehen. Eine weitere Besonderheit des Gelddarlehens ist es, dass zusätzliche Entgeltzahlungen verlangt werden können. Dazu gehören Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen. Zu den Verpflichtungen des Darlehensgebers zählt, den effektiven Jahreszins anzugeben, der auch als Effektivzins bezeichnet wird. Mit ihm kann die Gesamtbelastung als Prozentsatz angegeben werden.

Rückzahlung des Darlehens und verschiedene Formen

Die Vertragsform über das Darlehen endet entweder nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Zeit oder aber mit einer Kündigung. Das liegt daran, dass es auch Darlehenmit einer unbestimmten Dauer gibt. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist für den Darlehensgeber sowie den Darlehensgeber drei Monate. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Grundformen des Darlehens sind Festdarlehen, deren Tilgung endfällig ist. Als weitere Form unterscheidet man das Annuitätendarlehen, bei dem der Zinsanteil jährlich sinkt, während der Tilgungsanteil steigt. Eine weitere wichtige Form ist das Abzahlungs- oder Ratendarlehen.

Florian Weis

Teilen:
Weitere Artikel
Berufliche Neuorientierung: So gelingt der Neustart auf dem Arbeitsmarkt
Karriere
Berufliche Neuorientierung: So gelingt der Neustart auf dem Arbeitsmarkt

Der Wunsch nach einem beruflichen Neuanfang trifft längst nicht mehr nur Berufseinsteiger. Fachkräfte in der Lebensmitte, Rückkehrer nach einer Familienphase und Menschen nach einer Kündigung stellen sich dieselbe Frage. Passt der eingeschlagene Weg noch zu dem, was sie können und wollen? Eine berufliche Neuorientierung wirkt im ersten Moment oft einschüchternd. Wer sie planvoll angeht, gewinnt jedoch schnell an Sicherheit. Der Arbeitsmarkt bietet mehr Einstiegswege als viele vermuten und mit der richtigen Vorbereitung wird aus der Unsicherheit ein tragfähiger Plan. Das Wichtigste in Kürze

4 Min. LesezeitLesen
Die optimierte Ölheizung: Präzise Strategien zur nachhaltigen Kostensenkung
Verbraucher
Die optimierte Ölheizung: Präzise Strategien zur nachhaltigen Kostensenkung

Die schwankenden Rohstoffpreise und neue energiepolitische Vorgaben rücken die Heizkosten vermehrt in den Fokus. Trotz des Wandels auf dem Energiemarkt spielt die bewährte Ölheizung in vielen Bestandsgebäuden und Gewerbeimmobilien weiterhin eine zentrale Rolle. Ein kompletter Austausch der Heizanlage ist dabei nicht zwingend die einzige Lösung, um wirtschaftlicher zu heizen. Oft lassen sich bereits durch gezielte Optimierungen an der bestehenden Technik greifbare Einsparungen erzielen. Wer das System klug anpasst, reduziert den Ölverbrauch nachhaltig und schont das Budget auf lange Sicht.

3 Min. LesezeitLesen
Betriebsmedizin und Verkehrsmedizin: Was Unternehmen zu Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen wissen sollten
Guide's
Betriebsmedizin und Verkehrsmedizin: Was Unternehmen zu Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen wissen sollten

Wenn der LKW-Führerschein eines Mitarbeiters zur Verlängerung ansteht oder eine neue Mitarbeiterin im Schichtbetrieb beginnt, wird es für viele Unternehmen konkret: Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen gehören zum betrieblichen Alltag, werden aber oft erst organisiert, wenn Fristen drücken. Dabei sind sie mehr als eine Pflichtaufgabe. Gerade kleine und mittlere Betriebe ohne eigene Personalabteilung stehen vor der Frage, welche Untersuchungen wirklich nötig sind und wer sie durchführen darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Untersuchungen für Betriebe mit Fahrpersonal, Außendienst oder Schichtarbeit relevant sind, wie sich die Organisation vereinfachen lässt und worauf Unternehmen bei der Wahl eines betriebsärztlichen Ansprechpartners achten sollten. Warum Betriebsmedizin für Unternehmen kein Nebenthema ist Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und für bestimmte Tätigkeiten arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Je nach Arbeitsplatz kann es sich dabei um Pflichtvorsorge handeln etwa bei besonderen gesundheitlichen Belastungen oder um Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss und die Beschäftigte freiwillig wahrnehmen können. Wer diese Unterscheidung nicht kennt, verschenkt entweder Gestaltungsspielraum oder gerät in Erklärungsnot, wenn Behörden oder die Berufsgenossenschaft nachfragen.

6 Min. LesezeitLesen
Zur Startseite