Beispiele für eine Störung des Betriebsfriedens sind:
- Beleidigungen (Beleidigungen)
- politische Betätigung (Plakettentragen im Betrieb, politische Betätigung)
- Streitigkeiten oder Schlägereien unter Arbeitskollegen (Tätlichkeiten)
- Verunreinigung von Toiletten (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.7.1977, BB 1978, 44)
Vor einer Kündigung muss das konkrete Verhalten des Arbeitnehmers, das zu einer konkreten Störung des Betriebsfriedens geführt hat, regelmäßig erfolglos abgemahnt worden sein.
Literatur: Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, § 21 Rdnr. 62 f; Besgen/Jüngst Rdnr. 451ff; Kittner, KSchG, § 1 Rdnr. 206; KR-Etzel, KSchG, § 1 Rdnr. 489 ff; Schaub, § 130 II 11; Sowka/Schiefer, Teil H, KSchG, § 1 Rdnr. 349 f; Preis/Stahlhacke/Vossen, Rdnr. 533 f
VSRW-Verlag
BusinessDie Künstlersozialkasse ist für viele Selbstständige in Musik, Kunst, Medien und Publizistik ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung. Ihr besonderer Stellenwert liegt darin, dass sie selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung einbindet, ohne dass diese den gesamten Beitrag allein tragen müssen. Gerade für Berufsgruppen mit schwankenden Honoraren, projektbezogener Arbeit und unregelmäßigem Arbeitseinkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Zugleich ist das Thema rechtlich anspruchsvoll. Wer in den Kreis der Versicherten fällt, entscheidet sich nicht nach Bauchgefühl oder Berufsbezeichnung, sondern nach der tatsächlichen Tätigkeit, der wirtschaftlichen Ausrichtung und den Voraussetzungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf Aufbau, Leistungen und Systematik der Künstlersozialversicherung. Was die Künstlersozialkasse eigentlich macht
KarriereVersicherungsmakler arbeiten an einer sensiblen Schnittstelle zwischen Beratung, Risikoanalyse und wirtschaftlicher Verantwortung. Wer in diesen Beruf einsteigen will, braucht deshalb nicht nur Interesse an Versicherungen und Finanzen, sondern auch Fachwissen, rechtliche Sicherheit und ein belastbares Gespür für die Anliegen verschiedener Kunden. Der Weg in die Maklerschaft ist geregelt, zugleich aber vielseitig. Es gibt den klassischen Einstieg über eine Ausbildung, den Wechsel aus einem Versicherungsunternehmen und ebenso Chancen für Quereinsteiger mit der passenden Vorbereitung. Entscheidend ist dabei eine nüchterne Einordnung. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beginnt nicht mit einer einfachen Gewerbeanmeldung und auch nicht mit Vertriebsinteresse allein. Erforderlich sind fachliche Voraussetzungen, eine Erlaubniserteilung, eine Registrierung und ein tragfähiges Konzept für den späteren Berufsalltag. Wer diesen Weg sauber vorbereitet, kann sich in einer anspruchsvollen Versicherungsbranche eine langfristige Position aufbauen. Was macht ein Versicherungsmakler eigentlich?
BusinessEinbruchdiebstähle verursachen jedes Jahr hohe Verluste in Unternehmen – insbesondere durch den Verlust von Bargeld, Technik und sensiblen Unterlagen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entstehen dabei regelmäßig Schäden in Millionenhöhe, was die wirtschaftliche Relevanz unzureichender Sicherungsmaßnahmen deutlich macht. Genau hier setzt die sichere Aufbewahrung im Tresor an: Sie schützt zentrale Unternehmenswerte zuverlässig vor Diebstahl, unbefugtem Zugriff und anderen Risiken. Die Sicherheitslücken im modernen Büroalltag Trotz fortschreitender Digitalisierung bleiben physische Assets wie notarielle Verträge, Prototypen oder Offline-Backups unverzichtbar. Eine Lagerung in herkömmlichen Büromöbeln ist nicht nur grob fahrlässig, sondern gefährdet auch den Versicherungsschutz.

