Bei einem Viertel (24 Prozent) übernimmt ein externer Dienstleister sogar die gesamte Verantwortung für die IT-Sicherheit. Bei einem Fünftel (20 Prozent) sind sowohl die eigene IT-Abteilung als auch ein Dienstleister dafür verantwortlich. In 56 Prozent der Unternehmen kümmert sich ausschließlich die eigene IT-Abteilung um das Thema. „Sicherheitsdienstleister können mit ihrem speziellen Know-how einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Unternehmen leisten“, sagt Marc Fliehe, IT-Sicherheitsexperte des Bitkom. Die Services umfassen unter anderem Beratungsleistungen, die Implementierung spezieller Software sowie die Wartung von IT-Sicherheitssystemen. Auch bei der Bewertung und dem Test der eigenen Schutzmaßnahmen können Dienstleister einen wichtigen Beitrag leisten.
Ob Unternehmen mit externen Partnern zusammenarbeiten, hängt laut Umfrage kaum von ihrer Größe ab. 46 Prozent der kleineren Unternehmen mit 10 bis 99 Mitarbeitern, 49 Prozent der mittleren (100 bis 499 Mitarbeiter) und 42 Prozent der großen Unternehmen (500 und mehr Mitarbeiter) arbeiten beim Thema Sicherheit mit IT-Dienstleistern zusammen. Eine zunehmend wichtige Rolle spielen in der Wirtschaft IT-Sicherheitsanwendungen, die per Cloud Computing über das Internet bezogen werden. Nach den Ergebnissen des „Cloud-Monitors 2016“ von Bitkom und KPMG bezieht fast ein Drittel (29 Prozent) der Public-Cloud-Nutzer in Unternehmen Sicherheitsdienste aus dem Netz. „Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen ist Security as a Service aus der Cloud eine Alternative zum Do-it-yourself-Ansatz“, sagt Fliehe. Das Vertrauen in die Sicherheit der Daten sei das wichtigste Kapital der Cloud-Provider. Entsprechend stark investieren die Anbieter in technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 504 Industrieunternehmen ab 10 Mitarbeitern befragt. Die Interviews wurden mit Führungskräften durchgeführt, die für den Schutz ihres Unternehmens verantwortlich sind. Dazu zählen Geschäftsführer sowie Führungskräfte aus den Bereichen Unternehmenssicherheit, IT-Sicherheit oder Risikomanagement. Die Umfrage ist repräsentativ für das produzierende Gewerbe.
FirmenportraitWenn ein schwerer Unfall, eine neurologische Erkrankung oder eine chronische Krankheit dauerhaft intensive medizinische Betreuung erfordert, stehen Betroffene und ihre Angehörigen vor einer weitreichenden Entscheidung: stationäre Unterbringung im Pflegeheim oder Versorgung im vertrauten Zuhause. Viele Familien wünschen sich Letzteres – und spezialisierte Dienstleister wie Celius in Neu-Isenburg machen genau das möglich. Das Unternehmen bringt medizinisch anspruchsvolle Intensiv- und Beatmungspflege in die eigenen vier Wände und betreut Erwachsene, Jugendliche und Kinder rund um die Uhr. Für die Unternehmen der Branche bedeutet dieses wachsende Versorgungssegment hohe Anforderungen an Personal, Organisation und Qualifikation – und zugleich ein Marktumfeld mit stabiler, langfristig steigender Nachfrage. Was ist außerklinische Intensivpflege?
Eine virtuelle Geschäftsadresse lässt sich in Deutschland bereits ab etwa 20 Euro pro Monat mieten. Erweiterte Pakete mit Postscan, Telefonservice und Zugang zu Meetingräumen kosten je nach Dienstleister und Standort deutlich mehr, häufig im dreistelligen Bereich bis rund 300 Euro monatlich. Angeboten werden sie von spezialisierten Anbietern für ein virtuelles Büro, von Coworking-Diensten und von Business-Centern in Großstädten. Der Vorteil liegt in einem repräsentativen, rechtssicheren Firmenauftritt ohne physisches Büro und ohne die private Wohnanschrift im Impressum. Entscheidend ist, ob die Adresse tatsächlich ladungsfähig ist. Genau hier trennen sich seriöse Angebote von riskanten Massenadressen. Die Schlüsselfakten Ein virtuelles Büro mit eigener Geschäftsadresse gibt es ab etwa 20 Euro pro Monat, erweiterte Pakete kosten meist deutlich mehr, bis rund 300 Euro.
Recht & SteuernBei einer Mitarbeiterbeteiligung partizipieren Beschäftigte am Kapital oder am Erfolg ihres Arbeitgebers. Man unterscheidet zwei Grundmodelle. Bei der Kapitalbeteiligung erhalten Mitarbeiter Unternehmensanteile oder anteilsähnliche Rechte, die Erfolgsbeteiligung bedeutet eine Gewinn- oder Umsatzteilhabe ohne Eigentum. Steuerlich stützt sich das Ganze auf zwei zentrale Normen, den Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG und den Steueraufschub nach § 19a EStG. Dieser Guide liefert die Grundlagen, den Vergleich der Beteiligungsmodelle und den Rechtsstand 2026. Die wichtigsten Infos Mitarbeiterbeteiligung unterscheidet zwischen Kapitalbeteiligung und Erfolgsbeteiligung.
