Rechtlich gegen Mobbing vorgehen
Häufig neigen Beteiligte und Opfer von Mobbingfällen dazu, ihre Probleme miteinander auszumachen, statt dafür Hilfe von außen hinzuzuholen. An Arbeitsplätzen sorgen sich viele Mobbingopfer darüber, ob es negative Auswirkungen auf ihre Jobsituation und das Arbeitsklima haben kann, wenn sie offiziell gegen Probleme vorgehen. Insbesondere, wenn Höhergestellte beteiligt sind, kann es schwer sein, den Mut zu finden dagegen vorzugehen.
Dabei ist Mobbing ein ernstzunehmendes Problem, das mit arbeitsrechtlicher Hilfe gelöst werden sollte. Schikanen dieser Art können einen Eingriff in das Persönlichkeits- und Gleichstellungsgesetz darstellen. Ein Anwalt hilft dabei, Mobbing effektiv und sachlich zu unterbinden, bevor es zu einer emotional geladenen Schlacht unter Mitarbeitern ausartet. In manchen Fällen kann man Entschädigungen erwarten.
Wann ist Mobbing strafbar?
Mobbing ist strafbar, wenn es gegen die Persönlichkeitsrechte und/oder das allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt. In den Grundgesetzen ist beispielsweise festgehalten, dass
- Beleidigungen,
- Nachrede,
- Verleumdung und
- Körperverletzungen
strafrechtlich verfolgbar sind.
Ebenso sind Diskriminierungen strafbar, die sich auf
- Geschlecht,
- Alter,
- sexuelle Orientierung,
- ethnische Herkunft,
- Religion,
- Weltanschauung oder
- Behinderung
zurückführen lassen.
Mitarbeiter haben außerdem ein Beschwerderecht. Beschwerden über ungerechte Behandlung können bei dem Arbeitgeber oder Betriebsrat eingereicht werden. Dieser ist dazu verpflichtet, die Situation zu prüfen und für Besserung zu sorgen. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht müssen Vorgesetzte für das Wohl ihrer Angestellten sorgen, indem sie mit Ermahnungen, Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen gegen die Schuldigen vorgehen.
Was genau versteht man unter Mobbing?
Ob ein Mobbingfall als strafbar gilt, ist Auslegungssache. Damit es als Mobbing zählt, müssen systematische Handlungen vorliegen, die das Ziel haben, die Rechte des Mobbingopfers zu beeinträchtigen und über den üblichen gesellschaftlichen Umgang hinausgehen.
Merkmale sind:
- regelmäßig stattfindende Handlungen
- Andauern über einen längeren Zeitraum
- einzelne Personen werden attackiert
- die Attacken haben keine gerechtfertigten Gründe
- systematische Handlungen
Verschiedene Arten von Mobbing
Was die eindeutige Definition von Mobbing erschwert, ist, dass es mehrere Formen von Mobbing gibt, die nicht immer allen der oben genannten Merkmalen entsprechen müssen.
Unterformen sind:
- Bossing – Mobbing durch den Vorgesetzten.
- Staffing – Vorgesetzte als Mobbingopfer der Angestellten.
- Straining – Einzelne oder wenige Handlungen, die aber einen andauernden negativen Effekt haben.
- Gaslighting – Subtile psychologische Manipulationen, die zu Selbstzweifeln des Opfers führen.
Beim Straining kann eine einzelne feindselige Handlung dazu führen, dass das Opfer langfristig negativen Folgen ausgesetzt wird. Ein Beispiel wäre es, wenn ein Mitarbeiter als einziger gezielt in ein isoliertes, schlecht ausgestattetes Büro gesetzt wird.
Bei dem Gaslighting stellt der Angreifer häufig Behauptungen auf, die nicht der Realität entsprechen. So kann er einem Opfer beispielsweise einreden, dass die Person etwas vergessen hat, was man ihr aufgetragen hat, obwohl man den Befehl nie gegeben hat. Mit häufigen Behauptungen dieser Art beginnt das Opfer an der eigenen Wahrnehmung zu zweifeln. Das kann nicht nur Unsicherheit, sondern ernsthafte psychologische Erkrankungen auslösen.
Zudem gibt es situationsspezifische Unterarten, beispielsweise das akut häufig auftretende Cybermobbing im Online-Arbeitsumfeld während der Pandemie.
Ursachen und Verlauf von Mobbing am Arbeitsplatz
Es ist nicht einfach, die genauen Ursprünge von Mobbing festzulegen. Sie basieren auf komplizierten sozialen Strukturen, die von etlichen Dingen beeinflusst werden. Vereinfacht gesagt nehmen Mobber ihre Opfer als „anders“, „schwach“ oder „Gefährdung“ wahr.
Menschen sehen im Mobbing die Chance, selbst Macht über jemand „Schwächeren“ auszuüben, Konkurrenz auszumerzen oder einen Faktor abzuschaffen, der ihr gewohntes Arbeitsumfeld gestört hat.
Zeitgleich gibt es firmeninterne Strukturen, die Mobbing verursachen können, wie Über- und Unterforderung, schlechte Kommunikations- und Informationsstrukturen.
Ziel ist es, den Gemobbten zu verjagen oder ihn weiterhin zu nutzen, um sich selbst als stärker wahrnehmen zu können. Für Arbeitgeber kann es eine Möglichkeit sein, nicht selbst kündigen zu müssen.
Mobbing-Phasen
Mobbing kann unterschiedlichste Formen annehmen. Ein simpler Verlauf sieht etwa so aus:
- Konflikt – Etwas geschieht, für das der Mobber dem Opfer die Schuld gibt. Beispielsweise wird die andere Person gelobt und der Mobber selbst steht deshalb schlechter dar.
- Beginnendes Mobbing – Meist beginnt Mobbing damit, dass Informationen vorenthalten und das Mobbingopfer isoliert wird, indem ihm die Arbeit erschwert wird. Der Mobber versucht Fronten aufzubauen, die das Opfer ausschließen.
- Steigerung – Hat das Opfer weniger Kontakt und Rückhalt, kann der Mobber seine Handlungen aggressiver gestalten. Die Angriffe werden häufiger und finden offener statt. Diese Demütigungen distanzieren das Opfer zusätzlich von den Mitarbeitern, die helfen könnten. Das Selbstwertgefühl sinkt, Fehler und Stress häufen sich.
- Lösung – Viele Mobbingopfer sehen eine Kündigung als einzigen Ausweg an. Das geringe Selbstwertgefühl macht es schwer, für sich einzustehen.
Welche Folgen Mobbing haben kann
Mobbing übt sich sowohl auf die Arbeitsleistung als auch auf die psychische und physische Gesundheit aus. Damit betrifft es auch das Privatleben der betroffenen Person und ihre Lebensqualität sinkt. Oft entwickeln Opfer Existenzängste und Angst vor der „Situation Job“.
Typische Folgen von Mobbing sind:
- Angstzustände
- Demotivation, „Innere Kündigung“
- Depressionen
- Leistungs- und Denkblockaden
- Misstrauen
- Nervosität
- Ohnmachtsgefühle
- Selbstzweifel
- Sozialer Rückzug
- Stresssymptome (physisch und psychisch, z. B. Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit …)
Was man gegen Mobbing tun kann
Es gibt drei Hilfen, mit denen wir gegen Mobbing vorgehen können:
- Handlungen innerhalb des Betriebs: Kontakt zu Betriebs-/Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Konfliktberatern, aber auch unbeteiligten Kollegen, Vorgesetzten oder Vertrauenspersonen.
- Handlungen außerhalb des Betriebs: Kontakt zu Ämtern für Arbeitsschutz, Gewerkschaften, Antidiskriminierungsstellen, Rechtsanwälten, Selbsthilfegruppen und psychologische Beratung.
- Persönliche Handlungen: Vorfälle dokumentieren, Konflikte ansprechen, persönliche Grenzen aufweisen, Wege finden, das Selbstwertgefühl zu stärken (z. B. durch Sport, Hobbys etc.).
Fazit
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernsthaftes Problem, das den Opfern häufig nicht nur ihren Job, sondern auch ihr Selbstwertgefühl kostet. Die Folgen beeinflussen die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit einer Person. Mobbinghandlungen, die in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, sind strafbar. Wer unter Mobbing leidet, sollte deshalb Beratung von einem Rechtsanwalt suchen.
Anwälte für Arbeitsrecht können effektiv eingreifen, Mobbinghandlungen unterbinden und sich für Entschädigungen einsetzen. Zudem gibt es viele hilfreiche Stellen, wie Betriebsräte oder Mobbing-Hilfshotlines, die Betroffene unterstützen können.
BusinessWer in Bau, Planung oder Handwerk arbeitet, kennt das Bild: Zollstock, Lasermessgerät und eine handschriftliche Skizze gelten seit Jahrzehnten als Standardwerkzeuge bei der Bestandserfassung. Doch gerade bei komplexen Räumen, verwinkelten Gebäuden oder großen Außenanlagen stößt das klassische Aufmaß immer häufiger an Grenzen. Maße fehlen, Nachmessungen werden nötig, und Unsicherheiten tauchen oft erst auf, wenn die Planung schon fortgeschritten oder die Ausführung angelaufen ist. Immer mehr Betriebe setzen deshalb auf 3D-Scanner, um Bestandsdaten vollständig und digital zu erfassen und genau auf diesen Wandel hat sich Scanflow Solutions spezialisiert. Warum klassisches Aufmaß an seine Grenzen stößt Das manuelle Aufmaß ist in der Theorie einfach: Vor Ort messen, Werte notieren, im Büro übertragen. In der Praxis zeigen sich jedoch wiederkehrende Schwachstellen. Bei unregelmäßigen Grundrissen, schrägen Wänden oder technisch dicht belegten Räumen lassen sich relevante Maße leicht übersehen. Fehlt später ein Wert für die Planung, bedeutet das häufig einen zweiten Vor-Ort-Termin mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand.
Guide'sIn Büros, Praxen, Verkaufsflächen und Eingangsbereichen prägt die Raumgestaltung maßgeblich, wie ein Standort genutzt wird und wie er auf Kunden, Patienten und Mitarbeitende wirkt. Glas kann dabei eine besondere Rolle spielen: Es trennt Bereiche, ohne Räume optisch zu verkleinern, lässt Tageslicht tief ins Gebäude und wirkt wertig, ohne aufdringlich zu sein. Die kurze Antwort auf die Frage, worauf Unternehmen bei Planung und Umsetzung achten sollten, lautet deshalb: Funktion schlägt Optik. Eine Glaslösung erfüllt ihre Aufgabe im Alltag nur dann zuverlässig, wenn Konstruktion, Ausführung und Einbausituation zur konkreten Nutzung passen und wenn Maße, Anschlüsse und Sicherheitsanforderungen früh mit einem Fachbetrieb geklärt werden. Dieser Beitrag ordnet die wesentlichen Überlegungen ein, bevor Unternehmen ein Glasbauteil neu planen, modernisieren oder reparieren lassen. Warum Glas im Gewerberaum mehr als Gestaltung ist Glas wird in gewerblichen Räumen häufig zuerst als gestalterisches Element wahrgenommen. Tatsächlich ist der Werkstoff vor allem eine funktionale Entscheidung. Eine Glastrennwand grenzt Arbeitsbereiche ab, ohne die Sichtachsen im Raum zu unterbrechen. Große Fensterflächen und verglaste Eingangsbereiche bringen Tageslicht in Zonen, die sonst künstlich beleuchtet werden müssten. Mattierte oder strukturierte Ausführungen schaffen Sichtschutz, wo Vertraulichkeit nötig ist, etwa in Besprechungs- oder Behandlungszimmern. Je nach Aufbau kann eine Verglasung auch die Geräuschübertragung dämpfen oder kaum, wenn die Konstruktion nicht dafür ausgelegt ist. Zudem lassen sich Glasflächen in der Regel unkompliziert reinigen, was in Praxen und stark frequentierten Empfangsbereichen ein praktischer Vorteil ist.
RatgeberWer eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume renovieren lässt, denkt meist zuerst an das sichtbare Ergebnis: glatte Wände, neue Oberflächen, eine durchdachte Raumaufteilung. Ob ein Vorhaben tatsächlich gelingt, entscheidet sich jedoch lange vor dem letzten Anstrich. Die Abstimmung der beteiligten Gewerke, ein nachvollziehbarer Ablauf und feste Ansprechpartner bestimmen maßgeblich, ob ein Projekt für Eigentümer planbar bleibt insbesondere dann, wenn Innenausbau, Trockenbau und Verputzarbeiten zusammenkommen. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Handwerksbetrieb diesen gebündelten Ansatz umsetzt, und benennt die Punkte, die Auftraggeber vor dem Projektstart klären sollten. Renovieren als Organisationsaufgabe Eine Renovierung ist selten eine einzelne Maßnahme. Wer etwa die Aufteilung einer Altbauwohnung verändern möchte, benötigt zunächst neue Wände im Trockenbau, anschließend Putz und Oberflächen, häufig ergänzt um weitere Arbeiten im Innenausbau. Jedes Gewerk baut auf dem vorherigen auf und jede Unklarheit an einer Schnittstelle wirkt sich auf das Gesamtergebnis aus.

