Vertrag – Vereinbarung zwischen zwei Parteien

In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Das bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, eigenverantwortlich Verträge zu gestalten. Wichtig ist dabei nur, dass der Vertrag im Rahmen der geltenden Gesetze geschlossen wird.

Die Verhandlung des Vertrags

Als Vertragsverhandlung bezeichnet man die Phase bis zur Einigung der beteiligten Parteien und den jeweiligen Willenserklärungen. Die Entwicklung der Phase kann dabei ganz unterschiedlich sein. Sie kann öffentlich-rechtlich, betriebswirtschaftlich, ökonomisch oder privat erfolgen. Dabei kann ebenfalls entschieden werden, ob die Vertragsverhandlung formlos oder in einer bestimmten Form erfolgt.

Bereiche der Vertragsverhandlung

Von einer Vertragsverhandlung spricht man meistens dann, wenn es um materielle Rechte oder den Leistungsaustausch von Gütern und Dienstleistungen geht. Auch bei der Lizenzierung von immateriellen Rechten wie Patenten und Marken spielt die Vertragsverhandlung eine wichtige Rolle. Im Verkauf unterscheidet man dabei zwischen wirtschaftlichen, privaten und öffentlich-rechtlichen Austauschprozessen. In gerichtlichen Auseinandersetzungen hingegen werden spezifische Beträge grundsätzlich bestretten.

Wichtige Aspekte bei der Bestimmung eines Vertrages sind:

  • Angebot und Annahme
  • bei Verhandlungsgütern handelt es sich um dingliche, immaterielle oder soziale Werte
  • eine planvolle Führung der Verhandlung wird teilweise unbewusst herbeigeführt
  • es gibt unterschiedliche Operationalisierungen bei sozialen Normen und Formvorschriften
  • Vertragsverhandlungen werden oft durch soziales Verhalten maskiert

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