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Wirtschaftslexikon

Darlehen als schuldrechtlicher Vertrag mit regelmäßiger Tilgung

Mit einem Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet. Bei dieser Vertragsform, die umgangssprachlich auch als Kredit bezeichnet wird, wird dem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen zu einem zeitlich begrenzten Zeitraum überlassen. Die Fristen können sich über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum erstrecken.

Mit einem Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet. Bei dieser Vertragsform, die umgangssprachlich auch als Kredit bezeichnet wird, wird dem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen zu einem zeitlich begrenzten Zeitraum überlassen. Die Fristen können sich über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum erstrecken.

Das Darlehen wird in der Regel in einer einmaligen Summe ausgezahlt und man legt im Darlehens Vertrag eine regelmäßig zu zahlende Tilgungsfrist fest. Die häufigste Form des Darlehens ist die Gewährung eines Gelddarlehens.

Besonderheiten des Gelddarlehens

Bei einem Gelddarlehen muss der Darlehensnehmer im Normalfall Zinsen für den zur Nutzung überlassenen Geldbetrag zahlen. Auf der anderen Seite ist es auch möglich, ein zinsloses Darlehen zu bekommen. Die Zinshöhe ist abhängig von den Vertragsbedingungen für das Darlehen. Eine weitere Besonderheit des Gelddarlehens ist es, dass zusätzliche Entgeltzahlungen verlangt werden können. Dazu gehören Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen. Zu den Verpflichtungen des Darlehensgebers zählt, den effektiven Jahreszins anzugeben, der auch als Effektivzins bezeichnet wird. Mit ihm kann die Gesamtbelastung als Prozentsatz angegeben werden.

Rückzahlung des Darlehens und verschiedene Formen

Die Vertragsform über das Darlehen endet entweder nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Zeit oder aber mit einer Kündigung. Das liegt daran, dass es auch Darlehen mit einer unbestimmten Dauer gibt. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist für den Darlehensgeber sowie den Darlehensgeber drei Monate. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Grundformen des Darlehens sind Festdarlehen, deren Tilgung endfällig ist. Als weitere Form unterscheidet man das Annuitätendarlehen, bei dem der Zinsanteil jährlich sinkt, während der Tilgungsanteil steigt. Eine weitere wichtige Form ist das Abzahlungs- oder Ratendarlehen.

 

Florian Weis

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