Krankschreibungen – Wann müssen sie beim Arbeitgeber eingereicht werden?

Zwar schwanken die Statistiken je nach Erfassungsart um einige Tage, doch ist nach Analyse der verschiedenen Studien zum Krankenstand zu sagen, dass die Deutschen in Sachen Fehlzeiten im internationalen Vergleich weit vorne liegen. Dies ist wohl mit dem Arbeitsrecht in Deutschland zu begründen, welches sehr guten Schutz für erkrankte Arbeitgeber bietet. Dass die Deutschen weniger gesund als Menschen aus anderen Nationen sind, ist aus diesen Statistiken nicht zu folgern.
In der Regel muss ein Arbeitnehmer in Deutschland gegenüber dem Arbeitgeber seine Fehltage nicht begründen. Es reicht meist, die Vorgesetzten zu informieren, dass man krank sei und nicht auf Arbeit erscheinen wird. Erst nach dem dritten Fehltag muss man eine Krankschreibung, also einen offiziellen Beleg eines Arztes, vorlegen. Die Art der Krankheit muss dabei nicht offengelegt werden. Manch Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Krankschreibung früher zu verlangen. Die meisten Unternehmen machen hiervon aber keinen Gebrauch und verlangen das ärztliche Attest erst ab dem vierten Krankheitstag in Folge.
Das deutsche Arbeitsrecht ist im internationalen Vergleich sehr sozial und arbeitnehmerfreundlich. So wird dem Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung 100 Prozent des Gehalts für die ersten Wochen der Krankheit fortgezahlt. Erst nach der sechsten Krankheitswoche hat der Arbeitgeber das Recht, die Lohnfortzahlung zu kürzen.
Krankschreibungen oder auch offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind häufig nicht sehr einfach zu erhalten. Viele Ärzte sind beim Herausgeben solcher Dokumente sehr strikt und stellen die Bescheinigungen nur bei einer richtigen Erkrankung aus. Zudem ist es schon immer schwer, einen Termin in den in Deutschland häufig überfüllten Praxen zu bekommen, um sich überhaupt krankschreiben zu lassen.
Die Corona Pandemie stellt erkrankte Arbeitnehmer vor ein weiteres Problem: Die Praxen können aufgrund der strengen Verhaltensregeln deutlich weniger Patienten behandeln und es besteht zudem die Gefahr, sich auf dem Weg in die Praxis oder vor Ort mit dem hochansteckenden SARS-CoV-2-Erreger anzustecken.
Seit einiger Zeit gibt es aber die Möglichkeit, eine Krankschreibung ohne einen Fuß vor die eigene Haustür setzen zu müssen, zu erhalten. Telemedizinunternehmen wie Kry bieten kostenfrei Onlinesprechstunden bei in Deutschland praktizierenden Ärzten an, während der man über eine Videoverbindung mit einem Arzt spricht. Diese Option verkürzt nicht nur die Zeit, bis der Patient eine gesicherte Diagnose erhält, sondern entlastet auch das Gesundheitssystem. Die virtuellen Sprechstunden sind eine optimale Ergänzung zu den traditionellen Sprechstunden und es ist inzwischen auch möglich, über Telemedizin eine Onlinekrankschreibung zu erhalten. Stellt der Arzt anhand der Symptome des Patienten, dem Videobild und dem Gespräch mit dem Patienten eine physische oder mentale Erkrankung fest, die es der erkrankten Person unmöglich macht zu arbeiten, kann er eine Onlinekrankschreibung ausstellen, die nach dem virtuellen Termin elektronisch an den Patienten übermittelt wird.
Fazit:
In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer erst nach dem dritten Krankheitstag in Folge eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen. Nur manche Unternehmen verlangen schon am ersten Fehltag ein offizielles Dokument als Begründung. Die Krankschreibung begründet eine Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber, gibt aber zum Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer keine Diagnose an. Zwar zögern einige Ärzte, die Krankschreibungen auszustellen, doch ist der Patient wirklich erkrankt, kann er diese nicht nur in einer Praxis, sondern auch als private Krankschreibung über Telemedizin erhalten.
- Titelbild: Bild von Darko Stojanovic auf Pixabay
FirmenportraitFenster, Haustür und Sonnenschutz sind weit mehr als funktionale Bestandteile eines Gebäudes. Die Bauelemente beeinflussen Energieeffizienz, Wohnkomfort sowie den Wert einer Immobilie und damit auch die Wirtschaftlichkeit einer Investition. Der Markt ist vielfältig: Online-Anbieter, Baumärkte und regionale Fachbetriebe konkurrieren mit unterschiedlichen Konzepten und Preisstrategien. Worauf es bei der Auswahl tatsächlich ankommt und wie sich ein inhabergeführter Handwerksbetrieb mit eigener Fertigung in diesem Markt positioniert, zeigt ein Blick nach Reute bei Freiburg. Fenstertausch und Sanierung als Vertrauensfrage
BusinessKunden gewinnen innerhalb kurzer Zeit einen Eindruck von einem Unternehmen. Dabei zählen nicht allein Produkte und Dienstleistungen: Auch Mitarbeitende prägen die Wahrnehmung einer Marke – vor allem im direkten Kundenkontakt. Firmenkleidung kann diesen Eindruck gezielt unterstützen. Sie macht die Zugehörigkeit zum Unternehmen sichtbar, schafft ein einheitliches Erscheinungsbild und stärkt so den professionellen Markenauftritt. Wie stark Kleidung die Wahrnehmung beeinflussen kann, zeigt eine 2020 im Journal of Applied Social Psychology veröffentlichte Studie. In vier Experimenten wurden uniformierte Mitarbeitende im Durchschnitt positiver bewertet als ihre nicht uniformierten Kollegen. Bei schlechtem Service zeigte sich jedoch ein gegenläufiger Effekt: Die Verantwortung wurde häufiger dem Unternehmen zugeschrieben. Firmenkleidung kann die Wahrnehmung einer Marke sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Sie macht die Zugehörigkeit zum Unternehmen sichtbar und wird dadurch zu einem wichtigen Bestandteil des Markenauftritts.
VerbraucherEine gute Idee allein ist noch kein Vermögenswert. Erst wenn Erfindungen, Markennamen oder Produktdesigns rechtlich abgesichert sind, lassen sie sich wirtschaftlich nutzen und im Zweifel auch verteidigen. Genau das ist die Aufgabe einer Patentanwältin in Heidenheim: Sie prüft, welches Schutzrecht zu einer Entwicklung passt, begleitet die Anmeldung beim zuständigen Amt und hilft, die Rechte im Streitfall durchzusetzen. Viele Gründer und mittelständische Unternehmen unterschätzen, wie schnell eine ungeschützte Entwicklung von Wettbewerbern aufgegriffen wird. Gewerblicher Rechtsschutz sorgt dafür, dass aus geistigem Eigentum ein echter Wettbewerbsvorteil entsteht. Warum gewerblicher Rechtsschutz für Unternehmen zum Wettbewerbsfaktor wird Für viele Unternehmen gehört das eigene Know-how zum wichtigsten Kapital überhaupt. Eine neue Technik, ein prägnanter Markenname oder eine eigenständige Produktgestaltung entstehen durch erhebliche Investitionen in Entwicklung und Marktpositionierung. Ohne rechtlichen Schutz lässt sich dieser Wert jedoch nur schwer verteidigen: Wettbewerber können erfolgreiche Produkte imitieren, ähnliche Namen nutzen oder Gestaltungen übernehmen.
