Beispiele für eine Störung des Betriebsfriedens sind:
- Beleidigungen (Beleidigungen)
- politische Betätigung (Plakettentragen im Betrieb, politische Betätigung)
- Streitigkeiten oder Schlägereien unter Arbeitskollegen (Tätlichkeiten)
- Verunreinigung von Toiletten (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.7.1977, BB 1978, 44)
Vor einer Kündigung muss das konkrete Verhalten des Arbeitnehmers, das zu einer konkreten Störung des Betriebsfriedens geführt hat, regelmäßig erfolglos abgemahnt worden sein.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 62 f; Besgen/Jüngst Rdnr. 451ff; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 206; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 489 ff; Schaub, § 130 II 11; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 349 f; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 533 f
VSRW-Verlag
ExpertentalkDer Berufsalltag von Unternehmern und Führungskräften ist oft von dicht getakteten Terminen, langen Meetings und Geschäftsreisen geprägt. In diesem arbeitsintensiven Umfeld rücken Pausen, eine ausgewogene Ernährung und ausreichende körperliche Bewegung schnell in den Hintergrund. Auf Dauer bleibt dieser Lebensstil selten ohne gesundheitliche Folgen. Körperliche Fitness ist dabei weit mehr als eine reine Privatsache. Sie bildet das wesentliche Fundament für anhaltende Leistungsfähigkeit und damit auch für den langfristigen beruflichen Erfolg. Wenn der eigene Körper vernachlässigt wird, folgen oft spürbare Einbußen in der Produktivität. An diesem Punkt setzt die moderne Präventionsmedizin an. Dr. med. Joachim Haas, Facharzt für Innere Medizin mit einer Praxis in Amorbach, kennt die spezifischen medizinischen Herausforderungen des modernen Managements aus seiner täglichen Arbeit.
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