Commerzbank-Aktie: Wird’s jetzt richtig teuer?
Die geplanten Vorstandsverkleinerungen könnten das Finanzinstitut aus Frankfurt am Main weit mehr kosten, als bisher angenommen wurde. Vertreter des Aufsichtsrats teilen der „Welt“ aktuell mit, dass beide Vorstände nun eine Ablösesumme von sieben Millionen Euro fordern. Dem Dienstvertrag zufolge stehen ihnen zwei Jahresgehälter zu. Das entspräche Ablösesummen von 2,4 und 2,6 Millionen Euro. Aktuell legt die Aktie um 2,73 Prozent zu.
Vorstand und Bund strikt gegen höhere Abfindungen
Vorstandschef Martin Blessing will beiden Managern Angaben des Aufsichtsrats zufolge etwa 2 Millionen Euro zahlen. Der Großanteilseigner Bundesrepublik ist dagegen und plädiert für eine Million Euro je Vorstand. Die beiden Vorstandsmitglieder Ulrich Sieber und Jochen Klösges waren Leiter der internen Abwicklungseinheit. In diesem Bereich hatte die Commerzbank ihre Geschäfte gebündelt. Aus Unternehmenskreisen ließ man verlautbaren, dass der Abbau weitaus schneller vonstattengehe als erwartet.
Unterstützung von Arbeitnehmervertretern
Experten der Arbeitnehmerverbände wiesen indes darauf hin, dass laut Aktiengesetz keine triftigen Gründe für die Entlassung der Vorstände vorliegen. Die guten Beziehungen des ebenfalls für das Personal verantwortlichen Ulrich Sieber könnte für Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller ebenfalls problematisch werden. Für eine einfache Mehrheit ist die Zustimmung eines Aufsichtsrats aus der Reihe der Arbeitnehmer nötig.
FN
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf 2026 monatlich bis zu 165 Euro aus einem Nebenjob behalten, ohne dass das Arbeitslosengeld gekürzt wird. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Erwerbstätigkeit unter 15 Stunden bleibt. Jeder Euro oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wird vollständig vom ALG I abgezogen. Die Regeln wirken auf den ersten Blick einfach, haben aber konkrete Fehlerquellen bei Anrechnung, Meldepflichten und Steuer, die zu Rückforderungen führen können. Dieser Guide erklärt die Anrechnungsmechanik mit Beispielrechnung, zeigt Möglichkeiten zur Erhöhung des Freibetrags und hilft beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide. Die Kurzversion 165 Euro monatlicher Freibetrag auf den Nebenverdienst bei ALG-I-Bezug.
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