Vertrag – Vereinbarung zwischen zwei Parteien
In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Das bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, eigenverantwortlich Verträge zu gestalten. Wichtig ist dabei nur, dass der Vertrag im Rahmen der geltenden Gesetze geschlossen wird.
Die Verhandlung des Vertrags
Als Vertragsverhandlung bezeichnet man die Phase bis zur Einigung der beteiligten Parteien und den jeweiligen Willenserklärungen. Die Entwicklung der Phase kann dabei ganz unterschiedlich sein. Sie kann öffentlich-rechtlich, betriebswirtschaftlich, ökonomisch oder privat erfolgen. Dabei kann ebenfalls entschieden werden, ob die Vertragsverhandlung formlos oder in einer bestimmten Form erfolgt.
Bereiche der Vertragsverhandlung
Von einer Vertragsverhandlung spricht man meistens dann, wenn es um materielle Rechte oder den Leistungsaustausch von Gütern und Dienstleistungen geht. Auch bei der Lizenzierung von immateriellen Rechten wie Patenten und Marken spielt die Vertragsverhandlung eine wichtige Rolle. Im Verkauf unterscheidet man dabei zwischen wirtschaftlichen, privaten und öffentlich-rechtlichen Austauschprozessen. In gerichtlichen Auseinandersetzungen hingegen werden spezifische Beträge grundsätzlich bestretten.
Wichtige Aspekte bei der Bestimmung eines Vertrages sind:
- Angebot und Annahme
- bei Verhandlungsgütern handelt es sich um dingliche, immaterielle oder soziale Werte
- eine planvolle Führung der Verhandlung wird teilweise unbewusst herbeigeführt
- es gibt unterschiedliche Operationalisierungen bei sozialen Normen und Formvorschriften
- Vertragsverhandlungen werden oft durch soziales Verhalten maskiert
Growing BusinessFassaden mit Gesimsen, Stuckprofilen und Ornamenten prägen in Münchner Altbauvierteln wie Schwabing, Bogenhausen oder Haidhausen seit über einem Jahrhundert das Stadtbild. Doch dieser bauliche Reichtum ist verletzlich: Witterung, Feuchtigkeit und frühere Umbauten setzen der historischen Substanz zu. Ihr Erhalt erfordert spezialisiertes Handwerk, das in der Bauwirtschaft oft wenig Beachtung findet für Eigentümer aber erhebliche Bedeutung hat, etwa wenn es um Werterhalt, Sanierung oder denkmalpflegerische Auflagen geht. Genau hier setzt der Münchner Meisterbetrieb August Böhm Stuck an. Was das Unternehmen leistet, wie es arbeitet und worauf Bauherren bei der Auswahl eines Stuckateurs achten sollten, zeigt das folgende Porträt. Stuck und Fassaden als Teil des Münchner Stadtbilds
IT & SoftwareEine Photovoltaikanlage ist für Hausbesitzer und kleinere Betriebe kein Produkt, das sich per Mausklick bestellen lässt. Dachfläche, technische Auslegung, die Speicherfrage, Anträge beim Netzbetreiber und die formelle Inbetriebnahme greifen ineinander und entscheiden darüber, ob aus dem Vorhaben ein tragfähiges Projekt wird. Wer zum ersten Mal mit Solarenergie zu tun hat, steht deshalb vor einer organisatorischen ebenso wie vor einer technischen Aufgabe. Dieses Porträt zeigt, wie ein regionaler Anbieter aus Kaiserslautern diesen Prozess strukturiert und welche Fragen Interessierte beantworten sollten, bevor sie eine Anfrage stellen. Photovoltaik wird zur Planungsaufgabe
BusinessIn vielen Betrieben rückt das Thema Abfall erst dann in den Fokus, wenn ein Container überquillt oder die nächste Abholung ansteht. Für eine belastbare Organisation ist das zu spät. Entscheidend ist, was vorher passiert: ob Abfälle am Entstehungsort sauber getrennt werden, ob die richtigen Behälter an den richtigen Stellen stehen und ob sich der Entsorgungsweg später nachvollziehen lässt. Die Gewerbeabfallverordnung gibt dafür den rechtlichen Rahmen wie gut die Umsetzung im Alltag funktioniert, hängt jedoch an klaren betrieblichen Abläufen. Dieser Beitrag übersetzt die Anforderungen in einen praktikablen Prozess für Unternehmen. Warum Gewerbeabfall eine Organisationsfrage ist Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) betrifft nahezu jeden Betrieb: Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle ebenso wie für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle vom Handwerksbetrieb über die Produktionsstätte bis zum Büro. Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung sind bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu sammeln und zu befördern sowie vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Dazu zählen unter anderem Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.
