Commerzbank-Aktie: Wird’s jetzt richtig teuer?
Die geplanten Vorstandsverkleinerungen könnten das Finanzinstitut aus Frankfurt am Main weit mehr kosten, als bisher angenommen wurde. Vertreter des Aufsichtsrats teilen der „Welt“ aktuell mit, dass beide Vorstände nun eine Ablösesumme von sieben Millionen Euro fordern. Dem Dienstvertrag zufolge stehen ihnen zwei Jahresgehälter zu. Das entspräche Ablösesummen von 2,4 und 2,6 Millionen Euro. Aktuell legt die Aktie um 2,73 Prozent zu.
Vorstand und Bund strikt gegen höhere Abfindungen
Vorstandschef Martin Blessing will beiden Managern Angaben des Aufsichtsrats zufolge etwa 2 Millionen Euro zahlen. Der Großanteilseigner Bundesrepublik ist dagegen und plädiert für eine Million Euro je Vorstand. Die beiden Vorstandsmitglieder Ulrich Sieber und Jochen Klösges waren Leiter der internen Abwicklungseinheit. In diesem Bereich hatte die Commerzbank ihre Geschäfte gebündelt. Aus Unternehmenskreisen ließ man verlautbaren, dass der Abbau weitaus schneller vonstattengehe als erwartet.
Unterstützung von Arbeitnehmervertretern
Experten der Arbeitnehmerverbände wiesen indes darauf hin, dass laut Aktiengesetz keine triftigen Gründe für die Entlassung der Vorstände vorliegen. Die guten Beziehungen des ebenfalls für das Personal verantwortlichen Ulrich Sieber könnte für Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller ebenfalls problematisch werden. Für eine einfache Mehrheit ist die Zustimmung eines Aufsichtsrats aus der Reihe der Arbeitnehmer nötig.
FN
Recht & SteuernWer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, fragt sich schnell, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Die Antwort ist eindeutig. Ein Gewerbe ist mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anzumelden, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Eine allgemeine Umsatz- oder Bagatellgrenze gibt es nicht (§ 14 GewO). Die verbreitete Vorstellung, erst ab 410 Euro werde eine Gewerbeanmeldung fällig, ist ein Irrtum. Dieser Wert betrifft ausschließlich die Einkommensteuer. Welche Kriterien eine gewerbliche Tätigkeit ausmachen, wie sich Grenzfälle wie Online-Verkauf oder Influencer einordnen lassen und was die neuen PStTG-Meldepflichten bedeuten, klärt der folgende Überblick. Kerninfos auf einen Blick Die Anmeldepflicht entsteht mit dem Beginn der Tätigkeit, unabhängig von Umsatz oder Gewinn (§ 14 GewO).
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