Nach dem Ja-Wort: Versicherungen ändern, zusammenlegen oder kündigen

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Am schönsten Tag ihres Lebens denken nur die wenigsten Paare daran, welche Veränderungen die Hochzeit mit sich bringt. Der neue Familienstand verändert unter Umständen nämlich nicht nur den Familiennamen, sondern wirkt sich auch auf bestehende Versicherungen aus. Frisch Vermählte sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Versicherungen zu prüfen, zu ändern und gegebenenfalls zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Bei einigen muss zudem auf Fristen geachtet werden.
Eine Hochzeitsfeier auszurichten geht ins Geld. Umso besser, dass Paare nach der Eheschließung bei den Versicherungen unter Umständen ein wenig sparen können. Denn nicht nur vor der Steuer genießen Eheleute einige Vorteile, sondern auch, was Versicherungen angeht. Bei einer Namensänderung sollten Versicherungsverträge ohnehin angepasst werden. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk der Haftpflicht-, der Risikolebensversicherung und der Hausratversicherung gelten.
Eheleute können bei einigen Versicherungen ihre Kosten senken, indem sie sich einen Vertrag teilen. In der Regel sind die Partnerverträge preiswerter als ein Single-Vertrag. Außerdem ist dies die passende Gelegenheit, die vorhandenen Versicherungskonditionen an den neuen Lebensabschnitt anzupassen. Das muss bei der Hausrat- und der Privathaftpflichtversicherung nicht erst nach der Hochzeit geschehen. Schon wenn Paare unverheiratet zusammenleben, können sie sich Versicherungsverträge teilen. Meist bleibt der ältere Vertrag bestehen und der neuere kann aufgehoben werden.
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Wenn das Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht und zwei Hausratversicherungen bestehen, sollte einer der beiden Verträge spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden – am besten der mit den schlechteren Versicherungskonditionen. Einige Versicherer sind aber auch so kulant, dass sie den jüngeren Vertrag schon zum Zeitpunkt des Zusammenziehens auflösen und nicht erst zum Ende des Versicherungsjahres. Wichtig ist auf jeden Fall, gegebenenfalls die Versicherungssumme dem höheren Wert des gemeinsamen Hausrats anzupassen.
Eine Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Policen überhaupt und sorgt dafür, dass aus einem Missgeschick keine lebenslange Belastung wird. Nach der Hochzeit gilt auch hier: Ein Vertrag reicht aus. Dafür muss allerdings der Versicherer über die neue Lebenssituation in Kenntnis gesetzt werden. Erst dann kann er den Vertrag von einem Single-Tarif in einen Partner-Tarif umwandeln. Pro Kopf bezahlen Eheleute dann weniger, der jüngere Vertrag von beiden kann aufgehoben werden.
Summe der Risikolebensversicherung erhöhen
Falls einer der Eheleute schon über eine Risikolebensversicherung verfügt, sollte nach der Hochzeit der andere als Begünstigter eingetragen werden. Die reine Todesfallversicherung sichert den Partner über den Tod hinaus wirtschaftlich ab. Häufig wird die Versicherung auch für den Abschluss eines Immobilienkredits benötigt. Den Ehepartner abzusichern ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer der Hauptverdiener ist. Meistens lohnt es sich außerdem, die Versicherungssumme zu erhöhen – vor allem, wenn für die nahe Zukunft Nachwuchs geplant ist. Experten raten zu einer Summe, die der dreifachen Höhe des Jahresbruttoeinkommens entspricht.
Bei Ehen, in denen beide Partner zum Haushaltseinkommen beitragen, kommt auch eine sogenannte verbundene Versicherung in Frage. Auf diese Weise sichern sich die Eheleute gegenseitig vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls ab. Für diese Lösung sprechen die besonders günstigen Beiträge im Vergleich zu Einzelverträgen. Allerdings bekommen die hinterbliebenen Kinder im Fall des Todes beider Eltern die Versicherungssumme dann nur einmal ausgezahlt.
Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen
Manche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beinhaltet eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Das bezeichnet die Möglichkeit, nach großen Veränderungen im Leben – wie beispielweise einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes – den Vertrag ohne eine weitere Gesundheitsprüfung anpassen zu lassen. So kann die vertraglich vereinbarte monatliche BU-Rente erhöht werden, um den Lebensstandard mit Ehepartner oder Familie aufrecht zu erhalten. Ansonsten wird der vorher vereinbarte Betrag wahrscheinlich zu knapp bemessen sein. Allerdings gibt es Höchstgrenzen bei der Anpassung der BU-Rentenhöhe; diese lassen sich dem Versicherungsvertrag entnehmen.
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